IALANA Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ veröffentlicht

Am 20.01.2021 stellte die IALANA Deutschland e.V. den an Frau Kanzlerin Merkel, die Bundesregierung Deutschlands sowie die Abgeordneten des deutschen Bundestages gerichteten Appell vor.

Ein breiter Kreis von 319 Erstunterzeichner*innen fordert die Adressaten auf:

  • Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!
  • Stoppen Sie die Stationierung der neuen US amerikanischen B 61-12 Atombomben auf dem Fliegerhorst der Bundesluftwaffe in Büchel und die damit verbundene neue gefährliche atomare Aufrüstung auf deutschem Boden!
  • Unterlassen Sie die geplante Anschaffung von 45 US amerikanischen F 18 Jagdflugzeugen als Kernwaffenträger für das taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr!

Der Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ samt Erstunterzeichner*innen kann eingesehen, heruntergeladen und unterzeichnet werden auf: https://appell.ialana.de.

Amela Skiljan, stellvertretende Vorsitzende der IALANA führte an: „Die Verpflichtungen aus Artikel VI NPT zur vollständigen nuklearen Abrüstung werden von den Atomwaffen- und NATO-Staaten seit Jahrzehnten unbestraft missachtet. Die Staaten, die den Atomwaffenverbotsvertrag verabschiedet haben, greifen mit ihm die Verpflichtung aus dem NPT auf. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein wichtiger Schritt in Richtung nukleare Abrüstung und wir hoffen, dass Deutschland diesen Weg mitgeht.“

Prof. Dr. Manfred Mohr, Vorstandsmitglied der IALANA, führte an: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein Meilenstein auf dem Weg der vollständigen Ächtung von Atomwaffen und stärkt vorhandenes Gewohnheitsrecht. Er verdient entsprechende Beachtung und Unterstützung. Deutschland und die NATO sind gut beraten, den Vertrag nicht weiter zu diffamieren und zu ignorieren.“

Dr. Angelika Claußen, Europa-Vizepräsidentin der IPPNW führte an: „Atomwaffenstaaten und die NATO müssen Abschied nehmen vom nuklearen Wettrüsten und von nuklearer Abschreckung als Sicherheitsdoktrin. Nukleare Abschreckung ist tödlich und zerstörerisch, sie zerstört und bedroht das Leben und die Gesundheit für alle Menschen auf unserem Planeten. Die Atomwaffenverbotsvertrag ist ein wesentlicher Schritt sich dieser Bedrohung entgegen zu setzen. Die Bundesregierung sollte diesen Weg mitgehen.“

Download des Appells mit Liste der ErstunterzeichnerInnen: https://appell.ialana.de/wp-content/plugins/download-attachments/includes/download.php?id=110

Pressekontakt: Lucas Wirl, 0176 64103500 / appell@ialana.de

Rüstungsexportverbot für die Vereinigten Arabischen Emirate wegen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Jemen

Mitteilung für die Medien

29. September 2020

UN-Expertengruppe fordert Stopp der Waffenlieferungen an Kriegsparteien und die Befassung des Internationalen Strafgerichtshof mit Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Jemen

Heute, am 29. September, stellt die Expertengruppe der Vereinten Nationen für den Jemen (GEE Yemen) ihren Bericht über die menschen- und völkerrechtliche Lage im Jemen offiziell im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vor. In diesem Gremium ist auch Deutschland vertreten.  Laut dem Expertenbericht besteht hinreichender Verdacht, dass Menschenrechtsverletzungen durch die Regierungen und Kriegsverbrechen durch einzelne Mitglieder der Regierungen von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten begangen wurden. In der Folge fordert die Expertengruppe, die auch von der deutschen Bundesregierung mandatiert wurde, erneut alle Länder dazu auf, ihre Waffenexporte und militärische Unterstützung an die Kriegsparteien einzustellen. Zudem soll der Internationale Strafgerichtshof mit den grausamen Verbrechen an der Zivilbevölkerung im Jemen befasst werden. Die Bundesregierung sah sich bisher jedoch nicht dazu veranlasst, ihre Rüstungsexporte z.B. an die Vereinigten Arabischen Emirate einzustellen.

Die Sprecherin der Kampagne und pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann erklärt dazu: „Wir haben unzählige Male ein Waffenexportverbot für alle Kriegsparteien, insbesondere die saudisch geführte Militärkoalition gefordert. Geschehen ist bis Ende 2018 nichts. Da tobte der Krieg bereits fast drei Jahre. Nur für Saudi-Arabien wurden keine neuen Exportgenehmigungen erteilt. Die Vereinigten Arabischen Emirate und weitere Mitglieder der Militärkoalition waren von diesem Exportstopp nie betroffen. Die „Blutspur“, die wir vergangenen Montag symbolisch zum Bundeswirtschaftsministerium gezogen haben, weil dieses federführend ist für Rüstungsexporte auch in Kriegs- und Krisenregionen, zeigt sich in der Realität an mindestens 10.000 gezielt getöteten Zivilist*innen im Jemen. Die Waffenexporte gehen weiter. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden Rüstungsgüter im Wert von mind. 23 Mio. Euro für die VAE genehmigt. Die Bundesregierung macht sich damit mitschuldig an Menschenrechts- und Kriegsverbrechen im Jemen. Deutschland muss endlich die Waffenexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate stoppen. Zudem fordern wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das solche Exporte in der Zukunft verbietet.“

Susanne Weipert, die Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ setzt hinzu: „Wir fordern die Bundesregierung und explizit Außenminister Maas auf, die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit den Verbrechen im Jemen zu unterstützen. Außenminister Maas hat im UN-Menschenrechtsrat das „Bündnis gegen die Straflosigkeit“ ausgerufen sowie gestern vor der UN-Vollversammlung die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs erneut betont. Dem müssen Taten folgen. Mit den Worten des Vorsitzenden der UN-Expertengruppe: ‚Niemand kann behaupten, er hätte nicht gewusst, was im Jemen geschieht. Rechenschaft ist der Schlüssel, dass die Menschen im Jemen und die Humanität Gerechtigkeit erfahren‘. Bis dahin ist es die Bundesregierung der Zivilbevölkerung des Jemen mindestens schuldig, ihre Hilfsgelder für das UN-Hilfsprogramm für den Jemen, um den Wert der erteilten Waffenexportgenehmigungen an die Kriegsparteien zu erhöhen und die Rüstungsunternehmen, die mit dem Leid und Tod der Menschen Milliarden Profit gemacht haben, daran zu beteiligen.“

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands •  JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • pax christi – Deutsche Sektion der Internationalen Katholischen Friedensbewegung • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

IALANA fordert die Aussetzung der Sanktionen gegen den Iran in der Corona-Krise



IALANA fordert von Bundeskanzlerin Merkel, den Regierungen der EU und der USA: Setzen Sie sofort alle Sanktionen gegen den Iran aus, die Lieferungen mit medizinischen Hilfsmitteln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Wege stehen.

Iran ist ein Brennpunkt der grassierenden Pandemie. Nach offiziellen Angaben sind bis jetzt bereits mehr als 3.450 Todesopfer zu beklagen. 

Die Katastrophe trifft auf ein Land, dessen Bevölkerung seit Jahren unter den scharfen Sanktionen der USA und der EU leidet. Die Inflation ist auf 40% gestiegen. Für dieses Jahr werden zusätzlich 500.000 Arbeitslose erwartet.  Die Hoffnung im Iran auf eine wirtschaftliche Erholung und ein Ende der Sanktionen nach dem Abschluss des Iran-Atom-Abkommens im Juli 2015 trog: Die USA kamen der Verpflichtung zur Aufhebung ihrer Sanktionen nur teilweise nach, kündigten im Mai 2018 den Vertrag unter Missachtung des Sicherheitsrates völkerrechtswidrig einseitig auf und setzten nicht nur ihre bisherigen Sanktionen wieder voll in Kraft, sondern begannen eine Politik des  „maximalen Drucks“. Dazu verschärfte die US-Regierung die Sanktionen noch und installierte mithilfe einer Sperrung des internationalen Finanzsystems für alle Zahlungsvorgänge mit dem Iran eine nahezu totale Import- und Export-Blockade.  Staatliche iranische Auslandsguthaben über ca. 60 Mrd. US-Dollar sind ohnehin seit Jahren von den USA beschlagnahmt.  Durch die Sanktionen wird der Iran gehindert, Erdöl zu verkaufen und mit Hilfe der Devisen Medikamente und medizinisches Material zu importieren. Deutschland und die EU haben dieser US-Politik außer der Beteuerung, dass es beim Iran-Atom-Abkommen bleiben solle, nichts entgegengesetzt; das von ihnen installierte Ersatzfinanzsystem INSTEX hat in 15 Monaten nur eine einzige Transaktion abgewickelt. Ihre eigenen Sanktionen hat die EU sogar verlängert.

Die US-Regierung behauptet zwar, Medikamente seien von ihren Sanktionen ausgeschlossen. Da aber Banken sowie Transport- und Versicherungsunternehmen nicht das Risiko eingehen wollen, wegen Handels mit dem Iran sanktioniert zu werden, sind bestimmte lebenserhaltende Medikamente rar geworden. Auch können die zur Produktion erforderlichen Grundstoffe nicht importiert werden. Das hat zur Folge, dass auch die Herstellung vieler Medikamente im Iran selbst unmöglich geworden ist. Bereits im Herbst letzten Jahres konnten Epilepsiekranke und Krebspatienten nicht mehr versorgt werden. Die Gesundheit von Millionen Iranern war schon bedroht, ehe die Pandemie mit COVID-19 Iran erreichte. Human Rights Watch berichtete, US-Regierungsmitarbeiter hätten mehrmals erkennen lassen, dass das der iranischen Bevölkerung zugefügte Leid beabsichtigt sei; diese solle in die Revolte gegen ihre Regierung getrieben werden.

IALANA sieht die einseitigen extraterritorialen Wirtschaftssanktionen, mit denen die USA alle anderen Staaten auf ihren Kurs zwingen wollen, als eine nach der UN-Charta rechtswidrige Einmischung in die Angelegenheiten souveräner Staaten an. Davon betroffen sind auch Kuba, Syrien und jetzt Venezuela.   Die faktische Blockade der Lieferung lebensnotwendiger Güter wie Medikamente und medizinische Hilfsmittel in den Iran ist noch schwerwiegender: sie ist ein Menschheitsverbrechen. Sie gibt mit voller Absicht unschuldige Menschen dem Tod preis.

Im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof um die Freigabe der iranischen Auslandsguthaben hat das Gericht im Oktober 2018  einstimmig – mit Unterstützung auch des von den USA benannten Richters –  eine bindende einstweilige Anordnung getroffen: die USA wurden verpflichtet, nicht nur die Sanktionen insoweit aufzuheben, als sie die freie Ausfuhr von Medikamenten, medizinischen Geräten, Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen behindern, sondern auch den dafür anfallenden Zahlungsverkehr nicht zu beeinträchtigen.

Das hinderte die Trump-Regierung nicht daran, am 17.März 2020, während das Coronavirus im Iran schon wütete, neue Sanktionen gegen den Iran zu verhängen und die Einfuhrblockade für medizinische Produkte ausdrücklich aufrecht zu halten. Die EU, Deutschland, Frankreich und Großbritannien sandten über die WHO nur eine symbolische kleine medizinische Hilfslieferung in den Iran.

In der aktuellen Notlage hat die iranische Regierung erstmals seit 60 Jahren sogar den Internationalen Währungsfonds um Soforthilfe in Höhe von 5 Mrd. US-Dollar gebeten.  IWF-Direktorin Georgieva hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, es stünden flexible Notfallkredite im Volumen von 50 Milliarden Dollar zur raschen Verwendung für Schwellen- und Entwicklungsländer bereit, die unter der Corona-Krise leiden. Zehn Milliarden Dollar könne der IWF sogar zum Nullzins vergeben. Iran erfüllt die Kriterien fraglos. Es muss aber befürchtet werden, dass die USA dagegen ihr Veto einlegen werden.
Nur ein Mittel kann jetzt zuverlässig helfen:  die Iran-Sanktionen müssen umgehend aufgehoben oder zumindest in der Zeit der Pandemie für medizinische Hilfe ausgesetzt werden. Das fordern auch die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, der UN-Generalsekretär, António Guterres, und die Sicherheitsratsmitglieder Russland und China. Gefordert sind neben den USA auch die EU und Deutschland. Sie müssen nicht nur ihre eigenen Sanktionen aufheben, sondern den internationalen Druck gegen unilaterale Sanktionen der USA in der jetzigen Lage der Pandemie verschärfen und   humanitäre Hilfslieferungen an den Iran gewährleisten. Das gebietet die Befolgung der von dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag erlassenen Einstweiligen Anordnung und die menschliche Pflicht zur Abwendung einer humanitären Katastrophe. Gleichlautend an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesaußenminister Heiko Maas und Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller.


Tag der Menschenrechte: Drohung mit Atomwaffen und ihr Einsatz verstößt gegen das Recht auf Leben

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2019

ialana.de

 

Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten.

Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die  „Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit  Faschismus und Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu achten  und sie allen in seinem Gebiet befindlichen … Personen… zu gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.

Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“  In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. „Die Bedrohung durch oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen. (…)“ (Eigene Übersetzung, IALANA)

Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die „Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Aber sie spiegeln unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das „Recht auf Leben“  zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der inzwischen  von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits ratifiziert worden ist.

Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“  finden Sie auf der Website der IALANA:

https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-abc-waffen/2551-ialana-studie-recht-auf-leben-vs-atomwaffen-mit-beitraegen-von-alyn-ware-daniel-rietiker-roger-s-clarke-und-peter-weiss

Ein Kilometer – tausend Leute. Menschenkette zwischen den Botschaften Nordkoreas und der USA

Stoppt die Eskalation! Atomwaffen ächten

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Samstag, 18. November 2017, 11 Uhr | Brandenburger Tor, Pariser Platz | 10117 Berlin

Mit großer Sorge blickt die Welt Richtung Washington und Pjöngjang. Donald Trump und Kim Jong-un überbieten sich mit völkerrechtswidrigen Drohungen, den Gegner auszulöschen. Der US-Präsident droht mit der „Vernichtung Nordkoreas“. Der nordkoreanische Außenminister warnte, der US-Präsident habe „die Zündschnur für Krieg entflammt“. Nordkorea erwägt den Test einer Wasserstoffbombe. Die Welt steht am Rande eines Atomkrieges. Der Konflikt auf der koreanischen Halbinsel zeigt, wie der Besitz von Atomwaffen und das Konzept der atomaren Abschreckung geradewegs in die Eskalation führen.

Das Problem:
Weltweit gibt es noch 15.000 Atomwaffen. Diese gefährden die Existenz der gesamten Menschheit, ja des Planeten Erde. Für mindestens eine Billion US-Dollar modernisieren alle Atommächte ihre Arsenale. Atomare Abkommen wie das mit dem Iran und zwischen Russland und den USA sind in Gefahr – weltweite Aufrüstung droht.

Die Lösung:
Atomwaffen gehören geächtet und abgeschafft! Am 7. Juli 2017 haben 122 Staaten in den Vereinten Nationen den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beschlossen. Die Bundesregierung hat sich ebenso wie die anderen NATO-Staaten dem Druck der Atommächte gebeugt und dieses wichtige Abkommen boykottiert.

Wir fordern von der zukünftigen Bundesregierung:
Den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag | Den Abzug der verbliebenen US-Atomwaffen aus Deutschland

Um auf die drohende Gefahr eines Atomkrieges hinzuweisen und unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, rufen wir am 18. November 2017 zu einer bunten Menschenkette zwischen der nordkoreanischen Botschaft und der Botschaft der USA auf. Es gibt Theaterelemente zum Mitmachen.

Anmeldung: www.nuclearban.de/menschenkette
Flyer:
http://bit.ly/2huB03A
Facebook: https://www.facebook.com/events/183653175331857
Initiiert von: DFG-VK, Friedensglockengesellschaft, IALANA, ICAN, IPPNW, den Naturfreunden und NatWiss

IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz

ialana.de

 

Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der  Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte  zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch  angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten. Die  Verfahren ruhen großenteils beim Landgericht Bonn; nur ein Verfahren ging durch die Instanzen. Das Landgericht Bonn  hielt die auf das deutsche Amtshaftungsrecht gestützte Klage für zulässig und prüfte demgemäß, ob Oberst Klein das Kriegsvölkerrecht nach den Genfer Konventionen von 1949 eingehalten hatte, das die Tötung Unbeteiligter bei militärischen Aktionen möglichst ausschließen will. Auch das OLG Köln sah kein Problem in der Berufung auf die Amtshaftung. Die beiden Gerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verstoß zumindest nicht nachgewiesen werden könne. Nach der von Oberst Klein vorgenommenen Aufklärung habe er zu Recht annehmen dürfen, dass es sich bei den ums Leben gekommenen Zivilisten um bewaffnete Kämpfer gehandelt habe. Dagegen richtete sich die Revision mit der Rüge, die Beweismittel seien nicht ausgeschöpft worden.

 

Das Revisionsurteil  des 3. Zivilsenats von gestern lehnt nun den Schadensersatzanspruch der Kläger  grundsätzlich ab. Das deutsche Amtshaftungsrecht sei auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar. Das OLG Köln hatte im vergleichbaren  Fall Varvarin im Jahr 2005  den Standpunkt eingenommen, dass der Ausschluss des Amtshaftungsrechts regelmäßig bedeute, jeglichen Anspruch des einzelnen Opfers für jedes noch so schwerwiegende unrechtmäßige staatliche Handeln zu verneinen. Damit bliebe die Verletzung sanktionslos.   Die moderne Völkerrechtsauffassung sieht es ähnlich: auch im bewaffneten Konflikt gebe es keinen rechtsfreien Raum, wie sich an den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen zeige.

 

Der 3.Zivilsenat des BGH war bereits mit den ähnlichen Fällen Distomo und Varvarin befasst. Im Falle Distomo war die Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts verneint worden, weil zur Zeit des Vorfalls im Jahr 1944 mit Griechenland für diese Fälle keine Gegenseitigkeit vereinbart gewesen sei. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei in Griechenland erst nach dem Krieg getroffen worden.. Im Fall Varvarin konnte der Senat die Frage, ob   unter der Werteorientierung des  Grundgesetzes  die Amtshaftung auch für das Handeln von Soldaten in Auslandseinsätzen gelte,  offenlassen, weil die Zurechnung des Bombardements zur Bundeswehr verneint worden war. Jetzt war es zu entscheiden  –  leider nicht im Sinne der Opfer von Kriegsverbrechen.  Bereits der IGH hatte mit seiner Entscheidung im Fall Distomo, indem er die Vollstreckung der italienischen Gerichtsentscheidungen in deutsches Staatsvermögen in Italien untersagte, der modernen Auffassung widersprochen. Jetzt stoppt mit der Kunduz-Entscheidung auch der BGH diese Entwicklung im Sinne der Staatenimmunität.

 

IALANA sieht die Entwicklung mit Sorge.  Oberst Klein ist nicht verurteilt oder auch nur gemaßregelt worden für den schrecklichen Angriff in Kunduz – er wurde stattdessen  befördert. Mehrere NATO- Staaten haben in den letzten Jahren Versuche unternommen, die gerichtliche  Überprüfung der Handlungen ihrer Soldaten bei Auslandseinsätzen auszuschließen oder zumindest zu erschweren. Zu nennen sind die  Maßnahmen der USA, finanzielle oder militärische Unterstützung abhängig zu machen von Verträgen, durch die ihre Soldaten der lokalen Gerichtsbarkeit entzogen werden.  Auch in Frankreich und Großbritannien sind Maßnahmen getroffen worden oder im Gang, die Strafverfolgung ihrer Soldaten einzuschränken oder zu erschweren. In jüngster Zeit hat die  Türkei Ermittlungen gegen Kommandeure und Soldaten des Generalstabs abhängig gemacht vom Einverständnis des Ministerpräsidenten; Verfahren sollen nur noch vor Militärgerichten verhandelt werden.  In diesem Zusammenhang ist auch das unerbittliche Vorgehen gegen Whistleblower wie C. Manning zu nennen, die Kriegsverbrechen offenbart haben, die bis dahin verheimlicht worden waren.

 

IALANA setzt sich dafür ein, dass solche Versuche, rechtsfreie Räume zu schaffen, zurückgedrängt werden, und die zivilen Opfer militärischer Auslandseinsätze einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz erhalten, dem nicht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen gehalten werden kann. Allerdings könnten die afghanischen Opfer ihre Schadenersatzansprüche vor deutschen Gerichten durchaus geltend machen – wenn die mit uns verbündete afghanische Regierung nur ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesregierung abschließen würde. Das bleibt jetzt zu fordern.

 

Das Urteil des BGH  führt im Übrigen auch zur Begründung rein politische Gesichtspunkte an, weshalb so habe entschieden werden müssen: es könnten sonst (durch Entschädigung für Kriegsverbrechen?) „die von Verfassungs- wegen geforderte Bündnisfähigkeit Deutschlands und des außenpolitischen Gestaltungsspielraums“ beeinträchtigt werden.  Neue Macht – neue Verantwortung!  Der Bundesgerichtshof hat es vernommen.

Veranstalter zufrieden mit Demonstration „Die Waffen nieder!“

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Liebe Friedensfreundinnen und -freunde,

mindestens 8000 Friedensaktivisten gingen in Berlin mit uns auf die Straße. Es war eine bunte, kreative und friedliche Demo mit vielen Menschen, die sich ernsthaft Sorgen um den Frieden machen. Natürlich müssen wir noch mehr werden, aber wir können sagen, dass in Berlin ein Auftakt für weitere bundesweite Friedensaktionen gelungen ist.

Vielen Dank an alle, die mit uns in Berlin demonstriert haben, die Demo finanziell unterstützt haben und/oder bei der Organisation und Mobilisierung mitgeholfen haben!!!

Redebeiträge, Berichte und Fotos findet ihr unter www.friedensdemo.org

 

Solidarische Grüße

Birgit Malzahn (Bundesausschuss Friedensratschlag)

 

Forderungen an die Politik:
Rüstungsausgaben zurückfahren, keine Auslandseinsätze der Bundeswehr, zivile Konfliktlösungen voranbringen

Nach Abschluss der erfolgreich und friedlich verlaufenden von 8.000 Menschen bundesweit besuchten Friedensdemonstration „Die Waffen nieder!“am 8. Oktober durch die Mitte Berlins wenden sich die Veranstalterinnen und Veranstalter an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag. Sie tragen ihnen drei zentrale Forderungen vor, die sie aus den Beiträgen auf der Demonstration resümieren:

Rüstung kürzen

Die bislang vorliegenden Pläne für die Verteidigungsausgaben des kommenden Haushaltjahres summieren sich auf die enorme Summe von 40 Milliarden Euro. Das würde einen Anteil von 1,2% am BIP bedeuten. Das von der NATO vorgegebene und für die Zukunft anvisierte Ziel liegt sogar bei 2%. Die Friedensbewegung fordert: Statt die Bundeswehr für weltweite Einsätze aufzurüsten muss es eine drastische Reduzierung der Verteidigungsausgaben und eine Umverteilung auf soziale und ökologische Belange geben.

Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr

Deutschland ist direkt oder durch logistische Hilfestellungen an vielen aktuellen Kriegsschauplätzen beteiligt. Dazu gehören z.B. Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Mali und der Krieg in der Ukraine. Diese Kriegseinsätze bringen Tod und Verderben über die Menschen, sie lösen nicht Konflikte sondern vertiefen sie. Die Friedensbewegung fordert das Ende der Beteiligung der Bundeswehr an allen Kriegseinsätzen und den sofortigen Stopp deutscher Waffenexporte die Konflikte anheizen.

Zivile Konfliktlösungen fördern

Die Friedensbewegung erkennt, Krieg schafft keinen Frieden. Er tötet und traumatisiert die Menschen, destabilisiert ganze Regionen und globalisiert Konflikte. Die Friedensbewegung fordert von der Politik, die Logik des Krieges zu durchbrechen und sich der Logik des Friedens zu öffnen. Eine dual verzahnte Strategie von militärisch und zivil lehnt die Friedensbewegung ab. Stattdessen müssen die Strukturen friedlicher ziviler Konfliktlösung materiell viel besser ausgestattet werden. Über Dialog führt der Weg zu weltweiter Abrüstung und einem auf Ausgleich basierendem System gemeinsamer internationaler Sicherheit.

Die Friedensbewegung stellt sich der Diskussion dieser Forderungen. Sie wird sich tatkräftig in ihren Gruppen, Organisationen und Initiativen dafür engagieren, sie immer wieder öffentlich vorzutragen. Der 8. Oktober war ein Anfang.

Die Veranstalter der Demonstration „Die Waffen nieder!“ vom 8. Oktober 20164<

Berlin, den 9. Oktober 2016
www.friedensdemo.org

IALANA zum Urteil des internationalen Gerichtshofes (IGH) zum „Marshall Islands Verfahren

ialana.de

7.10.2016

 

IALANA Deutschland bedauert das Prozessurteil des Internationalen Gerichtshofs zu der Verpflichtung, das atomare Wettrüsten zu beenden und über eine vollständige atomare Abrüstung zu verhandeln. Mit der der Frage, ob die Atommächte gegen Ihre Pflicht zur Verhandlung eines nuklearen Abrüstungsvertrags verstoßen, wird sich der Gerichtshof in dem von den Marshall Islands eingeleiteten Verfahren nun nicht mehr befassen.

 

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, verkündete am 5.10.2016 die seit langem erwartete Entscheidung über die Zulässigkeit einer von den Marshall Islands gegen die Atommächte erhobenen Klage. Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis von acht zu acht Richterstimmen, bei dem die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab, hielt der Gerichtshof den von Groß-Britannien erhobenen Einwand für zutreffend, die von den Marshall-Islands erhobene Klage sei unzulässig.

Maßgeblich hierfür sei, dass die Verletzung der Verpflichtung der Atommacht  aus Art VI des Atomwaffensperrvertrags, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verhandeln, zum Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen den Parteien nicht in ausreichendem Maße im Streit gestanden habe. Die Atommächte hätten mangels eines konkreten vorgerichtlichen Disputs nicht mit der Klage rechnen müssen. Mit neun zu sieben Richterstimmen entschied der Gerichtshof daraufhin, wegen der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung könne er sich mit der materiellen Begründetheit der Klage nicht mehr befassen.

 

Die Marshall Islands, die von ihrem ehemaligen Außenmister Tony de Brum und einem Team von erfahrenen Experten des Internationalen Rechts vertreten wurden – darunter auch Juristen der IALANA – hatten vorgetragen, die Marshall Islands hätten den von ihnen erhobenen Vorwurf in verschiedenen internationalen Konferenzen gegenüber den Atommächten unmissverständlich deutlich gemacht und letztere hätten ihn dabei stets zurückgewiesen. Dies reichte dem Gerichtshof nicht aus. Die Marshall Islands, die aus einer Gruppe von fünf Inseln, 31 weit auseinanderliegenden Korallenatollen und über 1000 kleineren Inseln und Riffen bestehen, leiden noch heute durch die in den Jahren 1946 bis 1962 dort von den USA durchgeführten Atombombentests. Teile von Inseln sind wie in Tschernobyl mit einer Betondecke eingesargt, andere Inseln wurden für 24.000 Jahre für unbewohnbar erklärt. Viele Bewohner starben an Leukämie und anderen Krebserkrankungen. Noch heute werden dort Kinder mit stärksten Missbildungen geboren.

 

Da die Atomwaffenstaaten Ihrer im Jahr 1968 bei Abschluss des Atomwaffensperrvertrages eingegangenen Verpflichtung, einen Abrüstungsvertrag mit dem Ziel der völligen Abschaffung aller Atomwaffen zu verhandeln, bis heute nach 48 Jahren immer noch nicht nachgekommen sind, hatte die Regierung der Marshall Islands sich im vergangenen Jahr dazu entschieden, den Weltgerichtshof anzurufen. Die Bürger der Marshall Islands wollen nicht, dass die Menschen in irgendeinem anderen Land noch einmal wie sie die Folgen eines Atomwaffenabwurfs erleiden müssen.

 

Die Regierung wird nun die Entscheidung des IGH sorgfältig analysieren.

Dabei wird vor allem eine Rolle spielen, welche Anforderungen der IGH an das vorprozessuale Agieren des Klägers stellt, damit die Voraussetzungen für eine Befassung mit dem materiellen Klagegegenstand gegeben sind.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen hätten die Marshall Islands die Möglichkeit, das Klageverfahren erneut mit dem gleichen Ziel wieder einzuleiten. Insofern ist durch das Prozessurteil des IGH noch nichts endgültig verloren, so IALANA Deutschland.

No to War – No to NATO: 1955 – 2015: 60 Jahre BRD in der NATO – 60 Jahre Herausforderung für Friedenspolitik und Friedensbewegung

antimil frieden

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Internationale Netzwerk „No to War – No to NATO“ und die Rosa-Luxemburg-Stiftung laden Sie herzlich ein zur Veranstaltung

„1955 – 2015: 60 Jahre BRD in der NATO – 60 Jahre Herausforderung für Friedenspolitik und Friedensbewegung“.

Die öffentliche Veranstaltung und das Symposium finden statt am

15. und 16. Mai 2015

im Universitätsclub Bonn.

Bitte finden Sie das Programm anbei. Gemeinsam möchten wir folgendes diskutieren:

Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der 1949 gegründeten „Organisation des Nordatlantikvertrages“ (NATO) am 6. Mai 1955 stellte einen tiefen Einschnitt in der europäischen Nachkriegsentwicklung dar. Die beiden deutschen Staaten, BRD und DDR, waren 1949 nach dem Sieg der Alliierten über das Hitlerregime, der Befreiung Deutschlands vom Faschismus und der Übernahme der Regierungsverantwortung in Deutschland durch die vier Siegermächte entstanden. Sie waren in ihrer inneren Ordnung und in ihrer politischen Ausrichtung an den jeweiligen Besatzungsmächten orientiert. Gleichwohl gab es Hoffnung, dass in Verbindung mit der Potsdamer Konferenz von 1945 und der dort getroffenen Festlegung, mit Deutschland als Ganzem einen Friedensvertrag abzuschließen, die Konfrontation der beiden Systeme nicht mitten durch Deutschland gehen werde. Die Sowjetunion und die meisten anderen, sich sozialistisch verstehenden Staaten im Osten Europas antworteten auf den BRD-Beitritt mit der Gründung der „Warschauer Vertrags-Organisation“ (WVO) am 14. Mai 1955. Damit waren die beiden Militärblöcke geschaffen, deren Rivalität die europäische und Weltgeschichte bis 1989/90 wesentlich bestimmen sollten.

Mit der Vortragsveranstaltung und dem Symposium am 15. und 16. Mai 2015 in Bonn soll aus Anlass des 60. Jahrestages des Beitritts der BRD zur NATO aus Sicht der Friedensbewegung erörtert werden, welche Folgen der Beitritt für die europäische und deutsche Geschichte hatte. Da nach dem Ende der WVO 1991 nicht auch die NATO aufgelöst, sondern ausgebaut und nach Osten ausgedehnt wurde, werden zugleich die Entwicklungen der NATO und die Außenpolitik Deutschlands in den vergangenen 25 Jahren kritisch diskutiert.
Wir würden uns freuen Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,

Reiner Braun Kristine Karch Lucas Wirl

IALANA: Griechenlands aktuelle Entschädigungsforderungen an Deutschland und das Recht

ialana.de

NS-Zwangsanleihe von 1942, staatliche Reparations- und private Schadensersatzansprüche

Wann: Dienstag, den 12. Mai 2015 in Berlin

Ort: wahrscheinlich Humboldt-Universität

u.a. mit Prof. Dr. Hagen Fleischer, Universität Athen

Zur Person:

Hagen Fleischer studierte Geschichte und Publizistik an der Freien Universität Berlin. Er lebt seit 1977 in Griechenland und besitzt neben der deutschen die griechische Staatsbürgerschaft. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er für die Akademie der Wissenschaften in Athen sowie an der Universität Kreta tätig. Er gehörte von 1987 bis 1988 als griechischer Vertreter der Internationalen Historikerkommission zur Waldheim-Affäre an. Seit 1992 lehrt Fleischer an der Universität Athen als Professor. Er forscht vor allem zur nationalsozialistischen Besatzungspolitik in Europa und den Folgen des Zweiten Weltkriegs.

Warum diese Veranstaltung?

Wir sind überzeugt, dass es eine friedlichere Welt ohne Stärkung des Rechts nicht geben kann. Dafür setzen wir uns ein – auf vielen Ebenen und Themenfeldern. Dabei bewegt uns auch die Frage, welche Rolle die Geltendmachung und Durchsetzung finanzieller Ansprüche von Opfern militärischer Maßnahmen für die Delegitimierung von Kriegen und die Verhinderung künftiger militärischer Konflikte spielen können.

Dies betrifft nicht nur das Einklagen von Amtshaftungsansprüchen vor deutschen Gerichten, wie im Falle des Kosovo-Krieges („Brücke von Vavarin“) und des Afghanistan-Krieges („Kundus-Massaker“). Das gilt auch für Entschädigungsansprüche von Einzel-Opfern (wie z.B. im Falle des NS-Massakers in Distomo/Griechenland) und staatliche Zahlungsansprüche. Aktuell geht es dabei u.a. um die Forderungen der neuen griechischen Syriza-Regierung wegen des NS-Zwangskredits von knapp 500 Millionen Reichsmark, der heute umgerechnet einen Wert von ca. 11 Milliarden Euro haben soll. Die deutsche Bundesregierung entzieht sich einer Rückzahlung – wie ihre Vorgängerinnen seit 1949 – weiterhin mit historisch und rechtlich fragwürdigen Argumenten. Das wollen und können wir nicht hinnehmen. Wir suchen deshalb den öffentlichen Dialog mit der Politik.

Die Veranstaltung der IALANA will informieren. Wir wollen ein Forum bieten, kontrovers und öffentlich mit Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern über die griechischen Forderungen zu diskutieren. Dazu haben wir das Auswärtige Amt und Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingeladen.

Ein detailliertes Programm wird in ca. 10 Tagen versandt.

Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, wenden Sie sich bitte an: info@ialana.de

Anmeldungen bitte unter: kongress@ialana.de