Einladung zum bundesweiten Zivilklauselkongress am 16. + 17.03.2024 in Frankfurt am Main

Bundesweiter Zivilklauselkongress

Sa., 16. – So., 17.3.2024
Frankfurt am Main

Programm
Anmeldung


Liebe Mitstreiter*innen,

Zivilklauseln sind über viele Jahrzehnte erkämpfte Selbstverpflichtungen an über 70 Hochschulen, allein für zivile Zwecke zu lehren, zu lernen und zu forschen.
Ganz im Sinne der sog. „Zeitenwende“ fordern Spitzenpolitiker*innen wie der CDU Parteivorsitzende Friedrich Merz, die Bundesbildungsminister*in Bettina Stark-Watzinger (FDP) und der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) die Abschaffung von Zivilklauseln. Diese seien nicht (mehr) zeitgemäß. Nach jahrzehntelanger militärischer Zurückhaltung in Folge der Niederringung des deutschen Faschismus sieht die Bundesregierung nun wieder das Potential für eine deutsche „Führungsrolle“ (Klingbeil) aufkommen, die auch durch Waffengewalt verwirklicht werden soll.


Um dafür die Gesellschaft „kriegstüchtig“ (Pistorius) zu machen, bedürfte es auch der Militarisierung der Hochschulen als ideologische Wegbereiter und Lieferanten passender Forschungsergebnisse und Absolventen. So sollen in Hessen unter der neuen Landesregierung aus CDU und SPD die bisher bestehenden Zivilklauseln „überprüft“ werden (Koalitionsvertrag CDU/SPD). In Bayern ist Markus Söder den nächsten Schritt gegangen und fordert in einer Gesetzesvorlage gar die zwangsweise Kooperation der Hochschulen mit der Bundeswehr und im Kriegsfall mit der Rüstungsindustrie.


Wir sagen: Schluss damit!
Der Öffnung von Hochschulen für das Militär – der Militarisierung der Bildungseinrichtungen – wirken wir entgegen! Wir wollen zivile Wissenschaft. Mit allgemeinwohlorientierter, international kooperativer Wissenschaft schaffen wir Grundlagen für die humanistische Lösung von Klimakrise, Kriege, Flucht, Vertreibung und der globalen sozialen Ungleichheit. Entsprechende Wissenschaft trägt bei zu einer friedlichen und menschenwürdigen Entwicklung überall.


In vielfältigen Hochschulaktivitäten wirken wir bereits für die zivile Orientierung der Wissenschaften. Zuletzt wurde beispielsweise durch hessische Zivilklausel-Aktive ein offener Brief veröffentlicht, mit dem sich immer mehr Unterzeichnende für die Erhaltung der zivilen Ausrichtung der Hochschulen aussprechen.


Wir wollen uns bei einem Kongress der bundesweiten Zivilklauselbewegung mit dieser brisanten gesellschaftlichen Entscheidungssituation und unserer Rolle als Hochschulmitglieder darin auseinandersetzen. Im Kongress arbeiten wir mit Vorträgen und dem Austausch von Erfahrungen, um uns in die Lage zu versetzen, eine zivile Entwicklung der Wissenschaft durchzusetzen.
Hierfür laden wir Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen sowie alle Interessierten vom 16. und 17. März 2024 zum Zivilklausel-Kongress nach Frankfurt am Main ein.


Das aktuelle Programm des Kongresses ist hier einsehbar – es richtet sich sowohl an Menschen von Bildungseinrichtungen, die bereits eine Zivilklausel haben, als auch an Menschen von Einrichtungen, an denen noch eine Klausel erkämpft werden muss. Zur besseren Planung des Kongresses bitten wir um eine Anmeldung – das ist aber kein Muss. Infos und Tipps zur Unterbringung nahe des Tagungsortes in Frankfurt a.M. und Hinweise zu Ortsgruppen, um gemeinsam anzureisen, gibt es auf der Homepage. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: info@zivilklausel.de


Viele Grüße,
Der Vorbereitungskreis des Zivilklauselkongresses

zivilklausel.de

Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz solidarisiert sich mit der Internationalen Münchner Friedenskonferenz

Pressemitteilung Solidaritätsadresse des Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 15.02.2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zeitgleich mit der Munich Security Conferenz MSC findet von 16. – 18. Februar 2024 die

22. Internationale Münchner Friedenskonferenz

statt. – Das Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz solidarisiert sich mit der Internationalen Münchner Friedenskonferenz.

Solidaritätsadresse

Auf ihrem Internetportal wirbt die Landeshauptstadt München mit ihrer Zugehörigkeit zum internationalen Städtenetzwerk „Mayors for Peace“ („Bürgermeister für den Frieden“). Oberbürgermeister Dieter Reiter weist in seinem Geleitwort auf die Inschrift „Dem Sieg geweiht – vom Krieg zerstört – zum Frieden mahnend“ hin, die das Fries des Münchner Siegestores schmückt. – Weiter schreibt OB Reiter: „Als Mitglied der deutschen Sektion der „Mayors for Peace“ („Bürgermeister für den Frieden“) fühle ich mich diesem Auftrag verpflichtet!“

Mit der Begründung, den Haushalt konsolidieren zu wollen, haben SPD/Volt und DIE GRÜNEN – ROSA LISTE einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, die Förderung der Internationalen Münchner Friedenskonferenz zu streichen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Förderung der Internationalen Münchner Friedenskonferenz aus dem Budget des Kulturreferats der Stadt München lediglich 6.500 Euro beträgt, ist offensichtlich, dass der Verweis auf eine Haushaltskonsolidierung lediglich vorgeschoben ist.

In einer Pressemitteilung vom 14. Februar rechtfertigen DIE GRÜNEN – ROSA LISTE ihren Antrag damit, dass die Internationale Friedenskonferenz „keine Kulturveranstaltung, sondern eine rein politische Veranstaltung“ sei, die „im Haushalt des Kulturreferats nicht zu den Förder- und Aufgabenschwerpunkten“ passe. Nachdem DIE GRÜNEN – ROSA LISTE einräumt, dass es sich um eine „vergleichbar kleine Fördersumme“ mit geringer „Einsparungswirkung“ handelt, gibt sie in ihrer Pressemitteilung zu, dass es ihr in Wahrheit am “politischen Willen“ fehlt, ihren Antrag zurückzuziehen und spricht der Internationalen Münchner Friedenskonferenz die Glaubwürdigkeit als Friedensinitiative rundweg ab.

Ohne auf die Anschuldigungen der DIE GRÜNEN – ROSA LISTE gegen die Internationale Münchner Friedenskonferenz an dieser Stelle näher eingehen zu wollen, erkennen wir im Vorgehen der DIE GRÜNEN – ROSA LISTE den Versuch, die politische Auseinandersetzung durch die Budgethoheit des Stadtrats zu ersetzen. DIE GRÜNEN – ROSA LISTE macht sich damit eine obrigkeitsstaatliche Vorgehensweise zu eigen, die einen notwendigen demokratischen Diskurs in der Öffentlichkeit auf obrigkeitsstaatliche Weise aufkündigt.

Sie verweist auf andere Veranstalter in der Stadt, die sie in Hinblick auf die Themen Krieg und Frieden für vertrauenswürdiger hält und deren finanzielle Förderung durch die Stadt sie keineswegs infrage stellt. Mit dieser Ungleichbehandlung spielt DIE GRÜNEN – ROSA LISTE ein perfides Spiel, das darauf abzielt, jenen Teil der Friedensbewegung, der nicht ihren eigenen politischen Vorstellungen entspricht, zu spalten.

Wir erkennen im Vorgehen der DIE GRÜNEN – ROSA LISTE den politischen Willen, die „Zeitenwende“ nun auch in der Zivilgesellschaft Münchens voranzutreiben und zu verankern. – Unbequeme Stimmen, die den militaristischen Kriegskurs der Grünen nicht hinnehmen wollen, sollen zum Schweigen gebracht werden. – Das ist ein alarmierender Vorgang!

Wir fragen Herrn Oberbürgermeister Reiter, wie ernst er die Selbstverpflichtung nehmen will, der Inschrift am Fries des Siegestores Geltung zu verschaffen und sich als wahrer „Mayor for Peace“ zu erweisen.

Das Bündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz tritt seit über zwei Jahrzehnten für den Frieden ein. Es ist allseits bekannt, dass wir gegen eine Konferenz protestieren, die vorgibt, für Sicherheit zu sorgen und die in Wahrheit mit ihren militaristischen Machenschaften für immer mehr Unsicherheit sorgt. – Der demokratische Diskurs in unserer Gesellschaft lebt davon, dass unterschiedlichste, auch kontroverse Meinungen möglich sind. Das gilt insbesondere für jene Fragen, die das Thema Krieg und Frieden betreffen. In kriegerischen Zeiten darf der Korridor zulässiger Meinungen nicht verengt werden. Wenn abweichende Meinungen abgeschnitten und kritische Stimmen durch den Entzug von Geldmitteln zum Verstummen gebracht werden sollen, wie es DIE GRÜNEN – ROSA LISTE und SPD / Volt mit ihrem Antrag vorhaben, gerät der demokratische Diskurs in Gefahr.

Für uns ist die Internationale Münchner Friedenskonferenz ein Forum, in dem es tatsächlich um Sicherheit geht, nämlich um die Sicherheit der Menschen und nicht um die der Mächtigen. Wir sehen in dem Versuch der Internationalen Münchner Friedenskonferenz die Mittel zu entziehen, einen Angriff auf die Friedensbewegung und die Zivilgesellschaft insgesamt.

Herr Oberbürgermeister Reiter, Sie als „Mayor for Peace“ sollen wissen, dass wir, die Münchner Friedensbewegung solidarisch hinter der Internationalen Münchner Friedenskonferenz stehen. Wir fordern Sie auf, dem Ansinnen von SPD/Volt und DIE GRÜNEN – ROSA LISTE entschieden entgegenzutreten.

Wer der Internationalen Münchner Friedenskonferenz im Rahmen eines Crowdfunding helfen möchte, kann das hier tun: https://betterplace.org/p133397

Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz

Tornado-Piloten sollen nukleare Teilhabe verweigern

Pressemitteilung

 Ein öffentlicher Appell aus der Friedensbewegung ruft die Tornado-Pilotinnen und -Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 dazu auf, nicht länger an der nuklearen Teilhabe mitzuwirken. Zur Zeit sind die Kampfjets in Nörvenich bei Düren stationiert, sonst in Büchel (Eifel). Büchel wird bis 2026 für die neuen F-35-Atombomber und die neuen B61-12 Atombomben umgebaut.

Anlass für den Aufruf, der im Rahmen der Demonstration gegen das Atomkriegsmanöver Steadfast Noon am 14.10.2023 in Nörvenich öffentlich vorgetragen und den am Kasernentor Diensthabenden übergeben wurde, ist der dritte Jahrestag des Inkrafttretens des UN-Atomwaffenverbotsvertrags. Der Appell ist am 20.1.24 in der in Koblenz erscheinenden Rhein-Zeitung als Anzeige veröffentlicht worden und an Bundeskanzler Scholz, Verteidigungsminister Pistorius und die beiden Kommandeure des Geschwaders geschickt worden. Der Aufruf steht im Kontext der Debatten über die jährlich stattfindenden Atomkriegsmanöver und die inzwischen bestellten neuen nuklearfähigen F-35-Atombomber; 58 Personen und 8 Organisationen haben ihn unterzeichnet.

Die Pilotinnen und Piloten, die im Ernstfall die Atombomben abwerfen sollen, werden eindringlich auf die Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit von Atomwaffeneinsätzen und aller damit in Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen hingewiesen. Es wird betont, dass entsprechende Befehle rechtswidrig seien und weder erteilt noch befolgt werden dürften. Als Beleg für die Rechtswidrigkeit wird auch die Taschenkarte der Bundeswehr zitiert, die deutschen Soldatinnen und Soldaten den Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verbietet.

Der Appell fordert zugleich von Politikerinnen und Politikern, Bürgerinnen und Bürgern, sich für die Abschaffung der Atombomben und die Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages einzusetzen.

Aufruf:

Aufruf an die Tornado-Pilotinnen und -Piloten des Taktischen
Luftwaffengeschwaders 33 zur Verweigerung der Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aus
Gewissensgründen


Drei Jahre UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft! Alle müssen handeln!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie als Pilotinnen und Piloten der alten Tornados oder in Kürze der F-35-ATarnkappenbomber
sollen im Ernstfall die in Büchel lagernden Atombomben über Zielgebiete abwerfen, die gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Dies wird jedes Jahr im Rahmen des Atomkriegsmanövers Steadfast Noon trainiert.

Atomwaffeneinsätze sind jedoch völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Damit sind auch die Bereithaltung von Atombomben und alle unterstützenden Vorbereitungsleistungen für deren mögliche Einsätze rechtswidrig. Rechtswidrige Befehle dürfen weder erteilt noch befolgt werden.

Wir appellieren an Sie, Ihren Vorgesetzten gegenüber zu erklären, dass Sie sich aus Gewissensgründen an der Unterstützung der nuklearen Teilhabe nicht mehr beteiligen wollen. Insbesondere rufen wir Sie auf, die in den USA vorgesehene Ausbildung an den F-35A-Bombern zu verweigern. Tarnkappenbomber und die neuen B61-12 Bomben werden die nukleare Einsatzschwelle nochmals senken.

Hinzu kommt, dass die Nuklearstrategie der NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen nicht ausschließt. Zusätzlich erhöhen die Kündigung erreichter Abrüstungsvereinbarungen und die Produktion neuer „Mini-Nukes“ die Atomkriegsgefahr.

Die nukleare Teilhabe ist völkerrechts- und damit zugleich grundgesetzwidrig (Art. 25 GG):

  • Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im
    Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen „von niemandem
    unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“ (Art. II NVV).
  • Jeder Atomwaffeneinsatz verstößt gegen die Genfer
    Konventionen/Zusatzprotokolle zur Geltung des humanitären Völkerrechts in
    bewaffneten Konflikten.
  • Jeder Atomwaffeneinsatz ist laut Gutachten des Internationalen
    Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 1996 generell verboten.
  • Gemäß „Taschenkarte“ der Bundeswehr (Ausgabe 2008) ist deutschen
    Soldatinnen und Soldaten der Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem

Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verboten.
Angesichts der Kriege in der Ukraine und in Nahost sind Atomkriegsübungen
wie Steadfast Noon und strategische Gedankenspiele über einen begrenzund
gewinnbaren Atomkrieg höchst gefährlich. Die weltweit gelagerten
Atomwaffenarsenale können die Menschheit mehrfach auslöschen. Jeder
Atomkrieg würde unzählige Menschenleben durch Druckwellen, Feuerstürme
und nukleare Strahlung auf grausame Weise auslöschen und zumindest
große Teile der Erde unbewohnbar machen.
Auch ein „begrenzter“ Atomkrieg hätte weltweit katastrophale Auswirkungen
auf Atmosphäre, Klima und Gesundheit der eventuell Überlebenden
(nuklearer Winter). Da der Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungs-
Vertrag) das in Artikel VI angestrebte Ziel – vollständige nukleare Abrüstung –
nach über 50 Jahren nicht erreicht hat, muss die Bundesrepublik die nukleare
Teilhabe in der NATO beenden und dem neuen Atomwaffen-Verbotsvertrag
der UNO beitreten – so fordert es die Friedensbewegung. Sie als Pilotinnen
und Piloten können Ihre direkte Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aus
Gewissensgründen – wenn Sie unseren Argumenten folgen – aufkündigen,
eine andere Verwendung suchen und so dazu beitragen, dass in einem
ersten Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt die Atomwaffen aus der
Bundesrepublik abgezogen werden.


Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker dazu auf,
sich eindeutig und mit aller Kraft gegen neue Atombomber, für den Abzug der
Atombomben aus Büchel und für die weltweite Ächtung aller Atomwaffen
einzusetzen!

Unterzeichner*innen:

Personen
Annette Bänsch-Richter-Hansen, Wiesbaden; Prof. Dr. Hanne-Margret Birckenbach,
Hamburg; Frank Bönning, Lauterbach; Silvia Bopp, Schwäbisch Gmünd; Broder
Braumüller, Lauterbach; Bernd Bremen, Aachen; Dr. Sibylle Brosius, Limburgerhof;
Gerd Büntzly, Herford; Peter Bürger, Düsseldorf; Christiane Burkard, Grebenau;
Reiner Conrad, Mayen; Prof. Dr. Franz J. Conraths, Hohen Neuendorf; Ariane
Dettloff, Köln; Silke Dumno, Flörsheim; Helmut Eckermann, Solingen; Ute Finkh-
Krämer, Berlin; Otto Frank, Alsfeld; Dr. Gudula Frieling, Dortmund; Adelheid
Gerlach, Kaiserslautern; Susanne Gerth-Dinter, Lauterbach; Bärbel und Paul
Grünewald, Schotten; Dr. Brigitte Hornstein, Münster; Ernst-Ludwig Iskenius,
Lübtheen; Erwin Junker, Marburg; Alfred Keienburg, Essen; Dr. Ferdinand Kerstiens,
Marl; Gunnar Ketzler, Kerkrade; Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, Ochsenfurt; Anja
Kraus, Grebenau; Heiner Krüger, Düren; Marko Kunze, Bonn; Doris und Anton Lang,
Ürsfeld; Dr. Christian Lippmann, Königstein; Gisa Luu, Frankfurt/M; Bettina Pech,
Dresden; Matthias Plieninger, Hamburg; Gerd Pütz, Bonn; Claus Rauhut, Alsfeld;
Freimut Richter-Hansen, Wiesbaden; Clemens Ronnefeld, Referent für
Friedensfragen beim deutschen Zweig des internationalen Versöhnungsbundes,
Freising; Rudolf Rohrsetzer, Schlitz; Gerd-Rolf Rosenberger, Bremen; Reinhard
Schantz, Zwickau; Marc Schlichtherle, Bremen; Michael Schmid, Gammertingen;
Friedhelm Schneiders, Düsseldorf; Albrecht Schultz, Eußerthal; Karin Schwalm,
Marburg; Dr. Georg Singe, Vechta; Michael Strake, Hütschenhausen; Johannes
Thomm, Nümbrecht; Rainer van Heukelum, Bonn; Katrin Warnatzsch,
Gammertingen; Andrea Weber, Lauterbach; Schulamith Weil, Meckenheim; Gabriele
Weiter, Speyer; Dr. Theodor Ziegler, Baiersbronn.

Organisationen
DFG-VK e.V.; DFG-VK Aachen; Ethecon Stiftung Ethik&Ökonomie;
FriedensGruppeDüren; Friedensinitiative Vogelsberg; Marburger Bündnis „Nein zum
Krieg!“; pax christi – Deutsche Sektion e.V.; pax christi-Gruppe Köln.

Kontakte:
Armin Lauven, arminlauven@gmx.de
Martin Singe, martin.singe@t-online.de

Keine neuen Eurofighter für Saudi-Arabien!

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 9. Januar 2024

„Die Lieferung von Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter nach Saudi-Arabien bleibt falsch. Noch im Sommer 2023 verweigerte Bundeskanzler Scholz auf dem NATO-Gipfel in Vilnius öffentlich seine Zustimmung dazu und hielt dem anschließenden monatelangen Druck seitens Großbritannien, dem Rüstungsunternehmen Airbus und dem Bundesverband der Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) stand. Saudi-Arabien würde durch den Abschuss von Drohnen und Marschflugkörpern der Huthis auch Israels Sicherheit verteidigen, heißt die nun vorgetragene Begründung für den Sinneswandel. Deshalb soll Saudi-Arabien nun 48 neue Eurofighter aus europäischer Gemeinschaftsproduktion erhalten können. Das ist unerträglich“, kritisiert pax christi-Generalsekretärin und Kampagnen-Sprecherin Christine Hoffmann und führt weiter aus: „Damals wie heute beschafft Saudi-Arabien das Kampfflugzeug nicht, um für Israels Sicherheit zu sorgen, sondern für die Durchsetzung seiner eigenen Sicherheits- und Machtinteressen. Die Zustimmung zur Lieferung der Eurofighter aus Großbritannien an Saudi-Arabien wäre eine Missachtung der Opfer des Bürgerkriegs im Jemen.“

Auch Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK, spricht sich mit Nachdruck gegen die Eurofighter-Exporte aus: „In Vergessenheit geraten zu sein, scheint, dass Waffenexporte nach Saudi-Arabien bis vor kurzem noch Tabu waren. Nicht nur wegen des Mordes an dem Journalisten Kashoggi, sondern auch und vor allem, wegen seiner Beteiligung am Jemenkrieg, in dem die saudische Luftwaffe nachweislich auch mit Eurofightern dutzende zivile Ziele bombardiert und zehntausende Zivilist:innen getötet hat. Das sind klare Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Diese wurden seitens der UN wiederholt benannt, kritisiert und eine entsprechende Aufarbeitung und Strafverfolgung gefordert. Nichts davon ist passiert. Und trotz Annäherungen der Konfliktparteien im Jemen ist ein Friedensschluss noch nicht in Sicht.“ Und Grässlin weiter: „Wenn Wirtschaftsminister Habeck mit der Aussage zitiert wird, dass die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ´gar nicht unseren Standards entspricht´, dann fragt sich, ob er dabei auch an die saudischen Grenzsoldaten denkt, die hunderte Flüchtende an den Grenzen misshandelt und erschossen haben, wie Human Rights Watch im vergangenen September aufdeckte? Wie können ein Wirtschaftsminister und eine Außenministerin, die den Grünen angehören, Waffenexporte an diesen menschenrechtsverletzenden und kriegsführenden Staat genehmigen?“ 

„Angesichts der langen Lieferzeit der neuen Kampfflugzeuge und der jahrzehntelangen Einsatzfähigkeit muss außerdem die Frage werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Saudi-Arabien auch in 10 bis 30 Jahren noch ein verlässlicher „strategischer Partner“ in der Region ist. Saudi-Arabien hat die diplomatischen Beziehungen zu Iran, dem Erzfeind Israels, wiederaufgenommen und ist den BRICS-Staaten beigetreten“, so Vincenzo Petracca, Vorstandsmitglied der AGDF und Sprecher der Kampagne und mahnt: „Ist die deutsche Zivilgesellschaft und die Bundesregierung bereit, die Aufrechterhaltung dieser Partnerschaft mit dem Export von Waffen immer wieder aufs Neue zu erkaufen oder können und sollten nicht andere Wege der konstruktiven Zusammenarbeit mittel- und langfristig gesucht werden? Interessensdurchsetzung durch Waffenexporte bedeutet langfristig das Sterben Unschuldiger für geopolitische Zwecke.“  

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi-Generalsekretärin

M: 0151-74463473, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK

M: 0170-6113759, graesslin@dfg-vk.de 

Vincenzo Petracca, Sprecher der Kampagne und Vorstandsmitglied der (AGDF)

v@petracca.de

atomwaffenfrei.jetzt: Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.
+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.
+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Atomwaffen in Belarus verhindern – Nukleare Teilhabe in der NATO beenden!

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 27.03.2023 +++ Logo
  Atomwaffen in Belarus verhindern – Nukleare Teilhabe in der NATO beenden!

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ verurteilt das Vorhaben Russlands, zukünftig Atomwaffen in Belarus zu stationieren. Die Präsidenten Putin und Lukaschenko hatten nach einer belarusischen Gesetzesänderung bereits im vergangenen Jahr entsprechende Vereinbarungen getroffen. Präsident Putin hat nun angekündigt, ein Lager für taktische Atomwaffen würde im Juli diesen Jahres in Belarus fertiggestellt. Die Stationierung solcher Waffen sei keine Verletzung internationaler Verträge, da die Verfügungsgewalt über die Atombomben in russischer Hand bleibe. Bereits ab April sollen belarusische Soldaten den Einsatz der Bomben mit atomwaffenfähigen Flugzeugen üben. Die Stationierung taktischer Atomwaffen näher an das Gebiet der NATO heran steigert die Gefahr der Eskalation des Ukraine-Krieges in eine atomare Dimension hinein. Deshalb fordern wir Russland und Belarus auf, diese angekündigten Maßnahmen nicht umzusetzen.

Spiegelbildlich argumentiert die NATO bei der nuklearen Teilhabe, gemäß derer in fünf Staaten Europas US-amerikanische Atombomben stationiert sind, die im Ernstfall von Piloten der Teilhabestaaten in die Ziele geflogen werden sollen. Dies wird im Rahmen der Steadfast-Noon-Manöver auch von deutschen Piloten jeden Herbst geübt. Die Atomwaffenfrei-Kampagne hat wiederholt das Ende der nuklearen Teilhabe in der NATO und den Abzug der US-Atombomben aus Büchel gefordert. Denn mit der nuklearen Teilhabe wird nach Auffassung der Kampagne der Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen verletzt, der nicht nur die unmittelbare, sondern auch eine mittelbare Weitergabe von Atomwaffen an Nicht-Atomwaffenstaaten verbietet. Die mittelbare Teilhabe wird zur unmittelbaren Teilhabe – sowohl in der NATO wie jetzt auch von Russland/Belarus geplant –, wenn die jeweiligen Soldaten der Teilhabestaaten die Bomben im Ernstfall in ihre Ziele fliegen.

Die Kampagne fordert die Bundesregierung auf, angesichts der angekündigten nuklearen Teilhabe von Belarus an russischen Atombomben die eigene nukleare Teilhabe zu überdenken und aufzukündigen. Die Bundesregierung sollte jetzt eine Initiative starten und auf die anderen Teilhabestaaten (Italien, Niederlande, Belgien, Türkei) einwirken, gemeinsam die nukleare Teilhabe zu beenden. Dies könnte als Angebot an Russland gerichtet werden, um parallel dessen Verzicht auf die angekündigte Neueinrichtung einer nuklearen Teilhabe mit Belarus einzufordern. Ein neues Abkommen zwischen Russland und den USA sollte verbindlich festlegen, dass beide Länder generell und dauerhaft darauf verzichten, Atombomben in anderen Staaten zu stationieren.  

Ärzt*innenorganisation fürchtet langfristige Gesundheits- und Umweltschädenfür die Ukraine

IPPNW-Pressemitteilung vom 22. März 2023



Großbritannien liefert panzerbrechende Uranmunition

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW verurteilt den Beschluss der
britischen Regierung, panzerbrechende Uranmunition (Depleted Uranium, DU)
in die Ukraine zu liefern. Durch den Einsatz von DU entstehen zusätzlich
weitreichende und anhaltende Umwelt- und Gesundheitsschäden für die
Menschen, die bereits unter dem Krieg leiden. Die Ärzt*innenorganisation
appelliert an die Bundesregierung, auf Großbritannien und die Ukraine
einzuwirken mit dem Ziel, auf die Ausfuhr von Uranmunition zu verzichten.
Die IPPNW verurteilt zudem den Einsatz von Uranmunition durch die russische
Armee, den das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung in
einem Fall bereits bestätigt hat.

DU schädigt das Leben auf zweifache Weise: Als Schwermetall ist es ein
chemisches Zellgift, als Alphastrahler verursacht es radioaktive Schäden.
Beide Wirkungen potenzieren sich. Der Einsatz dieser Munition führt zu
toxischen und radiologischen Langzeitschäden. Italien hat im Jahr 2009 den
kausalen Zusammenhang von DU-Munition und bestimmten Krebserkrankungen
anerkannt und 30 Millionen Euro als Wiedergutmachungsfonds für kranke
Soldaten bereitgestellt.

„Munition mit abgereicherten Uran wurde in den Balkan-Kriegen, im
Kosovo-Krieg und in den beiden Irakkriegen 1991 und 2003 eingesetzt. Es kam
zu einem Anstieg der Fehlbildungen, sowie Krebs bei Kindern und
Erwachsenen. Die Ukraine sollte nicht zulassen, dass Soldaten und
Zivilbevölkerung im eigenen Land durch den Einsatz von DU-Munition
langfristigen Gesundheits- und Umweltschäden ausgesetzt werden“, so die
IPPNW-Vorsitzende Dr. med. Angelika Claußen.

Abgereichertes Uran entsteht bei der Anreicherung von Kernbrennstoff für
Atomkraftwerke und von waffenfähigem Uran für Atombomben. Weltweit nutzen
Militär und Rüstungsfirmen Waffen mit Uranmunition, zum Beispiel um Panzer
zu zerstören oder Bunker zu sprengen. Unter anderem besitzen die USA,
Großbritannien, Frankreich, Russland, Griechenland, die Türkei, Israel,
Pakistan, Saudi-Arabien und Thailand diese Waffen.

„Bei der Explosion von Uranmunition bildet sich ein Aerosol mit
Partikelgrößen im Nano-Bereich. Diese Partikel gelangen durch Einatmen,
durch Aufnahme mit dem Wasser oder Nahrungsmitteln, aber auch über Wunden
in den menschlichen Körper. Das Uran-Aerosol kann durch den Wind weiträumig
verteilt werden. Im Blut gelöstes DU wird in wenigen Tagen über die Nieren
ausgeschieden, aber im Skelett eingelagerte Uranpartikel liegen dort
jahrelang und bestrahlen die umliegenden Zellen mit Alpha-Teilchen. Das
verursacht Knochentumore und Leukämie. Eingeatmete Uranpartikel werden in
der Lunge abgekapselt oder in regionale Lymphknoten transportiert, wo sie
dauerhaft verbleiben und Krebs erzeugen können“, erklärt Claußen.

Die gesundheitlichen Schädigungen durch Uranmunition für Zivilbevölkerung,
Soldaten und Umwelt sind nach Ansicht der IPPNW so gravierend, dass sie
international geächtet werden muss.


Den Report „Die gesundheitlichen Folgen von Uranmunition – Die
gesellschaftliche Debatte um den Einsatz einer umstrittenen Waffe“ der
internationalen Ärzt*innenorganisation IPPNW in Zusammenarbeit mit der
International Coalition to Ban Uranium Weapons (ICBUW), finden Sie unter
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/IPPNW_ICBUW_Report_DU_Munition_2012.pdf
<https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/IPPNW_ICBUW_Report_DU_Munition_2012.pdf>

Rüstungsexporte kontrollieren bevor es zu spät ist

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 7. März 2023

Fall Rheinmetall: Strafanzeige und Pläne für Panzerfabrik

„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! hat Strafanzeige gegen Rheinmetall gestellt wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen. Der Konzern hatte Waffen an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert, die mutmaßlich bei der Seeblockade des Jemen eingesetzt wurden. Diese Blockade von See-, Luft- und Landwegen des Landes, in dem seit mittlerweile acht Jahren ein blutiger Bürgerkrieg herrscht, hat laut UN zu der größten humanitären Krise der Gegenwart geführt und Hunger wird als Mittel dieses Krieges benutzt“, erklärt der Anwalt der Kampagne, Holger Rothbauer und führt weiter aus: „Dass die Bundesregierung diese Rüstungsexporte entgegen nationalen und europäischen Gesetzen und Selbstverpflichtungen scheinbar genehmigt hat, entbindet den Konzern nicht von seiner Verantwortung. Es zeigt jedoch auch, dass ein Verbandsklagerecht im aktuell geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz unablässig ist, um solche Exportgenehmigungen künftig juristisch überprüfen lassen zu können, bevor die Waffen ausgeliefert werden.“    

Nun will Rheinmetall der Ukraine eine ganze Panzerfabrik des neu entwickelten „Panther“ verkaufen. „Perfider Weise soll nun die Gunst der Stunde – die ausnahmsweise erteilten Rüstungsexporte in den Ukraine-Krieg auf Grundlage von Artikel 51 der VN-Charta –genutzt werden, um eine Exportgenehmigung für eine ganze Panzerfabrik bzw. die Herstellungsausrüstung im Rahmen einer Lizenzvergabe zu erhalten“, resümiert die pax christi-Generalsekretärin und Kampagnen-Sprecherin Christine Hoffmann. Dass es bis Baubeginn mindestens zwei Jahre dauert und dann nochmals ein bis zwei Jahre vergehen, bis die ersten Panzer vom Band rollen, bleibt unerwähnt. Der Krieg würde noch Jahre andauern und die Ukraine brauche nun mal Panzer im Krieg gegen Russland, so der Rheinmetall-Vorstandsvorsitzende Pappberger zu diesem beabsichtigten Geschäft. „Die geplante Fabrik hilft der Ukraine in der aktuellen Situation überhaupt nicht. Und dass, bzw. ob in drei bis vier Jahren der Krieg immer noch anhält, kann weder jemand wissen noch wünschen, außer vielleicht der Konzern, der damit seinen Umsatz steigert. Zur Erinnerung: Rheinmetall lieferte Russland bis 2014 noch ein Gefechtsübungszentrum. Nachdem 90 % des Auftrags abgearbeitet waren, widerrief die damalige Bundesregierung die Genehmigung aufgrund der Krim-Annexion und Russland stellte den verbleibenden Rest allein fertig. Das Rüstungsunternehmen hat folglich kein Problem damit, wen es beliefert“, kritisiert Hoffmann.

Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK führt dazu aus: „Unabhängig vom Selbstverteidigungsrecht der Ukraine kann es nicht im Interesse der Bundesregierung sein, Herstellungsausrüstung und Technologie im Rahmen von Lizenzverträgen zum Bau schlüsselfertiger Rüstungsfabriken im Ausland zu genehmigen und damit ihre Kontrollrechte über Kriegswaffen abzugeben. Nicht ohne Grund hat deswegen die Bundesregierung auch bei den aktuellen Rüstungsexporten in die Ukraine in den meisten Fällen eine Endverbleibserklärung verlangt.“ „Lizenzvergaben und die damit verbundenen Exporte von Herstellungsausrüstung und Technologie bedeuten immer, dass die Kontrolle über die im Ausland produzierten Rüstungsgüter komplett abgegeben wird. Weder die Verwendung im Land noch der Export in andere Länder unterliegen dann noch der deutschen Exportkontrolle. Und es ist vollkommen klar, dass die Fabrik früher oder später auch für den Export produzieren wird. Entsprechend muss die Bundesregierung einer Genehmigungsanfrage von Rheinmetall eine klare Absage erteilen und ein Exportverbot für Herstellungsausrüstung und Technologie im Rahmen von Lizenzverträgen im geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz verankern“, so Grässlin weiter.

Kontakt für die Medien

Holger Rothbauer, Anwalt der Kampagne

M: 0173-6577693

Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK

M: 0170-6113759, graesslin@dfg-vk.de 

Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi-Generalsekretärin

M: 0151-74463473, c.hoffmann@paxchristi.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e. V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Netzwerk Friedenskooperative  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e. V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfGA)

Mehr als hundert weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten lokal im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

Kampfpanzer werden nicht zum Frieden führen!

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands:

Berlin, 25. Januar 2023 – Die angekündigte Lieferung von Kampfpanzern in die Ukraine kritisiert Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

Infolge des immensen öffentlichen Drucks der Bellizisten sollen nun Kampfpanzer in die Ukraine geschickt werden. Das ist ein weiterer Beitrag zur Eskalation des Krieges, der allerdings eine ganz neue Spirale der Gewalt in Gang setzen wird. Auch die New York Times warnt die amerikanische Regierung dringend vor einem solchen Schritt.

Statt Panzerlieferungen braucht es nun ernsthafte Bemühungen für eine längst fällige Friedenspolitik. Warum sucht Joe Biden nicht den direkten Draht zur Wladimir Putin, um über eine Sicherheitsordnung zu reden? Warum laden starke europäische Länder wie Deutschland und Frankreich die Ukraine und Russland nicht zu Gesprächen ein und machen einen Vorschlag für eine Friedenslösung auf Basis der vier bisherigen Konzepte?

Die Mehrheit der Deutschen ist laut Meinungsumfragen der Auffassung, dass Diplomatie und Friedensbemühungen im Ukraine-Krieg deutlich zu kurz kommen. Auch in der öffentlichen Debatte warnen viele Stimmen vor einer weiteren Eskalation, werden aber kaum beachtet.

Andrij Melnyk fordert bereits Kampfflugzeuge und U-Boote. Wo soll das noch enden?

Keine Reaktivierung der Wehrpflicht!


Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) protestiert gegen die von Teilen der Regierungsparteien befürwortete Reaktivierung der Wehrpflicht. Die Friedensorganisation kündigte an, im Zweifel juristisch gegen den Zwangsdienst vorzugehen – und auch ihre KDV-Beratung zu reaktiveren.

Der neue Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sorgt für Unruhe, indem er die Aussetzung der Wehrpflicht jüngst als Fehler bezeichnete. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, sprang ihm bei und zeigte sich offen für eine Reaktivierung des Zwangsdienstes. Auch der Reservistenverband sowie weitere Militarist*innen und Bellizist*innen machen sich aktuell für die Reaktivierung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht stark.


Die DFG-VK fühlt sich angesichts der aktuellen militärpolitischen Debatten um 70 Jahre zurückversetzt: „Nachdem junge Menschen in der Corona-Pandemie besonders große Einschnitte im Leben erleiden mussten, sollen sie nach dem Willen einiger Politiker*innen und Militarist*innen jetzt auch noch ein weiteres Lebensjahr bei einem Zwangsdienst verlieren“, empört sich Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sei dies unsinnig, so der Politikwissenschaftler: „Zwangsdienste erziehen zur Unmündigkeit, Unterordnung und passen nicht zu einer Demokratie und Gesellschaft, in der freiheitliche, tolerante und soziale Menschen miteinander leben sollen.“ Schulze von Glaßer sieht weitere Probleme: „Die Reaktivierung des Kriegsdiensts in Deutschland wäre politisch ein fatales Zeichen an andere Länder und würde die Aufrüstungsspirale weiter anheizen – wenn Deutschland seine Jugend fit für die Kriegsführung macht, könnten sich auch andere Länder dazu bemüßigt fühlen.“


Die DFG-VK sieht zudem auch rechtliche Hürden. Nach dem Grundgesetz (Artikel 12a) können aktuell nur Männer zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet werden. Eine solche Form der Ungleichbehandlung wäre heutzutage gesellschaftlich nur noch schwer vermittelbar und nicht akzeptabel. Es müsste daher im Bundestag über eine Grundgesetzänderung abgestimmt werden – auch der Bundesrat müsste zustimmen. Auch die mit der Reaktivierung der Wehrpflicht oft diskutierte allgemeine Dienstpflicht ist aktuell durch das Grundgesetz verboten.


„Wir werden im Ernstfall alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um junge Menschen vor der Wehrpflicht zu bewahren“, so Shari Kohlmeyer, Bundessprecherin der DFG-VK. „Unser Verband hat seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1956 bis zu ihrer Aussetzung 2011 hunderttausende junge Männer beraten und sie bei ihrer staatlichen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz begleitet“, erklärt Kohlmeyer und kündigt an: „Diese erfolgreiche Beratungstätigkeit würden wir im Fall der Wiedereinführung der Wehrpflicht umgehend flächendeckend wieder aufnehmen.“ Jede Zwangsrekrutierung ist in den Augen der DFG-VK eine Menschenrechtsverletzung und ein Akt der Gewalt.

Weitere Informationen zur Reaktivierung der Wehrpflicht sowie zur allgemeinen Dienstpflicht gibt es hier im DFG-VK-Flyer.

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit telefonisch unter 017623575236 oder per E-Mail unter svg@dfg-vk.de Kontakt auf!

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 1. Februar 2023