Newsletter Kampagne „Unter 18 nie!

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+++ Bitte weiterleiten +++ Newsletter Kampagne „Unter 18 nie!“  vom 04.11.2019 +++

+++ Die Kampagne stellt sich vor | Erste Lobbygespräche geführt | Spende jetzt für einen guten Start +++

Lieber Uwe Hiksch,

heute erhältst du den ersten Newsletter der neuen Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“! Wir freuen uns sehr über dein Interesse und möchten dich ab jetzt regelmäßig (alle 1-2 Monate) über die Entwicklungen der Kampagne informieren und dir spannende Hintergrundinformationen und Neuigkeiten zum Thema liefern.

In unserem ersten Newsletter wollen wir dich über folgende Themen informieren:

1) Die Kampagne stellt sich vor
2) Erste Lobbyaktivitäten in Berlin

3) Unterstütze uns für einen guten Start

Viel Spaß beim Lesen!
Mit freundlichen Grüßen

Sarah Gräber, Campaignerin

+++ Wichtiger Hinweis: Bitte Newsletter abonnieren +++

Als Unterzeichner*in der Unterschriftenaktion „Unter 18 nie“ (siehe https://unter18nie.de/petition/keine-rekrutierung-unter-18) wollen wir dich mit dieser Email einmalig auf die neue Kampagne hinweisen. Möchtest Du zukünftig regelmäßig über die Aktivitäten der Kampagne informiert werden? Dann trage Dich bitte unter folgendem Link eigenständig ein und wir schicken Dir zukünftig unseren Newsletter zu:

https://unter18nie.de/newsletter

+++ Wichtiger Hinweis +++

1# Newsletter vom 04.11.2019:

1) Die Kampagne „Unter 18 nie!“ stellt sich vor
Worum geht es uns? Die Werbung und Ausbildung von Minderjährigen als Soldaten widersprechen den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Doch Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen und minderjährige Freiwillige als Soldaten anwerben. Und zwar seit dem Aussetzen der Wehrpflicht immer mehr: Im Jahr 2011 waren es noch unter 700 Minderjährige, 2017 schon 2126. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und die Kinderkommission des Bundestags sind deshalb besorgt. Beide haben unserer Regierung wiederholt empfohlen, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu erhöhen. Denn Deutschland schwächt den internationalen 18-Jahre-Rekrutierungsstandard. Damit dies künftig auch bei uns Standard ist und das Thema mehr Aufmerksamkeit bekommt, wurde die Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ ins Leben gerufen.

Was wollen wir? Die Kampagne verfolgt zwei Forderungen. Die erste ist selbstverständlich die Anhebung des Rekrutierungsalters für den Militärdienst auf 18 Jahre. Gründe dafür gibt es viele: Es wirkt zum Bespiel wenig glaubwürdig, wenn Deutschland sich dafür einsetzt, dass Länder wie Somalia oder Afghanistan keine unter 18-Jährigen mehr in ihre Armeen aufnehmen, solange die Bundeswehr das selbst tut. Eine Übersicht über weitere Gründe und Gefahren findest du auf unserem Fact Sheet, das über www.unter18nie.de bestellt werden kann.
Zweitens fordert die Kampagne ein Verbot jeglicher Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen, die seit dem Ende der Wehrpflicht stark zugenommen hat. Denn auch militärische Werbung bei Minderjährigen widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.

Wer sind wir? Getragen wird die Kampagne von einem breiten Bündnis. Neben Organisationen aus der Friedensbewegung, zu denen die DFG-VK, IPPNW, Netzwerk Friedenskooperative, pax christi, Ohne Rüstung Leben und das Bündnis „Schulfrei für die Bundeswehr“ gehören, zählen auch terre des hommes, die Gewerkschaft Erziehung und Entwicklung (mit dem Bundesverband und vielen Landesverbänden) sowie das Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu den Gründungsmitgliedern. Die Kampagne sucht weitere Unterstützer*innen und freut sich über jede Gruppe oder Organisation die Interesse hat, die Kampagne und ihre Forderungen zu unterstützen. Hast du Interesse mit deiner Gruppe oder Organisation Mitglied im Trägerkreis zu werden? Dann nimm doch mit uns Kontakt auf und schreibe uns eine E-Mail an info@unter18nie.de.

Wo gibt es mehr Infos? Auf unserer Internetseite gibt es viele Hintergrundinformationen und auch erste Materialien. Darunter z.B. Aufkleber, ein Fact Sheet, das komprimiert die wichtigsten Informationen und neuesten Zahlen zum Thema enthält, sowie ein Banner. An einem Flyer arbeiten wir momentan. Schau doch einfach mal auf der Kampagnenwebseite vorbei!
www.unter18nie.de

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2) Die Kampagne ist aktiv – erste Lobbygespräche
In den letzten Wochen haben wir bereits mehrere interessante Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt. Bereits im September mit Norbert Müller (DIE LINKE, Foto rechts), mit dem wir verschiedene Möglichkeiten diskutiert haben, wie wir uns gemeinsam für die Einhaltung des „Straight18“-Ziels einsetzen können.

Im Oktober hatten wir dann die Möglichkeit mit Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen, Foto links) zu sprechen. Er hat uns versichert, dass die Grünen auch künftig Anträge an die Bundesregierung einbringen werden, die das Ende der Rekrutierung unter 18-Jähriger fordern. Unsere Materialien werden ihnen dafür als Argumentationshilfe dienen.

Außerdem haben wir an einem vom Bündnis Kindersoldaten organisierten Parlamentarischen Frühstück teilgenommen (Foto rechts). Hier konnten wir Fritz Felgentreu (SPD) und Kathrin Vogler (DIE LINKE) auf unser Anliegen ansprechen. Auch diese beiden sind überzeugt, dass die Bundeswehr kein Platz für Minderjährige ist. Wir werden unsere neu gewonnenen Kontakte in den kommenden Monaten nutzen, um unsere Forderungen in möglichst vielen Wahlprogrammen zu platzieren.

Ausführliche Berichte zu unseren Treffen findest du unter www.unter18nie.de.

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3) Spende jetzt für einen guten Start
Die ersten Lobbyaktivitäten der Kampagne verliefen sehr vielversprechend. Auch erste Materialien sind erstellt und die Kampagne kommt aus ihren Startlöchern. Damit wir im nächsten Jahr so richtig Gas geben können mit vielfältigen Aktivitäten um die Politiker*innen zu überzeugen, dass Minderjährige nichts bei der Bundeswehr zu suchen haben, sind wir auf Deine Hilfe angewiesen. Zur Finanzierung der Materialien, Reise- und Aktionskosten braucht die Kampagne zusätzliche Mittel. Egal ob 5 Euro oder 50 Euro – jede Spende ist wichtig und hilft der Kampagne erfolgreich zu sein.

Bitte überweise Deine Spende an:

Förderverein Frieden e.V.
– Sonderkonto für die Kampagne „Unter 18 nie!“ –
DE08 | 4306 | 0967 | 4041 | 8604 | 03
Stichwort: Guter Start

Oder spende online per Bankeinzug oder PayPal über die Webseite des Kampagnenbüros Netzwerk Friedenskooperative:

https://www.friedenskooperative.de/spende-unter18nie

Hinweis: Der Förderverein Frieden e.V. stellt am Anfang des Folgejahres eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung aus.
Ganz herzlichen Dank für Deine Unterstützung!

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PS:
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Tag der Menschenrechte: Drohung mit Atomwaffen und ihr Einsatz verstößt gegen das Recht auf Leben

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2019

ialana.de

 

Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten.

Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die  „Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit  Faschismus und Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu achten  und sie allen in seinem Gebiet befindlichen … Personen… zu gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.

Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“  In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. „Die Bedrohung durch oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen. (…)“ (Eigene Übersetzung, IALANA)

Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die „Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Aber sie spiegeln unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das „Recht auf Leben“  zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der inzwischen  von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits ratifiziert worden ist.

Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“  finden Sie auf der Website der IALANA:

https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-abc-waffen/2551-ialana-studie-recht-auf-leben-vs-atomwaffen-mit-beitraegen-von-alyn-ware-daniel-rietiker-roger-s-clarke-und-peter-weiss

Kirchliche Hilfswerke prangern Rüstungsexporte in Krisengebiete an

frieden

Sipri-Bericht: Waffenverkäufe für mehr als 400 Milliarden Dollar

Frankfurt a.M./Stockholm (epd). Angesichts steigender Umsätze in der internationalen Rüstungsindustrie ziehen kirchliche Hilfswerke die Politik zur Verantwortung. Eine restriktivere Rüstungspolitik sei nötig, Exporte in Krisenregionen müssten ausnahmslos verboten werden, betonten „Brot für die Welt“ und Misereor mit Blick auf den jüngsten Bericht des Friedensforschungsinstituts Sipri zum globalen Waffenhandel. Deutschland müsse sich „endlich an seine eigenen Grundsätze halten“, sagte „Brot für die Welt“-Präsidentin Cornelia Füllkrug-Weitzel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag).

Die Bundesregierung habe sowohl 2018 als auch 2019 Rüstungsexporte an Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate bewilligt, die zu der von Saudi-Arabien geführten Jemen-Kriegskoalition gehören, kritisierte Füllkrug-Weitzel. Und Staaten, in denen seit Jahren gewaltsame Konflikte toben, gehörten zu den ärmsten der Welt. „Allein im Jemen sind 24 Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen, das sind 80 Prozent der Bevölkerung. Die Vereinten Nationen sprechen von der schwersten humanitären Katastrophe weltweit.“

Deutschland trage als einer der größten Rüstungsexporteure der Welt eine Mitverantwortung dafür, dass der Waffenhandel seit Jahren steige, betonte die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks. Laut dem am Montag veröffentlichten Sipri-Bericht haben die 100 größten Rüstungskonzerne der Welt (ohne China) im vergangenen Jahr Waffen und militärische Dienstleistungen im Wert von 420 Milliarden US-Dollar (380 Milliarden Euro) verkauft. Das waren 4,6 Prozent mehr als 2017 und 47 Prozent mehr als im Jahr 2002, in dem Sipri die Trends im globalen Waffenhandel zu dokumentieren begann.

Waffen seien kein Garant für mehr Sicherheit und Frieden, betonte der Hauptgeschäftsführer des katholischen Hilfswerks Misereor, Pirmin Spiegel, in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Waffen und Gewalt drohten vielmehr die Erfolge, „die verschiedene Akteure der Entwicklungszusammenarbeit weltweit über Jahre zum Wohle der Menschen aufgebaut haben, zu zerstören“. Spiegel forderte, mehr Geld in die Entwicklungszusammenarbeit zu investieren. Auch für Krisenintervention und zivile Konfliktbearbeitung müssten mehr Mittel bereitgestellt werden.

80 der 100 Top-Waffenschmieden befinden sich dem Sipri-Bericht zufolge in den USA, in Europa und Russland. Die fünf Spitzenplätze nehmen US-Konzerne ein: Lockheed Martin, Boeing, Northrop Grumman, Raytheon and General Dynamics vereinten im vergangenen Jahr 148 Milliarden Dollar auf sich – 35 Prozent des Rüstungs-Umsatzes der Top 100. Insgesamt betrug der Anteil aller 43 im Ranking gelisteten US-Hersteller 59 Prozent.

Die Umsätze der 27 im Ranking vertretenen europäischen Waffenproduzenten wuchsen leicht um 0,7 Prozent auf insgesamt 102 Milliarden Dollar (etwa 92 Milliarden Euro). Auf der Liste stehen auch die vier deutschen Konzerne Rheinmetall, Thyssenkrupp, Krauss-Maffei Wegmann und Hensoldt. Deren Verkäufe seien im vergangenen Jahr zusammen genommen um 3,8 Prozent auf 8,4 Milliarden Dollar (etwa 7,5 Milliarden Euro) zurückgegangen, dabei sei aber etwa bei Rheinmetall ein Anstieg bei Lieferungen von Militärfahrzeugen zu verzeichnen gewesen.

epd lnb/ng/svo fu

Die Rolle europäischer Rüstungskonzerne und Behörden im Jemen-Krieg ist ein Fall für Den Haag

frieden

PRESSEMITTEILUNG

Den Haag/Sana’a/Berlin, 12. Dezember 2019 – Eurofighter, Tornados, MK80 Bomben – im Jemen-Krieg werden Rüstungsgüter europäischer Unternehmen eingesetzt. Dafür gibt es zahlreiche Belege. Leisten Manager von Rüstungsunternehmen und Beamte von Exportbehörden aus Europa damit potenziell Beihilfe zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen, die die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geführte Militärkoalition im Jemen begeht? Das ist die zentrale Frage, der die Anklagebehörde (Office of the Prosecutor, OTP) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nachgehen soll. Dazu hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gemeinsam mit Mwatana for Human Rights, Amnesty International, der Campaign Against Arms Trade, Centre d’Estudis per la Pau J.M. Delàs und Rete Disarmo am 11. Dezember 2019 bei der OTP in Den Haag eine richtungsweisende Strafanzeige (Communication) eingereicht.

Die sechs Organisationen fordern die OTP auf, die rechtliche Verantwortung wirtschaftlicher und politischer Akteure aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zu untersuchen. Die Anzeige konzentriert sich auf folgende Unternehmen: Airbus Defence and Space S.A. (Spanien), Airbus Defence and Space GmbH (Deutschland), BAE Systems Plc. (Großbritannien), Dassault Aviation S.A. (Frankreich), Leonardo S.p.A. (Italien), MBDA UK Ltd. (Großbritannien), MBDA France S.A.S. (Frankreich), Raytheon Systems Ltd. (Großbritannien), Rheinmetall AG (Deutschland) über die Tochterfirma RMW Italia (Italien) sowie Thales (Frankreich).

Es gibt viele Belege für Angriffe der Militärkoalition auf zivile Ziele wie Wohnhäuser, Märkte, Krankenhäuser und Schulen. Dennoch versorg(t)en transnationale Rüstungsunternehmen mit Sitz in Europa die VAE und Saudi-Arabien weiter mit Waffen, Munition und logistischer Unterstützung – mit Genehmigung europäischer Exportkontrollbehörden.

„Die von Saudi-Arabien und den VAE geführte Militärkoalition legt den Jemen in Schutt und Asche – mit Waffen, die Europa und die USA produzieren und exportieren. Die zahllosen zivilen Opfer verdienen eine sorgfältige Untersuchung der Rolle all jener, die sich an diesen Verbrechen möglicherweise mitschuldig gemacht haben. Wir hoffen, dass der Internationale Strafgerichtshof dazu beiträgt, die Verbrechen im Jemen aufzuarbeiten“, sagte Radhya Almutawakel, Vorsitzende der jemenitischen Organisation Mwatana for Human Rights.

„Europäische Unternehmen – und indirekt auch europäische Staaten – profitieren von Waffenexporten an Saudi-Arabien und die Waffen. Diese Waffen aber werden im Jemen eingesetzt – möglicherweise bei Angriffen, die als Kriegsverbrechen zu werten sind“, so Linde Bryk (ECCHR) im Namen der sechs Organisationen. „Das Ziel sind Ermittlungen gegen Manager und Regierungsvertreter, also gegen jene Akteure die sich allzu oft der internationalen Strafjustiz entziehen.“

Die 350-seitige Anzeige, die das ECCHR erarbeitet hat, belegt 26 Luftangriffe der von Saudi-Arabien und den VAE geführten Militärkoalition, die Mwatana for Human Rights vor Ort dokumentiert hat und die Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut gleichkommen.

Tödliche Exporte verbieten! Keine Ausfuhrgenehmigungen für Kleine und Leichte Waffen und dazugehörige Munition  

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 10.12.2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

 

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2019 fordert die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ die Bundesregierung auf, über die bestehende Absichtserklärung hinauszugehen und sich für ein konsequentes Exportverbot von Kleinen und Leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition einzusetzen.

 

„Wir begrüßen, dass in den überarbeiteten Politischen Grundsätzen die Neuerung aufgenommen wurde, den Export von Kleinwaffen in Drittländer grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen und dass die aktuellen Genehmigungsentscheidungen dem tatsächlich Rechnung tragen. Von einem umfassenden Kleinwaffenexportverbot in Drittstaaten kann jedoch bisher keine Rede sein. Denn die Politischen Grundsätze sind nicht rechtsverbindlich und es handelt sich um eine Formulierung, die Ausnahmen zulässt. Leider werden hier weder explizit sogenannte „Leichte Waffen“ noch die Munition für diese Waffengattungen mit eingeschlossen. Diese Neuerung ist also nur ein erster Schritt hin zu dem zwingend notwendigen absoluten Exportverbot  für diese tödlichste aller Waffengattungen. Der Fokus auf die Drittländer reicht in diesem Fall nicht aus, denn auch Exporte von „Kleinen und Leichten“ Waffen an EU- und NATO-Staaten sind alles andere als unproblematisch. Das zeigt z.B. der Fall Sig Sauer: Zehntausende Waffen des deutschen Herstellers Sig Sauer wurden zunächst in die USA und von dort direkt in das Bürgerkriegsland Kolumbien weitergeliefert – trotz Endverbleibserklärungen der USA“, stellt die Kampagnensprecherin und pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann fest.

„Wie und wo deutsche Kleinwaffen eingesetzt werden, lässt sich offensichtlich nicht kontrollieren. Dies hat uns der Heckler & Koch-Prozess über illegale G36-Lieferungen nach Mexiko zuletzt besonders deutlich vor Augen geführt. Auch Endverbleibserklärungen konnten nicht verhindern, dass G 36-Sturmgewehre des deutschen Herstellers in den mexikanischen Drogenkrieg gelangten. Wer wirklich verhindern will, dass Kleine und Leichte Waffen in Kriegen, bei Gewalttaten oder bei Menschenrechtsverletzungen zum Einsatz kommen, darf sie nicht mehr exportieren. Die Bundesregierung muss somit über ihre eigene Absichtserklärung hinausgehen und ein konsequentes Exportverbot von Kleinen und Leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition umsetzen“, fordert die Koordinatorin der Kampagne Susanne Weipert.

NaturwissenschaftlerInnen-Initiative | Widerstand gegen NATO-Manöver DEFENDER 20 | Antifaschismus ist gemeinnützig

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Widerstand gegen NATO-Manöver DEFENDER 20 formiert sich

Im April und Mai 2020 plant die NATO eines der größten Manöver von Landstreitkräften in Europa seit Ende des Kalten Krieges. Mit insgesamt 37000 Soldatinnen und Soldaten aus 16 NATO-Staaten sowie aus Finnland und Georgien wird eine neue Dimension umweltschädigender militärischer Aktivitäten erreicht. Bis zu 20000 US-GIs mit entsprechendem schwerem Gerät werden über den Atlantik und anschließend quer durch Europa an die russische Grenze transportiert. Ziel des Manövers ist neben der Zurschaustellung militärischer Überlegenheit die Demonstration einer blitzschnellen Verlegung kampfstarker Großverbände aus den USA an die NATO-Ostflanke.  Deutschland wird zur Drehscheibe der Truppenverlegungen mit dem neuen Joint Support and Enable Command der NATO in Ulm, den Umschlaghäfen Bremerhaven und Nordenham sowie den Convoy Support Centern in Garlstedt (Niedersachsen), in Burg (Sachsen-Anhalt) und auf dem sächsischen Truppenübungsplatz Oberlausitz. Geleitet wird das Manöver über das EUCOM in Stuttgart. Operativ zuständig für Transport und Manöver ist das US-Heereskommando Europa in Wiesbaden. Die Echtzeit-Datenübertragung und ergänzende Lufttransporte erfolgen über die US-Air Base Ramstein. Während der Transporte wird es zu schweren Einschränkungen des Straßen- und Schienenverkehrs entlang der Transportstrecken kommen. Die Bundeswehr hat bereits vorsorglich mit der Deutschen Bahn AG eine Vorfahrtsregel für das Militär vereinbart.

Die Größe und der Ort des Manövers stellen eine Provokation gegenüber Russland dar und bergen die Gefahr einer möglichen direkten Konfrontation zwischen militärischen Verbänden von NATO und Russland in sich. Auch der Zeitpunkt wurde nicht zufällig gewählt: während des Manövers jährt sich die Befreiung Europas vom Faschismus vor allem durch die Soldaten der Roten Armee zum 75. Mal. Ein geschichtsvergessenes Signal an den ehemaligen Verbündeten. Während überall auf dem Kontinent über die Eindämmung der lebensbedrohenden Umweltzerstörung diskutiert wird, praktiziert der größte Umweltzerstörer Militär unbeeindruckt seine Rituale.

Am Sonntag fand in Leipzig eine erste erfolgreichen Aktionsberatung gegen DEFENDER 20 statt, die mit über 100 Teilnehmern alle Erwartungen übertraf. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Vernetzung der Menschen der betroffenen Regionen. In lebhaften Diskussionen wurden Ideen zu möglichen Protestaktionen entwickelt und ihre Umsetzung vorbereitet. Diese reichen von der Aufklärung der Zivilbevölkerung und der Militärs mit Verteilaktionen an Bahnhöfen und Transparenten an Brücken über eine Mahnwachen-Stafette an der gesamten Strecke und Aktionen des zivilen Ungehorsams bis hin zu rechtlichen Schritten. Die Aktionen sollen geprägt sein von Vielfalt und Kreativität. Einer der Höhepunkte der Aktionen soll eine gemeinsame Kundgebung und Demonstration an einem zentralen Ort des Transportkorridors wie Magdeburg oder Cottbus werden. Darüber hinaus wurden grenzüberschreitende Aktionen z.B. in Forst oder Görlitz angedacht. Weitere Vernetzungstreffen finden am 18. Januar für den Nordraum in Hamburg und am 26. Januar erneut in Leipzig statt.

Die Einlader des Leipziger Treffens

Dr. Helga Lemme (Aufstehen! Sachsen)
Silke Jehnert (attac Halle)
Reiner Braun (NatWiss e.V.)
Edgar Kürschner (BI OFFENe HEIDe)
Mike Nagler (attac Leipzig)
Torsten Schleip (Bundessprecher DFG-VK)

Antifaschismus ist gemeinnützig

Erklärung der Mitgliederversammlung der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative

Mit großer Besorgnis um die demokratische Kultur, die Aufklärung und den antifaschistischen Konsens des Grundgesetzes hat die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) zur Kenntnis genommen.

Das Internationale Auschwitz Komitee hat diesen Vorgang zu Recht als Skandal bezeichnet, der das europäische Engagement gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus erheblich schwächt. Wir protestieren entschieden gegen diese Aberkennung. Die wichtige aufklärerische Bildungsarbeit der VVN-BdA leistet angesichts wachsender rechtsradikaler und faschistischer Gefahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Demokratie.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist es beunruhigend, dass einzelne Finanzämter bestimmten Organisationen wie Attac oder VVN-BdA die Gemeinnützigkeit absprechen, deren Beitrag zu einem demokratischen, friedlichen Umgang miteinander außer Frage steht. Diese Werte sind die Grundlage wissenschaftlicher Arbeit.

Die Berufung des Finanzamtes Berlin auf den Bayerischen Verfassungsschutz ist äußerst fraglich. Dessen Glaubwürdigkeit steht seit den bis heute nicht aufgeklärten Verbindungen von Verfassungsschutzämtern mit den rassistischen Gewalttaten des NSU in Frage. Die Gründe der Aberkennung erscheinen uns fadenscheinig und, wenn gleichberechtigt angewandt, müssten sie ebenso für Institutionen wie die Bertelsmann Stiftung oder der BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) gelten, deren Gemeinnützigkeit bis heute von keinem Finanzamt in Frage gestellt wurde.

Demokratie, die Freiheit und Unversehrtheit der Menschen, leben von demokratischem Engagement. Organisationen wie der VVN-BdA stehen für dieses Engagement. Deshalb fordern wir die uneingeschränkte Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

[Newsletter atomwaffenfrei] „Kolossale Gefahr durch Atomwaffen“ durch starkes Engagement der Zivilgesellschaft überwinden

atomwaffenfrei jetzt

Newsletter „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 12.11.2019 ++

„Kolossale Gefahr durch Atomwaffen“ durch starkes Engagement der Zivilgesellschaft überwinden!

Lieber Uwe Hiksch,

in der vergangenen Woche wandte sich der ehemalige sowjetische Staatspräsident Michail Gorbatschow mit einer Warnung an die Welt. Solange Massenvernichtungswaffen, vor allem Atomwaffen, existierten, seien die derzeitigen Spannungen zwischen Russland und dem Westen „kolossal“ gefährlich. Alle Nationen sollten erklären, dass nukleare Waffen zerstört werden müssten, so Gorbatschow. Um diesem Ziel – eine Welt ohne Atomwaffen – näher zu kommen, haben sich die deutschen ICAN-Partnerorganisationen Ende Oktober in Hannover erstmals getroffen und gemeinsam Schritte beraten, wie wir den Druck auf die Bundesregierung weiter erhöhen können, damit sie endlich das UN-Atomwaffenverbot unterstützt.

Fast 100.000 Unterschriften für das UN-Atomwaffenverbot

Einen ersten, großen Erfolg können wir noch hoffentlich Ende des Jahres verbuchen: Die von der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“, IPPNW und ICAN Deutschland getragene Unterschriftenaktion für den Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbot wurde inzwischen von mehr als 90.000 Menschen unterzeichnet. Wir möchten noch in diesem Jahr die 100‘000er-Marke knacken, um ein deutliches politisches Signal an die Bundesregierung zu senden. Aber dafür sind wir auf Deine Hilfe angewiesen. Wenn Du die Unterschriftenaktion noch nicht unterzeichnet hast, unterzeichne jetzt hier unterzeichnen.

[Link: aktion.nuclearban.de/mitmachen]

Wenn Du bereits unterzeichnet hast und uns weiterhin helfen möchtest, dann fordere jetzt Unterschriftenlisten an und sammle in deinem Bekanntenkreis.

[Link: https://www.friedenskooperative.de/shop/unterschriftenliste-appell-an-die-bundesregierung-unterzeichnen]
„atomwaffenfrei.jetzt“ auch auf Instagram

Damit wir in Zukunft noch mehr Menschen aus weiteren Kreisen erreichen, sind wir seit Kurzem auch auf Instagram und geben euch dort regelmäßig Eindrücke über unsere Kampagnenarbeit und wichtige Neuigkeiten. Du findest uns dort unter @atomwaffenfrei (verlinken). Wenn Du bei Instagram bist, schau doch mal vorbei und folge uns! Das hilft uns dabei, eine größere Reichweite zu bekommen und mehr Menschen für Abrüstung begeistern zu können.

Selbstverständlich sind wir auch nach wie vor auf Facebook und Twitter vertreten. Auch hier freuen wir uns über jeden neuen Follower!

Deine Unterstützung für unseren Einsatz gegen Atomwaffen

Die Planungen für unsere Aktionen im kommenden Jahr haben bereits Fahrt aufgenommen. Selbstverständlich werden wir auch 2020 in Büchel für den Abzug der dort stationierten Atomwaffen protestieren. Bereits jetzt steht fest, dass es am 6. Juni wieder einen kirchlichen Aktionstag geben wird. Erste Informationen dazu findest Du hier.

Wir sind jedoch dringend auf Spenden angewiesen, damit unser Einsatz für eine Welt ohne Atomwaffen weitergehen kann, mit gutem Personal, tollen Materialien und ansteckenden Aktionen. Deshalb freuen wir uns sehr über Deine Unterstützung: ob 20 Euro, 200 Euro oder jeder andere Betrag, einmalig oder regelmäßig! Unterstützen kannst du uns mit einer Spende über unser Online-Spendenformular:

[Link: https://secure.spendenbank.de/form/2454?oid=2143951&verwendungszweck=15889]

Oder überweise Deine Spende an:
IPPNW
IBAN: DE39 | 1002 | 0500 | 0002 | 2222 | 10
Stichwort: „atomwaffenfrei“

Deine Spende ist steuerabzugsfähig.
Wir danken für Deine Unterstützung!

Viele Grüße
Roland Blach und Marvin Mendyka
für die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“

P.S.: In wenigen Tagen wählt die SPD eine neue Parteispitze. Vor wenigen Wochen haben wir alle Kandidierendenteams befragt, was sie tun werden, um das Thema nukleare Abrüstung voranzubringen. Die (Nicht-)Antworten der Teams kannst Du hier auf unserer Website nachlesen.

Spoiler: Unsere Erwartungen an die beiden verbleibenden Teams (Saskia Esken & Norbert Walter-Borjans sowie Klara Geywitz & Olaf Scholz) könnten kaum geringer sein…

 

Engagement zeigt Wirkung: Mehrheit im Bundestag für Rüstungsexportkontrollgesetz!

 

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 19.11.2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

„Der jahrelange Einsatz der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ für ein Rüstungsexportkontrollgesetz zeigt jetzt Wirkung in der politischen Debatte im Deutschen Bundestag. Das stärkt unsere Motivation, weiter gegen deutsche Waffenausfuhren zu kämpfen, die den nationalen und internationalen Regelungen widersprechen. Eine Mehrheit in der Bevölkerung gegen Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete haben wir schon seit Langem hinter uns“, betont die Kampagnensprecherin und pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann. Hintergrund dieser Erfolgsmeldung: Im Deutschen Bundestag zeigte sich am vergangenen Donnerstag, dass es auch hier endlich eine Mehrheit für ein Rüstungsexportgesetz gibt. In der Plenardebatte am 14.11. über verschiedene Anträge zum Thema Rüstungsexporte sprachen sich die Redner der SPD für ein „Rüstungsexport(Kontroll-)Gesetz“ aus. Frank Junge (SPD) zeigte sich zudem zuversichtlich, dass dieses noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet wird. Die Linke und Bündnis90/Die Grünen kämpfen seit Jahren dafür, die FDP hatte sich in ihrem jüngsten Wahlprogramm für ein derartiges Gesetz ausgesprochen.

 

„Entscheidend ist jetzt, dass, wenn die Politischen Grundsätze der Bundesregierung betreffend Rüstungsexporte in Gesetzesform gegossen werden, die Lücken und Schwachstellen entweder vorher oder im Schreibprozess des Gesetzes geschlossen und beseitigt werden müssen. Diese Schwächen wurden durch eine Auswertung der jüngst überarbeiteten Grundsätze durch die Kampagne erneut offenbar. Zudem muss in dem Rüstungsexport(Kontroll-)Gesetz unbedingt ausgeschlossen werden, dass die bisher geübte Unterscheidung nach Ländergruppen und Bevorteilung z.B. von NATO-Ländern weiter Bestand hat. Denn das Beispiel Türkei zeigt, dass Bündnisinteressen nicht gegen die Einhaltung des Völkerrechts, die Achtung der Menschenrechte und das Gebot des Gewaltverzichts abgewogen werden dürfen. Sie sind für alle Staaten verpflichtend und müssen entsprechend der Maßstab bei jeder Exportgenehmigung sein“, so Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“

 

„Dass jetzt im Bundestag tatsächlich eine parlamentarische Mehrheit für dieses lang umkämpfte Ziel vorhanden ist, ist ein großer Erfolg der Friedensbewegung und aller Rüstungsexportgegner*innen. Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ fordert daher alle Bundestagsabgeordneten auf, diese Chance umgehend zu nutzen und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Friedensbewegung und friedensbewegter Organisationen in die Wege zu leiten“, ergänzt Hoffmann.

 

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi             030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Susanne Weipert, Aktion-Aufschrei        030 200 767 813, s.weipert@paxchristi.de

 

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

 

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

Kritische Aktionär*innen H&K fordern Ergänzung der Tagesordnung um wirklich wichtige Punkte zu wahren Besitzverhältnissen und zum möglichen Verkauf der H&K AG

frieden

PRESSEMITTEILUNG der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch (KA H&K)

Freiburg, den 14. November 2019
<< Mit der Bitte um Berichterstattung >>

++ BREAKING NEWS ++ Außerordentliche Hauptversammlung der Heckler & Koch AG am 19.12.2019 in Rottweil ++

Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit prüft das Bundeswirtschaftsministerium den möglichen Unternehmensverkauf der Heckler & Koch AG (H&K), der Bundesnachrichtendienst (BND) ermittelt. Medien berichten national wie international über unklare Besitzverhältnisse und den drohenden Verkauf des führenden deutschen Kleinwaffenherstellers und -exporteurs, z.B. an dubiose Kaufinteressenten in der Karibik. In diesen wohl schlimmsten Chaostagen seines nunmehr fast 70-jährigen Bestehens (am 28. Dezember 2019) beruft der Vorstand der Heckler & Koch AG für den 19. Dezember 2019 eine außerordentliche Hauptversammlung (HV) im „Badhaus“ in Rottweil ein. Diese Vorgehensweise erscheint dringend vonnöten, um zur notwendigen Transparenz und Offenheit beizutragen. Erst damit wäre auch dem neuen „ETHIK UND VERHALTENSKODEX IM GESCHÄFTSLEBEN“ genüge getan.

„Wir Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch fordern Herrn Heeschen als Hauptgesellschafter nachdrücklich auf, die Tagesordnung um die beiden zentralen Punkte der ‚Offenlegung der wahren Besitzverhältnisse‘ und der ‚Klärung eines möglichen Unternehmensverkaufs‘ zu erweitern“, fordert Jürgen Grässlin, Mitbegründer der KA H&K. „Dann können wir Mitbesitzer der Heckler & Koch AG auch das gesamte Besitz-, Finanz-, Verkaufs- und Geschäftsdesaster gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat erörtern und auf der Hauptversammlung die dringend notwendigen Maßnahmen des Umsteuerns einfordern.“

Doch anders als zu erwarten gewesen wäre, finden sich in der Tagesordnung der außerordentlichen HV keinerlei Hinweise auf diese für Aktionäre, Mitarbeiter, Betriebsrat und die interessierte Öffentlichkeit absolut relevanten Fragestellungen. Vielmehr gibt das Unternehmen für den 19. Dezember an: „Der Aktionär der Gesellschaft Herr Andreas Heeschen („Herr Heeschen“) hat gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die folgende Tagesordnung: Vergütung des Aufsichtsrats“ […]

Wir Kritischen Aktionär*innen kündigen unsere erneute aktive Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG am 19. Dezember 2019 mit Gegenanträgen und der umfassenden Nutzung des Fragerechts an. Bei der Aktionärshauptversammlung am 12. Juli 2019 stellten wir den Gegenantrag zur Nichtentlastung des Vorstands und mehr als 95 Prozent aller Fragen.

Kontakt: J. Grässlin, Tel.: 0761-7678208, Mob.: 0170-6113759, E-Mail: jg@rib-ev.de

Anlagen: „ETHIK UND VERHALTENSKODEX IM GESCHÄFTSLEBEN“ vom 01.10.2019
„Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung“ der Heckler & Koch AG am 19.12.2019

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Die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch wurden auf Initiative des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.) in Freiburg gegründet. Bei den KA-H&K arbeiten zahlreiche Friedensaktivist*innen der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, des Dachverbands Kritische Aktionäre, des RIB e.V., der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), von Ohne Rüstung Leben, von pax christi und Friedensinitiativen mit.

Wichtige Informationen und Websites siehe u.a.
https://www.rib-ev.de/2019/07/11/heckler-koch-hauptversammlung-kritische-aktionaerinnen-prangern-verfehlte-geschaeftspolitik-an/
https://www.aufschrei-waffenhandel.de/daten-fakten/ruestungsfirmen/heckler-koch/kritische-aktionaere-heckler-koch/
https://www.kritischeaktionaere.de/category/heckler-koch/
https://www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/article/kleinwaffenhersteller-heckler-koch-2019-aktionaers-hauptversammlung-313.html
www.dfg-vk.de

AKTION AUFSCHREI — „Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle – Kommentar zum dt.-frz. Regierungsabkommen“

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Berlin / Freiburg, den 6. November 2019

Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle

Zum deutsch-französischen Regierungsabkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich

Kommentar der Koordinatorin der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Susanne Weipert und der Sprecher*innen der Kampagne Charlotte Kehne, Christine Hoffmann und Jürgen Grässlin

Mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt: das Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle. Denn bei Anwendung des, in dem Abkommen festgelegten „De-minimis“-Grundsatzes entfällt für Rüstungsgüter und bestimmte Kriegswaffen die Notwendigkeit einer Endverbleibserklärung sowie der Genehmigungsvorbehalt bei Re-Export bestimmter Kriegswaffen in Drittländer. Damit wird das Kriegswaffenkontrollgesetz umgangen, die Endverbleibskontrolle geschwächt und eine Blaupause für andere Regierungsabkommen geschaffen, die, auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners, den Maßstab für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabsetzen.

Am 23.10.2019 ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ im Bundeskabinett verabschiedet worden. Bei dessen Aushandlung und Umsetzung hatte und hat der Deutsche Bundestag kein Mitspracherecht.

Die Ziele des Abkommens, wie die „verlässlich[e] Verbringungs- und Ausfuhrmöglichkeiten für den wirtschaftlichen und politischen Erfolg ihrer[1] industriellen und staatlichen Zusammenarbeit“, sollen dadurch erreicht werden, dass Deutschland und Frankreich den jeweiligen Exportvorhaben des anderen Landes von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern an Drittländer möglichst nicht widersprechen. Nur die Beeinträchtigung der „unmittelbaren Interessen“ oder der „nationalen Sicherheit“ gelten als Ausnahmefall. Und dann gilt es, nicht etwa auf den Export zu verzichten, sondern stattdessen „hochrangige Konsultationen“ einzuleiten, „um angemessene Lösungen zu finden“. Bei regierungsseitigen Projekten soll zudem die „widersprechende Vertragspartei alle Anstrengungen [unternehmen], um alternative Lösungen vorzuschlagen“. Das heißt de facto: Hauptsache es kann exportiert werden!

Das wohl weitreichendste Element des Abkommens ist der sog. „De-minimis“-Grundsatz. Dieser kann angewendet werden auf Zulieferungen, die außerhalb regierungs- oder industrieseitiger Kooperationsprojekte stattfinden. Gemäß des „De-minimis“-Grundsatzes gilt, dass, wenn die „Zulieferungen von Teilen, die Kriegswaffen oder Rüstungsgüter sind, in übergeordnete (Waffen-) Systeme integriert werden“ und 20 Prozent des Gesamtwertes dieses Systems nicht überschreiten, „keine Endverbleibserklärung oder Nachweis der Nicht-Wiederausfuhr“ notwendig ist.

Es muss nur noch die Genehmigung zur Ausfuhr oder Verbringung der Zulieferung erteilt werden und das „unverzüglich“. D.h. die Kontrolle über den Re-Export, bzw. die Wiederausfuhr in einen Drittstaat wird aus der Hand gegeben und alleinig der nationalen Genehmigungsbehörden übertragen, die für das belieferte und das Gesamtsystem exportierende Unternehmen zuständig ist. Gemäß des Abkommens also entweder die deutschen oder die französischen Behörden bzw. Entscheidungstragenden.

Es wurde jedoch die Einschränkung vorgenommen, dass „De-minimis“ nicht auf alle Kriegswaffen angewendet werden kann. Denn in der Anlage II des dt.-frz. Abkommens werden die Güter aufgelistet, die von „De-minimis“ ausgenommen sind. Und diese stellen einen großen Teil der Güter der Kriegswaffenliste dar. Im Umkehrschluss steckt jedoch hierin auch das größte Problem: So werden eben nicht alle Kriegswaffen der Kriegswaffenliste erfasst, wie z.B. halbautomatische Gewehre, Sprengkörpervorrichtungen, Flugkörperabwehrsysteme, Feuerleiteinrichtungen, Rohre und Verschlüsse für „Rohrwaffen“. (Einschränkungen für „Rüstungsgüter, die nach Umfang oder Bedeutung für eine Kriegswaffe wesentlich sind“, sind nicht vorgesehen, obwohl nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung auch diese „nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserklärungen, die ein Re-Exportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt“ werden.)

D.h., die von den Ausnahmen nicht erfassten Kriegswaffen und Rüstungsgüter können ohne vorliegende Endverbleibserklärung und Re-Exportgenehmigung in Drittländer weiterexportiert werden, wenn sie in ein „übergeordnetes (Waffen-)System“ integriert wurden und 20 Prozent des Gesamtwertes dieses Gesamtsystems nicht überschreiten.

Da laut Abkommen die Unternehmen den „Wunsch“ nach Anwendung von „De-minimis“ anmelden können, appelliert die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ nachdrücklich an die Genehmigungsbehörden, dem nicht nachzukommen und auf ihren Kontrollrechten zu beharren. Denn die Welt braucht nicht mehr Waffen und erst recht nicht weniger Kontrolle über den Endverbleib dieser Waffen. Daher sollte die Bundesregierung die jetzt schon laxe Genehmigungspolitik nicht noch weiter aufweichen. Im Gegenteil, sie muss ihre Kontrollpflicht vollumfänglich wahrnehmen, statt sie aus den Händen zu geben und entsprechend ihrer eigenen Politischen Grundsätze und den bestehenden nationalen und internationalen Gesetzen und Verpflichtungen handeln.

In Anbetracht der Ausnahmen, die für bestimmte Kriegswaffen pro „De-minimis“ gemacht wurden, von anderen Rüstungsgütern ganz zu schweigen, stellt sich die Frage, wer von dieser Neuregelung profitiert? Welche Unternehmen saßen mit am Verhandlungstisch, um für „ihre“ Waffentypen den Wegfall einer Endverbleibserklärung und der Re-Exportgenehmigung zu erwirken?

Für die Friedensbewegung und die Rüstungsexportgegner*innen wird es durch das Abkommen in Zukunft noch schwerer nachzuweisen, dass bestimmte Waffen gesetzeswidrig an Drittstaaten weiterexportiert wurden. Und wenn das Abkommen zur Blaupause für weitere Regierungsabkommen in Europa wird, dann wird sich die Endmontage von Großwaffensystemen zunehmend in die Länder verlagern, die die laxeste, bzw. exportfreundlichste Genehmigungspolitik haben. Vor diesem Hintergrund braucht es umso mehr, als einen ersten Schritt, eine Verschärfung sowie konsequente und einheitlich restriktive Umsetzung der Kriterien des, für alle EU-Staaten verbindlichen Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten.

Dt.-Frz. Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich, Oktober 2019
Kommentar-dt-frz-Abkommen Rüstungsexportkontrolle

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi, 030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK, 0170 611 37 59, graesslin@dfg-vk.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

[1] Der Vertragsparteien Deutschland und Frankreich