Angriff auf Afrin ist völkerrechtswidrig – Rüstungsexporte in die Türkei stoppen

### Kooperation für den Frieden vom 30.01.2018 ###

frieden

Die Kooperation für den Frieden fordert die Bundesregierung auf, den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Kurd*innen in Afrin, bei dem deutsche Panzer eingesetzt werden, zu verurteilen sowie alle diplomatischen Mittel einzusetzen, damit die Türkei den Angriff einstellt. Des Weiteren ruft die Kooperation für den Frieden die Bundesregierung sowie die Verhandler*innen bei den Koalitionsgesprächen auf, den Export von Rüstungsgütern endlich zu beschränken und letztendlich durch ein rigoroses Rüstungsexportkontrollgesetz komplett einzustellen.

Der türkische Angriff auf Afrin / Nordsyrien mit deutschen Leopard-Panzern macht einmal mehr deutlich, dass Waffenexporte ein tödlicher Irrweg sind und niemals ausgeschlossen werden kann, dass exportierte Waffen nicht doch für Angriffskriege eingesetzt werden oder in falsche Hände geraten. Die nun von der Türkei zum Angriff auf Afrin eingesetzten Leopard-Panzer 2A4 werden seit 2005 geliefert, obwohl es schon damals Belege dafür gab, dass die Türkei deutsche Waffen gegen die Kurden im eigenen Land einsetzte. So zum Beispiel die in den 1990er Jahren exportierten Schützenpanzer aus NVA-Beständen.

Dies verdeutlicht: Deutschland macht sich durch seine Waffenexporte zum Mittäter und trägt eine Mitschuld an Tod und Leid weltweit. Auch im Jemenkrieg kommt deutsche Waffentechnik zum Einsatz. Bei erfolgreichen Koalitionsgesprächen muss die SPD zeigen, dass ihre Forderung nach einer Einschränkung der Rüstungsexporte mehr ist als ein bloßes Lippenbekenntnis. Der Beschluss aus den Sondierungsgesprächen, keine Waffen mehr an beteiligte Staaten im Jemenkonflikt zu liefern, war ein erster Schritt, der als Grundlage für weitere Einschränkungen dienen muss.

Die Kooperation für den Frieden ruft Organisationen, Gruppen und Aktive der Friedensbewegung dazu auf, sich an Protestaktion zu beteiligen, sich solidarisch mit den Menschen in Afrin zu zeigen und auf die Bundesregierung Druck auszuüben, damit diese sich für ein Ende des türkischen Militäreinsatzes einsetzt und Rüstungsexporte, insbesondere an die Türkei und andere Konfliktparteien, einstellt.

Die Sprecher*innen der Kooperation für den Frieden

Philipp Ingenleuf, Netzwerk Friedenskooperative
Wiltrud Rösch-Metzler, pax christi
Jens-Peter Steffen, IPPNW

Schluss mit den Waffenlieferungen für den völkerrechtswidrigen Krieg Erdogans

Bundesausschuss Friedensratschlag

Presseinformation

cropped-dsc_0733.jpg

Der Bundesausschuss Friedensratschlag fordert alle friedensbewegten Menschen dazu auf, die Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Kriegspolitik des türkischen Präsidenten Erdogan zu unterstützen.

Damit protestieren wird auch gegen die Politik der deutschen Bundesregierung, die durch fortlaufende Lieferung von Kriegswaffen an die Türkei, vor allem mit Leopard-Kampfpanzern, grundgesetzwidrig Handlungen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges unternommen hat.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag ist empört darüber, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, einen eindeutigen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auch als solchen zu verurteilen. Einmal mehr zeigt sich, dass die machtpolitisch motivierte Kumpanei der deutschen Bundesregierung mit dem Erdogan-Regime weitere Kriege, Instabilität und neue Fluchtursachen für Menschen in dieser Region unterstützt.

Wir fordern die Aktiven und Initiativen in der Friedensbewegung auf: Unterstützt und mobilisiert für die Proteste gegen Erdogans Krieg und wendet euch gegen die Kriminalisierung kurdischer Organisationen, die nach den bisherigen Schrecken des Krieges in Syrien einen säkularen, demokratischen Wiederaufbau in der Region voranbringen wollen.

TANZ AM RANDE DES ABGRUNDS Das Heer der Bundeswehr lädt zum Ball der Krieger. Sie. Feiern. Berlin. WIR.SCHLAGEN.KRACH!!!

DSC_0233                           

Am 6. Mai 2017 findet auf Einladung des Inspekteurs des Heeres,
Generalleutnant Jörg Vollmer, im Berliner Messegelände der dritte ,,Ball des
Heeres“ statt. Dieser „langjährigen Tradition folgend“, feiert sich das Heer der
Bundeswehr und pflegt seinen Corpsgeist.

Die Bundeswehr selbst definiert sich heute als „Armee im Einsatz“. Weltweit ist
die Bundeswehr an 16 Auslandseinsätzen beteiligt, liefert Daten und
Informationen für die Kampfdrohnen der US-amerikanischen Armee und ist
maßgeblich in die Strukturen der NATO und die Militarisierung der EU
eingebunden. Am 6. Mai 2017 nun feiert das deutsche Heer diesen Club der
Krieger mit einem Ball im Palais am Funkturm.

Mit einer „rauschenden Ballnacht“ will das Heer einen „unvergesslichen
Tanzabend im stilvollen Palais am Funkturm“ feiern. Bei Live-Musik, 3-Gänge
Gourmet-Menü und außergewöhnlichem Showprogramm sind führende
Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik geladen! Dem wollen wir nicht
tatenlos zusehen! Wir schlagen Krach gegen diesen Kriegerball.

Und damit die geladenen Damen und Herren ihn auch hören, wenn sie in
Abendgarderobe (nicht im Drillich) zum Tanz am Rande des Abgrunds
schreiten, kommt zahlreich, mit allem, was ihr zur Verfügung habt: Töpfe,
Trommeln, Rasseln, Tröten …

Samstag, 6.Mai, 18:30 Uhr
Hammarskjöldplatz, 14055 Berlin (Masurenallee)
S-Bahnhof Messe Nord, U-Bahnhof Theodor-Heuss

Bundesausschuss Friedensratschlag: Erklärung zu US-Angriff auf Syrien

antimil frieden

Bundesausschuss Friedensratschlag fordert
– die Bundesregierung auf, den völkerrechtswidrigen USAngriff auf Syrien zu verurteilen und
– die Friedensbewegung zu Protestaktionen auf

 

Berlin/ Frankfurt a.M. 7.4.2017.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag verurteilt den Marschflugkörper-Angriff der USA auf den syrischen Flugplatz al-Schairat. Er stellt einen Bruch des Völkerrechts dar und erhöht die Spannungen in Syrien und zwischen den USA und Russland. Die Begründung des US-Präsidenten Donald Trump ist nur eine Behauptung.

Nachdem die US-Regierung Barack Obamas für den verheerenden Giftgasangriff auf das syrische Ghuta am 21. August 2013 postwendend die syrische Regierung verantwortlich machte, jedoch, wie später herauskam, die US-Geheimdienste bereits am 20.6.2013 wussten, dass die Türkei die Al-Nusra-Front mit Sarin ausgerüstet hatte – und diese zudem selbst in der Lage war, diese herzustellen – und sich außerdem herausstellte, dass das verwendete Sarin wegen dessen spezifischer Zusammensetzung nicht aus den Arsenalen Syriens stammen konnte, hält der Bundesausschuss Friedensratschlag die Analyse für stichhaltig, dass der türkische Geheimdienst MIT und der Al-Kaida-Ableger Al-Nusra für den damaligen Giftgasanschlag in Ghuta die Verantwortung tragen. Die syrische Seite konnte damals kein Interesse daran haben, die Geduld der US-Regierung auszutesten, die Konsequenzen für den Fall angedroht hatte („Rote Linie“), dass die syrische Regierung Giftgas einsetzt. In einer aufwendigen Aktion wurden die syrischen Giftgasbestände unter Aufsicht der OPCW außer Landes gebracht und vernichtet. Die OPCW wurde mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Auch bei diesem neuen entsetzlichen Anschlag in Chan Scheichun ist die US-Regierung, unterstützt von Bundeskanzlerin Angela Merkel, mit schnellen Schuldzuweisungen an die syrische Regierung zur Stelle. Und dies, ohne dass irgendein Untersuchungsergebnis (Tathergang, Motiv, Zusammensetzung des Kampfmittels und seiner Herkunft, Täterschaft) beweiskräftig vorliegt. Augenfällig ist auch, dass der Zeitpunkt des Anschlags unmittelbar vor dem Beginn einer internationalen Syrien-Konferenz erfolgte. Und augenfällig ist auch, dass nach dem US-Angriff von Anti-Assad-Kämpfern die Fortsetzung des US-Kriegsengagement in Syrien gefordert wird. Das kriegerische Vorgehen der neuen US-Regierung muss gestoppt werden.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag wertet den US-Angriff auf Syrien völkerrechtlich als Aggression, eine Aggression gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen, das den Schutz vor einem Angriff von außen durch die Nationen genießt. Wir verlangen, dass die Bundesregierung diese USAggression verurteilt.

Dieser US-Kriegsakt ist geeignet die fragilen Beziehungen zu Russland weiter zu erschüttern. Er soll der Einschüchterung der syrischen Regierung und allen anderen politischen Gegenspielern der USA auf dem Globus dienen: Zu nennen sind da unter anderem Iran, Russland, China, Nord-Korea. Die Unberechenbarkeit der neuen US-Regierung wird dadurch noch größer.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft zu Protestaktionen gegen den US-Kriegsakt auf.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag: Lühr Henken, Willi van Ooyen

terre des hommes: UN-Liste der Schande zu Kindersoldaten ist lückenhaft

PRESSEMITTEILUNG

terre des hommes

terre des hommes und Watchlist fordern vollständige Liste von Konfliktparteien, die Kinderrechte in bewaffneten Konflikten verletzen.

 

Osnabrück / New York, 2. März 2017. Die sogenannte Liste der Schande über Staaten oder Konfliktparteien, die in bewaffneten Konflikten Kinder als Kämpfer rekrutieren, enthält politisch motivierte Lücken.

Darauf weist das Bündnis Watchlist on Children in Armed Conflict, ein Zusammenschluss internationaler Kinder- und Menschenrechtsorganisationen, hin. Als Mitglied dieses Watchlist-Bündnisses fordert das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes UN-Generalsekretär António Guterres auf, weitere bewaffnete Gruppen aus zehn Ländern in die Liste aufzunehmen. Dies ist das Ergebnis einer neuen 50-seitigen Studie der Watchlist.

 

Die Liste der Schande ist Bestandteil des jährlichen Berichts des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten, der zurzeit erstellt wird. Dort werden Konfliktparteien aufgeführt, die Kinder in bewaffneten Konflikten rekrutieren, töten, verletzen, entführen, sexuell ausbeuten oder Schulen und Krankenhäuser angreifen.

 

»Es darf nur einen Maßstab geben, warum eine Konfliktpartei in der Liste der Schande aufgeführt wird, nämlich dokumentierte, von den Vereinten Nationen verifizierte Fälle von schweren Kinderrechtsverletzungen. Politischer Einfluss auf der internationalen Bühne darf keine Rolle spielen», sagte Ralf Willinger, Referent für Kinderrechte bei terre des hommes und Mitglied des Advisory Board der Watchlist.

 

2015 und 2016 ist es Israel beziehungsweise Saudi-Arabien gelungen, durch politischen Druck und Drohungen wieder von der Liste der Schande gestrichen zu werden, obwohl schwere Kinderrechtsverletzungen durch die israelischen Streitkräfte im Gaza-Streifen 2014 und durch Saudi-Arabien im Krieg im Jemen 2015 dokumentiert sind. Zudem fehlen in der Liste als weitere Konfliktländer Indien, Pakistan, Thailand, Libanon und Libyen, obwohl dort laut Bericht des Generalsekretärs seit Jahren schwere Kinderrechtsverletzungen stattfinden. Sie werden aber im Anhang aus politischen Gründen nicht aufgeführt.

 

»Die Liste der Schande wird in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen und setzt dort gelistete Akteure unter Druck. Umso wichtiger ist es, dass sie vollständig ist und alle Akteure benennt, die Kinderrechte missachten. Nur dann entfaltet die Liste ihre Wirkung und kann als Druckmittel zu Verhandlungen über ein Ende von Kinderrechtsverletzungen wie der Ausbeutung von Kindern als Soldaten führen», so Ralf Willinger.

 

terre des hommes fordert einflussreiche Staaten wie die USA, die EU, Deutschland, Frankreich, Großbritannien auf, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen öffentlich den Rücken zu stärken und so dazu beizutragen, dass bei erneuten politischen Drohungen einzelner gelisteter Staaten nicht länger Zugeständnisse gemacht werden.

 

* WATCHLIST-BERICHT ZUR LISTE DER SCHANDE [3]

* WELTKARTE MIT ALLEN 20 LÄNDERN, IN DENEN SCHWERE KINDERRECHTSVERLETZUNGEN IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN STATTFINDEN [4]

 

Links:

[1]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=0

[2]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=1

[3]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=2

[4]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=3

[5]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=5

NoWar Berlin: Offenes Treffen am 19. Oktober: Kriegsstrategien der Bundeswehr

DSC_0497.JPG

Am 13. Juli 2016 ist das neue »Weißbuch zur Sicherheitspolitik und Zukunft der Bundeswehr« erschienen. Es wurde vom Verteidigungsministerium erstellt und soll »Auskunft über die Ziele und Inhalte der deutschen Sicherheitspolitik« geben. Darin wird die »stärkere globale Verantwortung Deutschlands« betont. Als »deutsche Interessen« werden unter anderem die ungehinderte Rohstoffzufuhr und sichere internationale Transportwege benannt. Auch die Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft durch den Einsatz von Jugendoffizieren in Schulen und öffentliche Veranstaltungen wie den »Tag der Bundeswehr« wird thematisiert. Der Bundeswehr sollen mehr finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, es soll mehr Geld für Rüstung ausgegeben werden. Im Weißbuch wird festgestellt, dass die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen. Damit soll auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern gerechtfertigt werden, welcher demnächst von der Bundeswehr geübt werden soll. Bei unserem offenen Treffen im Oktober beschäftigten wir uns mit den Aussagen des »Weißbuchs« und wollen gemeinsam diskutieren wie wir gegen die Kriegseinsätze der Bundeswehr aktiv werden können.

Offenes Treffen | Mittwoch | 19. Oktober 2016 | 19 Uhr | Meuterei | Reichenberger Straße 58 | Kreuzberg

» Flyer fürs of­fe­ne Tref­fen als PDF

www.nowar.blogsport.de

IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz

ialana.de

 

Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der  Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte  zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch  angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten. Die  Verfahren ruhen großenteils beim Landgericht Bonn; nur ein Verfahren ging durch die Instanzen. Das Landgericht Bonn  hielt die auf das deutsche Amtshaftungsrecht gestützte Klage für zulässig und prüfte demgemäß, ob Oberst Klein das Kriegsvölkerrecht nach den Genfer Konventionen von 1949 eingehalten hatte, das die Tötung Unbeteiligter bei militärischen Aktionen möglichst ausschließen will. Auch das OLG Köln sah kein Problem in der Berufung auf die Amtshaftung. Die beiden Gerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verstoß zumindest nicht nachgewiesen werden könne. Nach der von Oberst Klein vorgenommenen Aufklärung habe er zu Recht annehmen dürfen, dass es sich bei den ums Leben gekommenen Zivilisten um bewaffnete Kämpfer gehandelt habe. Dagegen richtete sich die Revision mit der Rüge, die Beweismittel seien nicht ausgeschöpft worden.

 

Das Revisionsurteil  des 3. Zivilsenats von gestern lehnt nun den Schadensersatzanspruch der Kläger  grundsätzlich ab. Das deutsche Amtshaftungsrecht sei auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar. Das OLG Köln hatte im vergleichbaren  Fall Varvarin im Jahr 2005  den Standpunkt eingenommen, dass der Ausschluss des Amtshaftungsrechts regelmäßig bedeute, jeglichen Anspruch des einzelnen Opfers für jedes noch so schwerwiegende unrechtmäßige staatliche Handeln zu verneinen. Damit bliebe die Verletzung sanktionslos.   Die moderne Völkerrechtsauffassung sieht es ähnlich: auch im bewaffneten Konflikt gebe es keinen rechtsfreien Raum, wie sich an den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen zeige.

 

Der 3.Zivilsenat des BGH war bereits mit den ähnlichen Fällen Distomo und Varvarin befasst. Im Falle Distomo war die Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts verneint worden, weil zur Zeit des Vorfalls im Jahr 1944 mit Griechenland für diese Fälle keine Gegenseitigkeit vereinbart gewesen sei. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei in Griechenland erst nach dem Krieg getroffen worden.. Im Fall Varvarin konnte der Senat die Frage, ob   unter der Werteorientierung des  Grundgesetzes  die Amtshaftung auch für das Handeln von Soldaten in Auslandseinsätzen gelte,  offenlassen, weil die Zurechnung des Bombardements zur Bundeswehr verneint worden war. Jetzt war es zu entscheiden  –  leider nicht im Sinne der Opfer von Kriegsverbrechen.  Bereits der IGH hatte mit seiner Entscheidung im Fall Distomo, indem er die Vollstreckung der italienischen Gerichtsentscheidungen in deutsches Staatsvermögen in Italien untersagte, der modernen Auffassung widersprochen. Jetzt stoppt mit der Kunduz-Entscheidung auch der BGH diese Entwicklung im Sinne der Staatenimmunität.

 

IALANA sieht die Entwicklung mit Sorge.  Oberst Klein ist nicht verurteilt oder auch nur gemaßregelt worden für den schrecklichen Angriff in Kunduz – er wurde stattdessen  befördert. Mehrere NATO- Staaten haben in den letzten Jahren Versuche unternommen, die gerichtliche  Überprüfung der Handlungen ihrer Soldaten bei Auslandseinsätzen auszuschließen oder zumindest zu erschweren. Zu nennen sind die  Maßnahmen der USA, finanzielle oder militärische Unterstützung abhängig zu machen von Verträgen, durch die ihre Soldaten der lokalen Gerichtsbarkeit entzogen werden.  Auch in Frankreich und Großbritannien sind Maßnahmen getroffen worden oder im Gang, die Strafverfolgung ihrer Soldaten einzuschränken oder zu erschweren. In jüngster Zeit hat die  Türkei Ermittlungen gegen Kommandeure und Soldaten des Generalstabs abhängig gemacht vom Einverständnis des Ministerpräsidenten; Verfahren sollen nur noch vor Militärgerichten verhandelt werden.  In diesem Zusammenhang ist auch das unerbittliche Vorgehen gegen Whistleblower wie C. Manning zu nennen, die Kriegsverbrechen offenbart haben, die bis dahin verheimlicht worden waren.

 

IALANA setzt sich dafür ein, dass solche Versuche, rechtsfreie Räume zu schaffen, zurückgedrängt werden, und die zivilen Opfer militärischer Auslandseinsätze einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz erhalten, dem nicht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen gehalten werden kann. Allerdings könnten die afghanischen Opfer ihre Schadenersatzansprüche vor deutschen Gerichten durchaus geltend machen – wenn die mit uns verbündete afghanische Regierung nur ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesregierung abschließen würde. Das bleibt jetzt zu fordern.

 

Das Urteil des BGH  führt im Übrigen auch zur Begründung rein politische Gesichtspunkte an, weshalb so habe entschieden werden müssen: es könnten sonst (durch Entschädigung für Kriegsverbrechen?) „die von Verfassungs- wegen geforderte Bündnisfähigkeit Deutschlands und des außenpolitischen Gestaltungsspielraums“ beeinträchtigt werden.  Neue Macht – neue Verantwortung!  Der Bundesgerichtshof hat es vernommen.

Veranstalter zufrieden mit Demonstration „Die Waffen nieder!“

DSC_0242.JPG

Liebe Friedensfreundinnen und -freunde,

mindestens 8000 Friedensaktivisten gingen in Berlin mit uns auf die Straße. Es war eine bunte, kreative und friedliche Demo mit vielen Menschen, die sich ernsthaft Sorgen um den Frieden machen. Natürlich müssen wir noch mehr werden, aber wir können sagen, dass in Berlin ein Auftakt für weitere bundesweite Friedensaktionen gelungen ist.

Vielen Dank an alle, die mit uns in Berlin demonstriert haben, die Demo finanziell unterstützt haben und/oder bei der Organisation und Mobilisierung mitgeholfen haben!!!

Redebeiträge, Berichte und Fotos findet ihr unter www.friedensdemo.org

 

Solidarische Grüße

Birgit Malzahn (Bundesausschuss Friedensratschlag)

 

Forderungen an die Politik:
Rüstungsausgaben zurückfahren, keine Auslandseinsätze der Bundeswehr, zivile Konfliktlösungen voranbringen

Nach Abschluss der erfolgreich und friedlich verlaufenden von 8.000 Menschen bundesweit besuchten Friedensdemonstration „Die Waffen nieder!“am 8. Oktober durch die Mitte Berlins wenden sich die Veranstalterinnen und Veranstalter an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag. Sie tragen ihnen drei zentrale Forderungen vor, die sie aus den Beiträgen auf der Demonstration resümieren:

Rüstung kürzen

Die bislang vorliegenden Pläne für die Verteidigungsausgaben des kommenden Haushaltjahres summieren sich auf die enorme Summe von 40 Milliarden Euro. Das würde einen Anteil von 1,2% am BIP bedeuten. Das von der NATO vorgegebene und für die Zukunft anvisierte Ziel liegt sogar bei 2%. Die Friedensbewegung fordert: Statt die Bundeswehr für weltweite Einsätze aufzurüsten muss es eine drastische Reduzierung der Verteidigungsausgaben und eine Umverteilung auf soziale und ökologische Belange geben.

Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr

Deutschland ist direkt oder durch logistische Hilfestellungen an vielen aktuellen Kriegsschauplätzen beteiligt. Dazu gehören z.B. Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Mali und der Krieg in der Ukraine. Diese Kriegseinsätze bringen Tod und Verderben über die Menschen, sie lösen nicht Konflikte sondern vertiefen sie. Die Friedensbewegung fordert das Ende der Beteiligung der Bundeswehr an allen Kriegseinsätzen und den sofortigen Stopp deutscher Waffenexporte die Konflikte anheizen.

Zivile Konfliktlösungen fördern

Die Friedensbewegung erkennt, Krieg schafft keinen Frieden. Er tötet und traumatisiert die Menschen, destabilisiert ganze Regionen und globalisiert Konflikte. Die Friedensbewegung fordert von der Politik, die Logik des Krieges zu durchbrechen und sich der Logik des Friedens zu öffnen. Eine dual verzahnte Strategie von militärisch und zivil lehnt die Friedensbewegung ab. Stattdessen müssen die Strukturen friedlicher ziviler Konfliktlösung materiell viel besser ausgestattet werden. Über Dialog führt der Weg zu weltweiter Abrüstung und einem auf Ausgleich basierendem System gemeinsamer internationaler Sicherheit.

Die Friedensbewegung stellt sich der Diskussion dieser Forderungen. Sie wird sich tatkräftig in ihren Gruppen, Organisationen und Initiativen dafür engagieren, sie immer wieder öffentlich vorzutragen. Der 8. Oktober war ein Anfang.

Die Veranstalter der Demonstration „Die Waffen nieder!“ vom 8. Oktober 20164<

Berlin, den 9. Oktober 2016
www.friedensdemo.org

Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien

Pressemitteilung vom 31. August 2016

Kampagnenstart am Weltfriedenstag

machtfrieden-bunt.png

Am morgigen Weltfriedenstag startet die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“. Die Kampagne fordert von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Mandat für den Bundeswehreinsatz in Syrien nicht zu verlängern und sich stattdessen verstärkt für zivile Alternativen zur Konfliktlösung einzusetzen. Die Bundeswehr bereitet sich laut Medienberichten auf einen möglichen Abzug vom Luftwaffenstützpunkt Incirlik in der Türkei vor. Ein solcher Schritt sollte der Anfang vom Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien werden.

Seit 2012 hat sich die Situation für die Menschen in Syrien kontinuierlich verschlechtert. Mit dem Anfang Dezember 2015 beschlossenen Bundeswehrmandat beteiligt sich auch Deutschland militärisch an dem Konflikt. Doch die Militärinterventionen in Afghanistan, Irak und anderswo in der Welt haben zweifelsfrei gezeigt: Frieden kann nicht herbeigebombt werden. Militär ist Teil des Problems und nicht der Lösung von Konflikten. Das militärische Eingreifen wird die Lage der Menschen in Syrien nicht nachhaltig verbessern oder den Terrorismus des Islamischen Staats beenden. Krieg ist Terror und erzeugt nur mehr Gewalt und Leid.

Die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ fordert deshalb von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

⦁    Keine Verlängerung des Bundeswehrmandats für Syrien
⦁    Friedensprozess unter UN-Verantwortung stärken – Zivilgesellschaft einbeziehen
⦁    Humanitäre Hilfe aufstocken – Zivile Konfliktbearbeitung ausbauen

„Wir wollen uns dafür einsetzen, dass deutsche Außen- und Sicherheitspolitik ausschließlich zivil wird – und unser Land damit endlich einen nachhaltigen Beitrag zum Frieden in der Welt leistet“, so die IPPNW-Vorsitzende Susanne Grabenhorst, die dem Träger*innenkreis der Kampagne angehört. „Unser erstes Ziel ist, so viele Bundestagsabgeordnete wie möglich davon zu überzeugen, am Tag der Entscheidung über die Verlängerung des Bundeswehrmandats mit NEIN zu stimmen – und sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass zivile Alternativen viel stärker in den Blick genommen und gefördert werden!“

Für 2016 hat die Kampagne verschiedene Aktionen geplant. Zum Kampagnenstart am 1. September beginnt eine Postkartenaktion, die die Forderungen der Kampagne direkt an die Bundestagsabgeordneten heranträgt. Vom 5. bis 11. Dezember 2016 ist eine bundesweite Aktionswoche geplant, an der Friedensgruppen in ganz Deutschland teilnehmen werden. Und zum Tag der Entscheidung über die Mandatsverlängerung des Bundeswehreinsatzes in Syrien wird es eine zentrale Aktion vor dem Bundestag in Berlin geben.

Uli Wohland aus dem Kampagnenrat erklärt dazu: „Wir setzen bei unserer Kampagne ganz auf die Stärken der Friedensbewegung: Auf kreativen Protest, auf konstruktive Diskussionen und auf die Hartnäckigkeit und die Entschlossenheit der Aktivistinnen und Aktivisten. Nur so können wir gemeinsam Politik verändern.“

Getragen wird die Kampagne von einem breiten und stetig wachsenden Bündnis aus Organisationen und Gruppen aus der Friedensbewegung. Dazu zählen u.a. die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), die Deutsche Sektion des Internationalen Versöhnungsbundes, die Deutsche Sektion der Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA), das Forum Friedensethik der Evangelischen Landeskirche in Baden, die Kooperation für den Frieden, das Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V., das Netzwerk Friedenssteuer sowie das Netzwerk Friedenskooperative.

Lesen Sie auch das Statement von Susanne Grabenhorst, IPPNW-Vorsitzende, zum Kampagnenstart und das Statement von Ulrich Wohland von der Werkstatt für Gewaltfreie Aktion.

Bundeswehr abschaffen – Gegen Militärrituale und Krieg

nowar Berlin antimil

 

Am 20. Juli 2016 findet das „Feierliche Gelöbnis“ der Bundeswehr im Bendlerblock statt. Mehrere hundert Rekrut*innen leisten dabei den Eid, das „Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“.

Gelöbnisse sollen die Identifikation mit dem Militär stärken und dienen der Legitimierung der deutschen Kriegspolitik. Die Bundeswehr stellt ihre Kriege als Beitrag zur Stabilisierung von Staaten wie zum Beispiel Afghanistan dar. Tatsächlich ist sie weltweit im Einsatz zur Verteidigung der Interessen der deutschen Wirtschaft. Die Sicherung von Handelsrouten, der Zugang zu Ressourcen oder die Einflussnahme in geopolitisch wichtigen Regionen sollen mit militärischer Gewalt durchgesetzt werden. Etwa 3550 Soldat*innen beteiligen sich derzeit an Auslandseinsätzen, unter anderem in Afghanistan, Mali, dem Horn von Afrika und im Mittelmeer. Die Folgen der Militäreinsätze sind Zerstörung, Elend und tausende Tote.

 

Die Bundeswehr sucht für ihr mörderisches Geschäft permanent neuen Nachwuchs. Seit Ende 2014 betreibt sie einen so genannten Showroom in Berlin-Mitte. Mit dem Rekrutierungsladen will die Bundeswehr öffentlich Präsenz zeigen und Bewerber*innen anlocken. Wir nehmen das Gelöbnis zum Anlass, um gegen die fortschreitende Militarisierung der Gesellschaft und die weltweiten Kriegseinsätze der Bundeswehr auf die Straße zu gehen. Wir rufen dazu auf, am 20. Juli 2016 an der antimilitaristischen Kundgebung vor dem Showroom der Bundeswehr teilzunehmen.

 

  1. Juli 2016 | Kundgebung | 18:30 Uhr | Bundeswehr-Showroom | Georgenstraße 24

 

/Neben Redebeiträgen, unter anderem zur kriegerischen Außenpolitik der BRD, wird es Bilder und Videoclips zum Widerstand gegen Militärrituale und Militarisierung geben. Unser monatlich stattfindendes Offenes Treffen werden wir am 20. Juli aus gegebenem Anlass auf die Straße vor den Bundeswehr Showroom verlegen./