News vom Bundesausschuss Friedensratschlag

frieden

Liebe Friedensfreundinnen und -freunde,

 

hier nun vier Ankündigungen vom Bundesausschuss Friedensratschlag:

 

  1. Am 3./4. Dezember 2016 findet der 23. Friedenspolitische Ratschlag an der Universität Kassel (Wilhelmshöher Allee 73) statt. Ein aktuelles, umfangreiches Programm liegt nun vor und kann hier heruntergeladen werden. Studierende, Aktivistinnen und Aktivisten der Friedensbewegung sowie politisch interessierte Menschen können sich an diesem Wochenende vielseitig informieren und Kontakte knüpfen.

 

 

Der Tagungsbeitrag für Samstag und Sonntag beträgt 35,- Euro, ermäßigt 15,- Euro und beinhaltet am Samstag ein warmes Abendessen.

 

 

  1. Das Ratschlagsbuch vom letzten Jahr enthält sehr viele gute Beiträge und kann bestellt werden:

Wege aus der Kriegslogik – Für eine neue Friedenspolitik
Lühr Henken (Hersg.)
Kasseler Schriften zur Friedenspolitik, Verlag Winfried Jenior
260 Seiten, kartoniert,
Preis 15,00 €
ISBN 978-3-95978-045-2

 

Mehr zum Ratschlagsbuch hier.

 

 

  1. Bundesweite „Urgent Action Days“ vom 1. -10. November 2016

Das Bundeswehrmandat für Syrien soll verlängert und erweitert werden. Die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert alle Friedensinitiativen auf, am breiten gesellschaftlichen Widerstand teilzunehmen.

Am 10. November 2016, bei der endgültigen Abstimmung im Bundestag sollen möglichst viele MdBs gegen eine Verlängerung des Bundeswehrmandats für Syrien stimmen.

Im Rahmen so genannter „Urgent Action Days“, die am 1. November 2016 unter dem Motto „NEIN zum Bundeswehrmandat, JA zu zivilen Lösungen für Syrien“ beginnen, werden bundesweit lokale und regionale Friedensgruppen mit Info-Ständen und Protestwachen vor den örtlichen Abgeordnetenbüros sowie mit Briefen, E-Mails und Nachrichten in den sozialen Medien darauf aufmerksam machen, dass es bei dieser Abstimmung nicht nur um die Verlängerung des Bundeswehrmandats, sondern auch um die Billigung des Einsatzes von AWACS-Flugzeugen der NATO geht.

„Damit würde die NATO nun auch offiziell Kriegspartei werden“, erklärt Uli Wohland aus dem Sprecher*innenkreis der Kampagne. „Das wäre eine neue Stufe der Eskalation. (…)

Weitere Informationen gibt es hier.

 

  1. Und noch eine Unterschriftenkampagne zu Syrien:

HÄNDE WEG VON SYRIEN – EINE DRINGENDE BOTSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN ANGESICHTS DER GEFAHR EINES GRÖSSEREN KRIEGES

Wir erheben unsere Stimmen gegen die Gewalt des Krieges und den enormen Druck von Kriegspropaganda, Lügen und einer politischen Agenda, die verwendet werden, um diesen Krieg und jeden der vergangenen Kriege der USA zu rechtfertigen.

Wir, die unterzeichneten Organisationen und Einzelpersonen, unterstützen die folgenden Punkte der Einheit und werden als Ad-hoc-Koalition zusammenarbeiten, um zu helfen, die Regimewechsel-Intervention durch die USA, die NATO und ihre regionalen Verbündeten und die Tötung unschuldiger Menschen in Syrien zu beenden.

Die Fortsetzung des Krieges in Syrien ist das Ergebnis einer von den USA, der NATO, ihren regionalen Verbündeten und reaktionären Kräften durchgeführten Intervention seitens der USA, deren Ziel der Regimewechsel in Syrien ist.

Diese Politik des Regimewechsels in Syrien ist illegal und geschieht in klarer Verletzung der Charta der Vereinten Nationen, des Buchstabens und des Geistes des Völkerrechts und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Weiterlesen

Unterzeichnen: handsoffsyriacoalition.net

 

Solidarische Grüße

Birgit Malzahn (Bundesausschuss Friedensratschlag)

NoWar Berlin: Offenes Treffen am 19. Oktober: Kriegsstrategien der Bundeswehr

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Am 13. Juli 2016 ist das neue »Weißbuch zur Sicherheitspolitik und Zukunft der Bundeswehr« erschienen. Es wurde vom Verteidigungsministerium erstellt und soll »Auskunft über die Ziele und Inhalte der deutschen Sicherheitspolitik« geben. Darin wird die »stärkere globale Verantwortung Deutschlands« betont. Als »deutsche Interessen« werden unter anderem die ungehinderte Rohstoffzufuhr und sichere internationale Transportwege benannt. Auch die Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft durch den Einsatz von Jugendoffizieren in Schulen und öffentliche Veranstaltungen wie den »Tag der Bundeswehr« wird thematisiert. Der Bundeswehr sollen mehr finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, es soll mehr Geld für Rüstung ausgegeben werden. Im Weißbuch wird festgestellt, dass die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen. Damit soll auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern gerechtfertigt werden, welcher demnächst von der Bundeswehr geübt werden soll. Bei unserem offenen Treffen im Oktober beschäftigten wir uns mit den Aussagen des »Weißbuchs« und wollen gemeinsam diskutieren wie wir gegen die Kriegseinsätze der Bundeswehr aktiv werden können.

Offenes Treffen | Mittwoch | 19. Oktober 2016 | 19 Uhr | Meuterei | Reichenberger Straße 58 | Kreuzberg

» Flyer fürs of­fe­ne Tref­fen als PDF

www.nowar.blogsport.de

IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz

ialana.de

 

Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der  Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte  zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch  angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten. Die  Verfahren ruhen großenteils beim Landgericht Bonn; nur ein Verfahren ging durch die Instanzen. Das Landgericht Bonn  hielt die auf das deutsche Amtshaftungsrecht gestützte Klage für zulässig und prüfte demgemäß, ob Oberst Klein das Kriegsvölkerrecht nach den Genfer Konventionen von 1949 eingehalten hatte, das die Tötung Unbeteiligter bei militärischen Aktionen möglichst ausschließen will. Auch das OLG Köln sah kein Problem in der Berufung auf die Amtshaftung. Die beiden Gerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verstoß zumindest nicht nachgewiesen werden könne. Nach der von Oberst Klein vorgenommenen Aufklärung habe er zu Recht annehmen dürfen, dass es sich bei den ums Leben gekommenen Zivilisten um bewaffnete Kämpfer gehandelt habe. Dagegen richtete sich die Revision mit der Rüge, die Beweismittel seien nicht ausgeschöpft worden.

 

Das Revisionsurteil  des 3. Zivilsenats von gestern lehnt nun den Schadensersatzanspruch der Kläger  grundsätzlich ab. Das deutsche Amtshaftungsrecht sei auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar. Das OLG Köln hatte im vergleichbaren  Fall Varvarin im Jahr 2005  den Standpunkt eingenommen, dass der Ausschluss des Amtshaftungsrechts regelmäßig bedeute, jeglichen Anspruch des einzelnen Opfers für jedes noch so schwerwiegende unrechtmäßige staatliche Handeln zu verneinen. Damit bliebe die Verletzung sanktionslos.   Die moderne Völkerrechtsauffassung sieht es ähnlich: auch im bewaffneten Konflikt gebe es keinen rechtsfreien Raum, wie sich an den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen zeige.

 

Der 3.Zivilsenat des BGH war bereits mit den ähnlichen Fällen Distomo und Varvarin befasst. Im Falle Distomo war die Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts verneint worden, weil zur Zeit des Vorfalls im Jahr 1944 mit Griechenland für diese Fälle keine Gegenseitigkeit vereinbart gewesen sei. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei in Griechenland erst nach dem Krieg getroffen worden.. Im Fall Varvarin konnte der Senat die Frage, ob   unter der Werteorientierung des  Grundgesetzes  die Amtshaftung auch für das Handeln von Soldaten in Auslandseinsätzen gelte,  offenlassen, weil die Zurechnung des Bombardements zur Bundeswehr verneint worden war. Jetzt war es zu entscheiden  –  leider nicht im Sinne der Opfer von Kriegsverbrechen.  Bereits der IGH hatte mit seiner Entscheidung im Fall Distomo, indem er die Vollstreckung der italienischen Gerichtsentscheidungen in deutsches Staatsvermögen in Italien untersagte, der modernen Auffassung widersprochen. Jetzt stoppt mit der Kunduz-Entscheidung auch der BGH diese Entwicklung im Sinne der Staatenimmunität.

 

IALANA sieht die Entwicklung mit Sorge.  Oberst Klein ist nicht verurteilt oder auch nur gemaßregelt worden für den schrecklichen Angriff in Kunduz – er wurde stattdessen  befördert. Mehrere NATO- Staaten haben in den letzten Jahren Versuche unternommen, die gerichtliche  Überprüfung der Handlungen ihrer Soldaten bei Auslandseinsätzen auszuschließen oder zumindest zu erschweren. Zu nennen sind die  Maßnahmen der USA, finanzielle oder militärische Unterstützung abhängig zu machen von Verträgen, durch die ihre Soldaten der lokalen Gerichtsbarkeit entzogen werden.  Auch in Frankreich und Großbritannien sind Maßnahmen getroffen worden oder im Gang, die Strafverfolgung ihrer Soldaten einzuschränken oder zu erschweren. In jüngster Zeit hat die  Türkei Ermittlungen gegen Kommandeure und Soldaten des Generalstabs abhängig gemacht vom Einverständnis des Ministerpräsidenten; Verfahren sollen nur noch vor Militärgerichten verhandelt werden.  In diesem Zusammenhang ist auch das unerbittliche Vorgehen gegen Whistleblower wie C. Manning zu nennen, die Kriegsverbrechen offenbart haben, die bis dahin verheimlicht worden waren.

 

IALANA setzt sich dafür ein, dass solche Versuche, rechtsfreie Räume zu schaffen, zurückgedrängt werden, und die zivilen Opfer militärischer Auslandseinsätze einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz erhalten, dem nicht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen gehalten werden kann. Allerdings könnten die afghanischen Opfer ihre Schadenersatzansprüche vor deutschen Gerichten durchaus geltend machen – wenn die mit uns verbündete afghanische Regierung nur ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesregierung abschließen würde. Das bleibt jetzt zu fordern.

 

Das Urteil des BGH  führt im Übrigen auch zur Begründung rein politische Gesichtspunkte an, weshalb so habe entschieden werden müssen: es könnten sonst (durch Entschädigung für Kriegsverbrechen?) „die von Verfassungs- wegen geforderte Bündnisfähigkeit Deutschlands und des außenpolitischen Gestaltungsspielraums“ beeinträchtigt werden.  Neue Macht – neue Verantwortung!  Der Bundesgerichtshof hat es vernommen.

Veranstalter zufrieden mit Demonstration „Die Waffen nieder!“

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Liebe Friedensfreundinnen und -freunde,

mindestens 8000 Friedensaktivisten gingen in Berlin mit uns auf die Straße. Es war eine bunte, kreative und friedliche Demo mit vielen Menschen, die sich ernsthaft Sorgen um den Frieden machen. Natürlich müssen wir noch mehr werden, aber wir können sagen, dass in Berlin ein Auftakt für weitere bundesweite Friedensaktionen gelungen ist.

Vielen Dank an alle, die mit uns in Berlin demonstriert haben, die Demo finanziell unterstützt haben und/oder bei der Organisation und Mobilisierung mitgeholfen haben!!!

Redebeiträge, Berichte und Fotos findet ihr unter www.friedensdemo.org

 

Solidarische Grüße

Birgit Malzahn (Bundesausschuss Friedensratschlag)

 

Forderungen an die Politik:
Rüstungsausgaben zurückfahren, keine Auslandseinsätze der Bundeswehr, zivile Konfliktlösungen voranbringen

Nach Abschluss der erfolgreich und friedlich verlaufenden von 8.000 Menschen bundesweit besuchten Friedensdemonstration „Die Waffen nieder!“am 8. Oktober durch die Mitte Berlins wenden sich die Veranstalterinnen und Veranstalter an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag. Sie tragen ihnen drei zentrale Forderungen vor, die sie aus den Beiträgen auf der Demonstration resümieren:

Rüstung kürzen

Die bislang vorliegenden Pläne für die Verteidigungsausgaben des kommenden Haushaltjahres summieren sich auf die enorme Summe von 40 Milliarden Euro. Das würde einen Anteil von 1,2% am BIP bedeuten. Das von der NATO vorgegebene und für die Zukunft anvisierte Ziel liegt sogar bei 2%. Die Friedensbewegung fordert: Statt die Bundeswehr für weltweite Einsätze aufzurüsten muss es eine drastische Reduzierung der Verteidigungsausgaben und eine Umverteilung auf soziale und ökologische Belange geben.

Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr

Deutschland ist direkt oder durch logistische Hilfestellungen an vielen aktuellen Kriegsschauplätzen beteiligt. Dazu gehören z.B. Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Mali und der Krieg in der Ukraine. Diese Kriegseinsätze bringen Tod und Verderben über die Menschen, sie lösen nicht Konflikte sondern vertiefen sie. Die Friedensbewegung fordert das Ende der Beteiligung der Bundeswehr an allen Kriegseinsätzen und den sofortigen Stopp deutscher Waffenexporte die Konflikte anheizen.

Zivile Konfliktlösungen fördern

Die Friedensbewegung erkennt, Krieg schafft keinen Frieden. Er tötet und traumatisiert die Menschen, destabilisiert ganze Regionen und globalisiert Konflikte. Die Friedensbewegung fordert von der Politik, die Logik des Krieges zu durchbrechen und sich der Logik des Friedens zu öffnen. Eine dual verzahnte Strategie von militärisch und zivil lehnt die Friedensbewegung ab. Stattdessen müssen die Strukturen friedlicher ziviler Konfliktlösung materiell viel besser ausgestattet werden. Über Dialog führt der Weg zu weltweiter Abrüstung und einem auf Ausgleich basierendem System gemeinsamer internationaler Sicherheit.

Die Friedensbewegung stellt sich der Diskussion dieser Forderungen. Sie wird sich tatkräftig in ihren Gruppen, Organisationen und Initiativen dafür engagieren, sie immer wieder öffentlich vorzutragen. Der 8. Oktober war ein Anfang.

Die Veranstalter der Demonstration „Die Waffen nieder!“ vom 8. Oktober 20164<

Berlin, den 9. Oktober 2016
www.friedensdemo.org

IALANA zum Urteil des internationalen Gerichtshofes (IGH) zum „Marshall Islands Verfahren

ialana.de

7.10.2016

 

IALANA Deutschland bedauert das Prozessurteil des Internationalen Gerichtshofs zu der Verpflichtung, das atomare Wettrüsten zu beenden und über eine vollständige atomare Abrüstung zu verhandeln. Mit der der Frage, ob die Atommächte gegen Ihre Pflicht zur Verhandlung eines nuklearen Abrüstungsvertrags verstoßen, wird sich der Gerichtshof in dem von den Marshall Islands eingeleiteten Verfahren nun nicht mehr befassen.

 

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, verkündete am 5.10.2016 die seit langem erwartete Entscheidung über die Zulässigkeit einer von den Marshall Islands gegen die Atommächte erhobenen Klage. Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis von acht zu acht Richterstimmen, bei dem die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab, hielt der Gerichtshof den von Groß-Britannien erhobenen Einwand für zutreffend, die von den Marshall-Islands erhobene Klage sei unzulässig.

Maßgeblich hierfür sei, dass die Verletzung der Verpflichtung der Atommacht  aus Art VI des Atomwaffensperrvertrags, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verhandeln, zum Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen den Parteien nicht in ausreichendem Maße im Streit gestanden habe. Die Atommächte hätten mangels eines konkreten vorgerichtlichen Disputs nicht mit der Klage rechnen müssen. Mit neun zu sieben Richterstimmen entschied der Gerichtshof daraufhin, wegen der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung könne er sich mit der materiellen Begründetheit der Klage nicht mehr befassen.

 

Die Marshall Islands, die von ihrem ehemaligen Außenmister Tony de Brum und einem Team von erfahrenen Experten des Internationalen Rechts vertreten wurden – darunter auch Juristen der IALANA – hatten vorgetragen, die Marshall Islands hätten den von ihnen erhobenen Vorwurf in verschiedenen internationalen Konferenzen gegenüber den Atommächten unmissverständlich deutlich gemacht und letztere hätten ihn dabei stets zurückgewiesen. Dies reichte dem Gerichtshof nicht aus. Die Marshall Islands, die aus einer Gruppe von fünf Inseln, 31 weit auseinanderliegenden Korallenatollen und über 1000 kleineren Inseln und Riffen bestehen, leiden noch heute durch die in den Jahren 1946 bis 1962 dort von den USA durchgeführten Atombombentests. Teile von Inseln sind wie in Tschernobyl mit einer Betondecke eingesargt, andere Inseln wurden für 24.000 Jahre für unbewohnbar erklärt. Viele Bewohner starben an Leukämie und anderen Krebserkrankungen. Noch heute werden dort Kinder mit stärksten Missbildungen geboren.

 

Da die Atomwaffenstaaten Ihrer im Jahr 1968 bei Abschluss des Atomwaffensperrvertrages eingegangenen Verpflichtung, einen Abrüstungsvertrag mit dem Ziel der völligen Abschaffung aller Atomwaffen zu verhandeln, bis heute nach 48 Jahren immer noch nicht nachgekommen sind, hatte die Regierung der Marshall Islands sich im vergangenen Jahr dazu entschieden, den Weltgerichtshof anzurufen. Die Bürger der Marshall Islands wollen nicht, dass die Menschen in irgendeinem anderen Land noch einmal wie sie die Folgen eines Atomwaffenabwurfs erleiden müssen.

 

Die Regierung wird nun die Entscheidung des IGH sorgfältig analysieren.

Dabei wird vor allem eine Rolle spielen, welche Anforderungen der IGH an das vorprozessuale Agieren des Klägers stellt, damit die Voraussetzungen für eine Befassung mit dem materiellen Klagegegenstand gegeben sind.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen hätten die Marshall Islands die Möglichkeit, das Klageverfahren erneut mit dem gleichen Ziel wieder einzuleiten. Insofern ist durch das Prozessurteil des IGH noch nichts endgültig verloren, so IALANA Deutschland.

Sechs Staaten bringen Forderung nach Verhandlungskonferenz in 2017 ein UN-Resolution für Atomwaffenverbot auf dem Tisch

Pressemitteilung vom 29.09.2016 IPPNW und ICAN Deutschland

atomwaffenfrei jetzt

Sechs atomwaffenfreie Staaten, darunter die EU-Staaten Österreich und Irland, haben der UN eine Resolution vorgelegt, die im Jahr 2017 Verhandlungen über einen neuen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen vorsieht. Die deutsche Bundesregierung sollte diese Position bei der kommenden Generalversammlung unterstützen. Das fordern die Ärzteorganisation IPPNW und ICAN Deutschland (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen). Schon bevor der Abrüstungsausschuss der UNO nächste Woche Montag beginnt, haben sechs atomwaffenfreie Staaten einen Resolutionsentwurf eingebracht, mit dem sie die Empfehlung einer im August abgeschlossenen UN-Arbeitsgruppe übernehmen, die sich für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Verbot ausgesprochen hatte. Bereits im August hatte eine Mehrheit von Staaten dafür gestimmt. Jetzt geht es um einen entsprechenden Beschluss der UN-Vollversammlung, auch hier wird eine deutliche Mehrheit erwartet.

Österreich, Irland, Mexiko, Brasilien, Südafrika und Nigeria haben bei dieser Initiative die Führung übernommen. Bereits in den letzten vier Jahren waren sie aktive Befürworter der Humanitären Initiative, die drei Staatenkonferenzen und zahlreiche Statements zu den humanitären Folgen von Atomwaffen organisiert haben. Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die medizinischen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes leiten diese Staaten die Forderung nach einem Atomwaffenverbot ab.

Der Resolutionsentwurf enthält ein Mandat für die Einberufung einer von den Vereinten Nationen ausgerichteten Konferenz in zwei Sitzungsperioden von 20 Tagen in 2017. Ihre Verabschiedung wäre ein Durchbruch für die nukleare Abrüstung, die seit zwanzig Jahren festgefahren ist. Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die noch nicht verboten wurden, obwohl Regierungen darin übereinstimmen, dass ihr Zerstörungspotential weit höher liegt als das von Biowaffen oder Chemiewaffen. Auch die langfristigen und globalen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes sind mit den Folgen anderer Waffen nicht zu vergleichen.

„Auf der einen Seite dürfen wir den Widerstand der Atomwaffenstaaten gegen diese Resolution nicht unterschätzen“, kommentiert Xanthe Hall von der IPPNW und ICAN Deutschland. „Einige Staaten haben diesen Druck bereits zu spüren bekommen. Auf der anderen Seite ernteten die Staaten, die mit den Atommächten verbündet sind, z.B. Norwegen und die Niederlande, von ihren eigenen Parlamenten Kritik, als sie im August gegen Verhandlungen zu einem Atomwaffenverbot gestimmt haben. Auch in Deutschland reagieren die Bürger mit Empörung, wenn sie erleben, dass die Bundesregierung sich gegen ein Atomwaffenverbot einsetzt. Das steht im Widerspruch zur politischen Aussage, Deutschland werde sich für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen.“

Die IPPNW und ICAN setzen sich gemeinsam für den Abschluss eines weltweiten Verbotsvertrags als ersten Schritt zur Eliminierung aller Atomwaffen ein. Denn nur so wird deutlich, dass diese Waffen gegen Völkerrecht verstoßen und ihre Abschaffung dringend notwendig ist. „Während die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten, darunter Deutschland, Lippenbekenntnisse zur Abrüstung abgeben und ansonsten auf Zeit spielen, hat die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft die Geduld verloren. Sie werden ein globales Verbot von Atomwaffen verhandeln und so den Druck für die Abrüstung erhöhen“, resümiert Leo Hoffmann-Axthelm, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Hier finden Sie den Resolutionsentwurf: www.icanw.org/wp-content/uploads/2016/09/71UNGA-Taking-Forward-DRAFT-RESOLUTION-28-SEPTEMBER-2016.pdf

Krieg schafft auch in Syrien keinen Frieden – Friedensbewegung fordert Waffenstillstand und erneute Verhandlungen

friedensdemo
Bundesweite Friedensdemonstration in Berlin am 8. Oktober
Erklärung des Vorbereitungskreises der Demonstration

Mit Entsetzen und Abscheu verfolgt die Friedensbewegung seit fünf Jahren den Krieg in und gegen Syrien. Hundertausende Tote und Millionen auf der Flucht sind das Ergebnis der kriegerischen Auseinandersetzung, in der sich innere Gewaltkonflikte, äußere Einflüsse, Interventionen, religiöser Fanatismus, Terrorismus und eine Politik des Regime-Change zu einem verheerenden Mix verbinden. Nicht zuletzt trägt das verbale Aufrüsten aller Seiten zu einer scheinbar unlösbaren Gewaltspirale bei. Es ist gerade diese sich aufschaukelnde Stellvertreter-Dimension des Krieges, die in eine weit über Syrien oder die Region hinausführende Kriegsbedrohung eskalieren kann.
Die Friedensbewegung hat beständig vor dieser Kriegsdynamik gewarnt und betont: Krieg löst auch in Syrien keine Probleme. Es muss ein Zurück zu Verhandlungen und Dialog geben, die in vielleicht zuerst regionale dann aber einen umfassenden Waffenstillstand mündet. Kurzzeitige Waffenpausen können Schritte hin zu einer Waffenruhe sein. Gerade wenn Verhandlungen gescheitert oder unterbrochen sind, sind sie erst Recht wieder notwendig. Weder die Entspannungspolitik der 70er Jahre noch das Ende des Vietnamkrieges wurden in einem Anlauf erreicht. Unterbrechungen, ja Situationen zugespitzter Konfrontation, begleiteten auch diese letztendlich erfolgreichen Prozesse.
Selektive medial hochgepeitschte „Empörung“ sind Teil der Feindbild-Konstruktionen und der herrschenden Doppelmoral. Wir sind prinzipiell gegen die „Logik des Krieges“ und des Militarismus und engagieren uns für die „Logik des Friedens“ überall: in Syrien, im Jemen, im Libyen, in Afghanistan, in Somalia, im Irak. Wir appellieren besonders an die USA und Russland: verhandelt wieder. Wir rufen alle Konfliktparteien auf: lasst die Waffen ruhen. Es wird keinen militärischen Sieger sondern nur Verlierer und weitere zigtausend Tote geben. Die UN muss weiterhin die Rolle einer neutralen Schlichters einnehmen, sie muss zusammenführen und nicht spalten. Wir fordern humanitäre Luftbrücken und Korridore anstelle von Flugverbotszonen.
Einseitige Schuldvorwürfe helfen nichts. Jeder der Beteiligten kann mit einem Finger auf den oder die anderen zeigen, drei Finger zeigen auf ihn selbst. Eigene geostrategische Interessen von Pipelines bis Militärstützpunkten sind nicht friedensfördernd. Besonders an die USA und NATO gerichtet gilt: Wer im Glashaus des verlorenen „Krieges gegen den Terror“ sitzt, der so viel Chaos, Elend und Zerstörung gerade über die Region des Nahen und Mittleren Ostens gebracht hat, soll nicht mit den Steinen einer moralischen Empörung werfen. –Auch Russland führt Krieg in Syrien – aus eigenen Interessen und zur Unterstützung der syrischen Regierung. Russland muss auf allen Ebenen in den Friedensprozess eingebunden werden. Für diesen wie für alle Kriege gilt die Aussage der großen Pazifistin Bertha von Suttner „Die Waffen nieder!“

Verantwortung für die Kriege in der Region trägt auch die Bundesregierung : Es sind auch deutsche Waffen mit denen der Krieg geführt, die islamistischen Terroristen ausgestattet und finanziert werden. Deutsche Waffen morden wieder mit – auf beiden Seiten. Ein Ende jeglichen Waffenexports in alle Krisengebiete ist eine unabdingbare Notwendigkeit ziviler Konfliktlösungsstrategien.
Ohne Druck der Friedensbewegungen wird es keinen Friedensprozess geben!
Deswegen rufen der Bundesausschuss Friedensratschlag, die Kooperation für den Frieden und die Berliner Friedenskoordination zur Teilnahme an der bundesweiten Friedensdemonstration am 8. Oktober in Berlin auf: „Die Waffen nieder!“
Mehr unter: http://friedensdemo.org/

Die EU sollte ein Friedensprojekt sein – keine Subventionsmaschine für die Rüstungsindustrie!

Friedenstaube

 

Europäische Friedensorganisationen setzen sich gegen die Verwendung von öffentlichem EU-Geld für militärische Forschung ein.

 

In einem Aufruf appeliert das European Network Against Arms Trade (ENAAT) an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass erstmals die Förderung von Rüstungsforschung ins EU-Budget aufgenommen wird. ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung abzulehnen, welche die EU-Kommission in die neue Haushaltslinie aufnehmen möchte, welche das Parlament ab nächster Woche beraten wird. “Die EU sollte den Frieden fördern anstatt Kriegsmaterial zu subventionieren”, fordert die Kampagne.

Die EU steht kurz davor, Forschung für die Herstellung für Kriegsmaterial mit öffentlichem Geld zu subventionieren. Dies ist die Folge jahrelanger hartnäckiger Arbeit im Hintergrund von Lobbying-Gruppen der Waffenindustrie wie z.B. ASD, die von einigen Mitgliedstaaten und MEPs Unterstützung erhielten.

Die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung ist im Budgetentwurf 2017 enthalten. Die Maßnahme wurde von der sogenannten “Gruppe von Persönlichkeiten” verfasst, welche die Kommission als beratendes Gremium eingesetzt hatte. Diese Gruppe ist mehrheitlich aus Vertretern der Rüstungsindustrie besteht. Das heißt: Die Rüstungsindustrie rät der EU, die Rüstungsindustrie zu subventionieren. Die EU-Kommission hat die Vorbereitende Maßnahme bereits angenommen. Der Entscheid liegt nun beim Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten.

Das ist nicht die EU, die wir wollen!

Bisher waren militärische Güter aus den den EU-Budgetlinien ausgeschlossen. Das könnte sich nun ändern, und es könnte erst der Anfang sein. Das langfristige Ziel ist ein umfassendes europäisches Rüstungsforschungsprogramm im Umfang von 3.5 Euro in den Jahren 2021 bis 2027.

Da das EU-Budget nicht erhöhnt werden kann, würden diese Ausgaben drastische Einsparungen bei anderen – zivilen – Projekten erfordern.

Das erklärte Hauptziel der Subventionen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie und ihre Exportfähigkeit zu stärken – auch an Länder, die zu Instabiltät und Unsicherheit beitragen oder die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind wie z.B. Saudi-Arabien.

Wir müssen dem jetzt einen Riegel schieben!

ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Rüstungsforschung ins EU-Budget zu verhindern. Kein EU-Geld sollte in die Taschen der Rüstungsindustrie fließen. Forschungsfonds sollten Projekte unterstützen, welche gewaltfreie Methoden zur Lösung von Verhinderung von Konflikten entwickeln, und insbesondere die Grundursachen von Konflikten wie den Klimawandel angehen.

 

Weitere Informationen finden sich im Positionspapier von ENAAT <http://www.enaat.org/news/PPResearch.pdf>

Folgen Sie unserer Kampagne auf Facebook “noEUmoney4arms” und Twitter (@EnaatInfo)

 

Das European Network Against Arms Trade (ENAAT) wurde 1984 gegründet und umfasst Organisationen und Einzelpersonen, die den Export von Kriegsmaterial als Bedrohung für den Frieden, die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung betrachten. Mitglieder sind 14 nationale Kampagnenorganisationen und Forschungsgruppen aus 13 europäischen Staaten sowie 3 internationale Organisationen

Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien

Pressemitteilung vom 31. August 2016

Kampagnenstart am Weltfriedenstag

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Am morgigen Weltfriedenstag startet die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“. Die Kampagne fordert von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Mandat für den Bundeswehreinsatz in Syrien nicht zu verlängern und sich stattdessen verstärkt für zivile Alternativen zur Konfliktlösung einzusetzen. Die Bundeswehr bereitet sich laut Medienberichten auf einen möglichen Abzug vom Luftwaffenstützpunkt Incirlik in der Türkei vor. Ein solcher Schritt sollte der Anfang vom Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien werden.

Seit 2012 hat sich die Situation für die Menschen in Syrien kontinuierlich verschlechtert. Mit dem Anfang Dezember 2015 beschlossenen Bundeswehrmandat beteiligt sich auch Deutschland militärisch an dem Konflikt. Doch die Militärinterventionen in Afghanistan, Irak und anderswo in der Welt haben zweifelsfrei gezeigt: Frieden kann nicht herbeigebombt werden. Militär ist Teil des Problems und nicht der Lösung von Konflikten. Das militärische Eingreifen wird die Lage der Menschen in Syrien nicht nachhaltig verbessern oder den Terrorismus des Islamischen Staats beenden. Krieg ist Terror und erzeugt nur mehr Gewalt und Leid.

Die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert deshalb von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

⦁    Keine Verlängerung des Bundeswehrmandats für Syrien
⦁    Friedensprozess unter UN-Verantwortung stärken – Zivilgesellschaft einbeziehen
⦁    Humanitäre Hilfe aufstocken – Zivile Konfliktbearbeitung ausbauen

„Wir wollen uns dafür einsetzen, dass deutsche Außen- und Sicherheitspolitik ausschließlich zivil wird – und unser Land damit endlich einen nachhaltigen Beitrag zum Frieden in der Welt leistet“, so die IPPNW-Vorsitzende Susanne Grabenhorst, die dem Träger*innenkreis der Kampagne angehört. „Unser erstes Ziel ist, so viele Bundestagsabgeordnete wie möglich davon zu überzeugen, am Tag der Entscheidung über die Verlängerung des Bundeswehrmandats mit NEIN zu stimmen – und sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass zivile Alternativen viel stärker in den Blick genommen und gefördert werden!“

Für 2016 hat die Kampagne verschiedene Aktionen geplant. Zum Kampagnenstart am 1. September beginnt eine Postkartenaktion, die die Forderungen der Kampagne direkt an die Bundestagsabgeordneten heranträgt. Vom 5. bis 11. Dezember 2016 ist eine bundesweite Aktionswoche geplant, an der Friedensgruppen in ganz Deutschland teilnehmen werden. Und zum Tag der Entscheidung über die Mandatsverlängerung des Bundeswehreinsatzes in Syrien wird es eine zentrale Aktion vor dem Bundestag in Berlin geben.

Uli Wohland aus dem Kampagnenrat erklärt dazu: „Wir setzen bei unserer Kampagne ganz auf die Stärken der Friedensbewegung: Auf kreativen Protest, auf konstruktive Diskussionen und auf die Hartnäckigkeit und die Entschlossenheit der Aktivistinnen und Aktivisten. Nur so können wir gemeinsam Politik verändern.“

Getragen wird die Kampagne von einem breiten und stetig wachsenden Bündnis aus Organisationen und Gruppen aus der Friedensbewegung. Dazu zählen u.a. die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), die Deutsche Sektion des Internationalen Versöhnungsbundes, die Deutsche Sektion der Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA), das Forum Friedensethik der Evangelischen Landeskirche in Baden, die Kooperation für den Frieden, das Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V., das Netzwerk Friedenssteuer sowie das Netzwerk Friedenskooperative.

Lesen Sie auch das Statement von Susanne Grabenhorst, IPPNW-Vorsitzende, zum Kampagnenstart und das Statement von Ulrich Wohland von der Werkstatt für Gewaltfreie Aktion.

Aktionsberatung Friedensdemonstration 8.10.2016

Friedenstaube

Sonntag 04.09.2016

  • Ort: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz Mehring Platz 1, 10243 Berlin
  • Uhrzeit: 11.00 Uhr

Bei der Beratung sollen die Mobi-Aktionen und der Demo-Tag besprochen werden.

Als Label für die Werbung haben wir uns für die altbekannte Taube (blau-weiß) entschieden, nicht nur weil sie als Friedenssymbol sofort (wieder-) erkennbar ist, sondern auch deutlich unter all der bunten Reklame hervorsticht.

Um für die Teilnahme an der Demonstration vor Ort zu werben, stehen folgende Materialien jeweils mit diesem Label für Euch bereit:
• Plakat in DIN A2 und DIN A3 (mit den Demo-Infos)
• zentrales Flugblatt als Wickelfalz (mit Demo-Infos, Text des Aufrufs, ErstunterzeichnerInnen und weiteren Unterstützergruppen)
• Flugblatt in DIN A5 (eine Seite Label andere Seite Aufruftext)
• „Spuckis“ (Aufkleber mit den Demo-Infos)

All diese Materialien findet Ihr auch auf der Internetseite als Druckvorlagen in pdf-Format zum Herunterladen.
Kleinere Mengen dieser Materialien, könnt Ihr auch direkt bei uns bestellen und wir schicken Sie Euch zu. (Die „Spuckis“ könnt Ihr in jeder Menge bei uns bestellen.)

Wir sollten aber auch noch einmal beraten, wie wir noch effektiver und gemeinsam die Demonstration vorbereiten können, wie wir auch zu einer weiteren Zuspitzung der Auseinandersetzung kommen.