Aktionsworkshop: Schulfrei für die Bundeswehr. Lernen für den Frieden

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Einladung zum Aktionsworkshop am 14. November 2016, 17 Uhr 30 – 20 Uhr, Raum „Ralf Fenske“, 1. OG, ver.di-Landesbezirksverwaltung tHeo.1 Theodor-Heuss-Straße 2, Stuttgart

Die Bundesregierung unterstützt und begrüßt in ihrem Koalitionsvertrag von 2013, „wenn möglichst viele Bildungsinstitutionen“ von dem Angebot von Jugendoffizieren „Gebrauch machen. Der Zugang der Bundeswehr zu Schulen, Hochschulen, Ausbildungsmessen und ähnlichen Foren ist für uns selbstverständlich.“ Insbesondere auch für KarriereberaterInnen. Und so steigen die Werbeausgaben der Bundeswehr alljährlich auf mittlerweile über 30 Millionen Euro pro Jahr an. Von der aktuellen baden-württembergischen Landesregierung gibt es kaum wahrnehmbare Signale, diese Handhabung auch nur zu kritisieren.

Der UN Ausschuss für die Rechte der Kinder und ihr folgend die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordern indes eine deutliche Änderung in der Rekrutierungspraxis Minderjähriger – noch ohne breite Wirkung.

Am 12. Februar 2017 wird der nächste internationale Tag gegen Kindersoldaten – der Red Hand Day – begangen. Wenige Tage später findet nach drei Jahren Abstinenz wieder Europas größte Bildungsmesse in Stuttgart – die didacta – statt, in der die Bundeswehr wieder mit einem der größten Stände vertreten sein wird.

Die Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr. Lernen für den Frieden“ und ver.di Baden-Württemberg laden alle Interessierten zu einer Aktionskonferenz am 14. November von 17 Uhr 30 – 20 Uhr ins Stuttgarter verdi-Haus tHeo.1 ein, um den Druck auf die Politik nicht nur in Baden-Württemberg zu erhöhen.
Mit geeigneten Aktionen und mit Nachdruck wollen wir dabei auch dem Beschluss der Grünen vom Dezember 2012 zur Kündigung der Kooperationsvereinbarung zum Durchbruch verhelfen.

Die Konferenz wird moderiert von Susanne Hellstern (Ohne Rüstung Leben) und Renate Wanie (Werkstatt für Gewaltfreie Aktion Baden).

Hier der aktuelle Vorschlag für den Ablauf:

  1. Eröffnung (Roland Blach, DFG-VK Bundessprecher und Landesgeschäftsführer Ba-Wü)
  2. Grußwort ver.di
  3. Kurze thematischer Input (Hagen Battran, GEW Ba-Wü, angefragt)
  4. Erfahrungsaustausch über öffentlichkeitwirksame Aktionen bei der didacta seit 2014, dem Red Hand Day oder vor Schulen/Messen 2016
  5. Beratung über neue druckvolle und demonstrative Aktionen insbesondere zur didacta und zum Red Hand Day 2017

Für eine bessere Planung bitten wir um Anmeldung: blach@dfg-vk.de

DFG-VK: Krieg stoppen

https://youtu.be/bZ6n3mVkuBU

IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz

ialana.de

 

Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der  Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte  zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch  angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten. Die  Verfahren ruhen großenteils beim Landgericht Bonn; nur ein Verfahren ging durch die Instanzen. Das Landgericht Bonn  hielt die auf das deutsche Amtshaftungsrecht gestützte Klage für zulässig und prüfte demgemäß, ob Oberst Klein das Kriegsvölkerrecht nach den Genfer Konventionen von 1949 eingehalten hatte, das die Tötung Unbeteiligter bei militärischen Aktionen möglichst ausschließen will. Auch das OLG Köln sah kein Problem in der Berufung auf die Amtshaftung. Die beiden Gerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verstoß zumindest nicht nachgewiesen werden könne. Nach der von Oberst Klein vorgenommenen Aufklärung habe er zu Recht annehmen dürfen, dass es sich bei den ums Leben gekommenen Zivilisten um bewaffnete Kämpfer gehandelt habe. Dagegen richtete sich die Revision mit der Rüge, die Beweismittel seien nicht ausgeschöpft worden.

 

Das Revisionsurteil  des 3. Zivilsenats von gestern lehnt nun den Schadensersatzanspruch der Kläger  grundsätzlich ab. Das deutsche Amtshaftungsrecht sei auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar. Das OLG Köln hatte im vergleichbaren  Fall Varvarin im Jahr 2005  den Standpunkt eingenommen, dass der Ausschluss des Amtshaftungsrechts regelmäßig bedeute, jeglichen Anspruch des einzelnen Opfers für jedes noch so schwerwiegende unrechtmäßige staatliche Handeln zu verneinen. Damit bliebe die Verletzung sanktionslos.   Die moderne Völkerrechtsauffassung sieht es ähnlich: auch im bewaffneten Konflikt gebe es keinen rechtsfreien Raum, wie sich an den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen zeige.

 

Der 3.Zivilsenat des BGH war bereits mit den ähnlichen Fällen Distomo und Varvarin befasst. Im Falle Distomo war die Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts verneint worden, weil zur Zeit des Vorfalls im Jahr 1944 mit Griechenland für diese Fälle keine Gegenseitigkeit vereinbart gewesen sei. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei in Griechenland erst nach dem Krieg getroffen worden.. Im Fall Varvarin konnte der Senat die Frage, ob   unter der Werteorientierung des  Grundgesetzes  die Amtshaftung auch für das Handeln von Soldaten in Auslandseinsätzen gelte,  offenlassen, weil die Zurechnung des Bombardements zur Bundeswehr verneint worden war. Jetzt war es zu entscheiden  –  leider nicht im Sinne der Opfer von Kriegsverbrechen.  Bereits der IGH hatte mit seiner Entscheidung im Fall Distomo, indem er die Vollstreckung der italienischen Gerichtsentscheidungen in deutsches Staatsvermögen in Italien untersagte, der modernen Auffassung widersprochen. Jetzt stoppt mit der Kunduz-Entscheidung auch der BGH diese Entwicklung im Sinne der Staatenimmunität.

 

IALANA sieht die Entwicklung mit Sorge.  Oberst Klein ist nicht verurteilt oder auch nur gemaßregelt worden für den schrecklichen Angriff in Kunduz – er wurde stattdessen  befördert. Mehrere NATO- Staaten haben in den letzten Jahren Versuche unternommen, die gerichtliche  Überprüfung der Handlungen ihrer Soldaten bei Auslandseinsätzen auszuschließen oder zumindest zu erschweren. Zu nennen sind die  Maßnahmen der USA, finanzielle oder militärische Unterstützung abhängig zu machen von Verträgen, durch die ihre Soldaten der lokalen Gerichtsbarkeit entzogen werden.  Auch in Frankreich und Großbritannien sind Maßnahmen getroffen worden oder im Gang, die Strafverfolgung ihrer Soldaten einzuschränken oder zu erschweren. In jüngster Zeit hat die  Türkei Ermittlungen gegen Kommandeure und Soldaten des Generalstabs abhängig gemacht vom Einverständnis des Ministerpräsidenten; Verfahren sollen nur noch vor Militärgerichten verhandelt werden.  In diesem Zusammenhang ist auch das unerbittliche Vorgehen gegen Whistleblower wie C. Manning zu nennen, die Kriegsverbrechen offenbart haben, die bis dahin verheimlicht worden waren.

 

IALANA setzt sich dafür ein, dass solche Versuche, rechtsfreie Räume zu schaffen, zurückgedrängt werden, und die zivilen Opfer militärischer Auslandseinsätze einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz erhalten, dem nicht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen gehalten werden kann. Allerdings könnten die afghanischen Opfer ihre Schadenersatzansprüche vor deutschen Gerichten durchaus geltend machen – wenn die mit uns verbündete afghanische Regierung nur ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesregierung abschließen würde. Das bleibt jetzt zu fordern.

 

Das Urteil des BGH  führt im Übrigen auch zur Begründung rein politische Gesichtspunkte an, weshalb so habe entschieden werden müssen: es könnten sonst (durch Entschädigung für Kriegsverbrechen?) „die von Verfassungs- wegen geforderte Bündnisfähigkeit Deutschlands und des außenpolitischen Gestaltungsspielraums“ beeinträchtigt werden.  Neue Macht – neue Verantwortung!  Der Bundesgerichtshof hat es vernommen.

Veranstalter zufrieden mit Demonstration „Die Waffen nieder!“

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Liebe Friedensfreundinnen und -freunde,

mindestens 8000 Friedensaktivisten gingen in Berlin mit uns auf die Straße. Es war eine bunte, kreative und friedliche Demo mit vielen Menschen, die sich ernsthaft Sorgen um den Frieden machen. Natürlich müssen wir noch mehr werden, aber wir können sagen, dass in Berlin ein Auftakt für weitere bundesweite Friedensaktionen gelungen ist.

Vielen Dank an alle, die mit uns in Berlin demonstriert haben, die Demo finanziell unterstützt haben und/oder bei der Organisation und Mobilisierung mitgeholfen haben!!!

Redebeiträge, Berichte und Fotos findet ihr unter www.friedensdemo.org

 

Solidarische Grüße

Birgit Malzahn (Bundesausschuss Friedensratschlag)

 

Forderungen an die Politik:
Rüstungsausgaben zurückfahren, keine Auslandseinsätze der Bundeswehr, zivile Konfliktlösungen voranbringen

Nach Abschluss der erfolgreich und friedlich verlaufenden von 8.000 Menschen bundesweit besuchten Friedensdemonstration „Die Waffen nieder!“am 8. Oktober durch die Mitte Berlins wenden sich die Veranstalterinnen und Veranstalter an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag. Sie tragen ihnen drei zentrale Forderungen vor, die sie aus den Beiträgen auf der Demonstration resümieren:

Rüstung kürzen

Die bislang vorliegenden Pläne für die Verteidigungsausgaben des kommenden Haushaltjahres summieren sich auf die enorme Summe von 40 Milliarden Euro. Das würde einen Anteil von 1,2% am BIP bedeuten. Das von der NATO vorgegebene und für die Zukunft anvisierte Ziel liegt sogar bei 2%. Die Friedensbewegung fordert: Statt die Bundeswehr für weltweite Einsätze aufzurüsten muss es eine drastische Reduzierung der Verteidigungsausgaben und eine Umverteilung auf soziale und ökologische Belange geben.

Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr

Deutschland ist direkt oder durch logistische Hilfestellungen an vielen aktuellen Kriegsschauplätzen beteiligt. Dazu gehören z.B. Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Mali und der Krieg in der Ukraine. Diese Kriegseinsätze bringen Tod und Verderben über die Menschen, sie lösen nicht Konflikte sondern vertiefen sie. Die Friedensbewegung fordert das Ende der Beteiligung der Bundeswehr an allen Kriegseinsätzen und den sofortigen Stopp deutscher Waffenexporte die Konflikte anheizen.

Zivile Konfliktlösungen fördern

Die Friedensbewegung erkennt, Krieg schafft keinen Frieden. Er tötet und traumatisiert die Menschen, destabilisiert ganze Regionen und globalisiert Konflikte. Die Friedensbewegung fordert von der Politik, die Logik des Krieges zu durchbrechen und sich der Logik des Friedens zu öffnen. Eine dual verzahnte Strategie von militärisch und zivil lehnt die Friedensbewegung ab. Stattdessen müssen die Strukturen friedlicher ziviler Konfliktlösung materiell viel besser ausgestattet werden. Über Dialog führt der Weg zu weltweiter Abrüstung und einem auf Ausgleich basierendem System gemeinsamer internationaler Sicherheit.

Die Friedensbewegung stellt sich der Diskussion dieser Forderungen. Sie wird sich tatkräftig in ihren Gruppen, Organisationen und Initiativen dafür engagieren, sie immer wieder öffentlich vorzutragen. Der 8. Oktober war ein Anfang.

Die Veranstalter der Demonstration „Die Waffen nieder!“ vom 8. Oktober 20164<

Berlin, den 9. Oktober 2016
www.friedensdemo.org

Sechs Staaten bringen Forderung nach Verhandlungskonferenz in 2017 ein UN-Resolution für Atomwaffenverbot auf dem Tisch

Pressemitteilung vom 29.09.2016 IPPNW und ICAN Deutschland

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Sechs atomwaffenfreie Staaten, darunter die EU-Staaten Österreich und Irland, haben der UN eine Resolution vorgelegt, die im Jahr 2017 Verhandlungen über einen neuen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen vorsieht. Die deutsche Bundesregierung sollte diese Position bei der kommenden Generalversammlung unterstützen. Das fordern die Ärzteorganisation IPPNW und ICAN Deutschland (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen). Schon bevor der Abrüstungsausschuss der UNO nächste Woche Montag beginnt, haben sechs atomwaffenfreie Staaten einen Resolutionsentwurf eingebracht, mit dem sie die Empfehlung einer im August abgeschlossenen UN-Arbeitsgruppe übernehmen, die sich für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Verbot ausgesprochen hatte. Bereits im August hatte eine Mehrheit von Staaten dafür gestimmt. Jetzt geht es um einen entsprechenden Beschluss der UN-Vollversammlung, auch hier wird eine deutliche Mehrheit erwartet.

Österreich, Irland, Mexiko, Brasilien, Südafrika und Nigeria haben bei dieser Initiative die Führung übernommen. Bereits in den letzten vier Jahren waren sie aktive Befürworter der Humanitären Initiative, die drei Staatenkonferenzen und zahlreiche Statements zu den humanitären Folgen von Atomwaffen organisiert haben. Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die medizinischen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes leiten diese Staaten die Forderung nach einem Atomwaffenverbot ab.

Der Resolutionsentwurf enthält ein Mandat für die Einberufung einer von den Vereinten Nationen ausgerichteten Konferenz in zwei Sitzungsperioden von 20 Tagen in 2017. Ihre Verabschiedung wäre ein Durchbruch für die nukleare Abrüstung, die seit zwanzig Jahren festgefahren ist. Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die noch nicht verboten wurden, obwohl Regierungen darin übereinstimmen, dass ihr Zerstörungspotential weit höher liegt als das von Biowaffen oder Chemiewaffen. Auch die langfristigen und globalen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes sind mit den Folgen anderer Waffen nicht zu vergleichen.

„Auf der einen Seite dürfen wir den Widerstand der Atomwaffenstaaten gegen diese Resolution nicht unterschätzen“, kommentiert Xanthe Hall von der IPPNW und ICAN Deutschland. „Einige Staaten haben diesen Druck bereits zu spüren bekommen. Auf der anderen Seite ernteten die Staaten, die mit den Atommächten verbündet sind, z.B. Norwegen und die Niederlande, von ihren eigenen Parlamenten Kritik, als sie im August gegen Verhandlungen zu einem Atomwaffenverbot gestimmt haben. Auch in Deutschland reagieren die Bürger mit Empörung, wenn sie erleben, dass die Bundesregierung sich gegen ein Atomwaffenverbot einsetzt. Das steht im Widerspruch zur politischen Aussage, Deutschland werde sich für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen.“

Die IPPNW und ICAN setzen sich gemeinsam für den Abschluss eines weltweiten Verbotsvertrags als ersten Schritt zur Eliminierung aller Atomwaffen ein. Denn nur so wird deutlich, dass diese Waffen gegen Völkerrecht verstoßen und ihre Abschaffung dringend notwendig ist. „Während die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten, darunter Deutschland, Lippenbekenntnisse zur Abrüstung abgeben und ansonsten auf Zeit spielen, hat die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft die Geduld verloren. Sie werden ein globales Verbot von Atomwaffen verhandeln und so den Druck für die Abrüstung erhöhen“, resümiert Leo Hoffmann-Axthelm, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Hier finden Sie den Resolutionsentwurf: www.icanw.org/wp-content/uploads/2016/09/71UNGA-Taking-Forward-DRAFT-RESOLUTION-28-SEPTEMBER-2016.pdf

Krieg schafft auch in Syrien keinen Frieden – Friedensbewegung fordert Waffenstillstand und erneute Verhandlungen

friedensdemo
Bundesweite Friedensdemonstration in Berlin am 8. Oktober
Erklärung des Vorbereitungskreises der Demonstration

Mit Entsetzen und Abscheu verfolgt die Friedensbewegung seit fünf Jahren den Krieg in und gegen Syrien. Hundertausende Tote und Millionen auf der Flucht sind das Ergebnis der kriegerischen Auseinandersetzung, in der sich innere Gewaltkonflikte, äußere Einflüsse, Interventionen, religiöser Fanatismus, Terrorismus und eine Politik des Regime-Change zu einem verheerenden Mix verbinden. Nicht zuletzt trägt das verbale Aufrüsten aller Seiten zu einer scheinbar unlösbaren Gewaltspirale bei. Es ist gerade diese sich aufschaukelnde Stellvertreter-Dimension des Krieges, die in eine weit über Syrien oder die Region hinausführende Kriegsbedrohung eskalieren kann.
Die Friedensbewegung hat beständig vor dieser Kriegsdynamik gewarnt und betont: Krieg löst auch in Syrien keine Probleme. Es muss ein Zurück zu Verhandlungen und Dialog geben, die in vielleicht zuerst regionale dann aber einen umfassenden Waffenstillstand mündet. Kurzzeitige Waffenpausen können Schritte hin zu einer Waffenruhe sein. Gerade wenn Verhandlungen gescheitert oder unterbrochen sind, sind sie erst Recht wieder notwendig. Weder die Entspannungspolitik der 70er Jahre noch das Ende des Vietnamkrieges wurden in einem Anlauf erreicht. Unterbrechungen, ja Situationen zugespitzter Konfrontation, begleiteten auch diese letztendlich erfolgreichen Prozesse.
Selektive medial hochgepeitschte „Empörung“ sind Teil der Feindbild-Konstruktionen und der herrschenden Doppelmoral. Wir sind prinzipiell gegen die „Logik des Krieges“ und des Militarismus und engagieren uns für die „Logik des Friedens“ überall: in Syrien, im Jemen, im Libyen, in Afghanistan, in Somalia, im Irak. Wir appellieren besonders an die USA und Russland: verhandelt wieder. Wir rufen alle Konfliktparteien auf: lasst die Waffen ruhen. Es wird keinen militärischen Sieger sondern nur Verlierer und weitere zigtausend Tote geben. Die UN muss weiterhin die Rolle einer neutralen Schlichters einnehmen, sie muss zusammenführen und nicht spalten. Wir fordern humanitäre Luftbrücken und Korridore anstelle von Flugverbotszonen.
Einseitige Schuldvorwürfe helfen nichts. Jeder der Beteiligten kann mit einem Finger auf den oder die anderen zeigen, drei Finger zeigen auf ihn selbst. Eigene geostrategische Interessen von Pipelines bis Militärstützpunkten sind nicht friedensfördernd. Besonders an die USA und NATO gerichtet gilt: Wer im Glashaus des verlorenen „Krieges gegen den Terror“ sitzt, der so viel Chaos, Elend und Zerstörung gerade über die Region des Nahen und Mittleren Ostens gebracht hat, soll nicht mit den Steinen einer moralischen Empörung werfen. –Auch Russland führt Krieg in Syrien – aus eigenen Interessen und zur Unterstützung der syrischen Regierung. Russland muss auf allen Ebenen in den Friedensprozess eingebunden werden. Für diesen wie für alle Kriege gilt die Aussage der großen Pazifistin Bertha von Suttner „Die Waffen nieder!“

Verantwortung für die Kriege in der Region trägt auch die Bundesregierung : Es sind auch deutsche Waffen mit denen der Krieg geführt, die islamistischen Terroristen ausgestattet und finanziert werden. Deutsche Waffen morden wieder mit – auf beiden Seiten. Ein Ende jeglichen Waffenexports in alle Krisengebiete ist eine unabdingbare Notwendigkeit ziviler Konfliktlösungsstrategien.
Ohne Druck der Friedensbewegungen wird es keinen Friedensprozess geben!
Deswegen rufen der Bundesausschuss Friedensratschlag, die Kooperation für den Frieden und die Berliner Friedenskoordination zur Teilnahme an der bundesweiten Friedensdemonstration am 8. Oktober in Berlin auf: „Die Waffen nieder!“
Mehr unter: http://friedensdemo.org/

Die EU sollte ein Friedensprojekt sein – keine Subventionsmaschine für die Rüstungsindustrie!

Friedenstaube

 

Europäische Friedensorganisationen setzen sich gegen die Verwendung von öffentlichem EU-Geld für militärische Forschung ein.

 

In einem Aufruf appeliert das European Network Against Arms Trade (ENAAT) an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass erstmals die Förderung von Rüstungsforschung ins EU-Budget aufgenommen wird. ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung abzulehnen, welche die EU-Kommission in die neue Haushaltslinie aufnehmen möchte, welche das Parlament ab nächster Woche beraten wird. “Die EU sollte den Frieden fördern anstatt Kriegsmaterial zu subventionieren”, fordert die Kampagne.

Die EU steht kurz davor, Forschung für die Herstellung für Kriegsmaterial mit öffentlichem Geld zu subventionieren. Dies ist die Folge jahrelanger hartnäckiger Arbeit im Hintergrund von Lobbying-Gruppen der Waffenindustrie wie z.B. ASD, die von einigen Mitgliedstaaten und MEPs Unterstützung erhielten.

Die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung ist im Budgetentwurf 2017 enthalten. Die Maßnahme wurde von der sogenannten “Gruppe von Persönlichkeiten” verfasst, welche die Kommission als beratendes Gremium eingesetzt hatte. Diese Gruppe ist mehrheitlich aus Vertretern der Rüstungsindustrie besteht. Das heißt: Die Rüstungsindustrie rät der EU, die Rüstungsindustrie zu subventionieren. Die EU-Kommission hat die Vorbereitende Maßnahme bereits angenommen. Der Entscheid liegt nun beim Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten.

Das ist nicht die EU, die wir wollen!

Bisher waren militärische Güter aus den den EU-Budgetlinien ausgeschlossen. Das könnte sich nun ändern, und es könnte erst der Anfang sein. Das langfristige Ziel ist ein umfassendes europäisches Rüstungsforschungsprogramm im Umfang von 3.5 Euro in den Jahren 2021 bis 2027.

Da das EU-Budget nicht erhöhnt werden kann, würden diese Ausgaben drastische Einsparungen bei anderen – zivilen – Projekten erfordern.

Das erklärte Hauptziel der Subventionen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie und ihre Exportfähigkeit zu stärken – auch an Länder, die zu Instabiltät und Unsicherheit beitragen oder die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind wie z.B. Saudi-Arabien.

Wir müssen dem jetzt einen Riegel schieben!

ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Rüstungsforschung ins EU-Budget zu verhindern. Kein EU-Geld sollte in die Taschen der Rüstungsindustrie fließen. Forschungsfonds sollten Projekte unterstützen, welche gewaltfreie Methoden zur Lösung von Verhinderung von Konflikten entwickeln, und insbesondere die Grundursachen von Konflikten wie den Klimawandel angehen.

 

Weitere Informationen finden sich im Positionspapier von ENAAT <http://www.enaat.org/news/PPResearch.pdf>

Folgen Sie unserer Kampagne auf Facebook “noEUmoney4arms” und Twitter (@EnaatInfo)

 

Das European Network Against Arms Trade (ENAAT) wurde 1984 gegründet und umfasst Organisationen und Einzelpersonen, die den Export von Kriegsmaterial als Bedrohung für den Frieden, die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung betrachten. Mitglieder sind 14 nationale Kampagnenorganisationen und Forschungsgruppen aus 13 europäischen Staaten sowie 3 internationale Organisationen

Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien

Pressemitteilung vom 31. August 2016

Kampagnenstart am Weltfriedenstag

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Am morgigen Weltfriedenstag startet die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“. Die Kampagne fordert von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Mandat für den Bundeswehreinsatz in Syrien nicht zu verlängern und sich stattdessen verstärkt für zivile Alternativen zur Konfliktlösung einzusetzen. Die Bundeswehr bereitet sich laut Medienberichten auf einen möglichen Abzug vom Luftwaffenstützpunkt Incirlik in der Türkei vor. Ein solcher Schritt sollte der Anfang vom Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien werden.

Seit 2012 hat sich die Situation für die Menschen in Syrien kontinuierlich verschlechtert. Mit dem Anfang Dezember 2015 beschlossenen Bundeswehrmandat beteiligt sich auch Deutschland militärisch an dem Konflikt. Doch die Militärinterventionen in Afghanistan, Irak und anderswo in der Welt haben zweifelsfrei gezeigt: Frieden kann nicht herbeigebombt werden. Militär ist Teil des Problems und nicht der Lösung von Konflikten. Das militärische Eingreifen wird die Lage der Menschen in Syrien nicht nachhaltig verbessern oder den Terrorismus des Islamischen Staats beenden. Krieg ist Terror und erzeugt nur mehr Gewalt und Leid.

Die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert deshalb von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

⦁    Keine Verlängerung des Bundeswehrmandats für Syrien
⦁    Friedensprozess unter UN-Verantwortung stärken – Zivilgesellschaft einbeziehen
⦁    Humanitäre Hilfe aufstocken – Zivile Konfliktbearbeitung ausbauen

„Wir wollen uns dafür einsetzen, dass deutsche Außen- und Sicherheitspolitik ausschließlich zivil wird – und unser Land damit endlich einen nachhaltigen Beitrag zum Frieden in der Welt leistet“, so die IPPNW-Vorsitzende Susanne Grabenhorst, die dem Träger*innenkreis der Kampagne angehört. „Unser erstes Ziel ist, so viele Bundestagsabgeordnete wie möglich davon zu überzeugen, am Tag der Entscheidung über die Verlängerung des Bundeswehrmandats mit NEIN zu stimmen – und sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass zivile Alternativen viel stärker in den Blick genommen und gefördert werden!“

Für 2016 hat die Kampagne verschiedene Aktionen geplant. Zum Kampagnenstart am 1. September beginnt eine Postkartenaktion, die die Forderungen der Kampagne direkt an die Bundestagsabgeordneten heranträgt. Vom 5. bis 11. Dezember 2016 ist eine bundesweite Aktionswoche geplant, an der Friedensgruppen in ganz Deutschland teilnehmen werden. Und zum Tag der Entscheidung über die Mandatsverlängerung des Bundeswehreinsatzes in Syrien wird es eine zentrale Aktion vor dem Bundestag in Berlin geben.

Uli Wohland aus dem Kampagnenrat erklärt dazu: „Wir setzen bei unserer Kampagne ganz auf die Stärken der Friedensbewegung: Auf kreativen Protest, auf konstruktive Diskussionen und auf die Hartnäckigkeit und die Entschlossenheit der Aktivistinnen und Aktivisten. Nur so können wir gemeinsam Politik verändern.“

Getragen wird die Kampagne von einem breiten und stetig wachsenden Bündnis aus Organisationen und Gruppen aus der Friedensbewegung. Dazu zählen u.a. die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), die Deutsche Sektion des Internationalen Versöhnungsbundes, die Deutsche Sektion der Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA), das Forum Friedensethik der Evangelischen Landeskirche in Baden, die Kooperation für den Frieden, das Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V., das Netzwerk Friedenssteuer sowie das Netzwerk Friedenskooperative.

Lesen Sie auch das Statement von Susanne Grabenhorst, IPPNW-Vorsitzende, zum Kampagnenstart und das Statement von Ulrich Wohland von der Werkstatt für Gewaltfreie Aktion.

Aktionsberatung Friedensdemonstration 8.10.2016

Friedenstaube

Sonntag 04.09.2016

  • Ort: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz Mehring Platz 1, 10243 Berlin
  • Uhrzeit: 11.00 Uhr

Bei der Beratung sollen die Mobi-Aktionen und der Demo-Tag besprochen werden.

Als Label für die Werbung haben wir uns für die altbekannte Taube (blau-weiß) entschieden, nicht nur weil sie als Friedenssymbol sofort (wieder-) erkennbar ist, sondern auch deutlich unter all der bunten Reklame hervorsticht.

Um für die Teilnahme an der Demonstration vor Ort zu werben, stehen folgende Materialien jeweils mit diesem Label für Euch bereit:
• Plakat in DIN A2 und DIN A3 (mit den Demo-Infos)
• zentrales Flugblatt als Wickelfalz (mit Demo-Infos, Text des Aufrufs, ErstunterzeichnerInnen und weiteren Unterstützergruppen)
• Flugblatt in DIN A5 (eine Seite Label andere Seite Aufruftext)
• „Spuckis“ (Aufkleber mit den Demo-Infos)

All diese Materialien findet Ihr auch auf der Internetseite als Druckvorlagen in pdf-Format zum Herunterladen.
Kleinere Mengen dieser Materialien, könnt Ihr auch direkt bei uns bestellen und wir schicken Sie Euch zu. (Die „Spuckis“ könnt Ihr in jeder Menge bei uns bestellen.)

Wir sollten aber auch noch einmal beraten, wie wir noch effektiver und gemeinsam die Demonstration vorbereiten können, wie wir auch zu einer weiteren Zuspitzung der Auseinandersetzung kommen.

Bundeswehreinsätze im Inneren gefährden die Demokratie | grundrechtekomitee

frieden

siehe: http://www.grundrechtekomitee.de/node/804

Nach den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg hat Ministerin von der Leyen angekündigt, gemeinsame Antiterror-Übungen von Bundeswehr und Polizei noch in diesem Herbst abhalten zu wollen. Seit langem findet ein politischer Streit um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren statt. Über den Amtshilfe-Artikel 35 GG wurden bereits in der Vergangenheit die Einsätze der Bundeswehr im Inneren stets weiter ausgebaut, bis hin zu Einsätzen gegen Demonstrierende, etwa beim G-8-Gipfel in Heiligendamm.

Bislang verbietet das Grundgesetz Bundeswehreinsätze im Inneren bis auf wenige Ausnahmeregelungen strikt. Amtshilfe-Einsätze dürften höchstens mit polizeilichen Mitteln durchgeführt werden. Vor einer Grundgesetzänderung ist man bislang zurückgeschreckt, da die dafür notwendigen Mehrheiten wohl nicht zustande kommen würden. Stattdessen beruft man sich jetzt auf einen rechtlich höchst umstrittenen Plenar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012 (2 PbvU 1/11).

Vor der Veröffentlichung des neuen Weißbuches im Juli 2016 wurde noch kontrovers um eine mögliche Grundgesetzänderung in dieser Frage gestritten. Dann einigte sich die Koalition darauf, dass der Verfassungsgerichtsbeschluss von 2012 eine hinreichende Grundlage sei, um die Bundeswehr bei „terroristischen Großlagen“ einsetzen zu können. Das Weißbuch beruft sich ausdrücklich auf diesen Beschluss, weswegen ihm nun erhöhte Bedeutung zukommt. „Der Einsatz der Streitkräfte hat damit auch im Zusammenhang mit heutigen Bedrohungslagen zur wirksamen Bekämpfung und Beseitigung katastrophischer Schadensereignisse in den engen Grenzen einer ungewöhnlichen Ausnahmesituation nach der geltenden Verfassungslage seine Bedeutung.“ (Weißbuch, S. 110) Zugleich wird im Weißbuch auf die Notwendigkeit gemeinsamer Übungen von Bundeswehr und Polizei verwiesen.

Angesichts der konkreten Ankündigung solcher Übungen und der Aufwertung des Verfassungsgerichtsbeschlusses durch das Weißbuch fordert das Grundrechtekomitee, der schleichenden Aushöhlung des Grundgesetzes ein Ende zu setzen. Die in der deutschen Vergangenheit begründete strikte Trennung von Militär und Polizei muss aufrechterhalten bleiben. Die Argumentation, in Zeiten des Terrors seien innere und äußere Sicherheit nicht mehr zu trennen, stellt eine Scheinlegitimation für Inlandseinsätze der Bundeswehr dar. Dem gilt es entschieden zu widersprechen. Denn Bundeswehreinsätze mit militärischen Waffen sind nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährden die Grundlagen der Demokratie.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass der genannte Verfassungsgerichtsbeschluss seinerzeit höchst umstritten war. Die öffentliche Kritik (Z.B.: „Karlsruhe fällt Katastrophen-Entscheidung“, Süddt. Ztg. 17.8.2012) entzündete sich zu Recht an dem Vorwurf, die Verfassungsrichter hätten die Verfassung nicht interpretiert, sondern verändert. Dazu sei aber nur der Gesetzgeber befugt. Nur Richter Gaier hatte ein abweichendes Sondervotum abgegeben, in dem es u.a. heißt: „Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit militärischen Waffen  (…) aus. (…) Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung“.

Die Eingrenzungen im Plenarbeschluss auf „Ultima-Ratio“-Situationen, Schadensfälle „katastrophischen Ausmaßes“ u.a.m. dienen eher der Beschwichtigung der Öffentlichkeit, als dass sie eine echte Eingrenzung bewirkten. Letztlich ist auch ein Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstrierende denkbar, wenn nur ein Schadensfall katastrophischen Ausmaßes als Folge prognostiziert wird. In Zeiten, in denen der Terrorismusverdacht u.a. durch die §§ 129a/b auf breite Gruppen ausgeweitet wird (z.B. PKK-Anhänger), können solche Prognosen nicht ausgeschlossen werden.

Die Unbestimmtheit der Definitionen im Plenarbeschluss öffnen vielmehr einer Entgrenzung für Bundeswehreinsätze Tür und Tor. Auch hierzu noch einmal Richter Gaier: „Es handelt sich um gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis – etwa bei regierungskritischen Großdemonstrationen – viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar. Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.“

Martin Singe, Referent beim Grundrechtekomitee

Friedenskundgebungen vor Atomanlagen in Gronau und Ahaus

BBU

BBU-Pressemitteilung, 31.07.2016

(Gronau, Ahaus, Bonn, 31.07.2016) Rund 40 Mitglieder mehrer Friedensorganisationen und Anti-Atomkraft-Initiativenhaben am Wochenende an den Atomanlagen im Kreis Borken (NRW) demonstriert. Samstag Abend (30.07.) wurde eine Kundgebung vor derUrananreicherungsanlage in Gronau durchgeführt. Dabei wurde die sofortige Stilllegung der Anlage gefordert. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen,dass die Zentrifugentechnik zur Urananreicherung grundsätzlich auch zur Herstellung von Uran für Atomwaffen geeignet ist.Sonntag Mittag fand eine weitere Kundgebung vor dem Atommüll-Lager in Ahaus statt, bei der u. a. gegen drohendeAtommülltransporte von Jülich nach Ahaus protestiert wurde. Am kommenden Donnerstag (4. August) wird um 18 Uhr vor dem Rathaus in Ahaus eineMahnwache stattfinden. Anlass ist eine Sondersitzung des Rates in ahaus, die sich mit dem Jülicher atommüll befassen wird.

Die Kundgebungen in Gronau und Ahaus gehörten zum Programm einer Friedensradtour, die am Samstag (30.07.) in Münster gestrartet ist.Veranstalter der Tour ist der NRW-Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). Mit der Aktion sollen Verknüpfungenvon friedens- und umweltpolitischen Themen verdeutlicht werden. DasMotto der Tour lautet: „Für ein ziviles Europa, frei von Atomwaffen und AKWs! Für Friedensschutz durch Klimaschutz!“.

Zu den Haltepunkten der Friedenstour gehören neben den Atomanlagen in Gronau und Ahaus auch Militärstandorte wie etwa das NATO-Luftwaffenführungshauptquartier in Kalkar und die Atomwaffenbasis im niederländischen Volkel, zudem auch das „größte Loch NRWs“, der Braunkohleabbau im Hambacher Forst. Auf dem Weg von Gronau nach Ahaus machte die Friedensradtour auch Station am Sanitätsdepot der Bundswehr in Gronau-Epe.

Die Tour, an der auch Personen aus Weißrussland teilnehmen, findet in Kooperation mit dem Forum Ziviler Friedensdienst und der Agenda 21 Ratingen statt und wird u.a. vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sowie von niederländischen Friedensgruppen unterstützt.

Nach der Kundgebung in Ahaus fuhr die Friedensradtour Richtung Borken weiter. Am 6. August, dem Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima, wird die Gruppe in Köln ankommen. Zuvor wird sie auch noch zum Atomwaffenstützpunkt Volkel (Niederlande) fahren.Interessierte sind zur Teilnahme eingeladen und können sich auch gerne mit Rädern der Tour streckenweiseoder ganz anschließen.

Weitere Informationen zur Tour unter http://nrw.dfg-vk.de