Keine neuen Eurofighter für Saudi-Arabien!

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 9. Januar 2024

„Die Lieferung von Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter nach Saudi-Arabien bleibt falsch. Noch im Sommer 2023 verweigerte Bundeskanzler Scholz auf dem NATO-Gipfel in Vilnius öffentlich seine Zustimmung dazu und hielt dem anschließenden monatelangen Druck seitens Großbritannien, dem Rüstungsunternehmen Airbus und dem Bundesverband der Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) stand. Saudi-Arabien würde durch den Abschuss von Drohnen und Marschflugkörpern der Huthis auch Israels Sicherheit verteidigen, heißt die nun vorgetragene Begründung für den Sinneswandel. Deshalb soll Saudi-Arabien nun 48 neue Eurofighter aus europäischer Gemeinschaftsproduktion erhalten können. Das ist unerträglich“, kritisiert pax christi-Generalsekretärin und Kampagnen-Sprecherin Christine Hoffmann und führt weiter aus: „Damals wie heute beschafft Saudi-Arabien das Kampfflugzeug nicht, um für Israels Sicherheit zu sorgen, sondern für die Durchsetzung seiner eigenen Sicherheits- und Machtinteressen. Die Zustimmung zur Lieferung der Eurofighter aus Großbritannien an Saudi-Arabien wäre eine Missachtung der Opfer des Bürgerkriegs im Jemen.“

Auch Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK, spricht sich mit Nachdruck gegen die Eurofighter-Exporte aus: „In Vergessenheit geraten zu sein, scheint, dass Waffenexporte nach Saudi-Arabien bis vor kurzem noch Tabu waren. Nicht nur wegen des Mordes an dem Journalisten Kashoggi, sondern auch und vor allem, wegen seiner Beteiligung am Jemenkrieg, in dem die saudische Luftwaffe nachweislich auch mit Eurofightern dutzende zivile Ziele bombardiert und zehntausende Zivilist:innen getötet hat. Das sind klare Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Diese wurden seitens der UN wiederholt benannt, kritisiert und eine entsprechende Aufarbeitung und Strafverfolgung gefordert. Nichts davon ist passiert. Und trotz Annäherungen der Konfliktparteien im Jemen ist ein Friedensschluss noch nicht in Sicht.“ Und Grässlin weiter: „Wenn Wirtschaftsminister Habeck mit der Aussage zitiert wird, dass die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ´gar nicht unseren Standards entspricht´, dann fragt sich, ob er dabei auch an die saudischen Grenzsoldaten denkt, die hunderte Flüchtende an den Grenzen misshandelt und erschossen haben, wie Human Rights Watch im vergangenen September aufdeckte? Wie können ein Wirtschaftsminister und eine Außenministerin, die den Grünen angehören, Waffenexporte an diesen menschenrechtsverletzenden und kriegsführenden Staat genehmigen?“ 

„Angesichts der langen Lieferzeit der neuen Kampfflugzeuge und der jahrzehntelangen Einsatzfähigkeit muss außerdem die Frage werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Saudi-Arabien auch in 10 bis 30 Jahren noch ein verlässlicher „strategischer Partner“ in der Region ist. Saudi-Arabien hat die diplomatischen Beziehungen zu Iran, dem Erzfeind Israels, wiederaufgenommen und ist den BRICS-Staaten beigetreten“, so Vincenzo Petracca, Vorstandsmitglied der AGDF und Sprecher der Kampagne und mahnt: „Ist die deutsche Zivilgesellschaft und die Bundesregierung bereit, die Aufrechterhaltung dieser Partnerschaft mit dem Export von Waffen immer wieder aufs Neue zu erkaufen oder können und sollten nicht andere Wege der konstruktiven Zusammenarbeit mittel- und langfristig gesucht werden? Interessensdurchsetzung durch Waffenexporte bedeutet langfristig das Sterben Unschuldiger für geopolitische Zwecke.“  

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi-Generalsekretärin

M: 0151-74463473, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK

M: 0170-6113759, graesslin@dfg-vk.de 

Vincenzo Petracca, Sprecher der Kampagne und Vorstandsmitglied der (AGDF)

v@petracca.de

atomwaffenfrei.jetzt: Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.
+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.
+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Atomwaffen in Belarus verhindern – Nukleare Teilhabe in der NATO beenden!

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 27.03.2023 +++ Logo
  Atomwaffen in Belarus verhindern – Nukleare Teilhabe in der NATO beenden!

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ verurteilt das Vorhaben Russlands, zukünftig Atomwaffen in Belarus zu stationieren. Die Präsidenten Putin und Lukaschenko hatten nach einer belarusischen Gesetzesänderung bereits im vergangenen Jahr entsprechende Vereinbarungen getroffen. Präsident Putin hat nun angekündigt, ein Lager für taktische Atomwaffen würde im Juli diesen Jahres in Belarus fertiggestellt. Die Stationierung solcher Waffen sei keine Verletzung internationaler Verträge, da die Verfügungsgewalt über die Atombomben in russischer Hand bleibe. Bereits ab April sollen belarusische Soldaten den Einsatz der Bomben mit atomwaffenfähigen Flugzeugen üben. Die Stationierung taktischer Atomwaffen näher an das Gebiet der NATO heran steigert die Gefahr der Eskalation des Ukraine-Krieges in eine atomare Dimension hinein. Deshalb fordern wir Russland und Belarus auf, diese angekündigten Maßnahmen nicht umzusetzen.

Spiegelbildlich argumentiert die NATO bei der nuklearen Teilhabe, gemäß derer in fünf Staaten Europas US-amerikanische Atombomben stationiert sind, die im Ernstfall von Piloten der Teilhabestaaten in die Ziele geflogen werden sollen. Dies wird im Rahmen der Steadfast-Noon-Manöver auch von deutschen Piloten jeden Herbst geübt. Die Atomwaffenfrei-Kampagne hat wiederholt das Ende der nuklearen Teilhabe in der NATO und den Abzug der US-Atombomben aus Büchel gefordert. Denn mit der nuklearen Teilhabe wird nach Auffassung der Kampagne der Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen verletzt, der nicht nur die unmittelbare, sondern auch eine mittelbare Weitergabe von Atomwaffen an Nicht-Atomwaffenstaaten verbietet. Die mittelbare Teilhabe wird zur unmittelbaren Teilhabe – sowohl in der NATO wie jetzt auch von Russland/Belarus geplant –, wenn die jeweiligen Soldaten der Teilhabestaaten die Bomben im Ernstfall in ihre Ziele fliegen.

Die Kampagne fordert die Bundesregierung auf, angesichts der angekündigten nuklearen Teilhabe von Belarus an russischen Atombomben die eigene nukleare Teilhabe zu überdenken und aufzukündigen. Die Bundesregierung sollte jetzt eine Initiative starten und auf die anderen Teilhabestaaten (Italien, Niederlande, Belgien, Türkei) einwirken, gemeinsam die nukleare Teilhabe zu beenden. Dies könnte als Angebot an Russland gerichtet werden, um parallel dessen Verzicht auf die angekündigte Neueinrichtung einer nuklearen Teilhabe mit Belarus einzufordern. Ein neues Abkommen zwischen Russland und den USA sollte verbindlich festlegen, dass beide Länder generell und dauerhaft darauf verzichten, Atombomben in anderen Staaten zu stationieren.  

Ärzt*innenorganisation fürchtet langfristige Gesundheits- und Umweltschädenfür die Ukraine

IPPNW-Pressemitteilung vom 22. März 2023



Großbritannien liefert panzerbrechende Uranmunition

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW verurteilt den Beschluss der
britischen Regierung, panzerbrechende Uranmunition (Depleted Uranium, DU)
in die Ukraine zu liefern. Durch den Einsatz von DU entstehen zusätzlich
weitreichende und anhaltende Umwelt- und Gesundheitsschäden für die
Menschen, die bereits unter dem Krieg leiden. Die Ärzt*innenorganisation
appelliert an die Bundesregierung, auf Großbritannien und die Ukraine
einzuwirken mit dem Ziel, auf die Ausfuhr von Uranmunition zu verzichten.
Die IPPNW verurteilt zudem den Einsatz von Uranmunition durch die russische
Armee, den das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung in
einem Fall bereits bestätigt hat.

DU schädigt das Leben auf zweifache Weise: Als Schwermetall ist es ein
chemisches Zellgift, als Alphastrahler verursacht es radioaktive Schäden.
Beide Wirkungen potenzieren sich. Der Einsatz dieser Munition führt zu
toxischen und radiologischen Langzeitschäden. Italien hat im Jahr 2009 den
kausalen Zusammenhang von DU-Munition und bestimmten Krebserkrankungen
anerkannt und 30 Millionen Euro als Wiedergutmachungsfonds für kranke
Soldaten bereitgestellt.

„Munition mit abgereicherten Uran wurde in den Balkan-Kriegen, im
Kosovo-Krieg und in den beiden Irakkriegen 1991 und 2003 eingesetzt. Es kam
zu einem Anstieg der Fehlbildungen, sowie Krebs bei Kindern und
Erwachsenen. Die Ukraine sollte nicht zulassen, dass Soldaten und
Zivilbevölkerung im eigenen Land durch den Einsatz von DU-Munition
langfristigen Gesundheits- und Umweltschäden ausgesetzt werden“, so die
IPPNW-Vorsitzende Dr. med. Angelika Claußen.

Abgereichertes Uran entsteht bei der Anreicherung von Kernbrennstoff für
Atomkraftwerke und von waffenfähigem Uran für Atombomben. Weltweit nutzen
Militär und Rüstungsfirmen Waffen mit Uranmunition, zum Beispiel um Panzer
zu zerstören oder Bunker zu sprengen. Unter anderem besitzen die USA,
Großbritannien, Frankreich, Russland, Griechenland, die Türkei, Israel,
Pakistan, Saudi-Arabien und Thailand diese Waffen.

„Bei der Explosion von Uranmunition bildet sich ein Aerosol mit
Partikelgrößen im Nano-Bereich. Diese Partikel gelangen durch Einatmen,
durch Aufnahme mit dem Wasser oder Nahrungsmitteln, aber auch über Wunden
in den menschlichen Körper. Das Uran-Aerosol kann durch den Wind weiträumig
verteilt werden. Im Blut gelöstes DU wird in wenigen Tagen über die Nieren
ausgeschieden, aber im Skelett eingelagerte Uranpartikel liegen dort
jahrelang und bestrahlen die umliegenden Zellen mit Alpha-Teilchen. Das
verursacht Knochentumore und Leukämie. Eingeatmete Uranpartikel werden in
der Lunge abgekapselt oder in regionale Lymphknoten transportiert, wo sie
dauerhaft verbleiben und Krebs erzeugen können“, erklärt Claußen.

Die gesundheitlichen Schädigungen durch Uranmunition für Zivilbevölkerung,
Soldaten und Umwelt sind nach Ansicht der IPPNW so gravierend, dass sie
international geächtet werden muss.


Den Report „Die gesundheitlichen Folgen von Uranmunition – Die
gesellschaftliche Debatte um den Einsatz einer umstrittenen Waffe“ der
internationalen Ärzt*innenorganisation IPPNW in Zusammenarbeit mit der
International Coalition to Ban Uranium Weapons (ICBUW), finden Sie unter
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/IPPNW_ICBUW_Report_DU_Munition_2012.pdf
<https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/IPPNW_ICBUW_Report_DU_Munition_2012.pdf>

Kampfpanzer werden nicht zum Frieden führen!

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands:

Berlin, 25. Januar 2023 – Die angekündigte Lieferung von Kampfpanzern in die Ukraine kritisiert Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

Infolge des immensen öffentlichen Drucks der Bellizisten sollen nun Kampfpanzer in die Ukraine geschickt werden. Das ist ein weiterer Beitrag zur Eskalation des Krieges, der allerdings eine ganz neue Spirale der Gewalt in Gang setzen wird. Auch die New York Times warnt die amerikanische Regierung dringend vor einem solchen Schritt.

Statt Panzerlieferungen braucht es nun ernsthafte Bemühungen für eine längst fällige Friedenspolitik. Warum sucht Joe Biden nicht den direkten Draht zur Wladimir Putin, um über eine Sicherheitsordnung zu reden? Warum laden starke europäische Länder wie Deutschland und Frankreich die Ukraine und Russland nicht zu Gesprächen ein und machen einen Vorschlag für eine Friedenslösung auf Basis der vier bisherigen Konzepte?

Die Mehrheit der Deutschen ist laut Meinungsumfragen der Auffassung, dass Diplomatie und Friedensbemühungen im Ukraine-Krieg deutlich zu kurz kommen. Auch in der öffentlichen Debatte warnen viele Stimmen vor einer weiteren Eskalation, werden aber kaum beachtet.

Andrij Melnyk fordert bereits Kampfflugzeuge und U-Boote. Wo soll das noch enden?

Aktion Aufschrei: Schritte zum Rüstungsexportkontrollgesetz begrüßt, gravierendende Defizite und völlig unzureichende Restriktivität beklagt.

Mitteilung für die Medien

21.10.2022

Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ kritisiert das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegte Eckpunktepapier für das kommende Rüstungsexportkontrollgesetz scharf.

„Es ist ein riesiger Erfolg friedensbewegter Organisationen, dass endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg gebracht werden soll und nun der Diskussionsprozess dazu angestoßen ist. Jedoch bleiben die Eckpunkte weit hinter den Erwartungen an eine wirkliche restriktive Exportpraxis zurück, wenn es auch gute Punkte darin gibt“, so Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und führt weiter aus: „So ist es ein enorm wichtiger, aber auch längst überfälliger Schritt, dass Rüstungsexporte in menschenrechtsverletzende Drittstaaten nicht mehr genehmigt werden können, unabhängig von dem spezifischen Rüstungsgut. Auch, dass Menschenrechtsverletzungen von EU- und NATO-Staaten nicht mehr unbeachtet bleiben, kann nur begrüßt werden. Dass wiederum die Verwicklung in bewaffnete Konflikte oder die Verletzung des humanitären Völkerrechts nicht der gleiche Stellenwert beigemessen wird, ist unbegreiflich. Auch, dass die Kriterien nicht uneingeschränkt auf alle Empfängerländer angewendet werden, sondern nach wie vor eine Privilegierung stattfindet, wiederspricht dem Zweck der Exportkontrolle, nämlich potentielle Opfer zu schützen- egal in welchem Land.“

Für Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und Sprecher der Aufschrei-Kampagne sind die vorgelegten Eckpunkte „ein Schlag ins Gesicht“ all derer, die jahrelang gemeinsam mit den Grünen in der Opposition für eine wirklich restriktive Rüstungsexportpolitik gekämpft haben: „Es ist unglaublich enttäuschend und auch äußerst kurzsichtig, dass ausgerechnet das von den Grünen geführte BMWK das Verbandsklagerecht – für das die Partei jahrelang gekämpft hat! – fallen lässt.

Ein Verbandsklagerecht ist das entscheidende juristische Kontrollinstrument, mit dem die Regierung gezwungen werden kann, ihre Exportgenehmigungen streng am Gesetz auszurichten und nachvollziehbar zu begründen. Man muss daher von einem grausamen ´Tauschhandel´ sprechen, wenn auf der einen Seite die Opfer illegaler Waffenexporte in ihren Rechten gestärkt werden durch die Einführung der Zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeit sowie die angestrebte Nebenklagefähigkeit- was gut und wichtig ist. Andererseits jedoch die „legalen“ Opfer nicht verhindert werden können, weil kein Verbandsklagerecht eingeführt wird, mit dem Rüstungsexportgenehmigungen juristisch überprüft und gegebenenfalls gestoppt werden könnten. Entsprechend muss das BMWK den Gesetzentwurf dringend nachschärfen und sich dabei gegen die Koalitionspartnern SPD und FDP durchsetzen. Ansonsten verkommt das Gesetz zum zahnlosen Papiertiger.“

„Wir kritisieren außerdem scharf, dass für Kleinwaffen, die die meisten Toten verursachen, weder ein absolutes Verbot nach UN-Definition angestrebt wird, noch das bestehende grundsätzliche Exportverbot in Drittstaaten in den Eckpunkten erwähnt wird. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit einer ´grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit´ für Drittstaaten geschaffen werden soll. Wenn das auch für Kriegswaffen gilt, verstößt das gegen das grundsätzliche Exportverbot von Kriegswaffen in Art. 26, Abs. 2 Grundgesetz“, so Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und fügt hinzu: „Außerdem werden wir noch mehr Rüstungsexporte in Drittstaaten aus europäischen Kooperationen erleben, wenn diese weiter ausgebaut werden sollen. Denn weder wird eine gemeinsame restriktive Interpretation der europäischen Kriterien erarbeitet, noch ist eine EU-Rüstungsexportverordnung auch nur zeitnah absehbar. Die Endmontage und der Export der gemeinsam produzierten Rüstungsgüter wird folglich weiterhin in den Länder stattfinden, wo die europäischen Regeln am laxesten ausgelegt werden. Auch muss gefragt werden, nach welchen Kriterien Exporte genehmigt werden, wenn jetzt auch Kooperationsprojekte mit NATO-Staaten angestrebt werden und diese keine EU-Staaten sind und entsprechend der Gemeinsame Standpunkt der EU nicht gilt. Für Großbritannien ist das seit dem Brexit der Fall. Von dort werden die Eurofighter und Tornados für Saudi-Arabien auch mit deutschen Ersatz- und Munitionsteilen versorgt.“

Kontakt für die Medien

Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK, 0170 – 6113759, graesslin@dfg-vk.de 

Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi – Generalsekretärin, 0151 – 74463473, c.hoffmann@paxchristi.de

Susanne Weipert, Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, 0176 – 45827610, s.weipert@paxchristi.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Netzwerk Friedenskooperative  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfGA)

Mehr als hundert weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten lokal im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ kritisiert das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegte Eckpunktepapier für das kommende Rüstungsexportkontrollgesetz scharf

Mitteilung für die Medien

21.10.2022

Schritte zum Rüstungsexportkontrollgesetz begrüßt, gravierendende Defizite und völlig unzureichende Restriktivität beklagt.

„Es ist ein riesiger Erfolg friedensbewegter Organisationen, dass endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg gebracht werden soll und nun der Diskussionsprozess dazu angestoßen ist. Jedoch bleiben die Eckpunkte weit hinter den Erwartungen an eine wirkliche restriktive Exportpraxis zurück, wenn es auch gute Punkte darin gibt“, so Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und führt weiter aus: „So ist es ein enorm wichtiger, aber auch längst überfälliger Schritt, dass Rüstungsexporte in menschenrechtsverletzende Drittstaaten nicht mehr genehmigt werden können, unabhängig von dem spezifischen Rüstungsgut. Auch, dass Menschenrechtsverletzungen von EU- und NATO-Staaten nicht mehr unbeachtet bleiben, kann nur begrüßt werden. Dass wiederum die Verwicklung in bewaffnete Konflikte oder die Verletzung des humanitären Völkerrechts nicht der gleiche Stellenwert beigemessen wird, ist unbegreiflich. Auch, dass die Kriterien nicht uneingeschränkt auf alle Empfängerländer angewendet werden, sondern nach wie vor eine Privilegierung stattfindet, wiederspricht dem Zweck der Exportkontrolle, nämlich potentielle Opfer zu schützen- egal in welchem Land.“

Für Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und Sprecher der Aufschrei-Kampagne sind die vorgelegten Eckpunkte „ein Schlag ins Gesicht“ all derer, die jahrelang gemeinsam mit den Grünen in der Opposition für eine wirklich restriktive Rüstungsexportpolitik gekämpft haben: „Es ist unglaublich enttäuschend und auch äußerst kurzsichtig, dass ausgerechnet das von den Grünen geführte BMWK das Verbandsklagerecht – für das die Partei jahrelang gekämpft hat! – fallen lässt.

Ein Verbandsklagerecht ist das entscheidende juristische Kontrollinstrument, mit dem die Regierung gezwungen werden kann, ihre Exportgenehmigungen streng am Gesetz auszurichten und nachvollziehbar zu begründen. Man muss daher von einem grausamen ´Tauschhandel´ sprechen, wenn auf der einen Seite die Opfer illegaler Waffenexporte in ihren Rechten gestärkt werden durch die Einführung der Zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeit sowie die angestrebte Nebenklagefähigkeit- was gut und wichtig ist. Andererseits jedoch die „legalen“ Opfer nicht verhindert werden können, weil kein Verbandsklagerecht eingeführt wird, mit dem Rüstungsexportgenehmigungen juristisch überprüft und gegebenenfalls gestoppt werden könnten. Entsprechend muss das BMWK den Gesetzentwurf dringend nachschärfen und sich dabei gegen die Koalitionspartnern SPD und FDP durchsetzen. Ansonsten verkommt das Gesetz zum zahnlosen Papiertiger.“

„Wir kritisieren außerdem scharf, dass für Kleinwaffen, die die meisten Toten verursachen, weder ein absolutes Verbot nach UN-Definition angestrebt wird, noch das bestehende grundsätzliche Exportverbot in Drittstaaten in den Eckpunkten erwähnt wird. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit einer ´grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit´ für Drittstaaten geschaffen werden soll. Wenn das auch für Kriegswaffen gilt, verstößt das gegen das grundsätzliche Exportverbot von Kriegswaffen in Art. 26, Abs. 2 Grundgesetz“, so Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und fügt hinzu: „Außerdem werden wir noch mehr Rüstungsexporte in Drittstaaten aus europäischen Kooperationen erleben, wenn diese weiter ausgebaut werden sollen. Denn weder wird eine gemeinsame restriktive Interpretation der europäischen Kriterien erarbeitet, noch ist eine EU-Rüstungsexportverordnung auch nur zeitnah absehbar. Die Endmontage und der Export der gemeinsam produzierten Rüstungsgüter wird folglich weiterhin in den Länder stattfinden, wo die europäischen Regeln am laxesten ausgelegt werden. Auch muss gefragt werden, nach welchen Kriterien Exporte genehmigt werden, wenn jetzt auch Kooperationsprojekte mit NATO-Staaten angestrebt werden und diese keine EU-Staaten sind und entsprechend der Gemeinsame Standpunkt der EU nicht gilt. Für Großbritannien ist das seit dem Brexit der Fall. Von dort werden die Eurofighter und Tornados für Saudi-Arabien auch mit deutschen Ersatz- und Munitionsteilen versorgt.“

Kontakt für die Medien

Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK, 0170 – 6113759, graesslin@dfg-vk.de 

Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi – Generalsekretärin, 0151 – 74463473, c.hoffmann@paxchristi.de

Susanne Weipert, Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, 0176 – 45827610, s.weipert@paxchristi.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Netzwerk Friedenskooperative  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfGA)

Mehr als hundert weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten lokal im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

Keine Waffen in Kriegsgebiete! Friedensförderung als Maßstab der Rüstungsexportpolitik!

Mitteilung für die Medien 30.09.2022

„Wie barbarisch und menschenverachtend, dass die Bundesregierung Rüstungsexporte für die im Jemen kriegführenden Länder Saudi-Arabien, VAE und Ägypten genehmigt hat. Saudi-Arabien erhält Zulieferungen für Ausrüstung und Bewaffnung sowie Munition für seine Eurofighter und Tornado. Und das obwohl bekannt ist, dass mit genau diesen Kampfflugzeugen seit Jahren nachweislich sogar zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert werden. Damit kann das Morden auch mit deutschen Waffen und Munition ungehemmt fortgesetzt werden!“, beklagt Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK die gestern bekannt gewordenen weiteren Rüstungsexportgenehmigungen des Bundessicherheitsrats. „Diese Exportgenehmigungen sind ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die den Versprechungen einer tatsächlich restriktiven Rüstungsexportpolitik durch die Ampelkoalition und vor allem durch das von den Grünen geführte Wirtschaftsministerium Glauben geschenkt haben. Der Kurs der Vorgängerregierung, Waffen in Kriegsgebiete zu liefern, wird somit skrupellos fortgesetzt. Weiterhin stehen wirtschaftliche Interessen über Menschenrechten und Frieden“, so Grässlin weiter.

„Die Bundesregierung kann sich ihrer Verantwortung für das, was mit deutschen Kriegswaffen und Rüstungsgütern in Kriegsgebieten passiert, nicht dadurch entziehen, dass sie auf Gemeinschaftsprogramme verweist. Was ist aus dem Grundsatz geworden, dass ´keine endmontierten Rüstungsgüter“ aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die VAE ausgeliefert werden und man sich dafür einsetzt, dass diese ´im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen´, wie es die ´Verständigung der Bundesregierung zur Ruhensanordnung und Gemeinschaftsprogrammen´ von 2019 vorsah?“ so Christine Hoffmann, Sprecherin der „Aktion Aufschrei-Stoppt den Waffenhandel!“ und pax christi-Generalsekretärin und fügt hinzu: „Angesichts der Tatsache, dass noch vor einer Woche die Bundesregierung mitgeteilt hatte, dass sie von der Ausnahmeregelung beim Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien bisher keinen Gebrauch gemacht hat, ist es empörend, dass unmittelbar mit der Reise von Kanzler Scholz nach Saudi-Arabien, wieder Waffenlieferungen in das Land genehmigt werden.“

Susanne Weipert, Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ mahnt: „Vor dem Hintergrund, dass derzeit an einem Rüstungsexportkontrollgesetz gearbeitet wird, von dem wir erwarten, dass es die derzeitige Genehmigungspraxis deutlich restriktiver gestaltet, muss besondere Wachsamkeit gelten bei den demnächst erwarteten Eckpunkten für das Gesetz. Deutschland muss das nationale Gesetz vor multilaterale Verträge stellen und Friedensförderung und die Vermeidung menschlichen Leids zum uneingeschränkten Maßstab ihrer Exportpolitik machen. Nur in begründungspflichtigen Ausnahmefällen, wie dem Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der VN-Charta kann es Ausnahmen vom Verbot der Lieferungen in Kriegsgebiete geben. Wer das als ´Sonderrolle´ versteht, sollte nicht nur sein Gewissen prüfen, sondern auch die nationalen und internationalen Regelwerke zum Waffenhandel noch einmal eingehend studieren.“

Kontakt für die Medien: Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK, 0170 – 6113759, graesslin@dfg-vk.de  / Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi – Generalsekretärin, 0151 – 74463473, c.hoffmann@paxchristi.de / Susanne Weipert, Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, 0176 – 45827610, s.weipert@paxchristi.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Netzwerk Friedenskooperative  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfGA)

Mehr als hundert weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten lokal im Aktionsbündnis der Kampagnemit.

Rüstungsexportkontrolle verschärfen, statt aufweichen!

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 13.09.2022

Rüstungsexportkontrolle verschärfen, statt aufweichen!

Dt.-frz.-span. Abkommen ermöglicht bereits Umgehung. 

Christine Lambrecht hat sich laut Medienberichten am gestrigen Montag bei der Deutschen Gesellschaft für Außenpolitik (DGAP) dafür ausgesprochen die deutsche Rüstungsexportkontrolle zu lockern, um europäische Kooperationsprojekte „trotz“ deutscher Beteiligung attraktiver zu machen und auf ein vermeintlich moralisch getriebenes Veto zu verzichten, wenn Partnerländer die Exporte für vertretbar hielten. Man wolle ja schließlich nicht „Schurkenstaaten“ beliefern.

Christine Hoffmann, Sprecherin der „Aktion Aufschrei-Stoppt den Waffenhandel!“ und pax christi-Generalsekretärin widerspricht dem vehement: „Verteidigungsministerin Lambrechts Forderung nach einer Lockerung der Rüstungsexportkontrolle ist nicht hinnehmbar vor dem Hintergrund einer seit Jahren geführten Debatte, die endlich zu dem Punkt gekommen ist, eine Verschärfung durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz durchzusetzen. Das dt.-frz. „Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ von 2019, dass seit September 2021 um Spanien erweitert wurde, unterläuft unsäglicherweise die deutsche Rüstungsexportkontrolle. Durch die Einführung der „de-minimis“-Regelung können sonstige Rüstungsgüter und sogar Kriegswaffen ohne Endverbleibserklärung in einen Drittstaat exportiert werden, wenn sie zuvor in Frankreich oder Spanien in ein „Gesamtsystem“ verbaut wurden. Ein Veto gegen einen Export in Drittstaaten ist in allen durch das Übereinkommen geregelten Fällen nur noch möglich, wenn die „unmittelbaren Interessen oder [die] nationale Sicherheit“ betroffen sind.

Wir können nur darauf hoffen, dass dieses fadenscheinige Argument nicht verfängt und appellieren an den Staatssekretär im BMWK Giegold, der das Rüstungsexportkontrollgesetz vorantreibt, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht durch bi – oder trilaterale Verträge unterlaufen werden.“

„Zu behaupten, es gehe ja nicht um die Belieferung von „Schurkenstaaten“, entbehrt jeder Grundlage und ist aus Perspektive der Opfer einfach nur zynisch“, fügt Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei-Stoppt den Waffenhandel!“ hinzu. „Deutschland hat in dem vermeintlichen Exportstopp für Saudi-Arabien bewusst europäische Kooperationen und Gemeinschaftsprogramme ausgenommen. Dadurch durften deutsche Zulieferungen zu den saudischen Kampfflugzeugen aus europäischer Produktion weiterhin getätigt werden. Saudi-Arabien hat nachweislich zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert. Auch unter der neuen Bundesregierung enthält der Exportstopp Ausnahmen für europäische Kooperationen. Und die alte Bundesregierung hat sogar noch in ihren letzten Tagen eine Ausfuhrgenehmigung für Saudi-Arabien über 120Mio. Euro im Rahmen des dt.-frz.-span. Übereinkommens erteilt, wie aus dem Rüstungsexportbericht 2021 hervorgeht. Außerdem hat Der Spiegel jüngst aufgedeckt, dass das Rüstungsunternehmen Hensoldt, an dem der deutsche Staat 25% Anteile hält, mit Saudi-Arabien Geschäfte anbahnt – trotz des Exportstopps.

Zudem geht es eben nicht um Moral, wie Lambrecht behauptet, sondern um Menschenrechte und Völkerrecht, denen sich Deutschland durch diverse Verträge und Abkommen verpflichtet hat und die bei jedem Rüstungsexport zu beachten sind! Dass der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten viel zu schwach an diesen Stellen ist und dann auch nicht von Frankreich oder Italien beachtet wird, ist das Problem, nicht vermeintlich deutsche Sonderregeln.“ 

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi – Generalsekretärin, 0151 – 74463473, c.hoffmann@paxchristi.de

Susanne Weipert, Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, 0176 – 45827610, s.weipert@paxchristi.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Netzwerk Friedenskooperative  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfGA)

Mehr als hundert weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten lokal im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

Aufruf zum bundesweiten dezentralen Aktionstag am 1. Oktober 2022

Keinen Euro für Krieg und Zerstörung!

Statt dessen Milliarden für

eine soziale, gerechte und ökologische Friedenspolitik!

Stoppt den Krieg! Verhandeln statt Schießen!

Für das Erreichen dieser Ziele verlangen wir Abrüstung statt Aufrüstung und die Abkehr von jeglicher kriegerischer Eskalation!

Die bundesweiten Netzwerke „Bundesausschuss Friedensratschlag“ und „Koopera­tion für den Frieden“ rufen gemeinsam die Bevölkerung auf, sich am bundesweiten dezentralen Aktionstag zu beteiligen und entschieden den Politikwechsel hin zu Frieden und Abrüstung zu fordern.

Wir fordern

  • Waffenstillstand und Verhandlungen – Waffenlieferungen eskalieren und verlängern den Krieg – nur Diplomatie, Dialog und Kooperation können den Krieg in der Ukraine und die Kriege überall auf der Welt beenden und weitere verhindern
  • Gegenseitige Sicherheitsgarantien zwischen Russland und der NATO unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Ukraine
  • Keine 2% des Bruttoinlandsprodukts für den jährlichen Rüstungshaushalt sowie Umwidmung des 100 Milliarden Aufrüstungspakets in ein Investitions­programm für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Bildung
  • Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags durch die Bundesregierung
  • Internationale Kooperation in Europa und weltweit als Grundlage für eine Politik der gemeinsamen Sicherheit und zur notwendigen Bekämpfung der Klimakatastrophe und der Armut
  • Stopp der katastrophalen Wirtschafts- und Finanzblockaden, unter denen die Menschen weltweit leiden