Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Fall illegaler Rüstungsexporte nach Mexiko

Pressemitteilung

Heckler & Koch vor dem höchsten deutschen Strafgericht

Berlin, Stuttgart, Tübingen, 9. Februar 2021 – Am 11. Februar 2021 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko. Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Rüstungshersteller und die gravierenden Schwächen des deutschen Rüstungsexportkontrollsystems.

Für Holger Rothbauer, Anwalt der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, hat die Revision eine grundsätzliche Bedeutung für die deutsche Rüstungsbranche. „Unabhängig vom Ausgang zeigt das Verfahren schon jetzt, dass die bisherige Handhabung von Endverbleibserklärungen kein effektives Mittel der Rüstungsexportkontrolle ist. Der Gesetzgeber muss umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das eine wirksame Exportkontrolle etabliert“, so Rothbauer.


Nach einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, verhandelte das Landgericht Stuttgart zwischen 2018 und 2019 illegale Waffenexporte von H&K. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung für den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen (EVE) erschlichen worden war. EVE dokumentieren gegenüber den deutschen Genehmigungsbehörden, wo die exportierten Waffen eingesetzt werden sollen und stellen ein Kernstück deutscher und europäischer Rüstungsexportkontrolle dar.

Im konkreten Fall tauchten die tatsächlichen Empfänger – Polizei- und Sicherheitskräfte in mexikanischen Unruheprovinzen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden – jedoch nicht auf. Anders als bislang üblich sah das Landgericht Stuttgart die Endverbleibserklärungen auch nicht als Bestandteil der Exportgenehmigung an.

Das Landgericht verurteilte zwei ehemalige Mitarbeiter*innen von H&K zu Bewährungsstrafen. Vom Unternehmen wurden rund 3,7 Millionen Euro eingezogen. Der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle, damaliger Ausfuhrbeauftragter und Geschäftsführer bei H&K, sowie zwei weitere Mitarbeiter aus der Führungsebene wurden hingegen freigesprochen. Ein weiterer Angeschuldigter befindet sich weiterhin in Mexiko und konnte nicht in das Verfahren in Deutschland einbezogen werden. H&K, die zwei verurteilten Mitarbeiter*innen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart legten Revision ein. Die Frage nach einer Mitverantwortung der Genehmigungsbehörden wurde im Prozess nicht behandelt.

Der Freispruch Beyerles erntete erhebliche Kritik. Trotz zahlreicher Indizien für seine Kenntnis von den Unstimmigkeiten bei Genehmigungsbeantragung und -erteilung blieb er straffrei. Der BGH hat nun die Chance, diesen Aspekt des Verfahrens erneut zu beleuchten. „In diesen Fällen organisierter illegaler Waffenexporte sollten nicht nur die niederrangigen Mitarbeiter der Firmen zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Insbesondere die Führungsebene mit klarer Zuständigkeit für die Ausfuhr und steten Kontakten in die betroffenen Ministerien darf nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden.“

Keine Rolle spielten im bisherigen Prozess die Opfer aus Mexiko. „Um wirklich zu verhindern, dass mit deutschen Gewehren Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko begangen werden, hätten die Waffen überhaupt nicht nach Mexiko exportiert werden dürfen“, erläutert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat. Diese hätten ein Recht darauf, an den Verfahren beteiligt zu werden. „Die Betroffenen warten noch immer auf die Veröffentlichung des Stuttgarter Urteils. Erst dann können sie die Verantwortlichen in Mexiko vor Gericht bringen“, so Hausotter.

Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich. Durch die Hauptverhandlung wird der BGH in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

Revision im Fall Heckler & Koch vor dem Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNG

Im Februar verhandelt das höchste deutsche Strafgericht illegale Waffenexporte nach Mexiko

Freiburg, Stuttgart, Tübingen, 20. Dezember 2020. Der Fall illegaler Waffenexporte nach Mexiko landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am 11. Februar 2021 wird dort in einer mündlichen Verhandlung die Revision von Heckler und Koch (H&K), zweier verurteilter Mitarbeiter und der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhandelt. „Dass sich der BGH als höchstes deutsches Strafgericht mit dem Verfahren gegen Heckler & Koch beschäftigt und ein finales Urteil fällt, ist ein weiterer Erfolg der Friedens- und Menschenrechtsbewegung“, erklärt der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin. „H&K hat mit den illegalen Exporten von rund 4.500 Sturmgewehren in den Jahren 2006 bis 2009 nach Mexiko-Stadt und der von einem H&K-Mitarbeiter im Land koordinierten Weiterleitung der Waffen in Unruheprovinzen schwere Schuld auf sich geladen. Ich erwarte, dass der BGH die Revision des Unternehmens abschmettert und die Rechtsverbindlichkeit von Endverbleibserklärungen bei Rüstungsexporten anerkennt“, so Grässlin weiter.

Im April 2010 hatte der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer im Auftrag des Friedensaktivisten Grässlin Strafanzeige gegen H&K und sowie Manager des Rüstungskonzerns wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz gestellt. Anwalt Rothbauer stellte zudem Strafanzeige gegen bundesdeutsche Rüstungsexport-Kontrollbehörden. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Stuttgart einen vormaligen Mitarbeiter sowie eine Ex-Mitarbeiterin von H&K zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen selbst zu einer Strafzahlung in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Drei ehemalige H&K-Geschäftsführer wurden freigesprochen.

Das Landgericht Stuttgart  beurteilte Endverbleibserklärungen als rechtlich nicht bindend. Ganz anders sah dies das Landgericht Kiel bei seinem Urteil im Frühjahr 2019 gegen SIG Sauer wegen widerrechtlicher Pistolenexporte über die USA nach Kolumbien. In diesem Fall hatten die Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Paul Russmann und Jürgen Grässlin, Anzeige erstattet.

„Der Verhandlung am BGH kommt eine grundsätzliche Bedeutung für die gesamte deutsche Rüstungsbranche zu“, sagt Anwalt Holger Rothbauer. „Nunmehr steht die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannten Endverbleibserklärungen umgegangen wird, und wie ernsthaft man sich bei zukünftigen Rüstungsexporten an die Verlautbarungen halten muss. Es wäre ein historischer Erfolg, wenn der BGH einerseits für dieses Strafverfahren die sechs Jahrzehnte währende Exportgenehmigungspraxis mit den Endverbleibserklärungen als rechtlich verbindlich bestätigen, gleichzeitig jedoch den Etikettenschwindel mit ihnen als völlig untaugliches Mittel der Rüstungsexportkontrolle bezeichnen würde.“

Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko betont die Bedeutung, die der Prozess gegen Heckler & Koch auch für Mexiko hat. „Für die Opfer deutscher Waffen hat ein konsequentes Urteil Signalwirkung. Es würde aus ihrer Sicht Gerechtigkeit schaffen und die Chance für eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen in Mexiko eröffnen.“ Im Jahr 2014 waren Gewehre von H&K nachweislich bei dem Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa eingesetzt worden. „Es dürfen keine Rüstungsexporte nach Mexiko genehmigt werden, weil ein Risiko besteht, dass diese dort für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden oder diese begünstigen“, betont Hausotter. „Wir fordern verstärkte und systematische Kontrollmechanismen über den Verbleib und die Nutzung von deutschen Waffenexporten durch deutsche Behörden“.

Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich, eine Teilnahme somit grundsätzlich möglich. Durch die Hauptverhandlung wird der Bundesgerichtshof in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

Kontakt:

Rechtsanwalt Holger Rothbauer, DEHR-Rechtsanwälte, Tübingen, 07071-1504949, anwaelte@dehr.eu

Jürgen Grässlin, RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, Freiburg, 0761-7678208 / 0170-6113759, jg@rib-ev.de

Tobias Lambert, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Stuttgart, 0157-71730893, lambert@mexiko-koordination.de

NS-Skandal bei Heckler & Koch – Kritische Aktionär*innen H&K fordern völlige Neuorientierung beim führenden deutschen Kleinwaffenhersteller

NS-Skandal bei Heckler & Koch – Kritische Aktionär*innen H&K fordern völlige Neuorientierung beim führenden deutschen Kleinwaffenhersteller

++ KA H&K fordern unabhängigen Historikerbericht zur Firmengeschichte bei H&K ++
++ KA H&K erweitern Forderung nach einem Fonds für die Opfer der H&K-Rüstungsexporte auch für die Zwangsarbeiter*innen in der NS-Zeit ++
++ KA H&K fordern neue Namensgebung für die Heckler&Koch-Gruppe und die Heckler & Koch-Straße: „Ein führender NS-Scherge darf in einer humanistisch geprägten Gesellschaft nicht Namenspatron sein!“ ++

Liebe Friedensfreund*innen, sehr geehrte Damen und Herren!

Ein Dreiviertel-Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkriegs kommt die tiefbraune Vergangenheit des Firmengründers der Heckler & Koch GmbH, Edmund Heckler, ans Licht der Öffentlichkeit. Damit ist das vom Waffenproduzenten Heckler & Koch über mehr als 70 Jahre lang schöngefärbte Bild des Firmengründers von 1949 nicht länger haltbar: Edmund Heckler war zuvor verantwortlicher Betriebsführer eines „NS-Musterbetriebs“, in dem sich bestialische Geschehnisse zutrugen.

Nach Recherchen der „Bild am Sonntag“ vom 6. September 2020 avancierte Oberingenieur Edmund Heckler in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts zum Werksleiter der „Hugo Schneider AG“ (HASAG) in Taucha in Sachsen. Unter dem Werksleiter Edmund Heckler mussten bei der HASAG mehr als eintausend KZ-Insassen – unter ihnen Juden, Sinti und Roma – Panzerfäuste herstellen. Die Zwangsarbeiter stammten aus den Konzentrationslagern Auschwitz, Buchenwald und Ravensbrück. Bei der HASAG wurden unter Edmund Hecklers Führung laut Aussagen von Zwangsarbeiter*innen „immer wieder Häftlinge erschlagen und erschossen“ (siehe FOCUS.DE vom 07.09.2020). Andere wurden gehängt oder zu Tode getreten.

Die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch (KA H&K) fordern deshalb von Vorstand und Aufsichtsrat der heutigen Heckler & Koch GmbH bzw. der H&K AG:
1. In einem unabhängigen Historikerbericht zur Firmengeschichte muss sowohl die tiefbraune Vergangenheit des Firmengründers Edmund Heckler als auch die blutrote Vergangenheit des Unternehmens Heckler & Koch mit vielzähligen Rüstungsexporten in Krisen- und Kriegsgebiete und Millionen von Opfern aufgearbeitet und publik gemacht werden.
2. Die KA H&K erweitern ihre Forderung nach finanzieller Unterstützung eines Fonds für die Opfer der H&K-Rüstungsexporte nunmehr auch auf die Zwangsarbeiter in der Zeit des Nationalsozialismus. Bereits bei der Hauptversammlung im August schlugen die KA H&K den „Trust Fund for Victims“ beim  Internationalen Strafgerichtshof ICC vor.
3. Die KA H&K fordern die Unternehmensführung auf, sich auch mit einer neuen Namensgebung für die bisherige „Heckler & Koch GmbH“ und die „H&K AG“ von der tiefbraunen Vergangenheit Edmund Hecklers zu verabschieden. Denn ein vormals führender NS-Scherge darf in einer ethisch und humanistisch geprägten Gesellschaft nicht länger Namenspatron eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe sein. Zudem fordern die KA H&K den Stadtrat von Oberndorf auf, die bisherige „Heckler & Koch-Straße“ nach einem Widerstandskämpfer des NS-Regimes umzubenennen.

Zurzeit steht der rund 250 Millionen Euro teure Beschaffungsentscheid über das Nachfolgegewehr des G36 in der Bundeswehr an. Unvorstellbar ist die Vergabe für ein Unternehmen mit einem nationalsozialistischen Namenspatron. Schließlich würde die Bundesregierung mit Sicherheit keinen Beschaffungsauftrag an eine ‚Hitler & KZ-GmbH‘ vergeben. Der Name „Heckler“ steht bis heute für schwere NS-Verbrechen und  Demokratiezerstörung. Die Kritischen Aktionär*innen bekräftigen ihre Forderung, wonach der Kriegswaffenhersteller Heckler & Koch – im Rahmen der Rüstungskonversion –zukünftig sinnvolle nachhaltige  Produkte entwickeln und fertigen soll.

Jürgen Grässlin,
Kritische Aktionär*innen Heckler & Koch, RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) mit dem GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE, DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Egal wer auf dem Thron sitzt: Waffenexporte stoppen!

frieden

Pressemitteilung der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch

Egal wer auf dem Thron sitzt: Waffenexporte stoppen!

  • Wer auch immer in Zukunft Heckler & Koch leiten, kontrollieren oder besitzen wird: Kritische Aktionär*innen Heckler & Koch fordern in einem Gegenantrag Kleinwaffenexporte in kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten zu unterbinden
  • Bisherige „Grüne-Länder-Strategie“ wurde aufgeweicht: Ausnahmen für Lieferungen an Staaten mit deutlichen Menschenrechtsdefiziten müssen beendet werden
  • Kritische Aktionär*innen beklagen den Einsatz von Heckler & Koch-Waffen auch im Jemen-Krieg

Freiburg/Stuttgart/Berlin/Köln, den 16. Dezember 2019.

Anlässlich der am Donnerstag stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG fordert das Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch maximale Transparenz über die Zukunft und Ausrichtung des Waffenherstellers sowie ein Ende der Aufweichung der „Grünen-Länder-Strategie“. Während das Wirtschaftsministerium prüft, ob ein*e ausländische*r Investor*in die Mehrheit an dem Unternehmen übernehmen kann, möchte sich der derzeitige Mehrheitsaktionär Andreas Heeschen als zusätzliches Mitglied in den Aufsichtsrat wählen lassen. Dies lehnt wiederum ein weiterer Aktionär ab und fordert zudem die Abberufung zweier derzeitiger Aufsichtsratsmitglieder.

„Statt Machtkämpfen fordern wir von den Verantwortlichen bei Heckler & Koch Kleinwaffenexporte in kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten zu unterbinden. Als ersten Schritt muss die Grüne-Länder-Strategie konsequent umgesetzt werden“, so Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. „Wenn Heckler & Koch seine Grüne-Länder-Strategie wirklich ernst nehmen und konsequent umsetzen würde, sollten sich Ausnahmen für Staaten wie Indonesien oder Malaysia von selbst verbieten.“

Gemäß der „Grünen-Länder-Strategie“ sollen Waffen von Heckler & Koch nur noch an Staaten exportiert werden, die das Unternehmen als unbedenklich einstuft. Auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung wurde jedoch klar, dass darunter nicht nur NATO- und EU-Länder sind. In Ausnahmefällen sollen offenbar auch Staaten zu „grünen Ländern“ erklärt werden, die deutliche Defizite bei der Einhaltung der Menschenrechte aufweisen.„Wer auch immer in Zukunft Heckler & Koch leiten, kontrollieren oder besitzen wird – allen Verantwortlichen muss klar sein, dass sie ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen müssen“, mahnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die Aufweichung der ‚Grünen-Länder-Strategie‘ und die Ablehnung eines Opferfonds zeigen einmal mehr, dass freiwillige Ansätze von Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten limitiert sind. Das geplante Sorgfaltspflichten-Gesetz mit klaren Haftungsregeln in Deutschland setzt Heckler & Koch unter Zugzwang.“

Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros, Bundessprecher der DFG-VK und von „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ fordert in einem Gegenantrag (siehe https://www.heckler-koch.com/de/ir/ir-mitteilungen.html, die Vergütung für den Aufsichtsrat wegen des Totalversagens in allen zentralen Bereichen zu streichen. „Die aktuelle Strafanzeige von Rechtsanwälten des ECCHR und Menschenrechtsorganisationen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen Rüstungsmanager von Airbus und Rheinmetall muss auch frühere H&K-Manager und den langjährigen H&K-Hauptgesellschafter Andreas Heeschen aufrütteln. Denn in Deutschland entwickelte und in Saudi-Arabien in Lizenz gefertigte G3- und G36-Gewehre gelangten vielfach ins Kriegsgebiet im Jemen. Mit den Heckler & Koch-Sturmgewehren wird im Jemen-Krieg tagtäglich gemordet. Um die Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen zu beenden, muss die H&K-Führung endlich die nötigen Schritte hin zu einer Rüstungskonversion, der Umstellung des Unternehmens auf eine sinnvolle nachhaltige zivile Fertigung, einleiten und umsetzen.“

„Wir müssen Sicherheit grundsätzlich neu zu denken lernen“, sagt Verena Nerz, Mitglied der Rüstungsexportkommission von pax christi. „Die unsinnige Ressourcenverschwendung für gewaltförmige Konfliktaustragung muss ein Ende haben. Die Entwicklung bei Heckler und Koch zeigt, dass finanzielle Interessen das handlungsleitende Motiv sind, hinter das ethische Erwägungen weit zurücktreten. Statt Gewalt – wirtschaftlicher und physischer – brauchen wir aber Kooperation und Gerechtigkeit, um in einer globalisierten Welt gemeinsam leben zu können.“

Die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch nutzen erneut ihr Rede- und Fragerecht, um Vorstand und Aufsichtsrat des Kleinwaffenherstellers mit ihrer Kritik zu konfrontieren und Nachfragen zur Geschäftspraxis zu stellen.

Gegenantrag von Jürgen Grässlin für die Kritischen Aktionär*innen:
https://www.kritischeaktionaere.de/heckler-koch/gegenantrag-von-juergen-graesslin-2/
https://www.heckler-koch.com/de/ir/ir-mitteilungen.html

Vor, während und nach der Hauptversammlung stehen Mitglieder der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch Pressevertreter*innen für Nachfragen und Interviews gerne zur Verfügung.

19. Dezember 2019, ab 08:00 Uhr vor dem Restaurant „Badhaus“ (Veranstaltungssaal)
Neckartal 167, 78628 Rottweil, dort wird eine Protestaktion gegen Waffenexporte vor Beginn der Hauptversammlung stattfinden.

Kritische Aktionär*innen H&K fordern Ergänzung der Tagesordnung um wirklich wichtige Punkte zu wahren Besitzverhältnissen und zum möglichen Verkauf der H&K AG

frieden

PRESSEMITTEILUNG der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch (KA H&K)

Freiburg, den 14. November 2019
<< Mit der Bitte um Berichterstattung >>

++ BREAKING NEWS ++ Außerordentliche Hauptversammlung der Heckler & Koch AG am 19.12.2019 in Rottweil ++

Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit prüft das Bundeswirtschaftsministerium den möglichen Unternehmensverkauf der Heckler & Koch AG (H&K), der Bundesnachrichtendienst (BND) ermittelt. Medien berichten national wie international über unklare Besitzverhältnisse und den drohenden Verkauf des führenden deutschen Kleinwaffenherstellers und -exporteurs, z.B. an dubiose Kaufinteressenten in der Karibik. In diesen wohl schlimmsten Chaostagen seines nunmehr fast 70-jährigen Bestehens (am 28. Dezember 2019) beruft der Vorstand der Heckler & Koch AG für den 19. Dezember 2019 eine außerordentliche Hauptversammlung (HV) im „Badhaus“ in Rottweil ein. Diese Vorgehensweise erscheint dringend vonnöten, um zur notwendigen Transparenz und Offenheit beizutragen. Erst damit wäre auch dem neuen „ETHIK UND VERHALTENSKODEX IM GESCHÄFTSLEBEN“ genüge getan.

„Wir Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch fordern Herrn Heeschen als Hauptgesellschafter nachdrücklich auf, die Tagesordnung um die beiden zentralen Punkte der ‚Offenlegung der wahren Besitzverhältnisse‘ und der ‚Klärung eines möglichen Unternehmensverkaufs‘ zu erweitern“, fordert Jürgen Grässlin, Mitbegründer der KA H&K. „Dann können wir Mitbesitzer der Heckler & Koch AG auch das gesamte Besitz-, Finanz-, Verkaufs- und Geschäftsdesaster gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat erörtern und auf der Hauptversammlung die dringend notwendigen Maßnahmen des Umsteuerns einfordern.“

Doch anders als zu erwarten gewesen wäre, finden sich in der Tagesordnung der außerordentlichen HV keinerlei Hinweise auf diese für Aktionäre, Mitarbeiter, Betriebsrat und die interessierte Öffentlichkeit absolut relevanten Fragestellungen. Vielmehr gibt das Unternehmen für den 19. Dezember an: „Der Aktionär der Gesellschaft Herr Andreas Heeschen („Herr Heeschen“) hat gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die folgende Tagesordnung: Vergütung des Aufsichtsrats“ […]

Wir Kritischen Aktionär*innen kündigen unsere erneute aktive Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG am 19. Dezember 2019 mit Gegenanträgen und der umfassenden Nutzung des Fragerechts an. Bei der Aktionärshauptversammlung am 12. Juli 2019 stellten wir den Gegenantrag zur Nichtentlastung des Vorstands und mehr als 95 Prozent aller Fragen.

Kontakt: J. Grässlin, Tel.: 0761-7678208, Mob.: 0170-6113759, E-Mail: jg@rib-ev.de

Anlagen: „ETHIK UND VERHALTENSKODEX IM GESCHÄFTSLEBEN“ vom 01.10.2019
„Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung“ der Heckler & Koch AG am 19.12.2019

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Die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch wurden auf Initiative des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.) in Freiburg gegründet. Bei den KA-H&K arbeiten zahlreiche Friedensaktivist*innen der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, des Dachverbands Kritische Aktionäre, des RIB e.V., der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), von Ohne Rüstung Leben, von pax christi und Friedensinitiativen mit.

Wichtige Informationen und Websites siehe u.a.
https://www.rib-ev.de/2019/07/11/heckler-koch-hauptversammlung-kritische-aktionaerinnen-prangern-verfehlte-geschaeftspolitik-an/
https://www.aufschrei-waffenhandel.de/daten-fakten/ruestungsfirmen/heckler-koch/kritische-aktionaere-heckler-koch/
https://www.kritischeaktionaere.de/category/heckler-koch/
https://www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/article/kleinwaffenhersteller-heckler-koch-2019-aktionaers-hauptversammlung-313.html
www.dfg-vk.de

6. Frieden mitmachen-Newsletter: Mehr Protest im neuen Jahr!

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Liebe Freundinnen und Freunde,
nach den Feiertagen starten wir mit viel Motivation und Energie in das neue Jahr! Damit 2019 hoffentlich ein wenig friedlicher wird, geht es zu Beginn des Jahres sofort weiter mit unserer Arbeit!

Wir brauchen Deine Unterstützung beim Strafprozess gegen Heckler & Koch!
Für Januar sind am 10.01., 17.01., 24.01. und 31.01. vier weitere Prozesstage gegen Beschuldigte des Oberndorfer Kleinwaffenexporteurs Heckler & Koch angesetzt. Ihnen wird nach der Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Bundessprechers der DFG-VK, vorgeworfen, an der illegalen Lieferung von mehr als 4700 G36-Sturmgewehren in mexikanische Unruheprovinzen beteiligt gewesen zu sein. Die Verhandlungen am Landgericht Stuttgart sind öffentlich. Wir suchen Prozessbeobachter*innen, die den Verlauf der Verhandlungen protokollieren. Weitere Informationen findest Du auf der Website des Global Net. Das Urteil wird noch für den Winter 2019 erwartet.

Protest mal anders!
Unsere jungen Mitglieder aus Berlin haben sich mit der Gruppe „Antimilitaristische Aktion Berlin“ (AMAB) zusammengeschlossen und organisieren als erstes gemeinsames Event einen Workshop zum Thema „Militär und kreativer Protest“. Dort sollen neue Impulse dafür gegeben werden, wie Aktivist*innen die Selbstinszenierung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit für kreative Aktionen nutzen können und Inspiration mit inhaltlicher Kritik verbunden werden kann.
Der Workshop findet am 24. Januar um 19 Uhr im Veranstaltungsraum der M29 auf der Malmöer Straße 29 statt. Unser Wunsch ist es in diesem Jahr noch mehr solcher Workshops in allen Ecken Deutschlands zu veranstalten!

Frieden in Syrien?
Der Abzug der US-amerikanischen Soldaten und Soldatinnen aus Syrien ist beschlossene Sache, innerhalb von vier Monaten sollten die Truppen ursprünglich aus dem Land abgezogen werden. Zuletzt hat Donald Trump die Frist ein wenig verlängert. Als friedlich kann man die Lage in Syrien aber keinesfalls bezeichnen. Der IS ist weiterhin mit über 10.000 Kämpfern in Syrien aktiv, wie auch andere terroristische und bewaffnete Gruppierungen. Der Terror lässt sich militärisch nicht besiegen, wie Trumps Rückzug und der vergebliche Krieg gegen den Terror seit 17 Jahren zeigen. Wir fordern, insbesondere vom deutschen Parlament, dass Friedensprozesse gestärkt und die Mittel der zivilen Konfliktbearbeitung ausgebaut werden. Gerade dadurch können mittel- und langfristig Friedens- und Zukunftsperspektiven entstehen. Zur Frage, ob Frieden in Syrien möglich ist, finden in Frankfurt und in Essen zwei spannende Veranstaltungen statt. Mehr Infos zu den Events findest Du unter den angegebenen Links.

Sichere Häfen für Geflüchtete!
Wir sind nicht nur offizielle Unterstützerin der Seebrücke sondern auch regelmäßig bei Demonstrationen des Bündnisses in vielen Städten in ganz Deutschland dabei. Für Januar und Februar sind bereits unzählige Aktionen in Hannover, Bremen, Duisburg, Dresden, Berlin, Hamburg, Frankfurt und vielen weiteren Städten geplant. Auf der Website der Initiative findest Du alle Termine im Überblick. Im Video gibt es eine Zusammenfassung der Demo der Seebrücke kurz vor Weihnachten in Kassel, auf der natürlich auch Mitglieder der DFG-VK aus Hessen dabei waren.

Und last but not least: Der Bundesverband der DFG-VK ist jetzt auch auf Twitter unterwegs! Finden kannst Du uns unter @dfgvk_bv.

 

Wir wünschen Dir einen guten Start in das neue Jahr!

Kathi Müller und die Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

Pressemitteilung des Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch (KA H&K) anlässlich der Hauptversammlung der Heckler & Koch AG am 21.09.2018 in Rottweil

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Kritische Aktionär*innen H&K fordern Transparenz, Rüstungsexportstopp in menschenrechtsverletzende und kriegführende Staaten sowie Gründung eines H&K-Opferfonds 

Freiburg/Villingen/Stuttgart, den 18. September 2018

Die Firma Heckler & Koch produziert Kleinwaffen, wie das Sturmgewehr G36, und verkauft diese tausendfach weltweit. Sie werden nicht nur an die Armeen von NATO-Partnern geliefert, sondern wurden – mit Genehmigung der Bundesregierung – auch an kriegsführende Staaten, wie Saudi-Arabien und an korrupte Polizeieinheiten in Mexiko exportiert. Aufgrund unserer Strafanzeige findet derzeit vor dem Landgericht in Stuttgart ein Prozess gegen ehemals führende Mitarbeiter der Firma statt, die illegal mexikanische Unruheprovinzen hochgerüstet haben. Weitere Verhandlungstage am Landgericht Stuttgart finden statt am 18.09.2018, 20.09.2018, 24.09.2018 und 26.09.2018 (siehe https://www.gn-stat.org/deutsch/mexiko-prozessbeobachtung/). Weltweit sterben täglich Menschen durch den Einsatz von Waffen der Firma Heckler & Koch – auch aufgrund der illegalen G36-Exporte nach Mexiko.

Am << 21.09.2018, 9:00 Uhr >> findet im „Badhaus“ in Rottweil endlich die diesjährige Aktionärsversammlung von Heckler & Koch statt. Wie erstmals im August 2017 werden Mitglieder der Friedensbewegung, die im Besitz von Inhaberaktien der Firma sind, an der der Versammlung teilnehmen.

Als Kritische Aktionär*innen Heckler & Koch, die wir uns im Februar 2018 offiziell in Freiburg gründeten, haben wir bereits im Vorfeld unser Recht genutzt, Gegenanträge zu einzubringen, siehe Attachments. Auf der Hauptversammlung werden wir unser Frage- und Stimmrecht nutzen, um Einfluss zu nehmen auf die Firmenpolitik von Heckler & Koch.
Vom Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG fordern wir:
•    Die Zulassung der Presse bei allen Hauptversammlungen von H&K
•    Transparenz bei allen Waffen-, Finanz- und Personalgeschäften der H&K AG
•    Die individuelle Veröffentlichung der Gehälter (Grundgehalt und Boni) aller Vorstände und Aufsichtsräte
•    Die sofortige umfassende Offenlegung der Besitzverhältnisse der H&K AG
•    Die Gründung eines Opferfonds aus dem Geschäftsetat der Heckler & Koch AG zur Finanzierung medizinischer und therapeutischer Maßnahmen zugunsten der – Millionen! –    Opfer des weltweiten Einsatzes der Kleinwaffen von H&K (Pistolen, Maschinenpistolen, Sturm-, Maschinen- und Scharfschützengewehre sowie Spezialwaffen)
•    Die Anerkennung einer Mitverantwortung an den Verbrechen im Fall Ayotzinapa (Mexiko)
•    Den Stopp aller Altaufträge mit Kleinwaffenlieferungen an Staaten, wie z.B. Indonesien, Südkorea, Saudi-Arabien, Türkei und Katar
•    Den Stopp aller Kleinwaffenexporte an menschenrechtsverletzende und kriegführende Staaten. Nach unserer Definition zählen diese allesamt zu „roten Staaten“ – unabhängig davon, ob sie Mitglied der NATO bzw. EU sind oder nicht (also auch keine Waffenexporte in die USA, nach Frankreich etc.)
•    Die Umstellung der Waffenproduktion auf eine nachhaltige zivile Fertigung im Bereich der Medizin-, Energie- und Umwelttechnik!
Vor, während und nach der Aktionärsversammlung werden Mitglieder der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch Pressevertreter*innen für Nachfragen und Interviews gerne zur Verfügung stehen.

Dürfen Aufrufe zum Whistleblowing auf dem Werksgelände eines Waffenherstellers verteilt werden, der in illegale Waffendeals verstrickt ist?

Der Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Ich bin  daher  entschlossen, keine  Art von Krieg zu unterstützen und an der Beseitigung  aller Kriegsursachen mitzuarbeiten.

Stuttgart/Hirschberg/Oberndorf am Neckar, 15.03.2018

 

PRESSEMITTEILUNG

Mit der Bitte um Berichterstattung

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Amtsgericht Oberndorf entscheidet über eine Strafanzeige von Heckler & Koch gegen einen Friedensaktivisten

Das Amtsgericht Oberndorf verhandelt am Mittwoch, 21.03.2018, 14:00 Uhr (Mauserstraße 28, Sitzungssaal 1), über eine Strafanzeige des Waffenherstellers Heckler & Koch (Oberndorf) gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg), der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ist (DFG-VK).

Der Friedensaktivist hatte im Mai 2015 auf dem damals noch frei zugänglichen Heckler & Koch-Gelände Flugblätter an die Beschäftigten verteilt und sie darin aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten zu informieren. Der Hauptanteilseigner von Heckler & Koch, Andreas Heeschen, erstattete noch am selben Tag eine Strafanzeige gegen Theisen und erteilte ihm ein Hausverbot. Das Amtsgericht Oberndorf erließ daraufhin im Mai 2016 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro gegen Theisen, da er zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert habe und Hausfriedensbruch begangen habe.

Über diesen Strafbefehl sollte am 19.09.2017 vor dem Amtsgericht Oberndorf verhandelt werden, jedoch zog die Staatsanwaltschaft Rottweil einen Tag zuvor die Anklage zurück, da nach ihrer Auffassung der subjektive Tatbestand bislang nicht ausreichend berücksichtigt und mit den Flugblättern doch nicht zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aufgefordert worden sei. Wenige Tage später beantragte Oberstaatsanwalt Dr. Kalkschmid dann aber erneut einen Strafbefehl gegen Theisen und beschränkte diesen nunmehr auf den Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs. Aufgrund der „überlangen Verfahrensdauer“ und „einer Geringfügigkeit der Tatfolgen“, regte der Direktor des Amtsgerichts Oberndorf, Heuer, wenig später eine Verfahrenseinstellung an, was von der Staatsanwaltschaft Rottweil jedoch abgelehnt worden ist. Für die Gerichtsverhandlung sind fünf Zeugen geladen, unter denen sich auch der ehemalige Justitiar des Waffenherstellers befindet.

Bernd Hahnfeld (Richter a.D. und Vorstand der internationalen Juristenorganisation IALANA) hat in einer Stellungnahme zu dem Strafverfahren erklärt, dass der Vorwurf des Hausfriedensbruchs gegen Theisen aufgrund der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit nicht haltbar sei: „Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun, sondern er darf hierfür auch die Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.“ Hahnfeld begründet dies mit der sog. „FRAPORT-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts v. 22.02.2011 (BVerfGE 128, 226 – 278).

Unterdessen beginnt das Landgericht Stuttgart am 15.05.2018 ein seit mehr als acht Jahren anhängiges Strafverfahren gegen ehemalige Heckler & Koch-Manager, denen in mehreren Fällen Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen werden.

Theisen erwartet auf diesem Hintergrund einen klaren Freispruch: „Ehemalige Heckler & Koch-Manager stehen in wenigen Wochen in Stuttgart vor Gericht, weil sie in illegale Waffendeals verstrickt sind. Somit kann die kurzzeitige Verteilung von Flugblättern auf dem Werksgelände von Heckler & Koch doch nicht strafbar sein, deren Intention ja gerade die Aufdeckung eben jener illegalen Waffendeals gewesen ist. Der in diesem sehr spezifischen Fallgeschehen grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit kann sich auch das Amtsgericht Oberndorf nicht entziehen.“

Roland Blach (Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden Württemberg) erklärt hierzu: „Meinungsfreiheit ist ein grundgesetzlich verankertes Recht, das es zu schützen gilt. Und das gerade vor dem Hintergrund legaler und illegaler Waffenexporte, die die Entwicklung hin zu einer friedlichen und gerechten Welt massiv gefährden. Dieses Recht nehmen wir auch am 21. Mai in Anspruch, wenn vor den Werkstoren von Heckler & Koch der 13-tägige weltweit einzigartige Staffellauf gegen Rüstungsexporte „Frieden geht“ (www.frieden-geht.de) startet.

Kritische Heckler & Koch-Aktionär*innen fordern ein sofortiges Ende der Expansionspläne von H&K auf dem US-Waffenmarkt

Freiburg, 16.02.2018

Pressemitteilung zum neuerlichen Schulmassaker in den USA

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Bei der Aktionärsversammlung der Heckler & Koch AG im August 2017 bestätigte die Geschäftsführung ihre massiven Expansionspläne durch die Errichtung eines neuen Werkes zur Pistolenproduktion der US-Tochter Heckler & Koch Inc. auf dem US-amerikanischen Waffenmarkt. Die Pläne beziehen sich dabei vorgeblich auf den zivilen Markt. Bereits heute sind Pistolen und Gewehre von Heckler & Koch in den USA sehr begehrt.

Am 14. Februar 2018 ereignete sich in an der Majority Stoneman Douglas High School in Florida/USA ein weiteres Schulmassaker mit 17 Toten. Verübt wurde es mit einem halbautomatischen Sturmgewehr der Bauart AR-15 (zivile Version des militärischen M16-Gewehrs). Dies war bereits der 15. ernst zu nehmende Vorfall an einer US-Schule allein in diesem Jahr. Täglich sterben vielfach 60 bis 90 Menschen durch den Einsatz von Schusswaffen bei Schulmassakern, Amokläufen, Terroranschlägen oder Selbstmorden in den USA!

Auch wenn nach jetzigen Erkenntnissen keine Waffe von Heckler & Koch an dem Massaker beteiligt war, hat es die Firma geschafft, sich unmittelbar danach weltweit ins Gespräch zu bringen: mit einem über die sozialen Medien (bei Twitter, Facebook bzw. Instagram) verbreiteten „Gruß“ zum Valentinstag – einem Fest der Liebe und des Schenkens. Der H&K-Waffengruß zum Valentinstag zeigt eine verzierte Pistole mit einem außen herum drapierten Herz aus Patronenhülsen, garniert mit dem Spruch „from HK with love“. Diese verabscheuenswürdige Aktion startete wenige Stunden nach dem furchtbaren Schulmassaker mit 17 Toten in Florida. Zu Recht folgte der H&K-Waffenwerbung ein weltweiter Sturm der Entrüstung. Auch die nachgeschobene Entschuldigung der Heckler & Koch AG aus Oberndorf konnte daran nichts ändern.

Wir, die „Kritischen Aktionär*innen Heckler und Koch“ verurteilen die zynische Waffenwerbung scharf. Sie belegt einmal mehr, dass das Unternehmen keinerlei Skrupel bei der Vermarktung seiner Waffen kennt. Als Kritische H&K-Aktionär*innen fordern wir von der Firmenleitung:

  • * Verzichten Sie zukünftig auf jegliche Form der Waffenwerbung, die Jugendliche wie Erwachsene zum Kauf todbringender Faust- und Handfeuerwaffen animiert.
  • * Stoppen Sie den Bau des Pistolenwerkes für Jagd- und Sportwaffen in Georgia/USA. Die USA sind – angesichts der dortigen Sicherheitslage – kein grünes, sondern ein rotes Land, das nach einer an Menschenrechten und Sicherheit orientierten Geschäftspolitik nicht länger beliefert werden darf. Angesagt sind Waffeneinsammel- und –vernichtungsprogramme und massiv verschärfte Waffengesetze.
  • * Gründen Sie einen Opferfonds zur Entschädigung der Familien getöteter Menschen und zur medizinischen Betreuung und Therapie von überlebenden Opfern des Einsatzes von H&K-Waffen – in den USA und weltweit.

Für die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch

Jürgen Grässlin                 Dr. Helmut Lohrer                          Wolfgang Landgraeber

Newsletter der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! Nr. 93 vom 23.12.2017

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

das sind doch gute Nachrichten: Das Nobelpreiskomitee hat den Einsatz der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) mit dem Friedensnobelpreis gewürdigt. ICAN hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Atomwaffenverbotsvertrag in der UNO beschlossen wurde. Das hat mit Rüstungsexporten nicht unmittelbar zu tun, zeigt aber, dass die Friedensbewegung große Erfolge erzielen kann.

Weitere gute Nachrichten: Die evangelische Landessynode hat beschlossen, dass die Evangelische Landeskirche Württemberg der Aufschrei-Kampagne beitreten soll. Außerdem hat die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) unlängst ihren Rüstungsexportbericht 2017 vorgelegt. Seit Jahren unterzieht sie die Rüstungsexportpolitik einer genauen Analyse und liefert uns Argumente und Zahlen, die die Dringlichkeit des Rüstungsexportverbots belegen. Damit können Sie zum Beispiel Abgeordnete fragen, wie sie sich für das Ende einer derart tödlichen Politik einsetzen. Übrigens: Man kann sich ab sofort für den Staffellauf gegen Rüstungsexporte „Frieden geht!“ anmelden und damit auf eine ungewöhnliche Weise Druck auf die politischen Entscheidungsträger machen.

Dem stehen schlechte Nachrichten gegenüber: Im Jemen – und nicht nur da – werden Menschen mit deutschen Waffen getötet. Die Genehmigungen für Waffenlieferungen nach Ägypten sind so hoch wie nie und immer noch erlaubt die Bundesregierung Rüstungsexporte an die Türkei. Den Reibach machen die Rüstungsunternehmen, wie etwa Rheinmetall – letzteres dieses Mal zum Beispiel auch mit Schützenpanzerlieferung nach Jordanien. Wir lassen uns dadurch nicht entmutigen und arbeiten beharrlich daran, für weitere gute Nachrichten zu sorgen. Unterstützen Sie uns dabei auch in Zukunft.

Wir wünschen Ihnen erholsame und bereichernde Feiertage und einen guten Rutsch in das sicherlich spannende Jahr 2018!

Die im Folgenden angerissenen Themen sind eine kleine Auswahl der zahlreichen Meldungen zu Rüstungsexporten. Lesen Sie mehr davon auf unserer Website unter „Neues„.

Mit herzlichen Grüßen

Anke Wollny und Otto Reger
Online-Redakteurin und Online-Redakteur der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Frieden geht! Staffellauf 2018 gegen Rüstungsexporte
Man kann sich jetzt für den Staffellauf anmelden. Er kombiniert sportliche oder kulturelle Betätigung (Gehen oder Joggen) und demonstrative politische Meinungsäußerung und Willensbekundung. Das Ziel ist ein Rüstungsexportstopp.

GKKE kritisiert massive Rüstungsexporte in die Golfregion: Der Krieg im Jemen wird auch mit deutschen Waffen geführt
Am 18. Dezember stellte die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) ihren Rüstungsexportbericht 2017 vor. Dabei kritisierte sie unter anderem heftig die deutschen Waffenexporte in die Golfregion.

Studie: IS benutzt auch massenhaft Waffen aus EU-Staaten
Der IS nutzte in den vergangenen Jahren auch jede Menge Waffen und Munition aus EU-Staaten. Das geht aus einer Studie der britischen NGO Conflict Armament Research (CAR) hervor, die im Auftrag der Europäischen Union erstellt wurde.

Krieg im Jemen: IPPNW fordert Stopp deutscher Waffenlieferungen an Saudi-Arabien
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW fordert die deutsche Bundesregierung unter anderem auf, sämtliche Waffenlieferungen an Saudi-Arabien auszusetzen sowie keine weiteren Genehmigungen mehr zu erteilen.

Rocco und seine Brüder: Kunstaktion gegen die Waffenindustrie auf dem Oberndorfer Weihnachtsmarkt
Wie Deutschlandfunk Nova berichtet, hat die Künstlergruppe „Rocco und seine Brüder“ mit einer Schießbude auf dem Weihnachtsmarkt in Oberndorf, wo die Waffenschmiede Heckler & Koch beheimatet ist, gegen die Rüstungsindustrie und Waffenexporte protestiert.

Deutschlandfunk: Ausführlicher Radiobeitrag über Heckler & Koch
Der Deutschlandfunk brachte einen sehr ausführlichen Beitrag über Heckler & Koch. Dazu sprachen die Journalisten auch mit Aufschrei-Sprecher Jürgen Grässlin und Aufschrei-Anwalt Holger Rothbauer.

Zeit für Abrüstung! Deutschlands Rüstungsindustrie schreitet in die falsche Richtung
„Die Rüstungsproduktion in Deutschland schreitet in die falsche Richtung voran“, kommentiert Aufschrei-Sprecherin Christine Hoffmann die neuesten SIPRI-Zahlen, wonach deutsche Rüstungsunternehmen ihre Verkäufe im Jahr 2016 um 6,6 Prozent gesteigert haben.

terre des hommes fordert vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen und Munition
Anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte appellierte das Kinderhilfswerk terre des hommes an die zukünftige Bundesregierung, unverzüglich ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg zu bringen.

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert sorgfältigere Prüfung von Waffenexportgenehmigungen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Studie über deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und Mexiko veröffentlich. Aus diesem Anlass fordert es die Bundesregierung auf, Genehmigungen von Waffenexporten endlich sorgfältiger zu prüfen.

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