Aktionsaufruf: Rheinmetall entrüsten!


Auf zivile Produkte umstellen! Waffenexporte stoppen!
Für ein effektives Rüstungsexportkontrollgesetz!


KOMMT AM 11. MAI 2021, 11 UHR, NACH DÜSSELDORF!
PROTEST-AKTION anlässlich der Hauptversammlung von Rheinmetall
11 – 12 Uhr vor der Konzernzentrale, Rheinmetallplatz 1, 40476 Düsseldorf


Die Aktionäre des größten deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall AG treffen sich am 11. Mai zu ihrer
virtuellen Hauptversammlung. Die Rüstungssparte des multinationalen Konzerns feiert Rekord um Rekord –
so auch im Coronajahr 2020. Mit Kanonen, Munition, Bomben, Elektronik, gepanzerten Fahrzeugen und
Ausrüstungen explodierten die Steigerungszahlen auf breiter Front (jeweils im Vergleich zu 2019):
„Rheinmetall Defence“ verzeichnete den höchsten Umsatz (3,72 Mrd. Euro, + 5,7%), den höchsten
Auftragseingang (6,39 Mrd. Euro, + 23%), den höchsten Auftragsbestand (12,94 Mrd., + 24%), und die
höchsten Gewinne (414 Mio. Euro, + 21%) seit dem Zweiten Weltkrieg!


Rheinmetall-Chef Papperger peilt für 2025 eine Steigerung des Rüstungsumsatzes um 50 % auf 5,5 Mrd.
Euro an. Eine Fortsetzung des „Superzyklus“ erhofft er sich davon, dass die NATO-Staaten ihre
Rüstungsausgaben auf 2 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung steigern. So aus Deutschland, wo Rheinmetall
37% des Umsatzes macht, aber auch im Ausland, dessen Anteil auf 70 Prozent erhöht werden soll. Im Wert
von über 30 Milliarden Euro sollen Lynx-Schützenpanzer nach Ungarn, Tschechien, Australien und in die
USA verkauft werden. Rheinmetall ist an den deutsch-französischen Megaprojekten neuer Generationen von
Kampfpanzern und Artilleriesystemen beteiligt, die ab 2035 ausgeliefert werden sollen. (Umsatzvolumen
über 100 Mrd. Euro).


Um weltweit Aufträge zu ergattern, hat Rheinmetall geschmiert. Strafen in Höhe von 37 Millionen Euro
wegen Bestechung in Griechenland hat Rheinmetall schon gezahlt. Indien sperrt Rheinmetall bis 2022
wegen Bestechungsvorwürfen von Rüstungsaufträgen aus. Rheinmetall muss das Kriegshandwerk gelegt
werden!


Die Aktien sind mit Blut getränkt!


Die Rechnung bezahlen die Menschen, die unter den Kriegshandlungen leiden, ihre Heimat verlassen und fliehen müssen und an den EU-Außengrenzen abgewiesen werden.


WIDERSTAND GEGEN WAFFENEXPORTE VON RHEINMETALL IST ERFOLGREICH!

  • Im Jemen bombardierten Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) mit Bomben, die
    die Rheinmetall-Tochter RWM Italia in Sardinien hergestellt hatte. Tausende dieser Bomben töteten
    Tausende Zivilisten. Die italienische Regierung hat RWM Italia Anfang 2021 sämtliche Lizenzen dafür
    widerrufen. Ein Erfolg der internationalen Bewegung gegen Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete!
  • Die südafrikanische Regierung hatte dem mehrheitlich Rheinmetall gehörenden Joint-Venture Rheinmetall
    Denel Munition (RDM) im Mai 2019 untersagt, nach Saudi-Arabien und an die Emirate zu liefern, weil
    diese sich weigerten, Endverbleibserklärungen zu unterschrieben. Ebenfalls ein Erfolg der Bewegung gegen
    Rüstungsexporte!
  • DEUTSCHLAND LIEFERT WAFFEN UND MUNITION IN KRIEGSGEBIETE
    Von einer restriktiven Rüstungsexportpraxis Deutschlands kann trotz gegenteiliger Beteuerungen keine Rede
    sein. 2020 belegte Deutschland laut dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI Platz 4 in der Welt
    und Platz 2 in der EU.
    Die Große Koalition genehmigte Rheinmetall sogar den Export einer ganzen Panzerfabrik nach Algerien.
    Das Regime regiert dort autoritär unter massiver Missachtung der Menschenrechte. Bis 2025 sollen dort fast
    1.000 Radpanzer FUCHS 2 im Wert von 2,7 Milliarden Euro montiert werden. Diese können sowohl im
    Innern als auch im Krieg nach außen eingesetzt werden. Rheinmetall verhandelt auch über die Montage von
    bis zu 500 Radpanzern BOXER in Algerien.
  • FÜR EINE SCHLUPFLOCH-FREIE RÜSTUNGSEXPORTKONTROLLE!
    Waffenlieferungen von Rheinmetall-Tochtergesellschaften richten weltweit Schaden an:
  • Im März 2016 wurde in Saudi-Arabien eine Munitionsfabrik eröffnet, geliefert von der südafrikanischen
    Rheinmetall-Tochter Denel (RDM), 2018 eine in Ägypten fertiggestellt. RDM hat weltweit bereits 40
    Munitionsabfüllanlagen geliefert.
  • Saudi-Arabien setzte im Dezember 2014 Splittergranaten gegen protestierende Zivilisten ein, wobei fünf
    von ihnen den Tod fanden. Die Sprengmittel waren Teil einer Lieferung von Splittergranaten der
    österreichischen Rheinmetall-Tochter RWM Arges.
  • In den VAE hat Rheinmetall eine Militär-Übungsstadt mit Systemtechnik versorgt – ähnlich der
    Übungsstadt „Schnöggersburg“ für die Bundeswehr.
    Wir brauchen ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das auch diese Schlupflöcher schließt
    und ein grundsätzliches Rüstungsexportverbot wirksam und einklagbar umsetzt!

Unsere Forderungen richten sich an Rheinmetall und an die Bundesregierung:
Rheinmetall entrüsten!
Rüstungsexporte stoppen! Umstellung auf zivile Produkte!

Im Arbeitsausschuss der Initiative „abrüsten statt aufrüsten“ arbeiten mit:
Peter Brandt (Neue Ent­span­nungs­politik Jetzt!) | Reiner Braun (Inter­na­tional Peace Bureau) | Barbara Dieckmann (Prä­si­den­tin der Welt­hunger­hilfe a.D.) | Thomas Fischer (DGB) | Philipp Ingenleuf (Netz­werk Friedens­ko­ope­ra­tive) | Christoph von Lieven (Green­peace) | Michael Müller (Natur­freunde, Staats­sekre­tär a. D.) | Willi van Ooyen (Bundes­aus­schuss Friedens­rat­schlag) | Miriam Rapior (BUND­jugend, Fri­days for Fu­tu­res) | Ulrich Schneider (Ge­schäfts­füh­rer Pa­ri­tä­ti­scher Wohl­fahrts­ver­band) | Ludwig Weigel (Deut­scher Bundes­jugend­ring) | Uwe Wötzel (ver.di) | Thomas Würdinger (IG Metall) | Olaf Zimmermann (Deut­scher Kul­tur­rat).
Ostermärsche 2021: Positive Bilanz trotz schwieriger Umstände +++ Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative vom 05.04.2021 +++ Ostermärsche 2021: Positive Bilanz trotz schwieriger Umstände Das Netzwerk Friedenskooperative zieht eine positive Bilanz der diesjährigen Ostermärsche. In rund 100 Städten fanden… Weiterlesen …
2021-04-18 Frankfurt/Main und online 11:00 – 15:30 Uhr
Aktionsberatung „abrüsten jetzt“
Der Arbeitsausschuss der Initiative „abrüsten statt aufrüsten“ lädt zu einer Präsenz- und Online-Veranstaltung Aktionsberatung „abrüsten jetzt“ am Sonntag, 18. April 2021 im Frankfurter Gewerkschaftshaus  ein. Die Vorbereitung zu vielfältigen regionalen… Weiterlesen …

 FCAS: Friedensbewegung kritisiert neues EU-Atomkampfflugzeug

+++ Pressemitteilung der Kampagne Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt vom 18.03.2021 +++ Logo
 FCAS: Friedensbewegung kritisiert neues EU-Atomkampfflugzeug

Die Bundesregierung will mit Frankreich und Spanien noch in diesem Jahr das neue nuklearfähige Mehrfachkampfflugzeug FCAS auf den Weg bringen. Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ warnt die Bundesregierung vor dieser milliardenschweren Entscheidung, die der Haushaltsausschuss schon am 24. März treffen soll. „Das neue Kampfflugzeug schreibt die umstrittene nukleare Abschreckung auf Jahrzehnte fort und frisst Milliarden Gelder, die im Sozialen und Gesundheitswesen dringend benötigt werden“, kritisiert Martin Singe für die Kampagne.

Das FCAS (Future Combat Air System) soll als halbautonomes Waffensystem mit Eurodrohnen und einer Kampf-Cloud vernetzt ab 2040 einsatzfähig sein und auch die in Büchel gelagerten US-Atombomben in gegnerische Ziele tragen können. Jetzt sollen die ersten 12 Milliarden für flugfähige Demonstratoren/Testflugzeuge freigegeben werden (Handelsblatt, 8.3.21). Gemäß einer französischen Senatsstudie von 2020 müssten in 2021 Pflöcke eingeschlagen werden, um das Projekt „irreversibel“ zu machen. Nach verschiedenen Berechnungen belaufen sich die Gesamtkosten für Entwicklung und Beschaffung des FCAS, das auch in hoher Stückzahl in Krisengebiete exportiert werden soll, auf 300 – 500 Milliarden Euro.

Die „atomwaffenfrei.jetzt“-Kampagne fordert Bundesregierung und Parlament auf, das Projekt sofort zu stoppen. Die nukleare Teilhabe wird nicht nur in der Bundesrepublik mehrheitlich abgelehnt, sondern steht auch in Belgien und den Niederlanden auf der Kippe. In Frankreich haben sich bei einer Umfrage 67% der Bürger/innen für den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag ausgesprochen. Die Friedensbewegung wird diesen neuen EU-Aufrüstungsskandal bei den Ostermärschen und im Bundestagswahlkampf thematisieren.

Bei Rückfragen:
Martin Singe, Sprecher der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“

Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Fall illegaler Rüstungsexporte nach Mexiko

Pressemitteilung

Heckler & Koch vor dem höchsten deutschen Strafgericht

Berlin, Stuttgart, Tübingen, 9. Februar 2021 – Am 11. Februar 2021 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko. Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Rüstungshersteller und die gravierenden Schwächen des deutschen Rüstungsexportkontrollsystems.

Für Holger Rothbauer, Anwalt der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, hat die Revision eine grundsätzliche Bedeutung für die deutsche Rüstungsbranche. „Unabhängig vom Ausgang zeigt das Verfahren schon jetzt, dass die bisherige Handhabung von Endverbleibserklärungen kein effektives Mittel der Rüstungsexportkontrolle ist. Der Gesetzgeber muss umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das eine wirksame Exportkontrolle etabliert“, so Rothbauer.


Nach einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, verhandelte das Landgericht Stuttgart zwischen 2018 und 2019 illegale Waffenexporte von H&K. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung für den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen (EVE) erschlichen worden war. EVE dokumentieren gegenüber den deutschen Genehmigungsbehörden, wo die exportierten Waffen eingesetzt werden sollen und stellen ein Kernstück deutscher und europäischer Rüstungsexportkontrolle dar.

Im konkreten Fall tauchten die tatsächlichen Empfänger – Polizei- und Sicherheitskräfte in mexikanischen Unruheprovinzen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden – jedoch nicht auf. Anders als bislang üblich sah das Landgericht Stuttgart die Endverbleibserklärungen auch nicht als Bestandteil der Exportgenehmigung an.

Das Landgericht verurteilte zwei ehemalige Mitarbeiter*innen von H&K zu Bewährungsstrafen. Vom Unternehmen wurden rund 3,7 Millionen Euro eingezogen. Der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle, damaliger Ausfuhrbeauftragter und Geschäftsführer bei H&K, sowie zwei weitere Mitarbeiter aus der Führungsebene wurden hingegen freigesprochen. Ein weiterer Angeschuldigter befindet sich weiterhin in Mexiko und konnte nicht in das Verfahren in Deutschland einbezogen werden. H&K, die zwei verurteilten Mitarbeiter*innen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart legten Revision ein. Die Frage nach einer Mitverantwortung der Genehmigungsbehörden wurde im Prozess nicht behandelt.

Der Freispruch Beyerles erntete erhebliche Kritik. Trotz zahlreicher Indizien für seine Kenntnis von den Unstimmigkeiten bei Genehmigungsbeantragung und -erteilung blieb er straffrei. Der BGH hat nun die Chance, diesen Aspekt des Verfahrens erneut zu beleuchten. „In diesen Fällen organisierter illegaler Waffenexporte sollten nicht nur die niederrangigen Mitarbeiter der Firmen zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Insbesondere die Führungsebene mit klarer Zuständigkeit für die Ausfuhr und steten Kontakten in die betroffenen Ministerien darf nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden.“

Keine Rolle spielten im bisherigen Prozess die Opfer aus Mexiko. „Um wirklich zu verhindern, dass mit deutschen Gewehren Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko begangen werden, hätten die Waffen überhaupt nicht nach Mexiko exportiert werden dürfen“, erläutert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat. Diese hätten ein Recht darauf, an den Verfahren beteiligt zu werden. „Die Betroffenen warten noch immer auf die Veröffentlichung des Stuttgarter Urteils. Erst dann können sie die Verantwortlichen in Mexiko vor Gericht bringen“, so Hausotter.

Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich. Durch die Hauptverhandlung wird der BGH in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

Newsletter der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! Nr. 130 vom 06.02.2021

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

mit dem ersten Newsletter des Jahres 2021 wünschen wir Ihnen Gesundheit und Zufriedenheit sowie eine anhaltende Motivation, sich mit uns gemeinsam für das Rüstungsexportverbot einzusetzen.

Dabei ist es gut zu wissen, dass sich auch in anderen Ländern viele Menschen für dieses Ziel engagieren, wie das Beispiel Italien zeigt. Dort hat die Regierung die Lieferung von Bomben und Raketen an Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate nun endgültig untersagt. Betroffen davon ist unter anderem auch die Rheinmetall-Tochter RWM Italia, deren Bomben der Serie MK nachweislich im Jemenkrieg auch gegen zivile Ziele eingesetzt wurden. Erfreulich ist ebenso, dass Heckler & Koch beim Verwaltungsgericht in Berlin damit gescheitert ist, dass das Verbot von Gewehrlieferungen nach Südkorea, Indonesien und Singapur aufgehoben wird. Darüber hinaus hat es die Friedensbewegung geschafft, dass die Entscheidung über die Bewaffnung von Bundeswehrdrohnen aufgeschoben wurde.

Im Dezember hatte die Bundesregierung den Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien erneut verlängert. Jetzt, im sogenannten Superwahljahr, gilt es, die Ausweitung dieses Rüstungsexportstopps auch auf die anderen Länder der Jemenkriegskoalition, insbesondere auf die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten, zu fordern. Unterschreiben Sie deshalb auch die von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gestartete Petition, die ein sofortiges Verbot von europäischen Waffenexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate will. Außerdem können Sie auch die anderen Aktionen auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt Mitmachen >> Aktuelle Aktionen unterstützen. Und werden Sie an unserem Aktionstag für ein Rüstungsexportverbot am 26. Februar aktiv.

Angesichts der massiven Menschenrechtverletzungen unter anderem in der Türkei und in Ägypten wäre es für die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung gut, wenn sie auf diese Länder ebenso Druck ausübt wie auf Russland im Falle des Kremlkritikers Alexej Nawalny. Ägypten und die Türkei führen Kriege und schüren Konflikte, was Grund genug ist, Rüstungsexporte dorthin unverzüglich zu stoppen.

Die im Folgenden angerissenen Themen sind eine kleine Auswahl der zahlreichen Meldungen zu Rüstungsexporten. Lesen Sie mehr davon auf unserer Website unter „Neues“.

Mit herzlichen Grüßen

Anke Wollny und Otto Reger

Online-Redakteurin und Online-Redakteur der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Italienische Regierung widerruft Exportgenehmigungen für Raketen und Bomben nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate
Seit 2019 erteilt Italien bei bestimmten Waffen keine neuen Exportgenehmigungen mehr für Saudi-Arabien und die VAE. Bereits erteilte Lizenzen lagen auf Eis. Nun hat die italienische Regierung beschlossen, diese endgültig zu widerrufen.

Petition für ein Verbot von Waffenexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate
Die Menschenrechtsorganisation ECCHR hat unter dem Titel „Made in Europe. Bombed in Yemen“ eine Petition für ein sofortiges Verbot von europäischen Waffenexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gestartet. Machen auch Sie mit.

Bremische Bürgerschaft diskutierte über Rüstungsstandort Bremen
Am 27. Januar diskutierte die Bremische Bürgerschaft über den Rüstungsstandort Bremen. Grund dafür war eine Anfrage der FDP und die Antwort des Senats darauf. Das Bremer Friedensforum hat bereits im vergangenen Jahr eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Machtpolitik und Rüstungsexporte der Europäischen Union
Die Studie „Rüstung vor Richtlinien: Machtpolitik und Rüstungsexporte der Europäischen Union“ beschreibt, wie mittels Europäischer Friedensfazilität, Europäischem Verteidigungsfonds und französisch-deutscher Zusammenarbeit EU-Rüstungsexporte forciert werden.

Bundestag debattierte über Lieferung von U-Booten und Waffen an die Türkei
Am 29. Januar stimmte der Bundestag über mehrere Anträge zu deutschen Rüstungsexporten ab. Im Zentrum der vorangehenden Diskussion stand die Belieferung der Türkei mit deutschen U-Booten und anderen Rüstungsgütern sowie mit technischen Komponenten.

SWP-Analyse rät zu Stopp von Rüstungsexporten in arabische Staaten
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) hat in ihrer Schriftenreihe SWP-Aktuell eine Analyse der deutschen Rüstungsexporte in die arabischen Staaten veröffentlicht. Die Autoren sprechen sich darin für einen Ausfuhrstopp für diese Länder aus.

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Exportverbot von Kleinwaffen in Drittländer
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat ein von der Bundesregierung verfügtes Verbot, Kleinwaffen nach Südkorea, Indonesien und Singapur zu exportieren, bekräftigt. Geklagt dagegen hat Medienberichten zufolge Heckler & Koch.

Hauptempfängerländer deutscher Kriegswaffenexporte 2020: Ägypten, Israel und Katar
Die Bundesregierung genehmigte 2020 Rüstungsausfuhren im Wert von 4,8 Milliarden Euro und damit zwar deutlich weniger als 2019 (8,2 Milliarden Euro), allerdings waren die Hauptadressaten für Kriegswaffenexporte Ägypten, Israel und Katar.

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Revision im Fall Heckler & Koch vor dem Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNG

Im Februar verhandelt das höchste deutsche Strafgericht illegale Waffenexporte nach Mexiko

Freiburg, Stuttgart, Tübingen, 20. Dezember 2020. Der Fall illegaler Waffenexporte nach Mexiko landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am 11. Februar 2021 wird dort in einer mündlichen Verhandlung die Revision von Heckler und Koch (H&K), zweier verurteilter Mitarbeiter und der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhandelt. „Dass sich der BGH als höchstes deutsches Strafgericht mit dem Verfahren gegen Heckler & Koch beschäftigt und ein finales Urteil fällt, ist ein weiterer Erfolg der Friedens- und Menschenrechtsbewegung“, erklärt der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin. „H&K hat mit den illegalen Exporten von rund 4.500 Sturmgewehren in den Jahren 2006 bis 2009 nach Mexiko-Stadt und der von einem H&K-Mitarbeiter im Land koordinierten Weiterleitung der Waffen in Unruheprovinzen schwere Schuld auf sich geladen. Ich erwarte, dass der BGH die Revision des Unternehmens abschmettert und die Rechtsverbindlichkeit von Endverbleibserklärungen bei Rüstungsexporten anerkennt“, so Grässlin weiter.

Im April 2010 hatte der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer im Auftrag des Friedensaktivisten Grässlin Strafanzeige gegen H&K und sowie Manager des Rüstungskonzerns wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz gestellt. Anwalt Rothbauer stellte zudem Strafanzeige gegen bundesdeutsche Rüstungsexport-Kontrollbehörden. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Stuttgart einen vormaligen Mitarbeiter sowie eine Ex-Mitarbeiterin von H&K zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen selbst zu einer Strafzahlung in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Drei ehemalige H&K-Geschäftsführer wurden freigesprochen.

Das Landgericht Stuttgart  beurteilte Endverbleibserklärungen als rechtlich nicht bindend. Ganz anders sah dies das Landgericht Kiel bei seinem Urteil im Frühjahr 2019 gegen SIG Sauer wegen widerrechtlicher Pistolenexporte über die USA nach Kolumbien. In diesem Fall hatten die Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Paul Russmann und Jürgen Grässlin, Anzeige erstattet.

„Der Verhandlung am BGH kommt eine grundsätzliche Bedeutung für die gesamte deutsche Rüstungsbranche zu“, sagt Anwalt Holger Rothbauer. „Nunmehr steht die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannten Endverbleibserklärungen umgegangen wird, und wie ernsthaft man sich bei zukünftigen Rüstungsexporten an die Verlautbarungen halten muss. Es wäre ein historischer Erfolg, wenn der BGH einerseits für dieses Strafverfahren die sechs Jahrzehnte währende Exportgenehmigungspraxis mit den Endverbleibserklärungen als rechtlich verbindlich bestätigen, gleichzeitig jedoch den Etikettenschwindel mit ihnen als völlig untaugliches Mittel der Rüstungsexportkontrolle bezeichnen würde.“

Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko betont die Bedeutung, die der Prozess gegen Heckler & Koch auch für Mexiko hat. „Für die Opfer deutscher Waffen hat ein konsequentes Urteil Signalwirkung. Es würde aus ihrer Sicht Gerechtigkeit schaffen und die Chance für eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen in Mexiko eröffnen.“ Im Jahr 2014 waren Gewehre von H&K nachweislich bei dem Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa eingesetzt worden. „Es dürfen keine Rüstungsexporte nach Mexiko genehmigt werden, weil ein Risiko besteht, dass diese dort für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden oder diese begünstigen“, betont Hausotter. „Wir fordern verstärkte und systematische Kontrollmechanismen über den Verbleib und die Nutzung von deutschen Waffenexporten durch deutsche Behörden“.

Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich, eine Teilnahme somit grundsätzlich möglich. Durch die Hauptverhandlung wird der Bundesgerichtshof in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

Kontakt:

Rechtsanwalt Holger Rothbauer, DEHR-Rechtsanwälte, Tübingen, 07071-1504949, anwaelte@dehr.eu

Jürgen Grässlin, RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, Freiburg, 0761-7678208 / 0170-6113759, jg@rib-ev.de

Tobias Lambert, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Stuttgart, 0157-71730893, lambert@mexiko-koordination.de

Keine Rüstungsexporte für gesamte Jemen-Militärkoalition

Mitteilung an die Medien

Rüstungsexportmoratorium muss ausgeweitet werden/ Über 100.000 Kriegstote im Jemen

Berlin, 11. Dezember 2020

„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Oxfam Deutschland und Save the Children begrüßen gemeinsam, dass das Rüstungsexportmoratorium gegenüber Saudi-Arabien erstmals um ein ganzes Jahr verlängert werden soll und die bereits erteilten Genehmigungen widerrufen werden.  Sie fordern jedoch mit Nachdruck die Bundesregierung dazu auf, weitergehende Maßnahmen zu beschließen:

Das Rüstungsexportverbot muss umfassend und zeitlich nicht befristet für alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition gelten, solange diese am bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Jemen beitragen. Zudem dürfen keine Ausnahmen für deutsche Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschafts- sowie industrieller Kooperationsprojekte gelten. Dass diese Ausnahmen genutzt werden, bestätigte die Bundesregierung im Oktober auf eine parlamentarischen Anfrage: 2019 und 2020 wurde die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien im Rahmen von Reexporten sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für Gemeinschaftsprogramme erteilt.

Darüber hinaus appellieren die Organisationen an die Bundesregierung, der Entschließung des Europäischen Parlaments zu folgen und sich für ein EU-weites Waffenembargo gegen alle Mitglieder der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition im Jemen einzusetzen.

„Dass der Exportstopp für Saudi-Arabien bis Ende 2021 verlängert wird, ist eine gute politische Entscheidung. Dass für alle anderen Mitglieder der Militärkoalition im Jemen, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, weiterhin Rüstungsexporte genehmigt werden, ist dagegen eine empörende Fehlentscheidung! Menschen- und Völkerrechtsverletzungen aller Kriegsparteien wurden von verschiedenen offiziellen Seiten dokumentiert und dennoch erteilte die Bundesregierung allein im 1.Halbjahr 2020 Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von 350 Millionen Euro an die Mitglieder der Militärkoalition. Und selbst für Saudi-Arabien wurden trotz Exportstopp Ausfuhren genehmigt. Solche Genehmigungen sind menschenrechtlich ein Skandal“, kritisiert Christine Hoffmann, pax christi- Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne.

Robert Lindner von Oxfam Deutschland e.V. ergänzt: „Der Krieg im Jemen hat bisher über 100.000 direkte Todesopfer gefordert, davon mindestens 12.000 Zivilist*innen. 5500 direkte Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Ziele wurden gezählt, der Einsatz von Kindersoldaten und die Verweigerung des Zugangs zu humanitärer Hilfe dokumentiert. Die Bundesregierung ist nach nationalem und internationalem Recht verpflichtet, den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht bei ihren Exportentscheidungen oberste Priorität einzuräumen. Sie engagiert sich als humanitärer Geber und als politischer Akteur zur friedlichen Beilegung des Konflikts im Jemen und dennoch liefert sie gleichzeitig Waffen und Ausrüstung an die Konfliktparteien. Das ist einfach nicht nachzuvollziehen und schadet massiv der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung.“ 

Dax-Reform: Deutsche Börse knickt vor Rüstungsindustrie ein

Berlin/Köln ,  24.11.2020

Anlässlich der heute veröffentlichten neuen Dax-Regeln der Deutschen Börse kritisieren urgewald und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre die neuen Qualitätskriterien als Rückschritt für Menschenrechte und Klimaschutz im Finanzsektor.

Barbara Happe, Rüstungs-Campaignerin bei urgewald, stellt fest: „Die Deutsche Börse stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus und knickt vor der Rüstungsindustrie ein. Zu minimalen Qualitätsanforderungen für Dax-Indizes gehört auch die Ächtung kontroverser Waffen wie Atomwaffen – gerade im Hinblick auf den am 22. Januar 2021 in Kraft tretenden UN-Verbotsvertrag.

Dass die Deutsche Börse selbst Atomwaffen nicht ausschließen will, entlarvt den Anspruch sich als nachhaltigen Finanzplatz zu profilieren als Feigenblatt.

Neben Atomwaffenproduzenten sollten auch schnellstens weitere Rüstungskonzerne, die ihre Produkte ohne Skrupel an kriegführende Staaten liefern, aus den Indizes entfernt werden. Derartige Vorgaben sollten nicht auf den DAX 50 ESG beschränkt bleiben. Ebenso unverständlich ist angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung, dass es an einem verbindlichen Klimaschutzbekenntnis für die gesamte Dax-Familie fehlt.“

Rüstungsexportverbot für die Vereinigten Arabischen Emirate wegen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Jemen

Mitteilung für die Medien

29. September 2020

UN-Expertengruppe fordert Stopp der Waffenlieferungen an Kriegsparteien und die Befassung des Internationalen Strafgerichtshof mit Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Jemen

Heute, am 29. September, stellt die Expertengruppe der Vereinten Nationen für den Jemen (GEE Yemen) ihren Bericht über die menschen- und völkerrechtliche Lage im Jemen offiziell im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vor. In diesem Gremium ist auch Deutschland vertreten.  Laut dem Expertenbericht besteht hinreichender Verdacht, dass Menschenrechtsverletzungen durch die Regierungen und Kriegsverbrechen durch einzelne Mitglieder der Regierungen von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten begangen wurden. In der Folge fordert die Expertengruppe, die auch von der deutschen Bundesregierung mandatiert wurde, erneut alle Länder dazu auf, ihre Waffenexporte und militärische Unterstützung an die Kriegsparteien einzustellen. Zudem soll der Internationale Strafgerichtshof mit den grausamen Verbrechen an der Zivilbevölkerung im Jemen befasst werden. Die Bundesregierung sah sich bisher jedoch nicht dazu veranlasst, ihre Rüstungsexporte z.B. an die Vereinigten Arabischen Emirate einzustellen.

Die Sprecherin der Kampagne und pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann erklärt dazu: „Wir haben unzählige Male ein Waffenexportverbot für alle Kriegsparteien, insbesondere die saudisch geführte Militärkoalition gefordert. Geschehen ist bis Ende 2018 nichts. Da tobte der Krieg bereits fast drei Jahre. Nur für Saudi-Arabien wurden keine neuen Exportgenehmigungen erteilt. Die Vereinigten Arabischen Emirate und weitere Mitglieder der Militärkoalition waren von diesem Exportstopp nie betroffen. Die „Blutspur“, die wir vergangenen Montag symbolisch zum Bundeswirtschaftsministerium gezogen haben, weil dieses federführend ist für Rüstungsexporte auch in Kriegs- und Krisenregionen, zeigt sich in der Realität an mindestens 10.000 gezielt getöteten Zivilist*innen im Jemen. Die Waffenexporte gehen weiter. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden Rüstungsgüter im Wert von mind. 23 Mio. Euro für die VAE genehmigt. Die Bundesregierung macht sich damit mitschuldig an Menschenrechts- und Kriegsverbrechen im Jemen. Deutschland muss endlich die Waffenexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate stoppen. Zudem fordern wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das solche Exporte in der Zukunft verbietet.“

Susanne Weipert, die Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ setzt hinzu: „Wir fordern die Bundesregierung und explizit Außenminister Maas auf, die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit den Verbrechen im Jemen zu unterstützen. Außenminister Maas hat im UN-Menschenrechtsrat das „Bündnis gegen die Straflosigkeit“ ausgerufen sowie gestern vor der UN-Vollversammlung die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs erneut betont. Dem müssen Taten folgen. Mit den Worten des Vorsitzenden der UN-Expertengruppe: ‚Niemand kann behaupten, er hätte nicht gewusst, was im Jemen geschieht. Rechenschaft ist der Schlüssel, dass die Menschen im Jemen und die Humanität Gerechtigkeit erfahren‘. Bis dahin ist es die Bundesregierung der Zivilbevölkerung des Jemen mindestens schuldig, ihre Hilfsgelder für das UN-Hilfsprogramm für den Jemen, um den Wert der erteilten Waffenexportgenehmigungen an die Kriegsparteien zu erhöhen und die Rüstungsunternehmen, die mit dem Leid und Tod der Menschen Milliarden Profit gemacht haben, daran zu beteiligen.“

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands •  JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • pax christi – Deutsche Sektion der Internationalen Katholischen Friedensbewegung • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

Aktionskonferenz „abrüsten statt aufrüsten“ vom 11.10.2020 im Frankfurter Gewerkschaftshaus

Information zum Frankfurter Appell

Die Aktionsberatung der Initiative „abrüsten statt aufrüsten“ am Sonntag, 11. Oktober 2020 im Frankfurter Gewerkschaftshaus hat die Friedensbewegung aufgerufen, am Samstag, 5. Dezember 2020 bundesweit und dezentral an möglichst vielen Orten gegen die weitere Steigerung der Rüstungsausgaben zu protestieren. Die abschließenden Haushaltsberatungen im Bundestag in der Folgewoche (7. – 12. Dezember 2020) dürfen nicht ohne Protest hingenommen werden . „Die bisher 175.000 Unterschriften unter dem Aufruf machen Mut für weitere Aktionen“, war die übereinstimmende Meinung.

Der Frankfurter Appell (siehe Anlage) wurde bei der Aktionskonferenz vorgestellt,  in dem heißt es: „Das Gespenst des Kalten Krieges ist zurück. Das Krebsgeschwür des Nationalismus breitet sich aus. Soziale Ungleichheiten spitzen sich zu. Die globale Klimakrise bedroht die Menschheit. Kriege und Naturzerstörung sind entscheidende Gründe für Flucht und Vertreibung. Die Corona-Pandemie ist ein Beleg dafür, dass die sozialen und ökologischen Schutzschichten des men­schlichen Lebens dünn geworden sind. Es drohen neue Verteilungskämpfe – national, europäisch, global.

Das Gebot der Stunde lautet: Investitionen in die soziale und ökologische Gestaltung der Transforma­tion – in Hochschulen, Schulen und Kitas, in den sozialen Wohnungsbau, in die öffentliche Infrastruk­tur, in mehr soziale Sicherheit und in den Klimaschutz und eine ökologische Kreislaufwirtschaft. Denn wer den Frieden will, muss für den Frieden kämpfen.“

Bei der Konferenz sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter vom DGB, von Ver.d.i und der IG Metall, von black lives matter, den Naturfreunden, IPPNW und Greenpeace für gemeinsame Initiativen gegen die weitere Hochrüstung und für gemeinsame Aktionen aus. Über 100 Friedensaktive aus allen Teilen des Landes nahmen im Gewerkschaftshaus und virtuell über ZOOM an der Aktionskonferenz teil und forderten eine neue Friedens- und Entspannungspolitik, ein System gemeinsamer Sicherheit und kontrollierte Abrüstung.

Der Arbeitsausschuss der Initiative „abrüsten statt aufrüsten“ in seiner erweiterten Zusammensetzung wird seine Aktivitäten verstärken.

Reiner Braun (International Peace Bureau),  Barbara Dieckmann (Welthungerhilfe), Thomas Fischer (DGB), Philipp Ingenleuf (Netzwerk Friedenskooperative) Christoph von Lieven (Greenpeace), Michael Müller (Naturfreunde, Staatssekretär a. D.), Willi van Ooyen (Friedensratschlag), Miriam Rapior (BUNDjugend, Fridays for Futures), Uwe Wötzel (Ver.di), Thomas Würdinger (IG Metall), Olaf Zimmermann. (Deutscher Kulturrat).