Kirchentag: Kritik an Atomwaffenpolitik der Bundesregierung

atomwaffenfrei jetzt

Die Teilnehmenden des Evangelischen Kirchentags verurteilen die Blockadehaltung der Bundesregierung gegenüber den Verhandlungen um ein internationales Atomwaffenverbot. In einer am Freitag beschlossenen Resolution heißt es: „Wir fordern die Bundesregierung auf, an den gegenwärtig laufenden UN-Verhandlungen zur Ächtung von Kernwaffen teilzunehmen und diese nicht weiterhin zu boykottieren.“

 

Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) begrüßt den Beschluss des Kirchentags. „Das unterstreicht noch einmal, dass es in der Bevölkerung einen breiten Rückhalt für die Forderung nach einem Atomwaffenverbot gibt“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland.

„Die Bundesregierung sollte diese Stimmen ernst nehmen und an den Verhandlungen in New York teilnehmen. Die Bevölkerung in Deutschland und überwiegende Mehrheit weltweit will ein Verbot dieser Massenvernichtungswaffen.“

 

In diesem Jahr verhandeln rund 130 Staaten über ein Abkommen, das Herstellung, Lagerung und Einsatz von Atomwaffen untersagt. Die Bundesregierung ist der ersten Konferenz ferngeblieben. Die zweite und möglicherweise letzte Verhandlungsrunde beginnt am 15. Juni.

 

Die Resolution wurde von mehr als 500 Personen auf der Veranstaltung unter dem Titel „Mehr Verantwortung für den Frieden“ beschlossen. Laut einer Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr sind 93 Prozent der Bundesbürger für ein Atomwaffenverbot.

Bundesweite Planungs- und Aktionskonferenz „Verbot statt Aufrüstung von Atomwaffen“

atomwaffenfrei jetzt

  1. Februar 2017, 11 – 17 Uhr, Karl Rahner Akademie, Jabachstraße 4-8, 50676 Köln

 

Eine überwältigende Mehrheit von 123 Staaten hat am 27. Oktober 2016 für Verhandlungen für einen Verbotsvertrag von Atomwaffen gestimmt, die vom 27. bis 31. März 2017 sowie 15. Juni bis 7. Juli 2017 stattfinden werden. Die Bundesregierung gehört dabei zu über 30 Nein-Sagern. Die endgültige Zustimmung der UN-Generalversammlung gilt als sicher.

Die Kampagne „Büchel ist überall. Atomwaffenfrei.jetzt“ wird bis zur Bundestagswahl im September 2017 den Druck auf die Politik erhöhen und die Forderungen zum Stopp der nuklearen Aufrüstung in Deutschland, dem Abzug der Atomwaffen aus Büchel und einem Verbot der Atomwaffen in die Breite der Gesellschaft tragen. Wir sehen uns gestärkt von der Zustimmung einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (Forsa-Umfrage vom März 2016) zu diesen Forderungen.

Am Vorabend des Verhandlungsbeginns an der UNO beginnt in Büchel die 20-wöchige Aktionspräsenz. Am 26. März erinnern wir an den 7. Jahrestags des Bundestagsbeschluss zum Abzug von Atomwaffen. Während der ersrten Vehandlungsrunde ist eine Aktionswoche vorgesehen. Schon jetzt haben sich Organisationen für mehrere Tage angekündigt.

Zum Abschluss der New Yorker Verhandlungen werden wir den schon bestens eingeführten Flaggentag der Mayors for Peace am bzw. um den 8. Juli 2017 im Rahmen der Kampagne noch stärker unterstützen und als dezentralen Aktionstag öffentlich bekannter machen. Bereits jetzt haben über 200 BürgermeisterInnen für den Frieden eine Fahne für das Ziel einer atomwaffenfreien Welt.

Mit der Unterschriftenliste „Taten statt leerer Worte! Abzug statt Aufrüstung der Atomwaffen“ wollen wir für eine möglichst große Verbreitung sorgen. Die Unterschriften werden bis kurz vor der Bundestagswahl gesammelt und anschließend im Rahmen der Koalitionsverhandlungen übergeben.

Zu einer bundesweiten Konferenz am 4. Februar in Köln sind alle eingeladen, die unterschiedliche Aktionen im kommenden Jahr mit planen und mit ihren eigenen kreativen Ideen anreichern wollen – alle interessierten Organisationen der Zivilgesellschaft, Friedensorganisationen und –gruppen, Jugendverbände und Gewerkschaften, Mayors for Peace und humanitäre Organisationen.

Das Treffen dient dazu, bereits bestehende Ideen vorzustellen, auszutauschen und gemeinsam mit neuen Vorschlägen in Verbindung zu bringen.

 

 

Vorschlag zur Tagesordnung (Änderungen vorbehalten):

 

Begrüßung: OB Reker (Stadt Köln, angefragt)

 

Einleitung und Moderation: Uli Wohland (Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden)

 

  1. Analyse der aktuellen Situation der nuklearen Abrüstung
    – Hinführung I – vor den Verhandlungen für ein Verbot von Atomwaffen: Julia Berghofer (PNND Deutschland, angefragt)

– Hinführung II – vor der Bundestagswahl 2017: Wolfgang Schlupp-Hauck (Friedens- und Begegnungsstätte Mutlangen)

– Hinführung III – Handlungsoptionen 2017: Philipp Ingenleuf (Netzwerk Friedenskooperative)

– Hinführung IV – Aktionspräsenz in Büchel: Marion Küpker (DFG-VK)

 

  1. Entwicklung bestehender Aktivitäten und neuer Ideen

 

  1. Weitere Schritte

 

Die Planungs- und Aktionskonferenz wird voraussichtlich abwechselnd im Plenum und Arbeitsgruppen stattfinden.

 

 

 

 

Wir freuen uns sehr auf euer zahlreiches Kommen.

 

Roland Blach (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, DFG-VK)

Xanthe Hall (Internationale Ärzte zur Verhütung eines Atomkrieges, IPPNW)

Philipp Ingenleuf (Netzwerk Friedenskooperative)

Wolfgang Schlupp Hauck (Friedens- und Begegnungsstätte Mutlangen)

Uli Wohhland (Werkstatt für Gewaltfreie Aktion Baden)

 

In Kooperation mit der Kampagne „Büchel ist überall. atomwaffenfrei.jetzt“

IALANA zum Urteil des internationalen Gerichtshofes (IGH) zum „Marshall Islands Verfahren

ialana.de

7.10.2016

 

IALANA Deutschland bedauert das Prozessurteil des Internationalen Gerichtshofs zu der Verpflichtung, das atomare Wettrüsten zu beenden und über eine vollständige atomare Abrüstung zu verhandeln. Mit der der Frage, ob die Atommächte gegen Ihre Pflicht zur Verhandlung eines nuklearen Abrüstungsvertrags verstoßen, wird sich der Gerichtshof in dem von den Marshall Islands eingeleiteten Verfahren nun nicht mehr befassen.

 

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, verkündete am 5.10.2016 die seit langem erwartete Entscheidung über die Zulässigkeit einer von den Marshall Islands gegen die Atommächte erhobenen Klage. Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis von acht zu acht Richterstimmen, bei dem die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab, hielt der Gerichtshof den von Groß-Britannien erhobenen Einwand für zutreffend, die von den Marshall-Islands erhobene Klage sei unzulässig.

Maßgeblich hierfür sei, dass die Verletzung der Verpflichtung der Atommacht  aus Art VI des Atomwaffensperrvertrags, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verhandeln, zum Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen den Parteien nicht in ausreichendem Maße im Streit gestanden habe. Die Atommächte hätten mangels eines konkreten vorgerichtlichen Disputs nicht mit der Klage rechnen müssen. Mit neun zu sieben Richterstimmen entschied der Gerichtshof daraufhin, wegen der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung könne er sich mit der materiellen Begründetheit der Klage nicht mehr befassen.

 

Die Marshall Islands, die von ihrem ehemaligen Außenmister Tony de Brum und einem Team von erfahrenen Experten des Internationalen Rechts vertreten wurden – darunter auch Juristen der IALANA – hatten vorgetragen, die Marshall Islands hätten den von ihnen erhobenen Vorwurf in verschiedenen internationalen Konferenzen gegenüber den Atommächten unmissverständlich deutlich gemacht und letztere hätten ihn dabei stets zurückgewiesen. Dies reichte dem Gerichtshof nicht aus. Die Marshall Islands, die aus einer Gruppe von fünf Inseln, 31 weit auseinanderliegenden Korallenatollen und über 1000 kleineren Inseln und Riffen bestehen, leiden noch heute durch die in den Jahren 1946 bis 1962 dort von den USA durchgeführten Atombombentests. Teile von Inseln sind wie in Tschernobyl mit einer Betondecke eingesargt, andere Inseln wurden für 24.000 Jahre für unbewohnbar erklärt. Viele Bewohner starben an Leukämie und anderen Krebserkrankungen. Noch heute werden dort Kinder mit stärksten Missbildungen geboren.

 

Da die Atomwaffenstaaten Ihrer im Jahr 1968 bei Abschluss des Atomwaffensperrvertrages eingegangenen Verpflichtung, einen Abrüstungsvertrag mit dem Ziel der völligen Abschaffung aller Atomwaffen zu verhandeln, bis heute nach 48 Jahren immer noch nicht nachgekommen sind, hatte die Regierung der Marshall Islands sich im vergangenen Jahr dazu entschieden, den Weltgerichtshof anzurufen. Die Bürger der Marshall Islands wollen nicht, dass die Menschen in irgendeinem anderen Land noch einmal wie sie die Folgen eines Atomwaffenabwurfs erleiden müssen.

 

Die Regierung wird nun die Entscheidung des IGH sorgfältig analysieren.

Dabei wird vor allem eine Rolle spielen, welche Anforderungen der IGH an das vorprozessuale Agieren des Klägers stellt, damit die Voraussetzungen für eine Befassung mit dem materiellen Klagegegenstand gegeben sind.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen hätten die Marshall Islands die Möglichkeit, das Klageverfahren erneut mit dem gleichen Ziel wieder einzuleiten. Insofern ist durch das Prozessurteil des IGH noch nichts endgültig verloren, so IALANA Deutschland.

Sechs Staaten bringen Forderung nach Verhandlungskonferenz in 2017 ein UN-Resolution für Atomwaffenverbot auf dem Tisch

Pressemitteilung vom 29.09.2016 IPPNW und ICAN Deutschland

atomwaffenfrei jetzt

Sechs atomwaffenfreie Staaten, darunter die EU-Staaten Österreich und Irland, haben der UN eine Resolution vorgelegt, die im Jahr 2017 Verhandlungen über einen neuen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen vorsieht. Die deutsche Bundesregierung sollte diese Position bei der kommenden Generalversammlung unterstützen. Das fordern die Ärzteorganisation IPPNW und ICAN Deutschland (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen). Schon bevor der Abrüstungsausschuss der UNO nächste Woche Montag beginnt, haben sechs atomwaffenfreie Staaten einen Resolutionsentwurf eingebracht, mit dem sie die Empfehlung einer im August abgeschlossenen UN-Arbeitsgruppe übernehmen, die sich für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Verbot ausgesprochen hatte. Bereits im August hatte eine Mehrheit von Staaten dafür gestimmt. Jetzt geht es um einen entsprechenden Beschluss der UN-Vollversammlung, auch hier wird eine deutliche Mehrheit erwartet.

Österreich, Irland, Mexiko, Brasilien, Südafrika und Nigeria haben bei dieser Initiative die Führung übernommen. Bereits in den letzten vier Jahren waren sie aktive Befürworter der Humanitären Initiative, die drei Staatenkonferenzen und zahlreiche Statements zu den humanitären Folgen von Atomwaffen organisiert haben. Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die medizinischen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes leiten diese Staaten die Forderung nach einem Atomwaffenverbot ab.

Der Resolutionsentwurf enthält ein Mandat für die Einberufung einer von den Vereinten Nationen ausgerichteten Konferenz in zwei Sitzungsperioden von 20 Tagen in 2017. Ihre Verabschiedung wäre ein Durchbruch für die nukleare Abrüstung, die seit zwanzig Jahren festgefahren ist. Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die noch nicht verboten wurden, obwohl Regierungen darin übereinstimmen, dass ihr Zerstörungspotential weit höher liegt als das von Biowaffen oder Chemiewaffen. Auch die langfristigen und globalen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes sind mit den Folgen anderer Waffen nicht zu vergleichen.

„Auf der einen Seite dürfen wir den Widerstand der Atomwaffenstaaten gegen diese Resolution nicht unterschätzen“, kommentiert Xanthe Hall von der IPPNW und ICAN Deutschland. „Einige Staaten haben diesen Druck bereits zu spüren bekommen. Auf der anderen Seite ernteten die Staaten, die mit den Atommächten verbündet sind, z.B. Norwegen und die Niederlande, von ihren eigenen Parlamenten Kritik, als sie im August gegen Verhandlungen zu einem Atomwaffenverbot gestimmt haben. Auch in Deutschland reagieren die Bürger mit Empörung, wenn sie erleben, dass die Bundesregierung sich gegen ein Atomwaffenverbot einsetzt. Das steht im Widerspruch zur politischen Aussage, Deutschland werde sich für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen.“

Die IPPNW und ICAN setzen sich gemeinsam für den Abschluss eines weltweiten Verbotsvertrags als ersten Schritt zur Eliminierung aller Atomwaffen ein. Denn nur so wird deutlich, dass diese Waffen gegen Völkerrecht verstoßen und ihre Abschaffung dringend notwendig ist. „Während die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten, darunter Deutschland, Lippenbekenntnisse zur Abrüstung abgeben und ansonsten auf Zeit spielen, hat die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft die Geduld verloren. Sie werden ein globales Verbot von Atomwaffen verhandeln und so den Druck für die Abrüstung erhöhen“, resümiert Leo Hoffmann-Axthelm, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Hier finden Sie den Resolutionsentwurf: www.icanw.org/wp-content/uploads/2016/09/71UNGA-Taking-Forward-DRAFT-RESOLUTION-28-SEPTEMBER-2016.pdf

Lebenslaute: Schlussakkord dem Drohnenmord

drohnen friko antimil

Das AFRICOM in Stuttgart-Möhringen ist seit 2008 die Oberkommandozentrale der US-Streitkräfte für sämtliche Militäreinsätze in Afrika. Dabei spielt es auch eine zentrale Rolle im Drohnenkrieg. Weltweit unterhält die US-Armee sechs solcher Zentralen, in denen militärische Eliten Kriegseinsätze planen und koordinieren. Allein zwei davon sind in Stuttgart.

Im AFRICOM werden Drohnenziele definiert, ermittelt und direkt an den US-Präsidenten zur Unterschrift gegeben. Menschen, die auf einer solchen Todesliste stehen, werden dann gejagt und durch Drohnenangriffe ohne Anklage und Urteil gezielt getötet. Die Bundesregierung ist für das völkerrechtswidrige Töten von deutschem Boden aus mitverantwortlich. Sie unterstützt das Handwerk der US-Militärs vor Ort durch deutsche Verbindungsoffiziere und will darüber hinaus selbst Kampfdrohnen für die Bundeswehr anschaffen. Die Landesregierung in Baden-Württemberg und der Stuttgarter OB hofieren die US-Elite-Militärs und bemühen sich um gute Partnerschaft.

Der Einsatz von bewaffneten Drohnen stellt eine hochtechnisierte Kriegsführung dar. Die Todesschützen sitzen irgendwo an einem Computerbildschirm (z.B. in der Creech AirForceBase, Nevada/USA) und lenken unbemannte Kampfdrohnen zu Zielen auf der anderen Erdkugelhälfte. Ferngesteuert werfen sie Bomben und schießen auf Menschen. Mehrere 10.000 zivile Opfer, darunter viele Frauen und Kinder, fielen bereits Drohnenangriffen zum Opfer. Der Drohnenkrieg ist auch eine sehr konkrete Fluchtursache. Zahlreiche Menschen sind durch die beständige Todesgefahr vom Himmel schwer traumatisiert. All diese Fakten gelangen jedoch kaum in unsere Medien. Klagen ziviler Opfer aus dem Jemen, aus Pakistan und Somalia wurde von deutschen Gerichten trotz territorialer Zuständigkeit nicht stattgegeben. Viele dieser völkerrechtswidrigen Angriffskriege haben ganze Regionen ins Chaos gestürzt und nicht zuletzt dem internationalen Terrorismus den Boden bereitet.

Das andere Oberkommando des US-Militärs in Stuttgart ist das EUCOM, zuständig für Kriege in (Ost-)Europa. Bereits im Sommer 2003 hatte Lebenslaute hier mit einem Konzert die Zufahrtsstraße blockiert. Der Widerstand gegen bewaffnete Drohnen, Aufrüstung der Bundeswehr und weltweite Kriegseinsätze zur Ausweitung von ökonomischen und militärischen Einflusssphären ist noch klein – aber beharrlich. Am 29. August 2016 werden Orchester und Chor der Lebenslaute mit einer Konzertblockade das AFRICOM dicht machen. Wir fordern:

Schluss mit dem Drohnenkrieg! Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr!
Schließung des AFRICOM und aller Militär-Kommandozentralen!
Fluchtursachen bekämpfen! Keine Kriege von deutschem Boden aus!

Lebenslaute Flyer 2016: deutschsprachige Druckerei-Flugis bestellen: lebenslaute2016@riseup.net

http://www.lebenslaute.net/?page_id=3086

IPPNW verurteilt Atomtest Nordkoreas

 IPPNW-Pressemitteilung vom 6.01.2016

ippnw

Laut der Wiener Organisation für den Atomteststoppvertrag CTBTO fand heute um 1:30 UTC (2:30 MEZ) ein ungewöhnliches seismisches Ereignis in Nordkorea statt, bei dem es sich vermutlich um einen Atomtest handle. Nordkorea behauptet, erfolgreich eine Wasserstoffbombe getestet zu haben. Die Ärzteorganisation IPPNW verurteilt den Atomtest als Verstoß gegen die universell akzeptierten Normen eines umfassenden Verbots von Nuklearwaffenversuchen, zu dem sich bisher 183 Länder vertraglich verpflichten. Jeglicher Atomtest bedeute eine schwere radioaktive Belastung für die Umwelt und eine Gefährdung des Weltfriedens, so die IPPNW.

Der Test ist Nordkoreas vierter Atomwaffenversuch seit 2006. Nordkorea ist das einzige Land, das noch Atomtests durchführt. Alle anderen Atommächte verzichten entweder vertraglich oder freiwillig auf Atomtests. In diesem Jahr wird sich der Atomteststoppvertrag zum 20. Mal jähren, ohne offiziell in Kraft zu treten. Denn die USA, China und Israel haben den Atomteststoppvertrag zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert; Nordkorea, Indien und Pakistan haben nicht einmal unterzeichnet. Insgesamt benötigt der Vertrag die Unterschriften und die parlamentarische Ratifizierung weiterer elf Staaten, um in Kraft treten zu können, darunter Ägypten und der Iran. Auch Saudi-Arabien, Syrien und Südsudan haben den Vertrag nicht unterzeichnet.

„Eine Atomwaffenexplosion ist ein Zeichen der Bereitschaft eines Landes, unzählbare Menschen einem unfassbaren humanitärem Leid auszusetzen und ganze Städte dem Boden gleich zu machen. Unter dem Vorwand der „nuklearen Abschreckung“ versucht Nordkorea, die gleiche Macht zu erlangen wie die anderen acht Atomwaffenstaaten und nimmt die ganze Welt für seine Forderungen in Geiselhaft. Es ist höchste Zeit, solche Drohungen mit Genozid als Mittel der Politik zu verbieten,“ sagt Xanthe Hall, Atomwaffenexpertin der deutschen IPPNW.

Die IPPNW fordert ein Verbot der Atomwaffen und arbeitet mit mehr als 400 Partnerorganisationen weltweit in der internationalen Kampagne für die Abschaffung aller Atomwaffen (ICAN). ICAN verurteilt alle Formen von Atomtests und ruft alle Länder auf, den Atomteststoppvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Seit sieben Jahren finden keine Gespräche mehr mit Nordkorea statt. Damals verschärften die Vereinten Nationen die Sanktionen gegen Nordkorea wegen einem Raketentest. In dieser Zeit gab es einige sehr gefährliche Spannungen in der Region, einschließlich des Gebrauchs von Waffen und Drohungen seitens Nordkorea, Atomwaffen einzusetzen. Vor einem Jahr berichtete eine chinesische Nachrichtenagentur, Nordkorea sei bereit, die Gespräche wieder aufzunehmen. Im November 2014 fanden dann auch Friedensgespräche mit Südkorea statt. „Es ist unabdingbar, dass Gespräche mit Nordkorea wieder aufgenommen werden. Mit dem iranischen Erfolg im Rücken, sollte Obama in seiner letzten Amtszeit noch zwei abrüstungspolitische Ziele verfolgen, die die Sicherheit der Welt maßgeblich verbessern würde: Frieden mit Nordkorea zu schließen und die US-Ratifizierung des Atomteststoppvertrags vor dem Kongress zur Abstimmung zu bringen“, so Hall abschließend.

Weitere Informationen zum Atomteststoppvertrag finden Sie unter http://www.atomwaffena-z.info/glossar/a/a-texte/artikel/4eb8b5893d/atomteststoppvertrag-umfassender.html

Weitere Informationen zur Wasserstoffbombe finden Sie unter http://www.atomwaffena-z.info/glossar/w/w-texte/artikel/8378b610ed/wasserstoffbombe.html