Protest- und Kunstaktion der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Rüstungsexporte – (K)eine Frage der Abwägung!?

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 26.02.2020

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

 

Friedensaktivist*innen protestierten heute vor dem Deutschen Bundestag gegen die Rüstungs-exportpolitik der Bundesregierung. Sie fordern, dass die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen „Keine Frage der Abwägung!“ zwischen Menschenrechten und außen- und sicherheitspolitischen Interessen mehr sein darf. Stattdessen müsse die Einhaltung der Menschenrechte immer das entscheidungsrelevante Kriterium sein. Staaten, wie die der sog. „Arabischen Koalition“, die seit 5 Jahren am Krieg im Jemen beteiligt sind und denen schwere Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen wurden, dürfen keine Rüstungsgüter mehr aus Deutschland erhalten. Die Bundesregierung wird aufgefordert ihre Rüstungsexportpolitik am Schutz der Menschenrechte auszurichten.

 

„Das politische Interesse an den lukrativen Geschäften wiegt für die Bundesregierung immer noch schwerer als die Menschenrechte. Dagegen protestieren wir!  Der heutige Aschermittwoch könnte der Tag der Reue sein und die Bundesregierung endlich die notwendige Umkehr bei den Genehmigungen von Rüstungsexporten beschließen. Die Bundesregierung würde ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen, das alle Lücken und Hintertürchen schließt,“ so Christine Hoffmann, Kampagnensprecherin und pax christi- Generalsekretärin.

 

„Für uns in der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ sind Waffenexporte an menschenrechtsverletzende und kriegführende Staaten KEINE Frage der Abwägung – wir lehnen sie allesamt ab! Sie müssen sofort und dauerhaft gestoppt werden!“, erklärt Jürgen Grässlin, DFG-VK-Bundessprecher und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

 

Der Jemen-Krieg ist nach wie vor das aktuellste und dramatischste Beispiel für eine Rüstungsexportpolitik, bei der die Menschenrechte gegen deutsche sicherheits- und außenpolitische Interessen abgewogen werden. Obwohl die Länder der sogenannten „Arabischen Koalition“ unter der Führung Saudi-Arabiens schwere Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu verantworten haben, werden weiter Rüstungsgeschäfte genehmigt. Nur gegen Saudi-Arabien hat die Bundesregierung einen Rüstungsexportstopp verhängt. Nicht jedoch der Krieg, die Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht, sondern erst die Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi führte dazu. Dieser Genehmigungsstopp wurde bisher zwar jedes halbe Jahr verlängert, jedoch nie auch auf die anderen beteiligten Länder der „Arabischen Koalition“ ausgeweitet, allen voran die Vereinigten Arabischen Emirate. Der entsprechenden Forderung von 56 Organisationen in einem Offenen Briefes an den Bundessicherheitsrat von September 2019 schenkte die Bundesregierung keine Beachtung. Ende März läuft das Exportmoratorium aus und es muss befürchtet werden, dass es nicht erneut verlängert wird.

 

An einer meterhohen Waage, die auf der Wiese vor dem Bundestag aufgestellt wurde, zeigten Friedensaktivist*innen und von Maskenträger*innen dargestellte Regierungsmitglieder die kritisierte Praxis der  Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung, bei der Menschenrechte gegen unterschiedliche politische Interessen abgewogen werden, statt den Menschenrechten uneingeschränkten Vorrang zu geben. Ausgehend von dieser Kritik und der jahre- bzw. jahrzehntelangen Mär von der restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung fordert Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das die Rüstungsexporte massiv einschränkt und die Einhaltung der Menschenrechte zum wichtigsten Entscheidungskriterium macht.

 

Der 26.2. – der bundesweite Aktionstag von „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ ist abgeleitet von der Forderung nach Klarstellung des grundsätzlichen Verbots von Rüstungsexporten in Artikel 26.2 des Grundgesetzes durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz ohne jede Hintertür.

 

 

Die Rede von Jürgen Grässlin finden Sie hier.

 

Die Rede von Christine Hoffman können Sie hier herunterladen.  

Und hier der Link zu den Aktionsfotos

 

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • AGEH • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands •  JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • pax christi – Deutsche Sektion der Internationalen Katholischen Friedensbewegung • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

 

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

ICAN informiert

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ICAN informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7. Juli 2017 wurde der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (TPNW) verabschiedet. Für das zivilgesellschaftliche Engagement in diesem Prozess wurde das internationale ICAN-Bündnis mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Der Vertrag wurde bisher von 34 Staaten ratifiziert, 80 haben bereits unterschrieben (Stand: 01.12.2019). In der diesjährigen Sitzung des ersten Unterausschusses der Vereinten Nationen haben viele Staaten ihre Besorgnis über stagnierende Abrüstung, Modernisierung bestehender Atomwaffenarsenale und die Unterstützung des TPNW ausgedrückt.

Die deutschen ICAN-Partnerorganisationen haben am 20. November 2019 einen Brief an Heiko geschrieben. Darin fordern wir die deutsche Bundesregierung auf, ihre Blockade des TPNW zu beenden und sich für die Ächtung von Atomwaffen einzusetzen. Anbei finden Sie diesen Brief zur Information.

Offener Brief lesen
Gern würden wir Sie weiterhin über neue Publikationen von ICAN unterrichten. Falls Sie daran nicht interessiert sind, melden Sie sich bitte von diesem Drahtbericht ab.

In Kürze veröffentlichen wir z.B. Informationen zur feministischen Kritik an Atomwaffen, Atomwaffenstandorte in Deutschland und dem Verhältnis von TPNW und NVV. 2020 wollen wir unsere Briefingreihe fortsetzen und Stellung zu politischen Entwicklungen nehmen, u.a. zur Überprüfungskonferenz des NVV oder dem Inkrafttreten des TPNW.

Wir hoffen, dass diese Publikationen auf Ihr Interesse stoßen und begrüßen Ihr Feedback, auch zum Brief im Anhang.

Mit herzlichen Grüßen,

Xanthe Hall

für ICAN Deutschland

Publikationsseite anschauen

Zweiter Appell des bundesweiten Netzwerks „Drohnen-Kampagne“: Keine Kampfdrohnen!

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APPELL (12/2019)

Zweiter Appell des bundesweiten Netzwerks „Drohnen-Kampagne“

20. Dezember 2019

Keine Kampfdrohnen!

Vor sieben Jahren forderte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) bewaffnete Drohnen („Kampfdrohnen“) für die Bundeswehr.  Wegen der starken Ablehnung durch die Bevölkerung gab es bis heute noch keine Mehrheit in der Politik für ihre Beschaffung.

Jetzt fordert die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) abermals deutsche Kampfdrohnen. Wir sagen abermals „Nein!       

Wir lehnen Kampfdrohnen ab, weil ihr Einsatz

  • Tötungen ohne ein Risiko für die Angreifenden ermöglicht und damit die Schwelle senkt, militärische Gewalt auszuüben;
  • den Krieg geografisch entgrenzt, weil sie von mobilen oder stationären Bodenstationen aus der Ferne oder sogar aus Deutschland gesteuert werden können;
  • in enger geheimdienstlicher Vernetzung mit solchen verbündeten Staaten ausgeübt wird, die mit bewaffneten Drohnen das Völkerrecht und die Menschenrechte ständig schwer verletzt haben;
  • durch ihre Verbindung mit willkürlichen und völkerrechtswidrigen Tötungen den Hass in den betroffenen Bevölkerungen schürt, Terrorismus fördert, Militärpersonal dadurch gefährdet und die Möglichkeit, friedliche Lösungen zu finden, untergräbt;
  • schwere psychologische Folgen für die Zivilbevölkerung in den betroffenen Gebieten verursacht, die dauerhaft überwacht werden, weil Drohnen wie ein Damoklesschwert über ihnen schweben;
  • zur wissenschaftlich bewiesenen psychologischen Traumatisierung des ausführenden Militärpersonals führt, während noch kein Beweis dafür erbracht wurde, dass diese Waffen Soldatinnen und Soldaten im Feld besser als konventionelle Waffen schützen können;
  • einen gefährlichen Vorstoß für die Nutzung von qualitativ neuen digitalen Technologien zum Töten bedeutet, die Grenzen zwischen Krieg und Frieden verwischt und sich zunehmend und weltweit der verfassungsgemäßen demokratischen Kontrolle entzieht.

Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag,

  • das Versprechen in den Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 endlich einzuhalten, eine offene und ausführliche Prüfung im Bundestag zu den völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von bewaffneten Drohnen durchzuführen und erst danach über ihre Bewaffnung abzustimmen;
  • das Versprechen in den Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 zur Ächtung von autonomen Waffensystemen einzuhalten und umgehend alle Forschungen und Entwicklungen in Deutschland hierzu zu verbieten;
  • die ebenfalls versprochene „breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft“ über die Bewaffnung von Drohnen stattfinden zu lassen, sie zu fördern und in die Beratungen im Bundestag einzubeziehen, weil die rasche Digitalisierung und Automatisierung der Staatsgewalt bis hin zu autonomen Waffensystemen eine steigende zivilgesellschaftliche Verantwortung für die Gestaltung einer friedlichen und demokratischen Zukunft mit sich bringt;
  • sich für ein weltweites Verbot und völkerrechtliche Ächtung solcher Waffensysteme einzusetzen.

Rüstungsexportbericht 2019 der GKKE vorgestellt

GKKE

Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) fordert ausnahmslosen Exportstopp von Kriegswaffen an Drittstaaten

Die neuen Poli­tischen Grund­sätze der Bundes­regierung bedeuten – anders als ange­kündigt – keine Ver­schär­fung der deutschen Rüstungs­export­politik. Mit Blick auf die Nicht­verbrei­tung von Klein- und Leichtwaffen stellen sie zwar einen Fortschritt dar, sagte Prälat Dr. Martin Dutzmann, der evange­lische Vorsitzende der Gemein­samen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) am 17. Dezember 2019 auf der Bundes­presse­konferenz in Berlin. Aller­dings gebe es noch beacht­liche Ausnahme­regelungen. „Die GKKE hält die Überar­beitung der Poli­tischen Grund­sätze für unzureichend und bekräftigt die Forderung nach einem rechtlich verbindlichen Rüstungs­exportkontroll­gesetz. Sie fordert die Bundes­regierung und den Deut­schen Bundestag auf, ein solches Gesetz auszuar­beiten und zu beschließen.“, so Dutzmann.

Auch der übe­rarbeitete Gemein­same Standpunkt der EU für die Kont­rolle der Ausfuhr von Militär­gütern und -technologie bleibt hinter den Erforder­nissen zurück. „Die Chance zu einer substantiellen Stärkung der europäischen Rüstungs­export­kontrolle zu kommen, wurde vertan“, hebt Prälat Dr. Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der GKKE, hervor. „Das Gesamtbild der europäischen Rüstungs­export­kontrolle ist ent­sprechend unerfreulich: Im Zuge verstärkter Rüstungs­kooperation werden restriktive Export­regelungen aufgeweicht, während zugleich die euro­päische Rüstungs­export­kontrolle hinsichtlich ihrer inhalt­lichen und institu­tionellen Rege­lungen stagniert. Die EU wird damit ihrem An­spruch, eine restriktive Rüstungs­export­politik zu betreiben, nicht gerecht. Man fragt sich bisweilen schon, welche Werte die Basis der europäischen Wertegemeinschaft ausmachen“, so Jüsten.

Die Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungs­exporte und Vorstands­mitglied der HSFK, Dr. Simone Wisotzki, betont: „Ein Blick auf die konk­reten Zahlen wie z.B. die Einzel­ausfuhr­genehmi­gungen, die im ersten Halbjahr 2019 erheblich gestiegen sind, macht deutlich, dass kein Trend hin zu einer restriktiven Rüstungs­export­politik erkennbar ist.“ Vielmehr sei der Export an Dritt­staaten mittlerweile zur Regel geworden. „Die GKKE fordert daher die Bundes­regierung auf, sich an ihre selbst­gesetzten Grundsätze zu halten und ausnahms­los keine Kriegs­waffen mehr an Drittstaaten zu liefern, es sei denn, sie kann in wenigen Einzel­fällen tatsächlich eine plausible außen- und sicher­heits­politische Begrün­dung geben“, so Wisotzki.

 

Die State­ments von Martin Dutzmann, Simone Wisotzki und Karl Jüsten sowie eine Vorab­version des Rüstungs­export­berichts 2019 stehen auf der GKKE-Website zum Download bereit.

 

Engagement zeigt Wirkung: Mehrheit im Bundestag für Rüstungsexportkontrollgesetz!

 

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 19.11.2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

„Der jahrelange Einsatz der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ für ein Rüstungsexportkontrollgesetz zeigt jetzt Wirkung in der politischen Debatte im Deutschen Bundestag. Das stärkt unsere Motivation, weiter gegen deutsche Waffenausfuhren zu kämpfen, die den nationalen und internationalen Regelungen widersprechen. Eine Mehrheit in der Bevölkerung gegen Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete haben wir schon seit Langem hinter uns“, betont die Kampagnensprecherin und pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann. Hintergrund dieser Erfolgsmeldung: Im Deutschen Bundestag zeigte sich am vergangenen Donnerstag, dass es auch hier endlich eine Mehrheit für ein Rüstungsexportgesetz gibt. In der Plenardebatte am 14.11. über verschiedene Anträge zum Thema Rüstungsexporte sprachen sich die Redner der SPD für ein „Rüstungsexport(Kontroll-)Gesetz“ aus. Frank Junge (SPD) zeigte sich zudem zuversichtlich, dass dieses noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet wird. Die Linke und Bündnis90/Die Grünen kämpfen seit Jahren dafür, die FDP hatte sich in ihrem jüngsten Wahlprogramm für ein derartiges Gesetz ausgesprochen.

 

„Entscheidend ist jetzt, dass, wenn die Politischen Grundsätze der Bundesregierung betreffend Rüstungsexporte in Gesetzesform gegossen werden, die Lücken und Schwachstellen entweder vorher oder im Schreibprozess des Gesetzes geschlossen und beseitigt werden müssen. Diese Schwächen wurden durch eine Auswertung der jüngst überarbeiteten Grundsätze durch die Kampagne erneut offenbar. Zudem muss in dem Rüstungsexport(Kontroll-)Gesetz unbedingt ausgeschlossen werden, dass die bisher geübte Unterscheidung nach Ländergruppen und Bevorteilung z.B. von NATO-Ländern weiter Bestand hat. Denn das Beispiel Türkei zeigt, dass Bündnisinteressen nicht gegen die Einhaltung des Völkerrechts, die Achtung der Menschenrechte und das Gebot des Gewaltverzichts abgewogen werden dürfen. Sie sind für alle Staaten verpflichtend und müssen entsprechend der Maßstab bei jeder Exportgenehmigung sein“, so Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“

 

„Dass jetzt im Bundestag tatsächlich eine parlamentarische Mehrheit für dieses lang umkämpfte Ziel vorhanden ist, ist ein großer Erfolg der Friedensbewegung und aller Rüstungsexportgegner*innen. Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ fordert daher alle Bundestagsabgeordneten auf, diese Chance umgehend zu nutzen und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Friedensbewegung und friedensbewegter Organisationen in die Wege zu leiten“, ergänzt Hoffmann.

 

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi             030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Susanne Weipert, Aktion-Aufschrei        030 200 767 813, s.weipert@paxchristi.de

 

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

 

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit.

AKTION AUFSCHREI — „Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle – Kommentar zum dt.-frz. Regierungsabkommen“

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Berlin / Freiburg, den 6. November 2019

Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle

Zum deutsch-französischen Regierungsabkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich

Kommentar der Koordinatorin der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Susanne Weipert und der Sprecher*innen der Kampagne Charlotte Kehne, Christine Hoffmann und Jürgen Grässlin

Mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt: das Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle. Denn bei Anwendung des, in dem Abkommen festgelegten „De-minimis“-Grundsatzes entfällt für Rüstungsgüter und bestimmte Kriegswaffen die Notwendigkeit einer Endverbleibserklärung sowie der Genehmigungsvorbehalt bei Re-Export bestimmter Kriegswaffen in Drittländer. Damit wird das Kriegswaffenkontrollgesetz umgangen, die Endverbleibskontrolle geschwächt und eine Blaupause für andere Regierungsabkommen geschaffen, die, auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners, den Maßstab für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabsetzen.

Am 23.10.2019 ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ im Bundeskabinett verabschiedet worden. Bei dessen Aushandlung und Umsetzung hatte und hat der Deutsche Bundestag kein Mitspracherecht.

Die Ziele des Abkommens, wie die „verlässlich[e] Verbringungs- und Ausfuhrmöglichkeiten für den wirtschaftlichen und politischen Erfolg ihrer[1] industriellen und staatlichen Zusammenarbeit“, sollen dadurch erreicht werden, dass Deutschland und Frankreich den jeweiligen Exportvorhaben des anderen Landes von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern an Drittländer möglichst nicht widersprechen. Nur die Beeinträchtigung der „unmittelbaren Interessen“ oder der „nationalen Sicherheit“ gelten als Ausnahmefall. Und dann gilt es, nicht etwa auf den Export zu verzichten, sondern stattdessen „hochrangige Konsultationen“ einzuleiten, „um angemessene Lösungen zu finden“. Bei regierungsseitigen Projekten soll zudem die „widersprechende Vertragspartei alle Anstrengungen [unternehmen], um alternative Lösungen vorzuschlagen“. Das heißt de facto: Hauptsache es kann exportiert werden!

Das wohl weitreichendste Element des Abkommens ist der sog. „De-minimis“-Grundsatz. Dieser kann angewendet werden auf Zulieferungen, die außerhalb regierungs- oder industrieseitiger Kooperationsprojekte stattfinden. Gemäß des „De-minimis“-Grundsatzes gilt, dass, wenn die „Zulieferungen von Teilen, die Kriegswaffen oder Rüstungsgüter sind, in übergeordnete (Waffen-) Systeme integriert werden“ und 20 Prozent des Gesamtwertes dieses Systems nicht überschreiten, „keine Endverbleibserklärung oder Nachweis der Nicht-Wiederausfuhr“ notwendig ist.

Es muss nur noch die Genehmigung zur Ausfuhr oder Verbringung der Zulieferung erteilt werden und das „unverzüglich“. D.h. die Kontrolle über den Re-Export, bzw. die Wiederausfuhr in einen Drittstaat wird aus der Hand gegeben und alleinig der nationalen Genehmigungsbehörden übertragen, die für das belieferte und das Gesamtsystem exportierende Unternehmen zuständig ist. Gemäß des Abkommens also entweder die deutschen oder die französischen Behörden bzw. Entscheidungstragenden.

Es wurde jedoch die Einschränkung vorgenommen, dass „De-minimis“ nicht auf alle Kriegswaffen angewendet werden kann. Denn in der Anlage II des dt.-frz. Abkommens werden die Güter aufgelistet, die von „De-minimis“ ausgenommen sind. Und diese stellen einen großen Teil der Güter der Kriegswaffenliste dar. Im Umkehrschluss steckt jedoch hierin auch das größte Problem: So werden eben nicht alle Kriegswaffen der Kriegswaffenliste erfasst, wie z.B. halbautomatische Gewehre, Sprengkörpervorrichtungen, Flugkörperabwehrsysteme, Feuerleiteinrichtungen, Rohre und Verschlüsse für „Rohrwaffen“. (Einschränkungen für „Rüstungsgüter, die nach Umfang oder Bedeutung für eine Kriegswaffe wesentlich sind“, sind nicht vorgesehen, obwohl nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung auch diese „nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserklärungen, die ein Re-Exportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt“ werden.)

D.h., die von den Ausnahmen nicht erfassten Kriegswaffen und Rüstungsgüter können ohne vorliegende Endverbleibserklärung und Re-Exportgenehmigung in Drittländer weiterexportiert werden, wenn sie in ein „übergeordnetes (Waffen-)System“ integriert wurden und 20 Prozent des Gesamtwertes dieses Gesamtsystems nicht überschreiten.

Da laut Abkommen die Unternehmen den „Wunsch“ nach Anwendung von „De-minimis“ anmelden können, appelliert die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ nachdrücklich an die Genehmigungsbehörden, dem nicht nachzukommen und auf ihren Kontrollrechten zu beharren. Denn die Welt braucht nicht mehr Waffen und erst recht nicht weniger Kontrolle über den Endverbleib dieser Waffen. Daher sollte die Bundesregierung die jetzt schon laxe Genehmigungspolitik nicht noch weiter aufweichen. Im Gegenteil, sie muss ihre Kontrollpflicht vollumfänglich wahrnehmen, statt sie aus den Händen zu geben und entsprechend ihrer eigenen Politischen Grundsätze und den bestehenden nationalen und internationalen Gesetzen und Verpflichtungen handeln.

In Anbetracht der Ausnahmen, die für bestimmte Kriegswaffen pro „De-minimis“ gemacht wurden, von anderen Rüstungsgütern ganz zu schweigen, stellt sich die Frage, wer von dieser Neuregelung profitiert? Welche Unternehmen saßen mit am Verhandlungstisch, um für „ihre“ Waffentypen den Wegfall einer Endverbleibserklärung und der Re-Exportgenehmigung zu erwirken?

Für die Friedensbewegung und die Rüstungsexportgegner*innen wird es durch das Abkommen in Zukunft noch schwerer nachzuweisen, dass bestimmte Waffen gesetzeswidrig an Drittstaaten weiterexportiert wurden. Und wenn das Abkommen zur Blaupause für weitere Regierungsabkommen in Europa wird, dann wird sich die Endmontage von Großwaffensystemen zunehmend in die Länder verlagern, die die laxeste, bzw. exportfreundlichste Genehmigungspolitik haben. Vor diesem Hintergrund braucht es umso mehr, als einen ersten Schritt, eine Verschärfung sowie konsequente und einheitlich restriktive Umsetzung der Kriterien des, für alle EU-Staaten verbindlichen Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten.

Dt.-Frz. Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich, Oktober 2019
Kommentar-dt-frz-Abkommen Rüstungsexportkontrolle

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi, 030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK, 0170 611 37 59, graesslin@dfg-vk.de

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[1] Der Vertragsparteien Deutschland und Frankreich

 

Sofortiges Rüstungsexportverbot gegen Türkei

Mitteilung an die Medien

 

Berlin / Freiburg, den 11. Oktober 2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

 

Keine Waffen für völkerrechtswidrigen Militäreinsatz in Syrien

„Erneut greift die Türkei kurdische Städte in Syrien an. Es sind bereits Tote zu beklagen und es wird von 60 000 Menschen auf der Flucht berichtet. Diesen Einmarsch der Türkei im Nordosten Syriens verurteilen wir und begrüßen, dass auch die deutsche Bundesregierung und EU-Kommissionspräsident Juncker die sofortige Beendigung des Militäreinsatzes fordern. Aus diesen Worten müssen unmittelbare politische Konsequenzen der Bundesregierung folgen. Die Waffenexporte in die Türkei müssen sofort gestoppt werden. Bereits erteilte Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und Rüstungsgüter müssen zurückgezogen und neue Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden. Wir müssen verhindern, dass die Türkei auch mit weiteren deutschen Waffen völkerrechtswidrig Krieg in Syrien führt“, appelliert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ nachdrücklich an die Bundesregierung.

„Finnland, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hat als einzig richtige Konsequenz einen Waffenexportstopp gegen die Türkei verhängt. Zu Recht hat die finnische Regierung entschieden, keine neuen Genehmigungen für Rüstungsexporte zu erteilen und die bereits erteilten Genehmigungen zu überprüfen. Angesichts der todbringenden Militärintervention muss die Bundesregierung dieser Entscheidung sofort folgen“, so Jürgen Grässlin, DFG-VK-Bundessprecher und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. Das skrupellose militärische Vorgehen der Regierung Erdogan gegen Kurdinnen und Kurden im Nordosten des Landes zeigt, wie problematisch auch Waffenexporte an NATO-Staaten sind. Wer Krieg führt oder die Menschenrechte verletzt, darf gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (aus dem Jahr 2008) keine Kriegswaffen eines EU-Landes erhalten – auch nicht aus Deutschland.“

Kontakt für die Medien

Christine Hoffmann, pax christi             030 200 767 812, c.hoffmann@paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK                       0170 611 37 59, graesslin@dfg-vk.de

 

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)

 

Viele weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne mit

Skandalöser Deal mit Waffendealern im Sig-Sauer-Strafprozess am Landgericht Kiel

Pressemitteilung zum Strafprozess gegen Verantwortliche von Sig Sauer vor dem Landgericht Kiel

Freiburg, den 28.02.2019

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

++ Trotz Beihilfe zu Massenmord durch Export von 38.000 Pistolen in 99 Fällen ins Bürgerkriegsland Kolumbien Bewährungsstrafen angekündigt ++

++ Schlag ins Gesicht der Opfer des Einsatzes von Sig-Sauer-Waffen in Kolumbien ++

++ Keine abschreckende Wirkung für zukünftige illegale Waffenhändler ++

++ Bundesregierung muss Rüstungsexportkontrollgesetz verabschieden ++

Angesichts des größten illegalen Rüstungsexports von Kleinwaffen in ein Bürgerkriegsland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wären hohe Haftstrafen zu erwarten gewesen: Fünf Jahre gemäß Außenwirtschaftsgesetz und ggf. zehn Jahre bei Anerkennung gewerblichen Waffenhandels. Schließlich wird den drei Sig-Sauer-Managern zu Recht vorgeworfen, zwischen April 2009 und April 2011 summa summarum rund 47.000 Pistolen des Typs SP 2022 in die USA geliefert zu haben (was noch legal war). Doch gemäß der Anklage wurden davon mehr als 38.000 zu einem Preis von rund 14 Millionen Euro illegal ins Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft. „Waffen wandern, das zeigen meine langjährigen Vor-Ort-Recherchen in Kriegsgebieten“, so der Anzeigenerstatter gegen H&K und Sig Sauer, Jürgen Grässlin. „Das vermeintliche Argument, man liefere Kriegswaffen nur an die Guten, ist bestenfalls Barbiturat fürs Volk.“

Wie das topaktuelle „Dossier: Sig Sauer-Pistolen in Kolumbien“ der Kinderhilfsorganisation terre des hommes belegt (siehe Attachment), sind Sig-Sauer-Pistolen mittlerweile in Kolumbien durch illegalen Handel weit verbreitet, darunter eben auch die SP 2022. Neben der kolumbianischen Polizei (unter ihnen auch Kriminelle), schießen und morden auch illegal bewaffnete Gruppen, wie Paramilitärs, Guerilla und Drogenbanden, sowie in bestimmten Fällen auch Armeeangehörige mit Sig-Sauer-Waffen. Die Zahl der Opfer ist auch unter der Zivilbevölkerung immens hoch. Doch wie bereits beim Strafverfahren gegen Heckler &Koch spielen die Opfer im Prozess gegen Sig Sauer gleichsam keine Rolle.

Der Dramatik dieses Falles ungeachtet zeichnete sich bereits am 26.02.2019, dem Eröffnungstag des Strafverfahrens gegen drei führende Mitarbeiter der Sig-Sauer-Gruppe in Deutschland und der Sig Sauer Inc. in den USA, auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel ein skandalöser Deal mit den Waffendealern ab. Nachdem auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Richter (sic!) die Verlesung aller 99 illegalen Exportfälle frühzeitig unterbunden worden war, präsentierte Oberstaatsanwalt Welz einen Deal gemäß einer Vorabsprache der Staatsanwaltschaft mit den drei Waffendealern von Sig Sauer.

Am 27.02.2019 einigten sich nunmehr Staatsanwaltschaft, Verteidiger und das Landgericht Kiel auf Bewährungsstrafen für die drei Angeschuldigten. Zwei ehemalige Mitarbeiter der Firma mit Sitz in Eckernförde, unter ihnen der Firmenmiteigentümer Michael Lüke, erwarten gemäß Gericht Bewährungsstrafen in Höhe von bis zu elf Monaten. Ron Cohen, der Topmanager der Schwesterfirma Sig Sauer Inc. in den USA, wird mit einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und zehn Monaten bestraft, zudem einer Geldstrafe in Höhe von maximal 900.000 Euro. Zugleich erklärten die Angeklagten ihre Bereitschaft zu Geständnissen.

Für die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ erklärt Jürgen Grässlin: „Die Beihilfe zu massenhaftem Morden durch den Export von 38.000 Pistolen in 99 Fällen ins Bürgerkriegsland Kolumbien wird seitens der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Kiel mit Bewährungsstrafen sanktioniert. Dieser Deal mit den Waffendealern von Sig Sauer ist ein Schlag ins Gesicht der vielzähligen Opfer von Sig-Sauer-Waffen in Kolumbien. Viele Angehörige der Pistolenopfer werden entsetzt sein, dass nicht einmal die Hauptververantwortlichen für den widerrechtlichen Deal mit 38.000 Pistolen inhaftiert werden. Eine für andere Waffenhändler abschreckende Wirkung wird von diesem Urteil definitiv nicht ausgehen – ganz im Gegenteil. Die Botschaft der Kiel Justiz lautet: Wer von illegalen Waffengeschäften in Kriegsgebiete profitiert, muss selbst bei immens hohen Liefermengen allenfalls mit Bewährungsstrafen und Geldbußen rechnen.“

Für Aktion Aufschrei fordert Grässlin „die schnellstmögliche Implementierung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes als Ersatz für das Kriegswaffenkontrollgesetz und das schädliche Außenwirtschaftsgesetz. Dieses neue REKG soll klare rechtliche Vorgaben für ein grundsätzliches Exportverbot von Kriegswaffen festschreiben, die Haftstrafen im Falle der Beihilfe zu Mord und Massenmord bei illegalem Waffenhandel auf bis zu lebenslange Haft erhöhen und den Weg zu einem Klagerecht gegen Rüstungsunternehmen eröffnen. Den Opfern muss in Nebenklagen eine Stimme gegeben werden.“

Jürgen Grässlin,

Strafanzeigenerstatter gegen Sig Sauer (für Aktion Aufschrei) und gegen Heckler & Koch, Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Bundessprecher der DFG-VK, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros mit dem GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE

Newsletter der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! Nr. 101 vom 25.10.2018

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

machen auch Sie mit und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift den offenen Brief des Netzwerks Friedenskooperative an Bundeskanzlerin Merkel mit der Forderung, jegliche Rüstungsexporte an Saudi-Arabien einzustellen. Denn es besteht die Gefahr, dass – wenn die Empörung über die Tötung des regimekritischen Journalisten Jamal Kashoggi durch andere Nachrichten in den Hintergrund gerückt ist – auch künftig Kriegswaffen und Rüstungsgüter weiter an das saudische Regime geliefert werden.

Und auch wenn der türkische Präsident Erdogan derzeit einen scharfen Kritiker der saudischen Regierung gibt, sollten wir uns daran erinnern, dass auch er zum Beispiel missliebige JournalistInnen verfolgt und die türkische Armee mit deutschen Leopard-Panzern völkerrechtswidrig in Nordsyrien einmarschieren ließ. Dennoch wird nach „Stern“-Informationen die Nachrüstung von Panzern in der Türkei mithilfe von deutschen Fachkräften bereits vorangetrieben.

Wie dem Zwischenbericht über die deutschen Rüstungsexporte 2018 zu entnehmen ist, betrafen im ersten Halbjahr 2018 fast 60 Prozent aller Waffenexportgenehmigungen Drittländer – darunter vor allem Algerien und Saudi-Arabien. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum gab es zwar einen Rückgang der Waffenexportgenehmigungen insgesamt und auch was Kleinwaffen betrifft, die Erfahrung lehrt jedoch, dass wir mit unseren Aktionen dennoch nicht nachlassen dürfen.

Die im Folgenden angerissenen Themen sind eine kleine Auswahl der zahlreichen Meldungen zu Rüstungsexporten. Lesen Sie mehr davon auf unserer Website unter „Neues“.

Mit herzlichen Grüßen

Anke Wollny und Otto Reger
Online-Redakteurin und Online-Redakteur der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Jetzt unterzeichnen: Verbieten Sie Waffenexporte nach Saudi-Arabien, Frau Merkel!
Das Netzwerk Friedenskooperative fordert in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel, jegliche Rüstungsexporte an Saudi-Arabien einzustellen. Dies müsse auch noch nicht abgewickelte Waffenlieferungen beinhalten. Unterschreiben auch Sie den Brief.

Rüstungsgeschäfte mit Saudi-Arabien sofort stoppen: Kehrtwende bei Rüstungsexporten gefordert
Die Aufschrei-Sprecher fordern unter anderem einen sofortigen umfassenden Stopp aller Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien und an alle anderen am Jemenkrieg beteiligten Staaten. Dafür muss sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen.

Rüstungsexportzwischenbericht 2018: 60 Prozent der Waffenausfuhren gingen in Drittstaaten
Die Bundesregierung hat den Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2018 veröffentlicht. Demnach hat sie in dieser Zeit Einzelausfuhren in Höhe von 2,57 Milliarden Euro genehmigt. Fast 60 Prozent davon betrafen Ausfuhren in Drittländer.

Anhörung des Wirtschaftsausschusses mit Kampagnensprecherin als Sachverständige: Kleinwaffen- und Munitionsexport absolut verbieten
Aufschrei-Sprecherin Christine Hoffmann war als Expertin zur Anhörung zum Thema „Export von Rüstungsgütern“ in den Wirtschaftsausschuss des Bundestages eingeladen. Sie machte sich für ein Exportverbot von Kleinwaffen und Munition stark.

Stern: Upgrade von Leopard-Panzern in Türkei schon im Gange?
Das Magazin „Stern“ vermutet, dass die Freilassung des Journalisten Deniz Yücel aus türkischer Haft doch mit einem Panzerdeal erkauft worden sein könnte. Dafür, so die Zeitschrift, gebe es neue Indizien.

„Die Anstalt“-Folge über Rüstungsexporte für DAfF-Preis nominiert
Am 27. März befasste sich die Kabarettsendung „Die Anstalt“ mit deutschen Waffenexporten. Auch Aufschrei-Sprecher Jürgen Grässlin wirkte dabei mit. Nun wurde diese Folge für den diesjährigen Preis der Deutschen Akademie für Fernsehen (DAfF) im nominiert.

Radio Lora München: Interview mit Aufschrei-Sprecherin Charlotte Kehne
Radio Lora München sprach mit Aufschrei-Sprecherin Charlotte Kehne unter anderem über die jüngst erlaubten Waffenexporte an Saudi-Arabien und Co., über die Intransparenz bei deutschen Waffenexporten und die Forderungen der Aktion Aufschrei.

Hauptversammlung Heckler & Koch: Kritische Aktionäre fordern Stopp von Waffenexporten in menschenrechtsverletzende Staaten
Am 21. September fand in Rottweil die Hauptversammlung von Heckler & Koch statt. Auch die Kritischen Aktionäre waren da. Sie machten gut die Hälfte der Teilnehmer aus und konfrontieren den Vorstand mit kritischen Fragen und zahlreichen Forderungen.

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Ausstieg aus dem INF-Vertrag fataler Rückschritt für nukleare Abrüstung

atomwaffenfrei jetzt

„Abrüstungsverträge schaffen Sicherheit. Den INF-Vertrag einhalten! Dem Atomwaffenverbot beitreten!“

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ist angesichts der Ankündigung Präsident Trumps, aus dem Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) auszusteigen, zutiefst besorgt. Sollte der INF-Vertrag aufgekündigt werden, wären Tür und Tor geöffnet für einen neuen nuklearen Rüstungswettlauf in Europa. Die Kampagne fordert die Bundesregierung auf, vermittelnd zwischen den USA und Russland tätig zu werden und Initiativen für Abrüstung in Europa zu ergreifen. „Wenn Trump aus dem INF-Vertrag aussteigt, wäre das ein fataler Rückschritt im Bereich der nuklearen Abrüstung und eine massive Bedrohung der Sicherheit der Menschen in Europa.“, sagt Wolfgang Schlupp-Hauck von der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“.

Der 1988 in Kraft getretene Vertrag schaffte erstmals in der Geschichte der Menschheit eine Waffengattung, die der nuklearen Mittelstreckenraketen, vollständig ab. Dies gilt für die Unterzeichnerstaaten USA und Russland. In den vergangenen Jahren beschuldigten sich beide Seiten gegenseitig, den Vertrag zu verletzen. Mit der Friedenswerkstatt Mutlangen als Mitgliedsorganisation der Kampagne legte Schlupp-Hauck zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung dieses bedeutenden Abrüstungsvertrags im Dezember 2017 das „Mutlanger Manifest“ vor. Darin heißt es: „Verletzungen des INF-Vertrags oder gar sein Scheitern hätten weitreichende Folgen für die Rüstungskontrolle in Europa. Würde er aufgekündigt, droht der Beginn einer neuen Aufrüstungsspirale.“

Unter dem Motto „Abrüstungsverträge schaffen Sicherheit. Den INF-Vertrag einhalten! Dem Atomwaffenverbot beitreten!“ fordern die Unterzeichner um den Landrat der Ostalb Pavel und die Mutlanger Bügermeisterin Eßwein „die USA und Russland dazu auf, ihre Streitigkeiten um die Einhaltung des INF- Vertrags im Rahmen des Vertrages zu lösen, um diesen Eckpfeiler der europäischen Sicherheit zu erhalten.“ Zugleich werden alle Staaten aufgefordert, „dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen so schnell wie möglich beizutreten.“

Daher regt die Kampagne eine Abrüstungsinitiative auf europäischer Ebene an, die eine Stärkung des im vergangenen Jahr verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrags beinhaltet. „Die Ankündigung des US-Präsidenten zur Aufkündigung des INF-Vertrags, ist nicht das erste Mal und wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein, dass Trump die Axt an die internationale Ordnung legt“, so Regina Hagen, Sprecherin der Kampagne weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Suche nach neuen multilateralen Ansätzen zur Abrüstung dringend erforderlich. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag zu. Der Atomwaffenverbotsvertrag beinhaltet u.a. ein Verbot der Stationierung von Atomwaffen in Vertragsstaaten. Dadurch könnte die Gefahr der Stationierung von nuklearen Mittelstreckenraketen eingedämmt werden.

Das EU-Parlament empfahl den europäischen Staaten in der Vergangenheit bereits mehrfach die Unterstützung dieses Vertrags. Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ sieht hier Anknüpfungspunkte für eine umfassende europäische Abrüstungsinitiative. Bislang wurde der Vertrag von fünf europäischen Staaten unterzeichnet. Drei dieser Staaten (Österreich, Vatikan und San Marino) haben ihn bereits ratifiziert.

„Die deutsche Bundesregierung darf ihre Sicherheitspolitik nicht weiterhin auf nuklearen Massenvernichtungswaffen aufbauen. Deutschland soll den Verbotsvertrag unterzeichnen und ihn ratifizieren. Die Neuproduktion der in Büchel stationierten Atomwaffen muss verhindert und die vorhandenen Waffen müssen von dort abgezogen werden“ so Hagen. Ferner ruft die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ zur Beteiligung an den bundesweiten Aktionstagen der Friedensbewegung vom 1. bis zum 4. November auf. „Unsere Antwort auf Trumps Ankündigung den INF-Vertrag aufzukündigen muss lauten: abrüsten statt aufrüsten!“, so Kampagnenkoordinator Roland Blach.

Heute vor 35 Jahren gingen Hunderttausende Menschen gegen die Stationierung der Mittelstreckenraketen u.a. in Mutlangen auf die Straße. Mutlangen wurde mit einer Vielzahl von Aktionen zum Symbolort, ehe durch den INF-Vertrag diese Atomraketen aus Deutschland abgezogen wurden. „Diesen langen Atem von damals nutzen wir auch heute, um die atomare Bedrohung zu überwinden“, so Blach. Als Teil von ICAN ist die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ Mitträger des Friedensnobelpreis 2017.

Eine Terminübersicht der bundesweiten Aktionstage ist zu finden unter: https://www.friedenskooperative.de/termine/abrustung

Hinweis auf das Mutlanger Manifest: https://www.mutlangen.de/,Lde/Home/freizeit+_+kultur/mutlanger+manifest+2017.html

Heute Abend findet dazu eine mehr als aktuelle Veranstaltung in Darmstadt statt „Die Großen Friedensdemonstrationen 1983: Immer noch aktuell – oder nur Geschichte“: http://www.evangelisches-darmstadt.de/s102t2/aw1635.html