Tornado-Piloten sollen nukleare Teilhabe verweigern

Pressemitteilung

 Ein öffentlicher Appell aus der Friedensbewegung ruft die Tornado-Pilotinnen und -Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 dazu auf, nicht länger an der nuklearen Teilhabe mitzuwirken. Zur Zeit sind die Kampfjets in Nörvenich bei Düren stationiert, sonst in Büchel (Eifel). Büchel wird bis 2026 für die neuen F-35-Atombomber und die neuen B61-12 Atombomben umgebaut.

Anlass für den Aufruf, der im Rahmen der Demonstration gegen das Atomkriegsmanöver Steadfast Noon am 14.10.2023 in Nörvenich öffentlich vorgetragen und den am Kasernentor Diensthabenden übergeben wurde, ist der dritte Jahrestag des Inkrafttretens des UN-Atomwaffenverbotsvertrags. Der Appell ist am 20.1.24 in der in Koblenz erscheinenden Rhein-Zeitung als Anzeige veröffentlicht worden und an Bundeskanzler Scholz, Verteidigungsminister Pistorius und die beiden Kommandeure des Geschwaders geschickt worden. Der Aufruf steht im Kontext der Debatten über die jährlich stattfindenden Atomkriegsmanöver und die inzwischen bestellten neuen nuklearfähigen F-35-Atombomber; 58 Personen und 8 Organisationen haben ihn unterzeichnet.

Die Pilotinnen und Piloten, die im Ernstfall die Atombomben abwerfen sollen, werden eindringlich auf die Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit von Atomwaffeneinsätzen und aller damit in Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen hingewiesen. Es wird betont, dass entsprechende Befehle rechtswidrig seien und weder erteilt noch befolgt werden dürften. Als Beleg für die Rechtswidrigkeit wird auch die Taschenkarte der Bundeswehr zitiert, die deutschen Soldatinnen und Soldaten den Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verbietet.

Der Appell fordert zugleich von Politikerinnen und Politikern, Bürgerinnen und Bürgern, sich für die Abschaffung der Atombomben und die Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages einzusetzen.

Aufruf:

Aufruf an die Tornado-Pilotinnen und -Piloten des Taktischen
Luftwaffengeschwaders 33 zur Verweigerung der Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aus
Gewissensgründen


Drei Jahre UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft! Alle müssen handeln!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie als Pilotinnen und Piloten der alten Tornados oder in Kürze der F-35-ATarnkappenbomber
sollen im Ernstfall die in Büchel lagernden Atombomben über Zielgebiete abwerfen, die gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Dies wird jedes Jahr im Rahmen des Atomkriegsmanövers Steadfast Noon trainiert.

Atomwaffeneinsätze sind jedoch völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Damit sind auch die Bereithaltung von Atombomben und alle unterstützenden Vorbereitungsleistungen für deren mögliche Einsätze rechtswidrig. Rechtswidrige Befehle dürfen weder erteilt noch befolgt werden.

Wir appellieren an Sie, Ihren Vorgesetzten gegenüber zu erklären, dass Sie sich aus Gewissensgründen an der Unterstützung der nuklearen Teilhabe nicht mehr beteiligen wollen. Insbesondere rufen wir Sie auf, die in den USA vorgesehene Ausbildung an den F-35A-Bombern zu verweigern. Tarnkappenbomber und die neuen B61-12 Bomben werden die nukleare Einsatzschwelle nochmals senken.

Hinzu kommt, dass die Nuklearstrategie der NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen nicht ausschließt. Zusätzlich erhöhen die Kündigung erreichter Abrüstungsvereinbarungen und die Produktion neuer „Mini-Nukes“ die Atomkriegsgefahr.

Die nukleare Teilhabe ist völkerrechts- und damit zugleich grundgesetzwidrig (Art. 25 GG):

  • Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im
    Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen „von niemandem
    unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“ (Art. II NVV).
  • Jeder Atomwaffeneinsatz verstößt gegen die Genfer
    Konventionen/Zusatzprotokolle zur Geltung des humanitären Völkerrechts in
    bewaffneten Konflikten.
  • Jeder Atomwaffeneinsatz ist laut Gutachten des Internationalen
    Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 1996 generell verboten.
  • Gemäß „Taschenkarte“ der Bundeswehr (Ausgabe 2008) ist deutschen
    Soldatinnen und Soldaten der Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem

Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verboten.
Angesichts der Kriege in der Ukraine und in Nahost sind Atomkriegsübungen
wie Steadfast Noon und strategische Gedankenspiele über einen begrenzund
gewinnbaren Atomkrieg höchst gefährlich. Die weltweit gelagerten
Atomwaffenarsenale können die Menschheit mehrfach auslöschen. Jeder
Atomkrieg würde unzählige Menschenleben durch Druckwellen, Feuerstürme
und nukleare Strahlung auf grausame Weise auslöschen und zumindest
große Teile der Erde unbewohnbar machen.
Auch ein „begrenzter“ Atomkrieg hätte weltweit katastrophale Auswirkungen
auf Atmosphäre, Klima und Gesundheit der eventuell Überlebenden
(nuklearer Winter). Da der Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungs-
Vertrag) das in Artikel VI angestrebte Ziel – vollständige nukleare Abrüstung –
nach über 50 Jahren nicht erreicht hat, muss die Bundesrepublik die nukleare
Teilhabe in der NATO beenden und dem neuen Atomwaffen-Verbotsvertrag
der UNO beitreten – so fordert es die Friedensbewegung. Sie als Pilotinnen
und Piloten können Ihre direkte Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aus
Gewissensgründen – wenn Sie unseren Argumenten folgen – aufkündigen,
eine andere Verwendung suchen und so dazu beitragen, dass in einem
ersten Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt die Atomwaffen aus der
Bundesrepublik abgezogen werden.


Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker dazu auf,
sich eindeutig und mit aller Kraft gegen neue Atombomber, für den Abzug der
Atombomben aus Büchel und für die weltweite Ächtung aller Atomwaffen
einzusetzen!

Unterzeichner*innen:

Personen
Annette Bänsch-Richter-Hansen, Wiesbaden; Prof. Dr. Hanne-Margret Birckenbach,
Hamburg; Frank Bönning, Lauterbach; Silvia Bopp, Schwäbisch Gmünd; Broder
Braumüller, Lauterbach; Bernd Bremen, Aachen; Dr. Sibylle Brosius, Limburgerhof;
Gerd Büntzly, Herford; Peter Bürger, Düsseldorf; Christiane Burkard, Grebenau;
Reiner Conrad, Mayen; Prof. Dr. Franz J. Conraths, Hohen Neuendorf; Ariane
Dettloff, Köln; Silke Dumno, Flörsheim; Helmut Eckermann, Solingen; Ute Finkh-
Krämer, Berlin; Otto Frank, Alsfeld; Dr. Gudula Frieling, Dortmund; Adelheid
Gerlach, Kaiserslautern; Susanne Gerth-Dinter, Lauterbach; Bärbel und Paul
Grünewald, Schotten; Dr. Brigitte Hornstein, Münster; Ernst-Ludwig Iskenius,
Lübtheen; Erwin Junker, Marburg; Alfred Keienburg, Essen; Dr. Ferdinand Kerstiens,
Marl; Gunnar Ketzler, Kerkrade; Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, Ochsenfurt; Anja
Kraus, Grebenau; Heiner Krüger, Düren; Marko Kunze, Bonn; Doris und Anton Lang,
Ürsfeld; Dr. Christian Lippmann, Königstein; Gisa Luu, Frankfurt/M; Bettina Pech,
Dresden; Matthias Plieninger, Hamburg; Gerd Pütz, Bonn; Claus Rauhut, Alsfeld;
Freimut Richter-Hansen, Wiesbaden; Clemens Ronnefeld, Referent für
Friedensfragen beim deutschen Zweig des internationalen Versöhnungsbundes,
Freising; Rudolf Rohrsetzer, Schlitz; Gerd-Rolf Rosenberger, Bremen; Reinhard
Schantz, Zwickau; Marc Schlichtherle, Bremen; Michael Schmid, Gammertingen;
Friedhelm Schneiders, Düsseldorf; Albrecht Schultz, Eußerthal; Karin Schwalm,
Marburg; Dr. Georg Singe, Vechta; Michael Strake, Hütschenhausen; Johannes
Thomm, Nümbrecht; Rainer van Heukelum, Bonn; Katrin Warnatzsch,
Gammertingen; Andrea Weber, Lauterbach; Schulamith Weil, Meckenheim; Gabriele
Weiter, Speyer; Dr. Theodor Ziegler, Baiersbronn.

Organisationen
DFG-VK e.V.; DFG-VK Aachen; Ethecon Stiftung Ethik&Ökonomie;
FriedensGruppeDüren; Friedensinitiative Vogelsberg; Marburger Bündnis „Nein zum
Krieg!“; pax christi – Deutsche Sektion e.V.; pax christi-Gruppe Köln.

Kontakte:
Armin Lauven, arminlauven@gmx.de
Martin Singe, martin.singe@t-online.de

atomwaffenfrei.jetzt: Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.
+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.
+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 8. Dezember 2023 +++ Logo
  Presseerklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Nicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen (1) kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ (2)

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York (3) erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ (4)

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz (5) erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. (6)

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.



Anmerkungen:
(1) Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen

(2) Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

(3) Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

(4) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

(5) Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

(6) Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf
Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Atomwaffen in Belarus verhindern – Nukleare Teilhabe in der NATO beenden!

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 27.03.2023 +++ Logo
  Atomwaffen in Belarus verhindern – Nukleare Teilhabe in der NATO beenden!

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ verurteilt das Vorhaben Russlands, zukünftig Atomwaffen in Belarus zu stationieren. Die Präsidenten Putin und Lukaschenko hatten nach einer belarusischen Gesetzesänderung bereits im vergangenen Jahr entsprechende Vereinbarungen getroffen. Präsident Putin hat nun angekündigt, ein Lager für taktische Atomwaffen würde im Juli diesen Jahres in Belarus fertiggestellt. Die Stationierung solcher Waffen sei keine Verletzung internationaler Verträge, da die Verfügungsgewalt über die Atombomben in russischer Hand bleibe. Bereits ab April sollen belarusische Soldaten den Einsatz der Bomben mit atomwaffenfähigen Flugzeugen üben. Die Stationierung taktischer Atomwaffen näher an das Gebiet der NATO heran steigert die Gefahr der Eskalation des Ukraine-Krieges in eine atomare Dimension hinein. Deshalb fordern wir Russland und Belarus auf, diese angekündigten Maßnahmen nicht umzusetzen.

Spiegelbildlich argumentiert die NATO bei der nuklearen Teilhabe, gemäß derer in fünf Staaten Europas US-amerikanische Atombomben stationiert sind, die im Ernstfall von Piloten der Teilhabestaaten in die Ziele geflogen werden sollen. Dies wird im Rahmen der Steadfast-Noon-Manöver auch von deutschen Piloten jeden Herbst geübt. Die Atomwaffenfrei-Kampagne hat wiederholt das Ende der nuklearen Teilhabe in der NATO und den Abzug der US-Atombomben aus Büchel gefordert. Denn mit der nuklearen Teilhabe wird nach Auffassung der Kampagne der Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen verletzt, der nicht nur die unmittelbare, sondern auch eine mittelbare Weitergabe von Atomwaffen an Nicht-Atomwaffenstaaten verbietet. Die mittelbare Teilhabe wird zur unmittelbaren Teilhabe – sowohl in der NATO wie jetzt auch von Russland/Belarus geplant –, wenn die jeweiligen Soldaten der Teilhabestaaten die Bomben im Ernstfall in ihre Ziele fliegen.

Die Kampagne fordert die Bundesregierung auf, angesichts der angekündigten nuklearen Teilhabe von Belarus an russischen Atombomben die eigene nukleare Teilhabe zu überdenken und aufzukündigen. Die Bundesregierung sollte jetzt eine Initiative starten und auf die anderen Teilhabestaaten (Italien, Niederlande, Belgien, Türkei) einwirken, gemeinsam die nukleare Teilhabe zu beenden. Dies könnte als Angebot an Russland gerichtet werden, um parallel dessen Verzicht auf die angekündigte Neueinrichtung einer nuklearen Teilhabe mit Belarus einzufordern. Ein neues Abkommen zwischen Russland und den USA sollte verbindlich festlegen, dass beide Länder generell und dauerhaft darauf verzichten, Atombomben in anderen Staaten zu stationieren.  

Keine Milliarden für die nukleare Aufrüstung fordert die bundesweite Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« vom Haushaltsausschuss:

+++ Pressemitteilung der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vom 12.12.2022 +++

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Die deutsche Bundesregierung ist fest entschlossen, in den nächsten Jahren mehr als zehn Milliarden Euro für den Erwerb von 35 Flugzeugen des Typs »F-35« auszugeben. Die F-35 soll den Tornado als deutschen Atombomber ablösen.

Bundeskanzler Scholz bestätigte kürzlich, er wolle noch dieses Jahr einen entsprechenden Vertrag mit der Herstellerfirma Lockheed Martin (USA) unterzeichnen. Der Kaufpreis soll aus dem 100 Mrd. Euro umfassenden »Sondervermögen Bundeswehr« bestritten werden, das im Juni 2022 vom Bundestag genehmigt wurde. Das entsprechende Gesetz1 sieht vor, dass für Verträge, die 25 Mio. Euro überschreiten, die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich ist. Dieser soll am Mittwoch, 14. Dezember 2022, die erste Tranche des F-35-Deals absegnen. In jüngsten Medienberichten wurde festgestellt, dass die Anschaffung „offenbar mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Risiken behaftet“ sei2 und im Verteidigungsministerium und dem Haushaltsausschuss deshalb hektisch getagt werde.

Die wirklichen Risiken des F-35-Kaufs liegen aber weder in einer zeitlichen Verzögerung noch in einer möglichen Kostenexplosion, sondern im geplanten Einsatz als Atombomber.
 

  • Im Ernstfall werden die Kampfjets geflogen von Pilot*innen der Bundeswehr Atombomben ins Ziel tragen. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik werden auf dem Fliegerhorst Büchel etwa 15 Bomben des Typs B61 für solche Einsätze vorgehalten; ab kommendem Jahr werden dies lenkbare und damit zielgenaue Bomben des Typs B61-12 sein. Deren Sprengkraft beträgt 0,3-50 Kilotonnen – und damit bis zum fast Vierfachen der Hiroshimabombe. Ein völkerrechtskonformer Einsatz einer solchen Waffe (z.B. keine Gefährdung von Zivilist*innen und keine langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt) ist ausgeschlossen. Vielmehr würden die Bomben katastrophale humanitäre Auswirkungen haben.
  • Bei der F-35 handelt es sich um einen Tarnkappenbomber der neuesten Generation. Das unbemerkte Eindringen eines Tarnkappenjets in den gegnerischen Luftraum erhöht nicht nur die Erst- und Zweitschlagfähigkeit, sondern führt beim Gegner in Krisenzeiten zu einer deutlich erhöhten Bedrohungswahrnehmung, da er – anders als beim Anflug einer mit Frühwarnsystemen deutlich erkennbaren ballistischen Rakete – über einen bevorstehenden Angriff im Unklaren ist. Damit erhöht sich auch das Risiko einer nuklearen Eskalation.

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert den Haushaltsausschuss dringend auf, dem Kauf der F-35-Atombomber nicht zuzustimmen. Anstatt die nukleare Teilhabe – die gegen den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag verstößt – auf Jahrzehnte hinaus zu zementieren, sollte sich die deutsche Regierung auf die völkerrechtliche Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung besinnen und dem »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen» beitreten.


____________

1 Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung, in Kraft getreten am 1. Juli 2022; BGBl. I S. 1030; dort in §4, Absatz 3.

2 https://www.deutschlandfunk.de/krisensitzung-im-verteidigungsministerium-wegen-anschaffung-von-f-35-jets-100.html

60 Jahre Kubakrise: Nukleare Rhetorik im Ukrainekrieg muss aufhören!

IPPNW-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2022

Friedensnobelpreisträger fordert Verzicht auf den Einsatz von Atomwaffen

Anlässlich des 60. Jahrestages des Ausbruchs der Kubakrise, mahnt die IPPNW mit Blick auf den Ukrainekrieg, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Die Friedensnobelpreisträger-Organisation fordert Gespräche zwischen den USA und Russland um die Gefahr eines Atomwaffeneinsatzes zu verringern. Es sei notwendig, dass beide Länder der Gegenseite zusicherten, im derzeitigen Konflikt unter keinen Umständen Atomwaffen einzusetzen.

Vor 60 Jahren konnte ein Atomkrieg zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion nur knapp verhindert werden. Nur das besonnene Handeln einzelner Personen* und das Angebot des US-Präsidenten Kennedys, die US-Atomwaffen aus der Türkei abzuziehen, verhinderten die Katastrophe während der Kubakrise. „Obwohl die Krisen sehr unterschiedlich sind, sollten wir dennoch Lehren aus der Vergangenheit ziehen: Ein Deeskalationsangebot im Ukrainekrieg kann jetzt den Atomkrieg abwenden!“, betont die IPPNW-Vorsitzende, Dr. med. Angelika Claußen. Der französische Präsident Emmanuel Macron gestern einen nuklearen Vergeltungsschlag ausgeschlossen, falls Russland die Ukraine mit Atomwaffen angreifen sollte.

„Die Bevölkerung Europas ist derzeit besonders bedroht. Angesicht der russischen Drohungen, unter Umständen Atomwaffen einzusetzen, kann der Ukrainekrieg jederzeit in einen Atomkrieg eskalieren. Aus diesem Grund müssen die europäischen Regierungen jetzt handeln. Gemeinsam müssen sie von den USA und Russland als den beiden stärksten Atommächten im UN-Sicherheitsrat den Verzicht auf den Einsatz von Atomwaffen im Ukrainekrieg fordern. Eine gemeinsame Erklärung durch Russland und die USA würde Entspannung in die eskalierende Atomkriegsbedrohung für Europa bringen“, so Claußen weiter.

Da taktische US-Atomwaffen in Deutschland stationiert sind, die im Kriegsfall von der deutschen Bundeswehr eingesetzt würden, könnte auch die Bundesregierung eine entsprechende Erklärung abgeben. Die NATO könnte zudem auf die für nächste Woche geplante nukleare Übung verzichten. Die IPPNW fordert auch Russland auf, seine geplante Militärübung mit Atomwaffen abzusagen. Sie verurteilt jegliche Drohungen mit Atomwaffen.

Die Kubakrise hatte gezeigt, wie schnell eine Konfrontation zwischen zwei Atommächten eskalieren kann: Am 14. Oktober 1962 hatte ein US-Aufklärungsflugzeug Vorbereitungen auf Kuba für die Stationierung von sowjetischen Atomwaffen entdeckt. US-Präsident Kennedy kündigte daraufhin eine Seeblockade der Insel an. Es folgte eine Konfrontation, die zwei Wochen lang die Welt in Geiselhaft nahm. Die US-Stabschefs bestanden auf Militärschläge, um die Raketenstartplätze auf Kuba zu zerstören. Dass bereits Atomwaffen auf Kuba stationiert waren, wussten sie nicht. Auch noch unentdeckt waren die nuklearen U-Boote, die die sowjetische Flotte begleiteten – jedes Boot mit einem 10-Kilotonnen-Atomtorpedo an Bord.

Die Krise wurde letztlich durch heimliche Gespräche über einen Back Channel, einen gesicherten Kommunikationskanal, beendet. US-Präsident Kennedy bot dem sowjetischen Präsidenten Kruschtschow an, die US-Atomwaffen aus der Türkei abzuziehen, würde er im Gegenzug die sowjetischen Atomomben aus Kuba zurückziehen.

Weitere Hintergrundinformationen:

Aufruf der IPPNW und anderer Friedensnobelpreisträger an Russland und die NATO, auf jeglichen Einsatz von Atomwaffen zu verzichten: https://secure.avaaz.org/campaign/en/no_nuclear_war_loc/

*Ein Russe hat die Welt vor dem Atomkrieg gerettet: Wassili Arkhipow, der am 27. Oktober 1962 in einem entscheidenden Moment die Atomwaffe nicht einsetzte: https://www.atomwaffena-z.info/glossar/a/a-texte/artikel/57c2af7d6da49eabb8c89cf98d9b5337/arkhipow-wassili.html

*Weniger bekannt ist der US-Luftwaffenkapitän William Bassett, der am 28. Oktober 1962 handelte, um einen Atomkrieg zu verhindern: https://theintercept.com/2015/10/28/how-one-air-force-captain-saved-the-world-from-accidental-nuclear-war-53-years-ago-today/

Hier mehr Infos und Dokumente zur Stationierung sowjetischer Atomsprengköpfe auf Kuba: https://nsarchive.gwu.edu/briefing-book/russia-programs-cuba-cuban-missile-crisis/2022-10-04/cuban-missile-crisis-60-nuclear

Weitere Informationen zur Kubakrise: https://www.atomwaffena-z.info/glossar/k/k-texte/artikel/8c7474bb19d4ec40bbc461443574deef/kubakrise.html

Atomwaffen sind verboten! Hier mitunterzeichnen

Atomares Wettrüsten geht ungebremst weiter

Atomares Wettrüsten geht ungebremst weiter – Risiko für Atomwaffeneinsatz steigt

Das Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI warnt in seinem diesjährigen Bericht vor einem atomaren Wettrüsten. Das Netzwerk Friedenskooperative zeigt sich besorgt über diese neuen Entwicklungen.

Auch wenn die Gesamtzahl der Atomwaffen der neun nuklear bewaffneten Staaten zwischen Januar 2021 und Januar 2022 auf 12.705 Stück leicht zurückgegangen ist, wird angenommen, dass die Zahlen im nächsten Jahrzehnt steigen werden. Es gebe Anzeichen für ein Ende des Rückgangs der Atomwaffenarsenale nach dem Kalten Krieg, so das schwedische Forschungsinstitut. Russland und die USA besitzen zusammen über 90 Prozent aller Atomwaffen. Die anderen sieben atomar bewaffneten Staaten sind entweder dabei, neue Waffensysteme zu entwickeln oder einzusetzen, oder haben dies angekündigt. Dies sind Entwicklungen, die das Netzwerk Friedenskooperative entschieden kritisiert, insbesondere in Hinblick auf den Krieg in der Ukraine sowie die Zunehmenden Spannungen und Konflikte zwischen den Atommächten.

„Wir können beobachten, wie weltweit immer mehr Geld in nukleare Aufrüstung investiert wird, wobei Krisen wie die Klimakatastrophe nicht genug Beachtung finden und nicht mit ausreichenden Mitteln behandelt werden,“ so Annegret Krüger vom Netzwerk Friedenskooperative. „Die Bundesregierung sollte die erste Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags als Chance nutzen, um dieser brandgefährlichen Entwicklung entgegenzutreten. Der Beitritt zum Atomwaffenverbot muss dabei das wichtigste Ziel sein!“, so Krüger weiter.

Deutschland an nuklearer Aufrüstung beteiligt
Gleichzeitig wurde am Wochenende bekannt, dass die neu angeschafften F-35 Kampfflugzeuge für die Nukleare Teilhabe auf dem Fliegerhorst in Büchel stationiert werden sollen. Diese Entwicklungen nimmt das Netzwerk Friedenskooperative zum Anlass, sich noch intensiver gegen die nukleare Aufrüstung einzusetzen. Ein wichtiger Schritt dabei ist die bevorstehende erste Vertragsstaatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag vom 21. bis 23. Juni in Wien. Bei der Konferenz werden die Vertragsstaaten über die Umsetzung des Vertrages verhandeln. Durch den Druck aus der Zivilgesellschaft wird Deutschland der Konferenz als einer von wenigen NATO-Staaten als Beobachter teilnehmen.


Wichtige Informationen:
Die Vertragsstaatenkonferenz stellt einen historischen Meilenstein dar, bei dem das Netzwerk Friedenskooperative ebenfalls vertreten sein wird. Annegret Krüger und Cara Hamann stehen für Nachfragen und Berichte aus Wien gerne zur Verfügung.

Das NGO Working Paper, welches das Netzwerk Friedenskooperative zur Vertragsstaatenkonferenz eingereicht hat, ist hier abrufbar: https://www.friedenskooperative.de/sites/default/files/ngo_wp_netzwerk_friedenskooperative.pdf

Der aktuelle SIPRI-Bericht ist hier zu finden: https://sipri.org/media/press-release/2022/global-nuclear-arsenals-are-expected-grow-states-continue-modernize-new-sipri-yearbook-out-now

NaturFreunde: Das Festhalten der Bundesregierung an nuklearer Teilhabe ist inakzeptabel

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands

Berlin, 18. März 2022 – Zur geplanten Anschaffung von atomwaffenfähigen F-35-Tarnkappenbombern erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Die NaturFreunde Deutschlands kritisieren die geplante Anschaffung von atomwaffenfähigen F-35-Tarnkappenbombern. Damit würde die Bundesregierung zur weiteren atomaren Aufrüstung beitragen und die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Europa verhindern. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf, die Beteiligung Deutschlands an der nuklearen Teilhabe zu beenden.

Die weitere Aufrüstung mit Massenvernichtungsmitteln wird keinen Beitrag für eine dringend notwendige Entspannungspolitik leisten. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland und die Schließung des Atomwaffenstützpunktes Büchel einsetzt. Mit den US-Atombomben in Büchel nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass die Planung eines begrenzten Atomkrieges in Europa weiterhin auf der strategischen Tagesordnung steht. Das schafft keine Sicherheit, sondern Unsicherheit für die Menschen in Europa.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag beitritt und sich für die Ächtung des Besitzes von und der Drohung mit Atomwaffen einsetzt. Die NaturFreunde Deutschlands lehnen die geplanten massiven Aufrüstungsmaßnahmen für die Bundeswehr ab und fordern von der Bundesregierung und den demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, eine Erhöhung des jährlichen Verteidigungshaushalts auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes abzulehnen und sich gegen das angekündigte 100-Milliarden-Rüstungspaket zu positionieren.

Dessen geplante Verankerung als „Sondervermögen“ im Grundgesetz widerspricht einer Verfassung, die sich für den Frieden einsetzen soll. Die NaturFreunde Deutschlands bitten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich gegen eine solche Grundgesetzänderung zu entscheiden und dazu beizutragen, dass die nötige Zwei-Drittel-Parlamentsmehrheit für eine solche Grundgesetzänderung nicht möglich wird.

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Rückfragen bitte an

NaturFreunde Deutschlands

Uwe Hiksch

Mitglied des Bundesvorstands

(0176) 62 01 59 02

hiksch@naturfreunde.de   

www.presse.naturfreunde.de          

Appell zu nuklearer Abrüstung an Ministerinnen Baerbock und Lambrecht



Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ hat in Offenen Briefen an die neuen Ministerinnen im Verteidigungsministerium und Auswärtigem Amt appelliert, Forderungen zur nuklearen Abrüstung umzusetzen, die über die Inhalte des Koalitionsvertrages hinausreichen.

Gefordert werden die Beendigung der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Abzug der Atombomben aus Büchel. Deshalb dürften auch keine neuen Atombomber angeschafft werden. Stattdessen solle Deutschland über den Beobachterstatus hinaus dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten.

Nur eine solche Politik würde den Verpflichtungen Deutschlands aus dem Nichtverbreitungsvertrag gerecht und entspräche dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes von 1996, dem gemäß Bereithaltung und Einsatz von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind.

Dr. Hildegard Slabik-Münter und Martin Singe (Sprecher*innenteam der Kampagne)

Kontakt:
Dr. Hildegard Slabik-Münter: 0171.1790405
Martin Singe: 0177.5864147

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Die Offenen Briefe im Wortlaut:

Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
Bonn/Büchel, den 15.12.2021

Offener Brief / Appell

Frau Verteidigungsministerin
Christine Lambrecht
Bundesministerium der Verteidigung
Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin


Sehr geehrte Frau Lambrecht,

als Verteidigungsministerin übernehmen Sie ein schweres Amt, vorab belastet mit der Bürde des Koalitionsvertrages, der friedenspolitisch weit hinter den Erwartungen angesichts von Ankündigungen der SPD und der Grünen zurückbleibt.

Wir wollen Ihnen gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit unsere Forderungen zur nuklearen Abrüstung aus Sicht der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vortragen.

Wir fordern von der neuen Bundesregierung bzw. vom neuen Bundestag,

  • dass keine neuen Atombomber angeschafft werden,
  • dass die Atombomben aus Büchel abgezogen und nicht durch neue B 61-12 ersetzt werden,
  • dass die nukleare Teilhabe aufgegeben wird,
  • dass sich Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag anschließt
  • und innerhalb der NATO darauf hinwirkt, die nukleare Abschreckung zu überwinden.


Diese Forderungen umzusetzen bedeutet nichts anderes als dem geltenden Völkerrecht zu entsprechen. Mit dem NVV wird Nichtnuklearwaffenstaaten auch der mittelbare Besitz von Atomwaffen strikt untersagt und das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996 verbietet generell die Bereithaltung und den Einsatz von Atomwaffen.

Die SPD stellt sich immer wieder öffentlich als Friedenspartei im Geiste Willy Brandts und Olof Palme dar. Sie hatten im Wahlprogramm zumindest eine ausführliche gesellschaftliche Debatte zur nuklearen Teilhabe angekündigt. Mit der vereinbarten Anschaffung von neuen Atombombern gleich zu Beginn der Legislaturperiode wird diese verhindert.

Wir appellieren an Sie, auf eine politische Umsetzung unserer oben genannten Forderungen hin-zuarbeiten. Nutzen Sie die beobachtende Beteiligung Deutschlands an der AVV-Staatenkonferenz im März 2022, um eine möglichst baldige Ratifizierung durch den Bundestag zu erreichen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen!

Dr. Hildegard Slabik-Münter und Martin Singe
SprecherInnenteam der Kampagne



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Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
Bonn / Büchel, 15.12.2021

Offener Brief / Appell

Frau Außenministerin
Annalena Baerbock
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin


Sehr geehrte Frau Baerbock,

als Ministerin des Auswärtigen Amtes übernehmen Sie eine schwere Aufgabe, aus unserer Sicht vorab belastet mit der Bürde eines Koalitionsvertrages, der friedenspolitisch weit hinter den Erwartungen angesichts von Ankündigungen der Grünen und der SPD zurückbleibt.

Wir wollen Ihnen deshalb gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit unsere Forderungen zur nuklearen Abrüstung aus Sicht der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ vortragen.

Wir fordern von der neuen Bundesregierung bzw. vom neuen Bundestag

  • dass keine neuen Atombomber angeschafft werden;
  • dass die Atombomben aus Büchel abgezogen und nicht durch neue B 61-12 ersetzt werden;
  • dass die nukleare Teilhabe aufgegeben wird;
  • dass sich Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag anschließt
  • und innerhalb der NATO darauf hinwirkt, die nukleare Abschreckung zu überwinden.


Diese Forderungen umzusetzen bedeutet nichts anderes als dem Völkerrecht zu entsprechen. Mit dem Nichtverbreitungsvertrag wird den Nichtnuklearwaffenstaaten der mittelbare Besitz von Atomwaffen strikt untersagt und nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996 sind die Bereithaltung und der Einsatz von Atomwaffen generell verboten.

Wir rufen Sie auf, auf eine politische Umetzung unserer oben genannten Forderungen hinzuwirken. Nutzen Sie über die beobachtende Beteiligung an dem 1MSP (First Meeting of States Parties), der 1. Atomwaffenverbotsvertrag-Staatenkonferenz in Wien im März 2022, um auf eine Ratifizierung und Mitgliedschaft Deutschlands im AVV hinzuarbeiten.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen!

Dr. Hildegard Slabik-Münter und Martin Singe
Sprecher*nnenteam der Kampagne

 

Anti-Atomwaffen-Kampagne ruft auf zu Menschenkette am Fliegerhorst Büchel



Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ruft auf zu einer Menschenkette gegen Atomwaffen am 5. September am Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Mit der Menschenkette am letzten Stationierungsort von US-Atomwaffen in Deutschland bringt die Kampagne das Thema Atomwaffen und nukleare Abrüstung in den Wahlkampf ein. Die Debatte der letzten Jahre um die Fortführung der nuklearen Teilhabe und das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) bestärkt die atomwaffenfrei-Kampagne darin, den Druck auf die Parteien gerade jetzt im Vorfeld der Bundestagswahl zu erhöhen.

„Mit der Menschenkette wollen wir Druck machen, damit Deutschland endlich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitritt und die Atombomben aus Büchel abgezogen werden. Große Teile der Bevölkerung teilen diese Forderungen, aber in den Wahlprogrammen der Parteien finden sich diese kaum wieder“, erklärt Marvin Mendyka, Sprecher der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“. „Lippenbekenntnisse zum Ziel einer Welt ohne Atomwaffen gibt es in den Wahlprogrammen der Parteien zu Genüge. Jetzt braucht es konkrete Schritte, wie den Beitritt zum Atomwaffenverbot und den Abzug der Bomben aus Büchel. Dafür gehen wir am 5. September auf die Straße“, so Mendyka weiter.

Erst kürzlich veröffentlichte die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl. Die Forderungen nach dem Beitritt zum AVV und dem Abzug der Atomwaffen aus Büchel sowie ein klares Nein zur Anschaffung eines neuen Trägersystems für diese Massenvernichtungswaffen finden sich lediglich im Wahlprogramm der Linken wieder. Sowohl SPD als auch Grüne äußern sich dazu ausweichend oder vage, auch wenn es bei beiden positive Ansatzpunkte gibt. Die Unionsparteien und die FDP ignorieren den Wunsch der Bevölkerung nach einem entschiedeneren Einsatz für nukleare Abrüstung vollkommen.

Die Aufstellung der Menschenkette am 5. September in Büchel beginnt um 12 Uhr. Die Menschenkette startet am Ortskern von Büchel und geht nördlich entlang des Fliegerhorsts bis zum Haupttor. Der Streckenverlauf ist ca. 3,5 km lang. Gegen 13 Uhr soll die Kette für ca. 15 Minuten geschlossen werden. Zur Einhaltung der Abstände während der Menschenkette wird es Menschenkettenbänder geben. Ab ca. 14.30 Uhr wird es Redebeiträge und Musik auf dem Kundgebungsplatz direkt neben dem Haupttor des Fliegerhorsts Büchel geben. Gegen 16 Uhr wird die Aktion enden.

Mit der Menschenkette will die Kampagne die zentrale Aktion der Friedensbewegung im Vorfeld der Bundestagswahl auf die Beine stellen und rechnet mit vielen Teilnehmenden. Aus verschiedenen Städten Deutschlands wird es dazu Busanreisen geben.

Weiterführende Informationen:

  • Die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ sind hier zu finden.
  • Ohne Rüstung Leben stellte Aussagen der Parteien zu Friedenspolitik, Rüstungsexporten und Atomwaffen zusammen. Hier klicken.
  • Häufig gestellte Fragen zur Menschenkette werden hier beantwortet.

Nukleare Teilhabe beenden: Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland

Pressemitteilung vom 26. August 2021

Neue Publikation

Broschüre: "Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland"

Broschüre: „Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland – Nukleare Teilhabe beenden, nukleare Abschreckung delegitimieren“

26.08.2021 Im Vorfeld des ersten TV-Duells veröffentlichen IPPNW und ICAN Deutschland heute die Publikation „Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland: Nukleare Teilhabe beenden, nukleare Abschreckung delegitimieren“. 15 Autor*innen aus der Zivilgesellschaft geben darin Denkanstöße für eine Debatte zum Ende der nuklearen Abschreckung. Die Bundestagswahl bietet die Chance, Deutschlands Rolle in der Atomwaffenpolitik neu auszurichten.

Obwohl Wissenschaftler*innen das Risiko eines Atomkrieges so hoch wie nie zuvor einschätzen, spielt die Atomwaffenpolitik im Wahlkampf bisher keine Rolle. Aus Sicht der Abrüstungsorganisationen steht die künftige Bundesregierung in der Verantwortung, die Rolle der Atomwaffen zu verringern: Sie muss mit konkreten Schritten die Beendigung der nuklearen Teilhabe und den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag einleiten sowie eine offene und kritische Debatte in der NATO zur künftigen Rolle von Atomwaffen einfordern.

Erste Maßnahmen könnten die Teilnahme an der ersten Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags vom 22. bis 24. März 2022 sein und eine klare Absage an die Beschaffung neuer Atomwaffenträgersysteme sowie an die Stationierung neuer US-Atomwaffen im nächsten Jahr. Deutschland ist durch die nukleare Teilhabe ein Akteur in der internationalen Atomwaffenpolitik.

IPPNW und ICAN kritisieren diese Art der Sicherheitspolitik. „Die nukleare Teilhabe ist ein Relikt des Kalten Krieges – sie hat ihren militärischen und politischen Sinn verloren“, schreiben Thomas Schmidt, Diplomphysiker, und Johannes Oehler, Luft- und Raumfahrtingenieur und Mitglied von ICAN Deutschland. Die Autor*innen konstatieren außerdem, dass die nukleare Teilhabe die Gefahr eines Einsatzes von Nuklearwaffen auf dem Baltikum – trotz gegenteiliger Behauptungen – sogar erhöht.

„Die atomare Abschreckungs-Ideologie hat nie ihre Berechtigung nachweisen können. Tatsächlich haben wir vor allem Glück gehabt, dass es zu keinem Einsatz von Atomwaffen gekommen ist. Jetzt ist die Zeit gekommen, tatsächliche Sicherheitsstrukturen zu etablieren“, erklärt Dr. Lars Pohlmeier, Vorsitzender der IPPNW Deutschland. 

Mit dem mittlerweile von 55 Staaten ratifizierten Atomwaffenverbotsvertrag eröffnet sich eine zukunftsfähige und sichere Alternative zu nuklearen Abschreckung. Die daraus resultierende Gefahr eines Atomkrieges wird durch die Abschaffung von Atomwaffen gebannt.

IPPNW und ICAN Deutschland verdeutlichen in ihrem Hintergrundpapier, dass dies kein realitätsfernes Wunschdenken ist.

Sie finden das Hintergrundpapier unter www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/Impulse_fuer_ein_atomwaffenfreies_Deutschland_August_2021.pdf Gerne vermitteln wir Ihnen Interviews mit den Expert*innen des Papiers.

Kontakt: Angelika Wilmen, IPPNW, Email: wilmen@ippnw.de, Tel. 030 698074-13