büchel65: Einladung zu erneuter Blockade und Gerichtsverhandlung

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Liebe büchel65-Aktivist*innen,

wie Ihr wisst, wurde gegen einen von uns, Carsten Orth, als damals einzigen im Impressum des Internetauftritts von büchel65 Genannten ein Strafverfahren eingeleitet, während die Verfahren wegen der Blockaden alle eingestellt wurden. Carsten wird zur Last gelegt, als „Veranstalter“ der Blockaden diese nicht als Versammlungen angemeldet zu haben, also in mehr als 20 Fällen „unangemeldete Versammlungen durchgeführt“ zu haben.

Wir, das büchel65-Orgateam, informierten Euch darüber im November letzten Jahres, verbunden mit der Bitte, an das Gericht zu schreiben und dem Richter mitzuteilen, dass Ihr keinen Veranstalter oder Verantwortlichen brauchtet, sondern dass jede Gruppe, jede*r Aktivist*in selbstbestimmt und eigenverantwortlich gehandelt hat. Von solchen Briefen hat das Gericht mehr als 30 bekommen, und die anderen Sechs aus dem siebenköpfigen Orgateam teilten dem Gericht mit, dass wir Sieben gemeinschaftlich die Verantwortung für die büchel65-Internetseite tragen.

Lange haben wir vom Gericht nichts gehört und zwischenzeitlich sah es mal so aus, als ob auch dieses Verfahren eingestellt werden könnte. Aber Mitte April kam dann die Ladung zur

Verhandlung am Amtsgericht Cochem,
Ravenestraße 39, am 22.06. um 9 Uhr im Sitzungssaal 100, I. OG.

Da wir dort mit vielen Betroffenen und/oder Interessierten erscheinen wollen und ein neues Zeichen gegen die Atomwaffen setzen wollen, laden wir Euch ein:

Am Tag der Gerichtsverhandlung wollen wir morgens erneut die Zufahrt zum Fliegerhorst blockieren.

Wir treffen uns am Abend des 21.06. in einem Nachtquartier in der Nähe, essen gemeinsam und besprechen dann die Sitzblockade. Diese wird eine büchel65-Aktion im Rahmen der aktuell laufenden
„Aktionspräsenz 2016“ der Kampagne atomwaffenfrei http://www.buechel-atombombenfrei.de/
Details zum Nachtquartier bekommt Ihr auf Nachfrage, und Einzelheiten der Aktion
wie Uhrzeiten und Anzahl der blockierten Tore entscheiden wir gemeinsam am Abend vorher.

Bitte meldet Euch an per Mail an info.buechel65@buechel-atomwaffenfrei.de, wenn Ihr dabei sein wollt, damit wir Euch die Adresse schicken können und auch, damit wir die Übernachtungen und das Essen planen können. Die Kosten dafür wollen wir wie immer solidarisch aufteilen.

Nehmt bitte teil, wenn Ihr könnt:

  • an der Gerichtsverhandlung, um Polizei und Staatsanwaltschaft zu zeigen,
    es nützt nichts, sich Einen rauszupicken, denn wir sind solidarisch miteinander,
    und wenn, dann müsst Ihr uns alle vor Gericht stellen,
  • an der Blockade, um zu zeigen: Wir sind im Recht und wir lassen uns nicht einschüchtern!

Widerständige Grüße, für eine atomwaffenfreie Welt

Oberlandesgericht Koblenz spricht Friedensaktivisten frei: Aufruf zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel ist nicht strafbar

Koblenz/Stuttgart/Heidelberg, 20.05.2015

PRESSEMITTEILUNG

blockade
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (1 OLG 3 Ss 201/14) hat heute entschieden, dass es nicht strafbar ist, zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel aufzurufen

Der Heidelberger Friedensaktivist und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen hatte im Frühjahr 2013 Flugblätter verteilt und damit zur Teilnahme an den für August 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem rheinland-pfälzischen Atomwaffenlager Büchel aufgerufen. Dafür wurde er Im April 2014 vom Amtsgericht Koblenz wegen öffentlicher Aufforderung zur Nötigung (§§ 111, 240 StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Koblenz hob dann im September 2014 das Urteil auf und sprach Theisen frei. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision eingelegt, weshalb das Oberlandesgericht Koblenz nun entscheiden musste, welches Gericht Recht hat.

Nun hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass Blockaden nicht grundsätzlich verwerflich seien, da sie durch Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) gedeckt sein können. Deshalb sei auch ein Aufruf zu solchen Blockaden nicht grundsätzlich strafbar.

Zur Entscheidung der Koblenzer Richter erklärt Theisen: “Es ist ermutigend, dass das Oberlandesgericht Koblenz seine Entscheidung so deutlich mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit begründet hat, denn die sollte in einer Demokratie immer eine außerordentlich wichtige Rolle spielen, insbesondere in einem Land wie Deutschland.”

Roland Blach (Bundessprecher der DFG-VK, Koordinator der Kampagne atomwaffenfrei.jetzt) erklärt: „Es wäre schön, wenn dieses Signal auch in Berlin und in New York gehört wird. Die Bundesregierung sollte sich zum Ende der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag in den USA all jenen Staaten anschließen, die sich für ein Verbot dieser Massenvernichtungswaffen einsetzen. In diesem Kontext sollte sie allen aktuellen, milliardenschweren Modernisierungsprogrammen der Atomwaffen widersprechen“.