Staatsanwaltschaft Rottweil nimmt Anklage zurück und Amtsgericht Oberndorf hebt Verhandlungstermin auf

Hirschberg/Stuttgart, 18.09.2017

 

PRESSEMITTEILUNG

Mit der Bitte um Berichterstattung

 

 

EILMELDUNG – EILMELDUNG – EILMELDUNG – EILMELDUNG

Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing

logo bild 43

Das Amtsgericht Oberndorf hat die für morgen terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil „die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen“ habe.

Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Strafbefehl gegen den Friedensaktivisten, den die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Oberndorf beantragt hatte und der von dort im Mai 2015 erlassen worden ist. Darin wurde Theisen vorgeworfen, er habe mit der Verteilung seiner Flugblätter zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert und Hausfriedensbruch begangen.

Der vom Amtsgericht Oberndorf erlassene Strafbefehl (90 Tagessätze) hatte für Theisen weitreichende Folgen, denn das Landratsamt Rottweil griff infolge des Strafbefehls wiederholt massiv in seine Grundrechte ein: Das Ordnungsamt der Behörde erlies mehrfach Flugblattverteilverbote, weigerte sich, Briefe mit den Flugblättern an Kommunalpolitiker weiterzuleiten und beschlagnahmte einmal die Flugblätter am Werksgelände von Heckler & Koch, ohne dies richterlich genehmigen zu lassen, wie dies das baden-württembergische Pressegesetz vorschreibt. Begründet wurde das Vorgehen stets alleine mit dem Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Oberndorf. Theisen reichte daraufhin drei Klagen beim Verwaltungsgericht Freiburg ein, die dort am Mittwoch, 27.09.2017, 09.30 Uhr, zur Verhandlung anstehen.

Theisen ist über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Amtsgerichts Oberndorf sehr erstaunt: „Einen Strafbefehl vor mehr als einem Jahr zu erlassen, um ihn dann einen Tag vor der Hauptverhandlung wieder zurückzunehmen, mutet mehr als kafkaesk an. Anklagebehörde und Amtsgericht haben ganz offensichtlich kalte Füße bekommen und wollen nun mit allen Mitteln ein öffentliches Verfahren über die Heckler & Koch-Aufrufe zum Whisteleblowing verhindern. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich skandalös und hinterlässt ein für die baden-württembergische Justiz peinlich anmutendes Gschmäckle.“

Roland Blach (Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden Württemberg) erklärt hierzu: „Öffentlichkeit wirkt offensichtlich. Etliche Stellungnahmen der Zivilgesellschaft gab es in den letzten Tagen zu dem Verfahren mit der Forderung nach Freispruch. Die Rücknahme ist eine große Ermutigung für weitere gewaltfreie Proteste gegen die legalen und illegalen Waffenexporte nicht nur der Oberndorfer Waffenschmiede“.

Amtsgericht Oberndorf verhandelt am 19. September über die Rechtmäßigkeit von Aufrufen zum Whistleblowing bei Heckler & Koch

HERZLICHE EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG

frieden

Dürfen Beschäftige des Waffenherstellers dazu aufgefordert werden, die Öffentlichkeit über die Hintergründe illegaler Waffenexporte ihres Arbeitgebers zu informieren?

Das Amtsgericht Oberndorf (Mauserstraße 28, 78727 Oberndorf) verhandelt am Dienstag, 19.09.2017, 08:30 Uhr (Sitzungssaal 1) über die Rechtmäßigkeit von Aufrufen zum Whistleblowing, die während mehrerer Gewaltfreier Aktionen an Beschäftigte des Waffenherstellers Heckler & Koch (Oberndorf am Neckar) verteilt worden sind. Wichtig: Das Gericht hat für den Prozesstag umfangreiche sitzungspolizeiliche Maßnahmen angeordnet (Einlass- und Ausweiskontrollen, Personendurchsuchungen und Durchsuchungen von Taschen, Kontaktverbot der Verfahrensbeteiligten zu den Prozessbesuchern u.a.), weshalb dringend empfohlen wird, genügend Zeit für den Einlass einzuplanen!

Um gegen die in Teilen illegale Exportpraxis von Heckler & Koch zu protestieren, hat der Friedensaktivist Hermann Theisen (Hirschberg) im Mai 2015 am Stammsitz des Waffenherstellers in Oberndorf am Neckar mehrfach „Öffentliche Aufrufe an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Heckler & Koch GmbH (Oberndorf am Neckar)“ verteilt, in denen er die Beschäftigen aufgefordert hat, die Öffentlichkeit „umfassend über die Hintergründe der in Teilen illegalen Exportpraxis ihres Arbeitgebers“ zu informieren. Das Amtsgericht Oberndorf sieht darin ein strafbares Handeln und hat im Mai 2016 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze (zu je 40 Euro) gegen Theisen erlassen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Der strafrechtliche Vorwurf lautet: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) in Verbindung mit Aufforderung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 17 UWG) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

Anlass des Strafbefehls ist eine Strafanzeige des Hauptanteilseigners von Heckler & Koch, Andreas Heeschen, der 2015 sechzig Millionen Euro in den damals wirtschaftlich angeschlagenen Waffenhersteller investiert hat. Am Tag der ersten Flugblattverteilung war der medienscheue Finanzinvestor offenbar auf dem Werksgelände anwesend und empfand die Verteilung der Aufrufe zum Whistleblowing an seine Beschäftigten wohl derart provokant, dass er noch am gleichen Tag Theisen per Email ein Hausverbot erteilte und am Folgetag über die Freiburger Anwaltskanzlei Brüggemann & Eichener Strafanzeige gegen Theisen erstatten lies. Für Theisen ist der Strafbefehl nicht nachvollziehbar, nachdem das Landgericht Stuttgart inzwischen das Hauptverfahren gegen zwei ehemalige Vertriebsleiter und zwei ehemalige Geschäftsführer von Heckler & Koch sowie einen ehemaligen in Mexiko tätigen Verkaufsrepräsentanten des Waffenherstellers eröffnet hat und ihnen damit Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz vorwirft (Landgericht Stuttgart – 13 KLs 143 Js 38100/10).

Theisen erklärt hierzu: „Das Stuttgarter Strafverfahren gegen ehemals leitende Angestellte von Heckler & Koch belegt die in Teilen illegale Exportpraxis des Waffenherstellers. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über derart kriminelle unternehmerische Machenschaften informiert zu werden, weshalb mein Aufruf zum Whistleblowing nicht strafbar sein kann. Deshalb erwarte ich vom Amtsgericht Oberndorf einen vollumfänglichen Freispruch.“

Rechtsanwalt Holger Rothbauer (Tübingen), der Theisen vor dem Amtsgericht Oberndorf vertreten wird und gemeinsam mit dem Friedensaktivisten Jürgen Grässlin die Klage gegen Heckler & Koch ins Rollen gebracht hat, erklärt zu dem Strafverfahren: „In einer rechtstaatlichen Demokratie sind kreative Aktionen gegen Waffenhandel von der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar. Herr Theisen lebt schließlich in Deutschland und nicht in der Türkei!“ Roland Blach (Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg) erklärt: „Vor genau zwei Jahren widmete die ARD den illegalen Machenschaften von Heckler & Koch einen ganzen Themenabend. Die Öffentlichkeit steht klar auf der Seite von Hermann Theisen. Im Mai 2018 startet der dreizehntägige Staffellauf gegen Rüstungsexporte „Frieden geht“ zur Bundeshauptstadt in Oberndorf.“

DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg, Werastr. 10, 70182 Stuttgart, Fon 0711-51885601, Mobil 0177-2507286,Mail ba-wue@dfg-vk.de, Web http://bawue.dfg-vk.de/, Facebook http://www.facebook.com/groups/DFG.bawue/