Breites Bündnis fordert Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

Presseerklärung von PRO ASYL und Connection e.V., 29.3.2022

In einem gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag  fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Bundestag und die Bundesregierung auf, sowohl russischen und belarussischen als auch ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren. Deutschland und alle anderen EU-Länder müssen diese Menschen, die vor dem Kriegseinsatz fliehen, unbürokratisch aufnehmen und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglichen – und auch dafür sorgen, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt wird.

„Unser Ziel ist es, dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem Ukraine-Krieg unkompliziert Schutz und Asyl gewährt wird“, heißt es in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten, der von Connection e.V., der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und rund 40 weiteren Friedens-, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen aus ganz Deutschland unterstützt wird. Das Bündnis bittet die  Bundestagsabgeordneten eindringlich, mit einem entsprechenden Antrag – möglichst überfraktionell – die Bundesregierung mit diesem Schutz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer zu beauftragen. Leider ist dieser Schutz bisher nicht garantiert.

Deserteure aus  der Russischen Föderation und Belarus

Nach derzeitigem Stand müssen geflüchtete Deserteure und Verweigerer aus der Russischen Föderation und Belarus ins Asylverfahren gehen –  mit ungewissem Ausgang. Denn die Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion gilt in Deutschland nach der Praxis von BAMF und Gerichten nicht ohne weiteres als Asylgrund.

Der Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Krieg, unterstützt durch Belarus. Und deshalb gilt für russische und belarussische Soldatinnen und Soldaten, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Artikel 9 der  Qualifikationsrichtline der Europäischen Union: Denjenigen Menschen wird flüchtlingsrechtlicher Schutz zugesagt, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deswegen Bestrafung fürchten müssen (Artikel 9 Abs. 2e).

Gerichte und Behörden stellen oft unerfüllbare Anforderungen

Doch die Erfahrung sieht anders aus: Bisherige Asylverfahren, die sich auf Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie bezogen, haben gezeigt, dass deutsche Behörden und Gerichte sehr hohe Beweisanforderungen stellen, die viele der Betroffenen nicht erfüllen können. Dann droht ihnen Ablehnung und Auslieferung an die Kriegsherren.

So fordern deutsche Behörden und Gerichte von den betroffenen Männern zum Beispiel Einsatzbefehle, die anstehende völkerrechtswidrige Handlungen belegen – was in der Praxis aber schier unmöglich ist. Und auch das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, ist in beiden Ländern eingeschränkt. 

Ausreiseverbot aus Ukraine widerspricht Menschenrechtskonvention

Auch in der Ukraine wird nur ein kleiner Teil der Kriegsdienstverweigerer anerkannt – zu ihnen zählen Mitglieder von kleinen Religionsgemeinschaften wie beispielsweise den Zeugen Jehovas. Wer nicht einer solchen Religionsgemeinschaft angehört, dem wird eine Anerkennung versagt. Auch Reservisten und Soldaten haben keine Möglichkeit der Antragstellung. Zudem widerspricht das derzeit geltende Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren dem 4. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach es jeder Person “freisteht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen“.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 feststellte. Diesem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss in allen Ländern, auch in denen, die sich im Krieg befinden, Geltung verschafft werden. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt und dafür verfolgt wird, muss geschützt werden.

Zwar genießen Menschen aus der Ukraine durch den EU-Ratsbeschluss zum vorübergehenden Schutz für zunächst ein Jahr einen sicheren Aufenthalt. „Bezüglich der Kriegsdienstverweigerer ist jedoch zu bedenken, dass mit Auslaufen dieser Regelung die Frage relevant sein wird, ob und wie Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine verfolgt werden“, heißt es in dem gemeinsamen Appell der  Organisationen.

Denn auch hier zeigt die Erfahrung: In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere Hundert Verweigerer aus allen Teilen der Ukraine nach Deutschland gekommen, um hier Schutz zu finden. Die meisten wurden aber in den Asylverfahren abgelehnt.

Weitere Hintergrundinformationen und Appell an den Deutschen Bundestag: https://de.Connection-eV.org/legal.advice.asylum

Informationen zur Rechtslage für Kriegsdienstverweigerung und Desertion in Belarus, Russische Föderation und Ukraine steht hier.

Informationen zu Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure finden Sie hier.

Der Appell an den Bundestag kann hier heruntergeladen werden.

Die Waffen nieder – nein zum Krieg

Eine erste Reaktion von Reiner Braun und Willi van Ooyen:

Wir verurteilen die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine. Für Krieg gibt es keine Rechtfertigung. Die Mitschuld des Westens besonders der USA und der NATO rechtfertigen keinesfalls diese militärische Aggression.

Die Bombardierungen müssen sofort gestoppt werden. Notwendig ist ein umfassender Waffenstillstand, der Rückzug aller Truppen und ein zurück an den Verhandlungstisch.

Politische Reaktionen des Westens sollten auf die Wiederaufnahme von Gesprächen gerichtet sein, weiteren Hass und Konfrontation vermeiden und nicht die Bevölkerung Russlands treffen. Deswegen lehnen wir Sanktionen ab.

Es gibt keine militärische, sondern nur eine politische Lösung auf der Basis der Prinzipien der gemeinsamen Sicherheit.

Lasst uns gegen den Krieg, für eine Politik der gemeinsamen Sicherheit auf die Straße gehen. Es gibt keine Alternative zu Dialog und Kooperation – gerade jetzt.

Friedens- und Zukunftswerkstatt e. V.

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Tel.: 069 242499.50

Fax: 069 242499.51

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Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag zur Eskalation zwischen Ukraine und Russland

Wir erleben in diesen Tagen eine Zuspitzung im Osten der Ukraine, mit extremen Risiken zur Auslösung eines unkontrollierbaren Krieges zwischen Russland und der NATO. In den hiesigen Medien erfolgt dazu eine einseitige Darstellung mit Schuldzuweisungen an Russland, wobei die Realitäten geradezu auf den Kopf gestellt werden.

Ausgeblendet wird, dass die Separatistenrepubliken in der Ostukraine nach nationalistischer und zum Teil faschistischer Aggression gegen die russischsprachige Bevölkerung in diesen Regionen entstanden sind. Die starke Präsenz rechter, paramilitärischer Kräfte in der Ukraine seit dem Umsturz von 2014 mit Bekenntnissen zur Nazi-Kollaboration während des zweiten Weltkrieges wurden und werden völlig ignoriert.

Die NATO hat aktuell ein großangelegtes Kriegsmanöver „Defender Europe 2021“ in der Schwarzmeerregion begonnen. Damit einhergehend erreicht auch der Feindbildaufbau gegen Russland eine neue Qualität. Die ukrainische Regierung versucht, Russland als alleinigen Sündenbock für die seit 2014 mit der Assoziierung an die EU entstandenen, dramatischen wirtschaftlichen Probleme und Spannungen anzuprangern.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag fordert deshalb von der Bundesregierung ihren Einfluss gegenüber der Regierung der Ukraine und innerhalb der NATO geltend zu machen:

• Das Abkommen Minsk II darf nicht länger durch die Ukraine torpediert werden.

• Die NATO muss die Ausweitung der militärischen Drohkulisse in Osteuropa gegenüber Russland beenden.

Gegenüber den kriegstreibenden Kräften in der Ukraine muss sich insbesondere Deutschland angesichts des anstehenden 80. Jahrestages des Überfalls von Nazi-Deutschland auf die Sowjetunion aus historischer Verantwortung eindeutig positionieren. Eine neue Entspannungspolitik ist unerlässlich. Kooperationsangebote von russischer Seite müssen ernst genommen und dürfen nicht länger mit kriegerischer Rhetorik überdeckt werden.

Frankfurt, den 16.4.2021 Für Rückfragen: Willi van Ooyen