AKTION AUFSCHREI — „Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle – Kommentar zum dt.-frz. Regierungsabkommen“

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Berlin / Freiburg, den 6. November 2019

Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle

Zum deutsch-französischen Regierungsabkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich

Kommentar der Koordinatorin der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Susanne Weipert und der Sprecher*innen der Kampagne Charlotte Kehne, Christine Hoffmann und Jürgen Grässlin

Mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt: das Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle. Denn bei Anwendung des, in dem Abkommen festgelegten „De-minimis“-Grundsatzes entfällt für Rüstungsgüter und bestimmte Kriegswaffen die Notwendigkeit einer Endverbleibserklärung sowie der Genehmigungsvorbehalt bei Re-Export bestimmter Kriegswaffen in Drittländer. Damit wird das Kriegswaffenkontrollgesetz umgangen, die Endverbleibskontrolle geschwächt und eine Blaupause für andere Regierungsabkommen geschaffen, die, auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners, den Maßstab für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabsetzen.

Am 23.10.2019 ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ im Bundeskabinett verabschiedet worden. Bei dessen Aushandlung und Umsetzung hatte und hat der Deutsche Bundestag kein Mitspracherecht.

Die Ziele des Abkommens, wie die „verlässlich[e] Verbringungs- und Ausfuhrmöglichkeiten für den wirtschaftlichen und politischen Erfolg ihrer[1] industriellen und staatlichen Zusammenarbeit“, sollen dadurch erreicht werden, dass Deutschland und Frankreich den jeweiligen Exportvorhaben des anderen Landes von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern an Drittländer möglichst nicht widersprechen. Nur die Beeinträchtigung der „unmittelbaren Interessen“ oder der „nationalen Sicherheit“ gelten als Ausnahmefall. Und dann gilt es, nicht etwa auf den Export zu verzichten, sondern stattdessen „hochrangige Konsultationen“ einzuleiten, „um angemessene Lösungen zu finden“. Bei regierungsseitigen Projekten soll zudem die „widersprechende Vertragspartei alle Anstrengungen [unternehmen], um alternative Lösungen vorzuschlagen“. Das heißt de facto: Hauptsache es kann exportiert werden!

Das wohl weitreichendste Element des Abkommens ist der sog. „De-minimis“-Grundsatz. Dieser kann angewendet werden auf Zulieferungen, die außerhalb regierungs- oder industrieseitiger Kooperationsprojekte stattfinden. Gemäß des „De-minimis“-Grundsatzes gilt, dass, wenn die „Zulieferungen von Teilen, die Kriegswaffen oder Rüstungsgüter sind, in übergeordnete (Waffen-) Systeme integriert werden“ und 20 Prozent des Gesamtwertes dieses Systems nicht überschreiten, „keine Endverbleibserklärung oder Nachweis der Nicht-Wiederausfuhr“ notwendig ist.

Es muss nur noch die Genehmigung zur Ausfuhr oder Verbringung der Zulieferung erteilt werden und das „unverzüglich“. D.h. die Kontrolle über den Re-Export, bzw. die Wiederausfuhr in einen Drittstaat wird aus der Hand gegeben und alleinig der nationalen Genehmigungsbehörden übertragen, die für das belieferte und das Gesamtsystem exportierende Unternehmen zuständig ist. Gemäß des Abkommens also entweder die deutschen oder die französischen Behörden bzw. Entscheidungstragenden.

Es wurde jedoch die Einschränkung vorgenommen, dass „De-minimis“ nicht auf alle Kriegswaffen angewendet werden kann. Denn in der Anlage II des dt.-frz. Abkommens werden die Güter aufgelistet, die von „De-minimis“ ausgenommen sind. Und diese stellen einen großen Teil der Güter der Kriegswaffenliste dar. Im Umkehrschluss steckt jedoch hierin auch das größte Problem: So werden eben nicht alle Kriegswaffen der Kriegswaffenliste erfasst, wie z.B. halbautomatische Gewehre, Sprengkörpervorrichtungen, Flugkörperabwehrsysteme, Feuerleiteinrichtungen, Rohre und Verschlüsse für „Rohrwaffen“. (Einschränkungen für „Rüstungsgüter, die nach Umfang oder Bedeutung für eine Kriegswaffe wesentlich sind“, sind nicht vorgesehen, obwohl nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung auch diese „nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserklärungen, die ein Re-Exportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt“ werden.)

D.h., die von den Ausnahmen nicht erfassten Kriegswaffen und Rüstungsgüter können ohne vorliegende Endverbleibserklärung und Re-Exportgenehmigung in Drittländer weiterexportiert werden, wenn sie in ein „übergeordnetes (Waffen-)System“ integriert wurden und 20 Prozent des Gesamtwertes dieses Gesamtsystems nicht überschreiten.

Da laut Abkommen die Unternehmen den „Wunsch“ nach Anwendung von „De-minimis“ anmelden können, appelliert die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ nachdrücklich an die Genehmigungsbehörden, dem nicht nachzukommen und auf ihren Kontrollrechten zu beharren. Denn die Welt braucht nicht mehr Waffen und erst recht nicht weniger Kontrolle über den Endverbleib dieser Waffen. Daher sollte die Bundesregierung die jetzt schon laxe Genehmigungspolitik nicht noch weiter aufweichen. Im Gegenteil, sie muss ihre Kontrollpflicht vollumfänglich wahrnehmen, statt sie aus den Händen zu geben und entsprechend ihrer eigenen Politischen Grundsätze und den bestehenden nationalen und internationalen Gesetzen und Verpflichtungen handeln.

In Anbetracht der Ausnahmen, die für bestimmte Kriegswaffen pro „De-minimis“ gemacht wurden, von anderen Rüstungsgütern ganz zu schweigen, stellt sich die Frage, wer von dieser Neuregelung profitiert? Welche Unternehmen saßen mit am Verhandlungstisch, um für „ihre“ Waffentypen den Wegfall einer Endverbleibserklärung und der Re-Exportgenehmigung zu erwirken?

Für die Friedensbewegung und die Rüstungsexportgegner*innen wird es durch das Abkommen in Zukunft noch schwerer nachzuweisen, dass bestimmte Waffen gesetzeswidrig an Drittstaaten weiterexportiert wurden. Und wenn das Abkommen zur Blaupause für weitere Regierungsabkommen in Europa wird, dann wird sich die Endmontage von Großwaffensystemen zunehmend in die Länder verlagern, die die laxeste, bzw. exportfreundlichste Genehmigungspolitik haben. Vor diesem Hintergrund braucht es umso mehr, als einen ersten Schritt, eine Verschärfung sowie konsequente und einheitlich restriktive Umsetzung der Kriterien des, für alle EU-Staaten verbindlichen Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten.

Dt.-Frz. Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich, Oktober 2019
Kommentar-dt-frz-Abkommen Rüstungsexportkontrolle

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi, 030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK, 0170 611 37 59, graesslin@dfg-vk.de

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

[1] Der Vertragsparteien Deutschland und Frankreich

 

Sofortiges Rüstungsexportverbot gegen Türkei

Mitteilung an die Medien

 

Berlin / Freiburg, den 11. Oktober 2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

Keine Waffen für völkerrechtswidrigen Militäreinsatz in Syrien

„Erneut greift die Türkei kurdische Städte in Syrien an. Es sind bereits Tote zu beklagen und es wird von 60 000 Menschen auf der Flucht berichtet. Diesen Einmarsch der Türkei im Nordosten Syriens verurteilen wir und begrüßen, dass auch die deutsche Bundesregierung und EU-Kommissionspräsident Juncker die sofortige Beendigung des Militäreinsatzes fordern. Aus diesen Worten müssen unmittelbare politische Konsequenzen der Bundesregierung folgen. Die Waffenexporte in die Türkei müssen sofort gestoppt werden. Bereits erteilte Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und Rüstungsgüter müssen zurückgezogen und neue Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden. Wir müssen verhindern, dass die Türkei auch mit weiteren deutschen Waffen völkerrechtswidrig Krieg in Syrien führt“, appelliert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ nachdrücklich an die Bundesregierung.

„Finnland, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hat als einzig richtige Konsequenz einen Waffenexportstopp gegen die Türkei verhängt. Zu Recht hat die finnische Regierung entschieden, keine neuen Genehmigungen für Rüstungsexporte zu erteilen und die bereits erteilten Genehmigungen zu überprüfen. Angesichts der todbringenden Militärintervention muss die Bundesregierung dieser Entscheidung sofort folgen“, so Jürgen Grässlin, DFG-VK-Bundessprecher und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. Das skrupellose militärische Vorgehen der Regierung Erdogan gegen Kurdinnen und Kurden im Nordosten des Landes zeigt, wie problematisch auch Waffenexporte an NATO-Staaten sind. Wer Krieg führt oder die Menschenrechte verletzt, darf gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (aus dem Jahr 2008) keine Kriegswaffen eines EU-Landes erhalten – auch nicht aus Deutschland.“

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi             030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK                       0170 611 37 59, graesslin@dfg-vk.de

 

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Neuer Negativ-Rekord beim Waffenhandel

Mitteilung für die Medien

  1. Oktober 2019

 

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung


Rüstungsexportgenehmigungen mit 6,35 Mrd. Euro bereits jetzt über Vorjahreswerten

„Die Bundesregierung genehmigte allein von Januar bis Ende September 2019 Rüstungsexporte in Höhe von 6,35 Mrd. Euro, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht. Damit wurden bereits jetzt mehr Kriegswaffen und Rüstungsgüter genehmigt als in den beiden Vorjahren  (2018: € 4,48Mrd., 2017: € 6,24Mrd.) Dieser Negativ-Rekord  offenbart aufs Neue den skandalösen Widerspruch zwischen dem Mantra von der restriktiven Genehmigungspolitik der Bundesregierung und der de facto exportfreundlichen Praxis. Die GroKo nimmt die tödliche Wirkung dieser Exporte billigend in Kauf und exportiert damit Gewalt und Terror Made in Germany – das muss eine Ende haben!“, fordert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“

„Der höchste Genehmigungswert entfiel auf Ungarn (€ 1.7 Mrd.), das die NATO-Osterweiterung mit Deutschland vorantreibt und die Festung Europa durch seine Grenzpolitik massiv unterstützt. Dahinter folgt bereits Ägypten mit über 800 Mio. Euro. Ebenso befinden sich die Vereinigten Arabischen Emirate mit ca. 200 Mio. Euro unter den Top-Ten-Empfängern deutscher Rüstungsexporte. Allein diese Genehmigungen für die Länder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen entbehren jeder gesetzlichen und moralischen Grundlage und müssen endlich umfassend gestoppt werden. Wer, wie der Bundessicherheitsrat, Kriegswaffenexporte an Ägypten und die VAE genehmigt, der leistet Beihilfe zur vielfachen Verletzung von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts im Jemen-Krieg“, kritisiert Jürgen Grässlin, DFG-VK-Bundessprecher und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. Dabei verweist er auf den Offenen Brief an den Bundessicherheitsrat vom 18.09.2019, in dem mit 55 weiteren Organisationen die Forderung nach einem umfassenden Exportstopp an die Jemen-Militärkoalition erhoben wurde.

„Insgesamt zeigt sich abermals, dass es dringend eines Rüstungsexportkontrollgesetzes bedarf, das eindeutig und einklagbar festlegt, dass u.a. kriegsführende und menschenrechtsverletzende Staaten keine Rüstungsgüter aus Deutschland erhalten dürfen. In der Neufassung der Politischen Grundsätze, die rechtlich nicht bindend sind, kann keine ernstzunehmende Verbesserung in dieser Hinsicht erblickt werden“, so die Koordinatorin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Susanne Weipert. Sie weist dazu auf die vergleichende Auswertung der Politischen Grundsätze durch die Kampagne hin, die in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Diese hat gezeigt, dass der größte Teil der vermeintlichen Neuerungen nur eine Ausformulierung der geübten Praxis darstellen und fügt hinzu: „Neu ist v.a. die Ausrichtung auf die europäische rüstungs- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit. In der Folge werden die Rüstungsexporte aus europäischen Gemeinschaftsprojekten zunehmen und die nationalen Partnerländer eher weniger von ihrem Vetorecht bei kritischen Exporten Gebrauch machen. Jüngst wurde gemeldet, dass Deutschland und Frankreich sich auf eine Veto-Grenze von zwanzig Prozent geeinigt hätten.“

 

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Christine Hoffmann, pax christi             030 200 767 812. c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK                       0170 611 37 59 . graesslin@dfg-vk.de

 

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www.aufschrei-waffenhandel.de

Staatsanwalt ermittelt gegen Münchener Firmen wegen Verkaufs von Überwachungssoftware an die Türkei

PRESSEMITTEILUNG

 

frieden

Berlin, 5. September Ein paar Klicks und die türkische Polizei kann mithören, dank illegal exportierter Überwachungssoftware aus Deutschland: So lautet der Vorwurf der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), von Reporter ohne Grenzen (ROG), des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und von netzpolitik.org. Die Organisationen haben am 5. Juli 2019 gegen mehrere Geschäftsführer der Unternehmen FinFisher GmbH, Finfisher Labs GmbH und Elaman GmbH Strafanzeige erstattet. Das Münchener Firmenkonglomerat soll die Spionagesoftware FinSpy ohne Genehmigung der Bundesregierung an die türkische Regierung verkauft haben.

Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Verstoß des Ausenwirtschaftsgesetzes eingeleitet. Dies könnte mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

FinFisher GmbH, Finfisher Labs GmbH und Elaman GmbH produzieren und vertreiben gemeinsam Überwachungssoftware wie FinSpy. Erst einmal auf den Handys der Zielpersonen installiert, verleiht FinSpy den Überwachungsorganen wie Polizei und Geheimdiensten absolute Kontrolle. FinSpy tauchte im Sommer 2017 auf einer türkischen Webseite auf, die als Mobilisierungswebseite der türkischen Oppositionsbewegung getarnt war.

„Seit Jahren unterstützt Reporter ohne Grenzen türkische Journalisten durch Nothilfe, für sie hat die staatliche Überwachung ihrer Kommunikation schwerste Folgen“, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer bei ROG. „Dass hier deutsche Spionagesoftware von der türkischen Regierung genutzt wurde, um gegen Oppositionelle und Medienschaffende vorzugehen, ist ein Skandal.“

Um Exporte an repressive Regime wie die Türkei zu verhindern, wurden 2015 europaweit Genehmigungspflichten für Exporte von Überwachungssoftware an Länder außerhalb der EU eingeführt. „Verstöße gegen die Exportbestimmungen sind strafbar. Bei deutschen Exporten schaut die Bundesregierung jedoch offensichtlich nicht so genau hin“, so Sarah Lincoln von der GFF. „FinFisher und Elaman betreiben ihre Geschäfte weiter, als wäre nichts gewesen. Dem muss die Justiz endlich Einhalt gebieten und ein Strafverfahren eröffnen.“

Welche Folgen der Einsatz von Überwachungssoftware hat, zeigt die Erfahrung aus Fällen in Syrien und Bahrain: „Auf die digitale Überwachung folgen in repressiven Staaten oft Haft und Folter. Doch die Softwarehersteller weisen jede Verantwortung dafür von sich“, sagt Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. „Die aktuelle Rechtslage in Deutschland und Europa macht eine effiziente Strafverfolgung nahezu unmöglich, hier braucht es dringend Gesetzesänderungen.“

Auf parlamentarische Anfragen hin, zuletzt noch am 19. Juni 2019, bestätigte die Bundesregierung, dass sie seit Einführung der Genehmigungspflichten im Januar 2015 keine Exportgenehmigung für Intrusionsoftware wie FinSpy erteilt hat. „IT-Analysen bestätigen, dass es sich bei den in der Türkei im Sommer 2017 gefundenen Softwaresamples um die deutsche Spionagesoftware FinSpy handelt und dass diese FinSpy-Version nach Einführung der Genehmigungspflicht produziert wurde“, sagt Andre Meister von netzpolitik.org. „Dieselbe Software wird auch vom Bundeskriminalamt als Staatstrojaner eingesetzt, damit subventioniert Deutschland eine Firma, die anderswo zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt.“

Der Export von Überwachungssoftware an die türkische Regierung ist angesichts der anhaltenden Repressionen gegen Journalisten und Oppositionelle besonders brisant. Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 wurden mehr als 50.000 Menschen verhaftet; mehr als 140.000 Menschen wurden aus ihren Berufen entfernt, mehr als hundert Zeitungen und andere Medienorgane wurden geschlossen.

Mehr zu dem Fall FinSpy/Türkei finden Sie hier. Einen Überblick zu den ECCHR-Fällen im Zusammenhang mit Überwachungstechnologie finden Sie hier.

 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) initiiert, koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen. Sie bringt dafür geeignete Klägerinnen mit exzellenten Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: freiheitsrechte.org/spenden.
Im Internet: info@freiheitsrechte.org / www.freiheitsrechte.org / @freiheitsrechte

Reporter ohne Grenzen: Recherchieren, Anklagen, Unterstützen – Reporter ohne Grenzen dokumentiert Verstöße gegen die Presse- und Informationsfreiheit weltweit und alarmiert die Öffentlichkeit, wenn Journalisten und deren Mitarbeiter in Gefahr sind. Wir setzen uns für mehr Sicherheit und besseren Schutz von Journalisten ein. Wir kämpfen online wie offline gegen Zensur, gegen den Einsatz sowie den Export von Überwachungstechnologie und gegen restriktive Mediengesetze.
Im Internet: www.reporter-ohne-grenzen.de

Dem Unrecht das Recht entgegensetzten – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), einer weltweit agierenden juristischen Menschenrechtsorganisation. Das ECCHR nutzt juristische Mittel und Wege, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftlicher Ausbeutung und abgeschotteten Grenzen nicht ungestraft davonkommen.
Im Internet: www.ecchr.eu

netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheitsrechte. Die Journalisten recherchieren seit vielen Jahren zu Überwachungstechnologien wie Staatstrojanern, sie haben u.a. Verträge von BKA und LKA Berlin mit FinFisher FinSpy veröffentlicht.
Im Internet: www.netzpolitik.org

14.06.: Mit dem Rechtsstaat gegen Rheinmetall?

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Informations- und Diskussionsveranstaltung

 

Fr. 14. Juni, 19 Uhr

Vierte Welt, Kottbusser Tor/Außentreppe Adalbertstr. 96 https://interventionistische-linke.org/termin/mit-dem-rechtsstaat-gegen-rheinmetall

 

Erst Heckler&Koch, dann SIG Sauer. Ist Rheinmetall der nächste?

 

Droht dem Rüstungskonzern Rheinmetall ein Gerichtsverfahren? Die Waffenhersteller Heckler&Koch und SIG Sauer wurden bereits wegen illegaler Waffenlieferungen verurteilt: Mitarbeiter*innen und (Ex-)Manager bekamen Bewährungsstrafen, die Konzerne müssen Strafen in Millionenhöhe zahlen. Auch gegen die italienische Tochter des Rüstungskonzerns Rheinmetall ist Anzeige erstattet worden.

 

Die Vereinten Nationen sprechen vom Jemenkrieg als von der größten humanitären Katastrophe der Welt. Cholera ist ausgebrochen. Hunger wird als Waffe eingesetzt. Parouillenboote der deutschen Lürssen-Werft werden mutmaßlich eingesetzt, um die Seeblockade des Jemen aufrechtzuerhalten.

 

Und auch Rheinmetall mischt ganz vorne mit bei dieser Katastrophe: RWM Italia S.p.A, die italienische Tochter des Rüstungskonzern Rheinmetall, liefert u.a. Munition an die von Saudi-Arabien geführte Golfallianz im Jemenkrieg. Bei den Luftangriffen der Allianz werden immer wieder Zivilist*innen getötet und zivile Einrichtungen zerstört. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat deshalb Anzeige gegen Manager*innen Rheinmetall-Tochter gestellt.

 

Wir wollen gemeinsam mit Jan van Aken, Ex-Bundestagsabgeordneter DIE LINKE und Prozessbeobachter im Heckler&Koch-Prozess und Miriam Saage-Maas, Rechtsanwältin und Leiterin des Programms Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR, über den Krieg im Jemen, die Rolle deutscher Rüstungskonzerne darin und den Sinn und Effekt von rechtstaatlichen Mitteln gegen Waffenexporte und -industrie sprechen.

 

Freitag, 14. Juni, 19:00 Uhr

Ort: Vierte Welt, Kottbusser Tor im Zentrum Kreuzberg, Zugang über die Außentreppe Adalbertstr. 96.

Wegbeschreibung: Treppe zum Cafe Kotti hinauf, auf der Galerie nach rechts, am Wettbüro vorbei, über die Adalbertstr., durch die Gittertür, nach ca. 100m das letzte Ladenlokal.

 

Hintergrundartikel aus „analyse und kritik“:

https://www.akweb.de/ak_s/ak649/04.htm

„Made in Germany“ – „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ zeigt Folgen deutscher Rüstungsexporte in Kriegsgebiete

Berlin, 07.06.2019

 

Plakat in U-Französische Straße Berlin.JPG

 

Plakataktion in der U-Bahn-Station „Französische Straße“, Berlin vom 7. – 17.06.2019
Kriegsszenen statt bunter Werbung. Am Bahnsteig des U-Bahnhofes „Französische Straße“ in Berlin, unweit des Regierungsviertels werden Kriegsszenen im Großformat plakatiert: Zerstörte Städte, Landstriche und brennende Fahrzeuge in Aden und Saada im Jemen sowie Afrin in Nordsyrien. Städte, in denen der Einsatz deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter nachgewiesen ist. „Mit Rüstungslieferungen in Krisenregionen verändert Deutschland das Gesicht dieser Welt“ – so heißt es auf den Plakaten. Daher sind die symbolhaften Szenen in den Landesfarben Schwarz, Rot und Gold gefärbt.

 

Nach wie vor aktuell und besonders brisant sind die Rüstungsexporte an die Kriegskoalition im Jemen. Durch den Krieg, der seit mittlerweile vier Jahren andauert, befindet sich das Land in der größten humanitären Katastrophe der Gegenwart: 24 Millionen Menschen benötigen dringend humanitäre Hilfe, 14 Millionen sind akut von Hunger bedroht. 56.000 Menschen sollen allein zwischen Januar 2016 und Oktober 2018 getötet worden sein. Allen Konfliktparteien werden Kriegsverbrechen vorgeworfen.

 

„Deshalb fordert die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ die Bundesregierung auf, endlich einen dauerhaften und lückenlosen Rüstungsexportstopp für alle Länder zu verhängen, die am Jemen-Krieg beteiligt sind. Für ein solches Embargo muss sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen“, ergänzt Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben und Sprecherin der  „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

 

„Es ist kaum noch zu zählen, wie oft versprochen wurde, keine Rüstungsexporte mehr an die Jemen-Kriegsparteien zu genehmigen. Doch alle bisherigen Vereinbarungen und Einschränkungen lassen Hintertüren offen. Dabei stehen Rüstungsexporte an kriegführende Länder wie Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate im eklatanten Widerspruch zu nationalen und europäischen Grundsätzen“, kritisiert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

 

„Deutsche Rüstungsexporte in Krisenregionen befördern Unterdrückung, Krieg und Gewalt. Das zeigen auch die Bilder von Leopard-Panzern beim völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in Afrin“, sagt Jürgen Grässlin, DFG-VK-Bundesvorsitzender und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. „Es braucht ein radikales Umdenken in der deutschen Rüstungsexportpolitik. Auf dem Weg zu einem grundsätzlichen Rüstungsexportverbot muss die Bundesregierung umgehend Rüstungsexporte an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten stoppen!“, so Grässlin weiter.

Plakate Afrin und Saada in U-Bahn.jpg

 

Die drei Motive der Serie sowie Hintergrundinformationen über die Orte und dort eingesetzte Rüstungsgüter „Made in Germany“, finden Sie unter:

https://www.aufschrei-waffenhandel.de/termine-aktionen/motivserie-made-in-germany/

 

 

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi             0177-52 83 530 . c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK                       0170-611 37 59 . graesslin@dfg-vk.de

 

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

 

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

 

www.aufschrei-waffenhandel.de

Newsletter 0/7_2019 – abrüsten statt aufrüsten

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

dieser Newsletter beinhaltet die Antwort des Arbeitsausschusses „Abrüsten statt Aufrüsten“ auf Wolfgang Ischingers Aussage das „[o]hne das NATO-Bündnis (…) Deutschland das Doppelte für Verteidigung ausgeben“ müsse und Hinweise auf verschiedene Aktionen.

 

Pressemitteilung: Antwort auf Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Stiftung der Münchener Sicherheitskonferenz

„Ohne das NATO-Bündnis müsste Deutschland das Doppelte für Verteidigung ausgeben.“ Dieser unsinnigen Meinung widerspricht der Arbeitsausschuss der Initiative „Abrüsten statt aufrüsten“. Frieden und Sicherheit werden nicht durch Aufrüstung gesichert. (…)

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Neue Atomwaffen in Europa und weitere Aufrüstung – zwei Seiten einer extrem kostspieligen Medaille

Der INF-Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme wurde von den USA und Russland gekündigt und wird in sechs Monaten auslaufen. Damit endet der wichtigste Abrüstungsvertrag aus der Zeit des „kalten Krieges“.

Eine neue nukleare Aufrüstung droht mit unabsehbaren Folgen. Aber nicht nur das. Neue Atomwaffen und die Modernisierung der bestehen Waffensysteme kosten die Steuerzahler*innen in den nächsten 10 Jahren mindestens 1 Billion Euro.

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„Zeitung gegen den Krieg“ zum Ostermarsch 2019 und zu „20 Jahre Kosovo-Krieg“

Ab dem 11. April 2019 kann die diesjährige „Zeitung gegen den Krieg“ bestellt werden. Zu folgenden Themen wird unter anderem in dieser Ausgabe berichtet:

– Der Nato-Krieg gegen Belgrad, der sich aktuell zum 20. Mal jährt: Was waren die Gründe? Welche Substanz hatten die Begründungen? Wie sieht es heute auf dem Gebiet von Ex-Jugoslawien aus
– Die spezifische Bedeutung des Kosovo-Kriegs für Deutschland („Nie wieder Krieg“) und die fatale Rolle, die dabei SPD und Grüne als Regierungsparteien und Kriegspartei spielten
– 20 Jahre ZgK: diese Zeitung erschien zum ersten Mal eine Woche nach Beginn des Kosovokriegs.
– Die Aufkündigung des INF-Vertrags durch die USA, die sich letzten Endes gegen die Volksrepublik China richtet
– Der Zusammenhang von Umweltzerstörung, Klimaerwärmung und wachsenden Kriegsgefahren
– Die Nato-Aufrüstung und der kommende Nato-Gipfel Ende 2019

Den vollen Ankündigungstext, alle Themeninhalte und wie Sie die Zeitung gegen den Krieg bestellen können finden Sie hier.

Auch 2019 stehen die meisten Ostermärsche im Zeichen von “abrüsten statt aufrüsten”.

Über die Webseite der Friedenskooperative finden Sie viele Informationen über die bevorstehenden Ostermärsche und andere Eventformate. Bisher sind rund 101 Event registriert die von Rostock bis zum Bodensee reichen und von Köln bis Frankfurt (Oder) spannen. Sie finden bestimmt auch eine Veranstaltung in Ihrer Nähe.

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Vernetzungstreffen des Kölner Kampagnen-Bündnis „Abrüsten statt Aufrüsten“

8. April 2019 um 19 Uhr im Friedensbildungswerk Köln; Obenmarspforten 7-11, 50667 Köln

zu folgenden Themen:

– Inhaltliche Informationsveranstaltung zu “Abrüsten statt Aufrüsten” zusammen mit Gewerkschaften

– Ostermarschauftaktveranstaltung in Köln am Samstag, 20. April zwischen 11 und 13 Uhr, Bahnhofsvorplatz:

– weitere Vorplanungen zum 1. Mai und zum 1. September

– inhaltliche Ergänzung und Beteiligung an Demo „Ein Europa für alle“ am 19.5. in Köln

– weitere Aktionstage / Termine / Verschiedenes

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Friedenskundgebung in Gera „Abrüsten statt aufrüsten – Für ein Europa des Friedens!“ am Ostersamstag 20.4.2019, 10-13 Uhr Bachgasse/ Eventfläche

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FRIKO Cottbus organisiert den 4. Niederlausitzer Ostermarsch am 22.4. 2019 in Cottbus

Prominente Unterstützer:
Christiane Raymann und Wolfgang Gehrcke,DIE LINKE
Prof.Dr. Matthias Koziol, Vizepräsident der Uni Cottbus-Senftenberg
Friedensglockengesellschaft Berlin
Matthias Kießling, Urgestein der regionalen Liedermacher
Mark Kofi Asamoh, Musiker
CSD-Cottbus
Greenpeace Cottbus

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Neues Material – Aktionsschilder zu Bildung, Kitas, Rente und Wohnen

Neben Aufklebern, Bannern, Plakaten, Unterschriftenlisten und Zeitugnen gibt es zu den Ostermärschen nun zwei neue Aktionsschilder. Auf dem einen Schild steht „Bildung statt Bomben“ (Vorderseite) und „Kitas statt Kanonen“ (Rückseite), auf dem anderen „Wohnen statt Drohnen“ und „Rente statt Raketen“. Außerdem gibt es für das Unterschriftensammeln nun Schreibbretter im Design von „abrüsten statt aufrüsten“. Das Material könnt Ihr im Shop des Netzwerk Friedenskooperative bestellen unter: https://www.friedenskooperative.de/shop?typ=153Unterschriftenlisten zurückschicken

Vielen Dank an die fleißigen Sammler*innen!

Wir bitten euch die Offline-Unterschriften nicht zu bunkern sondern umgehend zurückzusenden an das Netzwerk Friedenskooperative oder die Friedens- und Zukunftswerkstatt, damit wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Unterschriften behalten und über neue Erfolge informieren können. Danke!

Jetzt „abrüsten statt aufrüsten“ unterschreiben (falls noch nicht geschehen).

 

Landgericht Kiel verurteilt Führungskräfte des Waffenherstellers Sig Sauer wegen illegaler Waffenlieferungen nach Kolumbien

Mitteilung für die Medien                                                               

Freiburg/ Stuttgart/ Tübingen/ Berlin, den 03.04.2019

 

Gewinnabschöpfung positiv – Bewährung zu milde

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

Die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ begrüßt die hohe Summe, die von der Firma Sig Sauer eingezogen wird. Die durch einen Deal ermöglichten Bewährungsstrafen hinterlassen jedoch einen mehr als bitteren Beigeschmack. Ein generelles  Kleinwaffenexportverbot bewertet die Kampagne als überfällig.

 

Das Landgericht Kiel hat heute Führungskräfte von Sig Sauer wegen illegaler Waffenlieferungen nach Kolumbien  zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und 18 Monaten und Bewährungsauflagen zwischen 60.000 und 600.000 Euro verurteilt. Von der Firmengruppe sollen mehr als 11 Millionen Euro eingezogen werden. Ausgelöst wurde dieser wichtige Strafprozess gegen  weitere prominente Vertreter der Waffenindustrie unter anderem durch eine Strafanzeige der Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, vertreten durch den Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, im Februar 2014. „Das Urteil ist ein weiterer juristischer Meilenstein zur strafrechtlichen Sanktionierung von Massenvernichtungs-Kleinwaffenexporten in Kriegsgebiete aus reiner Profitgier“, so Rothbauer.

 

„Dieses Strafurteil  ist nach dem Heckler & Koch-Prozess ein weiterer Erfolg für die Aktion Aufschrei- Stoppt den Waffenhandel und die Friedensbewegung. Denn mit ihrer Verurteilung konnten drei Führungskräfte von SIG Sauer des illegalen Waffenhandels überführt werden. Der Deal der Staatsanwaltschaft, Haftstrafen zur Bewährung auszusetzen, ist jedoch ein Schlag ins Gesicht der zahllosen Opfer in Südamerika“, sagt Jürgen Grässlin, der für Aktion Aufschrei 2014 Strafanzeige erstattete.

 

Ein Dossier im Auftrag von terre des hommes, einer der Trägerorganisationen der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, zeigt, dass Sig Sauer-Pistolen wie die SP2022 in Kolumbien weite Verbreitung gefunden haben. Sie wurden illegal gehandelt und gerieten in die Hände illegaler bewaffneter Gruppen. Paramilitärs, Guerilla, Drogenkartelle, Kriminelle und auch Armeeangehörige haben sie für Verbrechen verwendet, bei denen auch Minderjährige eingesetzt wurden.
„Die wie im Heckler & Koch-Prozess hohe Summe von mehr als 11 Millionen Euro, die von der Firma Sig Sauer eingezogen wird, begrüße ich. Dies sollte ein Warnsignal an alle anderen Rüstungsfirmen in Deutschland sein, dass illegale Waffenexporte in Krisenregionen nicht ohne Konsequenz bleiben. Die durch einen Deal ermöglichten Bewährungsstrafen hinterlassen jedoch einen mehr als bitteren Beigeschmack“, kommentiert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“

 

„Wie bereits im Fall der illegalen G 36-Exporte von Heckler & Koch zeigt der Prozess gegen Sig-Sauer-Verantwortliche, dass der Endverbleib von Kleinwaffen nicht kontrollierbar ist. Die Politik muss aus diesen Verfahren Konsequenzen ziehen“, ergänzt Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.  „Ein Exportverbot für Kleinwaffen, leichte Waffen und zugehörige Munition ist überfällig!“

Über 146.000 Unterschriften gegen Waffenexporte

terre des hommes Deutschland e.V.

Terre des hommes

terre des hommes übergibt Unterschriften einer Petition an den Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie

13.03.2019

Osnabrück (ots). Deutschland ist eine der führenden Nationen beim Export von Waffen, Kriegsgerät und Munition und exportiert diese auch in Kriegs- und Krisengebiete wie den Nahen Osten. Alle 14 Minuten stirbt ein Mensch allein durch Waffen des führenden deutschen Herstellers Heckler & Koch. Wie zuletzt die Prozesse gegen Heckler & Koch und Sig Sauer gezeigt haben, werden deutsche Waffen zudem widerrechtlich in Krisengebieten eingesetzt. Das liegt auch an Gesetzeslücken und groben Mängeln in der Praxis, zum Beispiel der fehlenden Kontrolle des Endverbleibs gelieferter Waffen und fehlenden Sanktionen bei Verstößen. Das Kinderhilfswerk terre des hommes fordert ein Exportverbot von Kleinwaffen und ein restriktives Rüstungsexportgesetz. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat terre des hommes eine Petition gestartet, die über 146.000 Menschen durch ihre Zeichnung unterstützt haben.

»Die Forderung, die Bundesregierung solle ihre Rüstungsexportrichtlinien im Zuge der EU-Harmonisierung den löchrigeren Vorschriften anderer EU-Länder anpassen, geht genau in die falsche Richtung. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung restriktive Gesetzesvorschriften für Rüstungsexporte beschließt und diese dann auch in der Praxis anwendet. Nur so können wir verhindern, dass deutsche Waffen in Länder gelangen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Für Kleinwaffen wie Gewehre und Pistolen fordern wir ein komplettes Exportverbot, denn deren Verbreitung hat sich als nicht kontrollierbar erwiesen«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes, anlässlich der Übergabe der Unterschriften an Klaus Ernst, den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie. »Zudem fallen ihnen besonders viele Zivilisten und Kinder zum Opfer, denn 95 von 100 Kriegsopfern werden durch Kleinwaffen getötet«, so Albert Recknagel.

Skandalöser Deal mit Waffendealern im Sig-Sauer-Strafprozess am Landgericht Kiel

Pressemitteilung zum Strafprozess gegen Verantwortliche von Sig Sauer vor dem Landgericht Kiel

Freiburg, den 28.02.2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

++ Trotz Beihilfe zu Massenmord durch Export von 38.000 Pistolen in 99 Fällen ins Bürgerkriegsland Kolumbien Bewährungsstrafen angekündigt ++

++ Schlag ins Gesicht der Opfer des Einsatzes von Sig-Sauer-Waffen in Kolumbien ++

++ Keine abschreckende Wirkung für zukünftige illegale Waffenhändler ++

++ Bundesregierung muss Rüstungsexportkontrollgesetz verabschieden ++

Angesichts des größten illegalen Rüstungsexports von Kleinwaffen in ein Bürgerkriegsland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wären hohe Haftstrafen zu erwarten gewesen: Fünf Jahre gemäß Außenwirtschaftsgesetz und ggf. zehn Jahre bei Anerkennung gewerblichen Waffenhandels. Schließlich wird den drei Sig-Sauer-Managern zu Recht vorgeworfen, zwischen April 2009 und April 2011 summa summarum rund 47.000 Pistolen des Typs SP 2022 in die USA geliefert zu haben (was noch legal war). Doch gemäß der Anklage wurden davon mehr als 38.000 zu einem Preis von rund 14 Millionen Euro illegal ins Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft. „Waffen wandern, das zeigen meine langjährigen Vor-Ort-Recherchen in Kriegsgebieten“, so der Anzeigenerstatter gegen H&K und Sig Sauer, Jürgen Grässlin. „Das vermeintliche Argument, man liefere Kriegswaffen nur an die Guten, ist bestenfalls Barbiturat fürs Volk.“

Wie das topaktuelle „Dossier: Sig Sauer-Pistolen in Kolumbien“ der Kinderhilfsorganisation terre des hommes belegt (siehe Attachment), sind Sig-Sauer-Pistolen mittlerweile in Kolumbien durch illegalen Handel weit verbreitet, darunter eben auch die SP 2022. Neben der kolumbianischen Polizei (unter ihnen auch Kriminelle), schießen und morden auch illegal bewaffnete Gruppen, wie Paramilitärs, Guerilla und Drogenbanden, sowie in bestimmten Fällen auch Armeeangehörige mit Sig-Sauer-Waffen. Die Zahl der Opfer ist auch unter der Zivilbevölkerung immens hoch. Doch wie bereits beim Strafverfahren gegen Heckler &Koch spielen die Opfer im Prozess gegen Sig Sauer gleichsam keine Rolle.

Der Dramatik dieses Falles ungeachtet zeichnete sich bereits am 26.02.2019, dem Eröffnungstag des Strafverfahrens gegen drei führende Mitarbeiter der Sig-Sauer-Gruppe in Deutschland und der Sig Sauer Inc. in den USA, auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel ein skandalöser Deal mit den Waffendealern ab. Nachdem auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Richter (sic!) die Verlesung aller 99 illegalen Exportfälle frühzeitig unterbunden worden war, präsentierte Oberstaatsanwalt Welz einen Deal gemäß einer Vorabsprache der Staatsanwaltschaft mit den drei Waffendealern von Sig Sauer.

Am 27.02.2019 einigten sich nunmehr Staatsanwaltschaft, Verteidiger und das Landgericht Kiel auf Bewährungsstrafen für die drei Angeschuldigten. Zwei ehemalige Mitarbeiter der Firma mit Sitz in Eckernförde, unter ihnen der Firmenmiteigentümer Michael Lüke, erwarten gemäß Gericht Bewährungsstrafen in Höhe von bis zu elf Monaten. Ron Cohen, der Topmanager der Schwesterfirma Sig Sauer Inc. in den USA, wird mit einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und zehn Monaten bestraft, zudem einer Geldstrafe in Höhe von maximal 900.000 Euro. Zugleich erklärten die Angeklagten ihre Bereitschaft zu Geständnissen.

Für die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ erklärt Jürgen Grässlin: „Die Beihilfe zu massenhaftem Morden durch den Export von 38.000 Pistolen in 99 Fällen ins Bürgerkriegsland Kolumbien wird seitens der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Kiel mit Bewährungsstrafen sanktioniert. Dieser Deal mit den Waffendealern von Sig Sauer ist ein Schlag ins Gesicht der vielzähligen Opfer von Sig-Sauer-Waffen in Kolumbien. Viele Angehörige der Pistolenopfer werden entsetzt sein, dass nicht einmal die Hauptververantwortlichen für den widerrechtlichen Deal mit 38.000 Pistolen inhaftiert werden. Eine für andere Waffenhändler abschreckende Wirkung wird von diesem Urteil definitiv nicht ausgehen – ganz im Gegenteil. Die Botschaft der Kiel Justiz lautet: Wer von illegalen Waffengeschäften in Kriegsgebiete profitiert, muss selbst bei immens hohen Liefermengen allenfalls mit Bewährungsstrafen und Geldbußen rechnen.“

Für Aktion Aufschrei fordert Grässlin „die schnellstmögliche Implementierung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes als Ersatz für das Kriegswaffenkontrollgesetz und das schädliche Außenwirtschaftsgesetz. Dieses neue REKG soll klare rechtliche Vorgaben für ein grundsätzliches Exportverbot von Kriegswaffen festschreiben, die Haftstrafen im Falle der Beihilfe zu Mord und Massenmord bei illegalem Waffenhandel auf bis zu lebenslange Haft erhöhen und den Weg zu einem Klagerecht gegen Rüstungsunternehmen eröffnen. Den Opfern muss in Nebenklagen eine Stimme gegeben werden.“

Jürgen Grässlin,

Strafanzeigenerstatter gegen Sig Sauer (für Aktion Aufschrei) und gegen Heckler & Koch, Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Bundessprecher der DFG-VK, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros mit dem GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE