NoWar Berlin: Offenes Treffen am 19. Oktober: Kriegsstrategien der Bundeswehr

DSC_0497.JPG

Am 13. Juli 2016 ist das neue »Weißbuch zur Sicherheitspolitik und Zukunft der Bundeswehr« erschienen. Es wurde vom Verteidigungsministerium erstellt und soll »Auskunft über die Ziele und Inhalte der deutschen Sicherheitspolitik« geben. Darin wird die »stärkere globale Verantwortung Deutschlands« betont. Als »deutsche Interessen« werden unter anderem die ungehinderte Rohstoffzufuhr und sichere internationale Transportwege benannt. Auch die Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft durch den Einsatz von Jugendoffizieren in Schulen und öffentliche Veranstaltungen wie den »Tag der Bundeswehr« wird thematisiert. Der Bundeswehr sollen mehr finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, es soll mehr Geld für Rüstung ausgegeben werden. Im Weißbuch wird festgestellt, dass die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen. Damit soll auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern gerechtfertigt werden, welcher demnächst von der Bundeswehr geübt werden soll. Bei unserem offenen Treffen im Oktober beschäftigten wir uns mit den Aussagen des »Weißbuchs« und wollen gemeinsam diskutieren wie wir gegen die Kriegseinsätze der Bundeswehr aktiv werden können.

Offenes Treffen | Mittwoch | 19. Oktober 2016 | 19 Uhr | Meuterei | Reichenberger Straße 58 | Kreuzberg

» Flyer fürs of­fe­ne Tref­fen als PDF

www.nowar.blogsport.de

IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz

ialana.de

 

Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der  Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte  zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch  angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten. Die  Verfahren ruhen großenteils beim Landgericht Bonn; nur ein Verfahren ging durch die Instanzen. Das Landgericht Bonn  hielt die auf das deutsche Amtshaftungsrecht gestützte Klage für zulässig und prüfte demgemäß, ob Oberst Klein das Kriegsvölkerrecht nach den Genfer Konventionen von 1949 eingehalten hatte, das die Tötung Unbeteiligter bei militärischen Aktionen möglichst ausschließen will. Auch das OLG Köln sah kein Problem in der Berufung auf die Amtshaftung. Die beiden Gerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verstoß zumindest nicht nachgewiesen werden könne. Nach der von Oberst Klein vorgenommenen Aufklärung habe er zu Recht annehmen dürfen, dass es sich bei den ums Leben gekommenen Zivilisten um bewaffnete Kämpfer gehandelt habe. Dagegen richtete sich die Revision mit der Rüge, die Beweismittel seien nicht ausgeschöpft worden.

 

Das Revisionsurteil  des 3. Zivilsenats von gestern lehnt nun den Schadensersatzanspruch der Kläger  grundsätzlich ab. Das deutsche Amtshaftungsrecht sei auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar. Das OLG Köln hatte im vergleichbaren  Fall Varvarin im Jahr 2005  den Standpunkt eingenommen, dass der Ausschluss des Amtshaftungsrechts regelmäßig bedeute, jeglichen Anspruch des einzelnen Opfers für jedes noch so schwerwiegende unrechtmäßige staatliche Handeln zu verneinen. Damit bliebe die Verletzung sanktionslos.   Die moderne Völkerrechtsauffassung sieht es ähnlich: auch im bewaffneten Konflikt gebe es keinen rechtsfreien Raum, wie sich an den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen zeige.

 

Der 3.Zivilsenat des BGH war bereits mit den ähnlichen Fällen Distomo und Varvarin befasst. Im Falle Distomo war die Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts verneint worden, weil zur Zeit des Vorfalls im Jahr 1944 mit Griechenland für diese Fälle keine Gegenseitigkeit vereinbart gewesen sei. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei in Griechenland erst nach dem Krieg getroffen worden.. Im Fall Varvarin konnte der Senat die Frage, ob   unter der Werteorientierung des  Grundgesetzes  die Amtshaftung auch für das Handeln von Soldaten in Auslandseinsätzen gelte,  offenlassen, weil die Zurechnung des Bombardements zur Bundeswehr verneint worden war. Jetzt war es zu entscheiden  –  leider nicht im Sinne der Opfer von Kriegsverbrechen.  Bereits der IGH hatte mit seiner Entscheidung im Fall Distomo, indem er die Vollstreckung der italienischen Gerichtsentscheidungen in deutsches Staatsvermögen in Italien untersagte, der modernen Auffassung widersprochen. Jetzt stoppt mit der Kunduz-Entscheidung auch der BGH diese Entwicklung im Sinne der Staatenimmunität.

 

IALANA sieht die Entwicklung mit Sorge.  Oberst Klein ist nicht verurteilt oder auch nur gemaßregelt worden für den schrecklichen Angriff in Kunduz – er wurde stattdessen  befördert. Mehrere NATO- Staaten haben in den letzten Jahren Versuche unternommen, die gerichtliche  Überprüfung der Handlungen ihrer Soldaten bei Auslandseinsätzen auszuschließen oder zumindest zu erschweren. Zu nennen sind die  Maßnahmen der USA, finanzielle oder militärische Unterstützung abhängig zu machen von Verträgen, durch die ihre Soldaten der lokalen Gerichtsbarkeit entzogen werden.  Auch in Frankreich und Großbritannien sind Maßnahmen getroffen worden oder im Gang, die Strafverfolgung ihrer Soldaten einzuschränken oder zu erschweren. In jüngster Zeit hat die  Türkei Ermittlungen gegen Kommandeure und Soldaten des Generalstabs abhängig gemacht vom Einverständnis des Ministerpräsidenten; Verfahren sollen nur noch vor Militärgerichten verhandelt werden.  In diesem Zusammenhang ist auch das unerbittliche Vorgehen gegen Whistleblower wie C. Manning zu nennen, die Kriegsverbrechen offenbart haben, die bis dahin verheimlicht worden waren.

 

IALANA setzt sich dafür ein, dass solche Versuche, rechtsfreie Räume zu schaffen, zurückgedrängt werden, und die zivilen Opfer militärischer Auslandseinsätze einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz erhalten, dem nicht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen gehalten werden kann. Allerdings könnten die afghanischen Opfer ihre Schadenersatzansprüche vor deutschen Gerichten durchaus geltend machen – wenn die mit uns verbündete afghanische Regierung nur ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesregierung abschließen würde. Das bleibt jetzt zu fordern.

 

Das Urteil des BGH  führt im Übrigen auch zur Begründung rein politische Gesichtspunkte an, weshalb so habe entschieden werden müssen: es könnten sonst (durch Entschädigung für Kriegsverbrechen?) „die von Verfassungs- wegen geforderte Bündnisfähigkeit Deutschlands und des außenpolitischen Gestaltungsspielraums“ beeinträchtigt werden.  Neue Macht – neue Verantwortung!  Der Bundesgerichtshof hat es vernommen.

Die EU sollte ein Friedensprojekt sein – keine Subventionsmaschine für die Rüstungsindustrie!

Friedenstaube

 

Europäische Friedensorganisationen setzen sich gegen die Verwendung von öffentlichem EU-Geld für militärische Forschung ein.

 

In einem Aufruf appeliert das European Network Against Arms Trade (ENAAT) an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass erstmals die Förderung von Rüstungsforschung ins EU-Budget aufgenommen wird. ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung abzulehnen, welche die EU-Kommission in die neue Haushaltslinie aufnehmen möchte, welche das Parlament ab nächster Woche beraten wird. “Die EU sollte den Frieden fördern anstatt Kriegsmaterial zu subventionieren”, fordert die Kampagne.

Die EU steht kurz davor, Forschung für die Herstellung für Kriegsmaterial mit öffentlichem Geld zu subventionieren. Dies ist die Folge jahrelanger hartnäckiger Arbeit im Hintergrund von Lobbying-Gruppen der Waffenindustrie wie z.B. ASD, die von einigen Mitgliedstaaten und MEPs Unterstützung erhielten.

Die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung ist im Budgetentwurf 2017 enthalten. Die Maßnahme wurde von der sogenannten “Gruppe von Persönlichkeiten” verfasst, welche die Kommission als beratendes Gremium eingesetzt hatte. Diese Gruppe ist mehrheitlich aus Vertretern der Rüstungsindustrie besteht. Das heißt: Die Rüstungsindustrie rät der EU, die Rüstungsindustrie zu subventionieren. Die EU-Kommission hat die Vorbereitende Maßnahme bereits angenommen. Der Entscheid liegt nun beim Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten.

Das ist nicht die EU, die wir wollen!

Bisher waren militärische Güter aus den den EU-Budgetlinien ausgeschlossen. Das könnte sich nun ändern, und es könnte erst der Anfang sein. Das langfristige Ziel ist ein umfassendes europäisches Rüstungsforschungsprogramm im Umfang von 3.5 Euro in den Jahren 2021 bis 2027.

Da das EU-Budget nicht erhöhnt werden kann, würden diese Ausgaben drastische Einsparungen bei anderen – zivilen – Projekten erfordern.

Das erklärte Hauptziel der Subventionen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie und ihre Exportfähigkeit zu stärken – auch an Länder, die zu Instabiltät und Unsicherheit beitragen oder die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind wie z.B. Saudi-Arabien.

Wir müssen dem jetzt einen Riegel schieben!

ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Rüstungsforschung ins EU-Budget zu verhindern. Kein EU-Geld sollte in die Taschen der Rüstungsindustrie fließen. Forschungsfonds sollten Projekte unterstützen, welche gewaltfreie Methoden zur Lösung von Verhinderung von Konflikten entwickeln, und insbesondere die Grundursachen von Konflikten wie den Klimawandel angehen.

 

Weitere Informationen finden sich im Positionspapier von ENAAT <http://www.enaat.org/news/PPResearch.pdf>

Folgen Sie unserer Kampagne auf Facebook “noEUmoney4arms” und Twitter (@EnaatInfo)

 

Das European Network Against Arms Trade (ENAAT) wurde 1984 gegründet und umfasst Organisationen und Einzelpersonen, die den Export von Kriegsmaterial als Bedrohung für den Frieden, die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung betrachten. Mitglieder sind 14 nationale Kampagnenorganisationen und Forschungsgruppen aus 13 europäischen Staaten sowie 3 internationale Organisationen

Bundeswehreinsätze im Inneren gefährden die Demokratie | grundrechtekomitee

frieden

siehe: http://www.grundrechtekomitee.de/node/804

Nach den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg hat Ministerin von der Leyen angekündigt, gemeinsame Antiterror-Übungen von Bundeswehr und Polizei noch in diesem Herbst abhalten zu wollen. Seit langem findet ein politischer Streit um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren statt. Über den Amtshilfe-Artikel 35 GG wurden bereits in der Vergangenheit die Einsätze der Bundeswehr im Inneren stets weiter ausgebaut, bis hin zu Einsätzen gegen Demonstrierende, etwa beim G-8-Gipfel in Heiligendamm.

Bislang verbietet das Grundgesetz Bundeswehreinsätze im Inneren bis auf wenige Ausnahmeregelungen strikt. Amtshilfe-Einsätze dürften höchstens mit polizeilichen Mitteln durchgeführt werden. Vor einer Grundgesetzänderung ist man bislang zurückgeschreckt, da die dafür notwendigen Mehrheiten wohl nicht zustande kommen würden. Stattdessen beruft man sich jetzt auf einen rechtlich höchst umstrittenen Plenar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012 (2 PbvU 1/11).

Vor der Veröffentlichung des neuen Weißbuches im Juli 2016 wurde noch kontrovers um eine mögliche Grundgesetzänderung in dieser Frage gestritten. Dann einigte sich die Koalition darauf, dass der Verfassungsgerichtsbeschluss von 2012 eine hinreichende Grundlage sei, um die Bundeswehr bei „terroristischen Großlagen“ einsetzen zu können. Das Weißbuch beruft sich ausdrücklich auf diesen Beschluss, weswegen ihm nun erhöhte Bedeutung zukommt. „Der Einsatz der Streitkräfte hat damit auch im Zusammenhang mit heutigen Bedrohungslagen zur wirksamen Bekämpfung und Beseitigung katastrophischer Schadensereignisse in den engen Grenzen einer ungewöhnlichen Ausnahmesituation nach der geltenden Verfassungslage seine Bedeutung.“ (Weißbuch, S. 110) Zugleich wird im Weißbuch auf die Notwendigkeit gemeinsamer Übungen von Bundeswehr und Polizei verwiesen.

Angesichts der konkreten Ankündigung solcher Übungen und der Aufwertung des Verfassungsgerichtsbeschlusses durch das Weißbuch fordert das Grundrechtekomitee, der schleichenden Aushöhlung des Grundgesetzes ein Ende zu setzen. Die in der deutschen Vergangenheit begründete strikte Trennung von Militär und Polizei muss aufrechterhalten bleiben. Die Argumentation, in Zeiten des Terrors seien innere und äußere Sicherheit nicht mehr zu trennen, stellt eine Scheinlegitimation für Inlandseinsätze der Bundeswehr dar. Dem gilt es entschieden zu widersprechen. Denn Bundeswehreinsätze mit militärischen Waffen sind nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährden die Grundlagen der Demokratie.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass der genannte Verfassungsgerichtsbeschluss seinerzeit höchst umstritten war. Die öffentliche Kritik (Z.B.: „Karlsruhe fällt Katastrophen-Entscheidung“, Süddt. Ztg. 17.8.2012) entzündete sich zu Recht an dem Vorwurf, die Verfassungsrichter hätten die Verfassung nicht interpretiert, sondern verändert. Dazu sei aber nur der Gesetzgeber befugt. Nur Richter Gaier hatte ein abweichendes Sondervotum abgegeben, in dem es u.a. heißt: „Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit militärischen Waffen  (…) aus. (…) Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung“.

Die Eingrenzungen im Plenarbeschluss auf „Ultima-Ratio“-Situationen, Schadensfälle „katastrophischen Ausmaßes“ u.a.m. dienen eher der Beschwichtigung der Öffentlichkeit, als dass sie eine echte Eingrenzung bewirkten. Letztlich ist auch ein Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstrierende denkbar, wenn nur ein Schadensfall katastrophischen Ausmaßes als Folge prognostiziert wird. In Zeiten, in denen der Terrorismusverdacht u.a. durch die §§ 129a/b auf breite Gruppen ausgeweitet wird (z.B. PKK-Anhänger), können solche Prognosen nicht ausgeschlossen werden.

Die Unbestimmtheit der Definitionen im Plenarbeschluss öffnen vielmehr einer Entgrenzung für Bundeswehreinsätze Tür und Tor. Auch hierzu noch einmal Richter Gaier: „Es handelt sich um gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis – etwa bei regierungskritischen Großdemonstrationen – viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar. Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.“

Martin Singe, Referent beim Grundrechtekomitee

Bundeswehr abschaffen – Gegen Militärrituale und Krieg

nowar Berlin antimil

 

Am 20. Juli 2016 findet das „Feierliche Gelöbnis“ der Bundeswehr im Bendlerblock statt. Mehrere hundert Rekrut*innen leisten dabei den Eid, das „Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“.

Gelöbnisse sollen die Identifikation mit dem Militär stärken und dienen der Legitimierung der deutschen Kriegspolitik. Die Bundeswehr stellt ihre Kriege als Beitrag zur Stabilisierung von Staaten wie zum Beispiel Afghanistan dar. Tatsächlich ist sie weltweit im Einsatz zur Verteidigung der Interessen der deutschen Wirtschaft. Die Sicherung von Handelsrouten, der Zugang zu Ressourcen oder die Einflussnahme in geopolitisch wichtigen Regionen sollen mit militärischer Gewalt durchgesetzt werden. Etwa 3550 Soldat*innen beteiligen sich derzeit an Auslandseinsätzen, unter anderem in Afghanistan, Mali, dem Horn von Afrika und im Mittelmeer. Die Folgen der Militäreinsätze sind Zerstörung, Elend und tausende Tote.

 

Die Bundeswehr sucht für ihr mörderisches Geschäft permanent neuen Nachwuchs. Seit Ende 2014 betreibt sie einen so genannten Showroom in Berlin-Mitte. Mit dem Rekrutierungsladen will die Bundeswehr öffentlich Präsenz zeigen und Bewerber*innen anlocken. Wir nehmen das Gelöbnis zum Anlass, um gegen die fortschreitende Militarisierung der Gesellschaft und die weltweiten Kriegseinsätze der Bundeswehr auf die Straße zu gehen. Wir rufen dazu auf, am 20. Juli 2016 an der antimilitaristischen Kundgebung vor dem Showroom der Bundeswehr teilzunehmen.

 

  1. Juli 2016 | Kundgebung | 18:30 Uhr | Bundeswehr-Showroom | Georgenstraße 24

 

/Neben Redebeiträgen, unter anderem zur kriegerischen Außenpolitik der BRD, wird es Bilder und Videoclips zum Widerstand gegen Militärrituale und Militarisierung geben. Unser monatlich stattfindendes Offenes Treffen werden wir am 20. Juli aus gegebenem Anlass auf die Straße vor den Bundeswehr Showroom verlegen./

Protest vor dem Bundestag: Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden! NATO auflösen!

 

Friedenstaube

Am Donnerstag, den 07.07.2016, wird im Deutschen Bundestag intensiv über die geostrategische Ausrichtung der Außen- und Militärpolitik Deutschlands diskutiert. Im Mittelpunkt steht die aggressive Militärpolitik der Bundesregierung.

Beginnen wird der Tag im Bundestag mit einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016 in Warschau. Am Nachmittag werden drei Anträge der Fraktion DIE LINKE zu den Themen „Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen“, „Keine Verlegung von Bundeswehr-Einheiten nach Litauen“ und „Rückruf der Einheiten der Bundeswehr aus der Türkei“ diskutiert und abgestimmt. Am Abend steht dann der nächste Auslandseinsatz der Bundeswehr auf der Tagesordnung. Im Deutschen Bundestag wird der Antrag „Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA“ abgestimmt, mit dem die Militarisierung der EU-Außengrenze weiterhin mit Unterstützung der Bundeswehr fortgesetzt wird.

Die Friedensbewegung setzt sich für ein Ende der Auslandseinsätze der Bundeswehr ein und fordert einen Rückzug der Bundeswehr aus dem Ausland. Gemeinsam wollen wir ein Zeichen gegen Aufrüstung und Militarisierung der Außenpolitik setzen.

 

Wir fordern:

  • Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!
  • Militarisierung der EU-Außengrenzen beenden! Für eine solidarische Migrationspolitik in der EU!
  • Auflösung der NATO! Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa.

 

Wir treffen uns

Donnerstag, 07.07.2016

14.00 Uhr

Vor dem Deutschen Bundestag

Platz der Republik (vor dem Haupteingang Bundestag)

 

 

NaturFreunde Berlin

FRIKO Berlin

Protest vor dem Bundestag: Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!

antimil frieden

Am Donnerstag, den 23.06.2016, stehen im Deutschen Bundestag zwei Abstimmungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr auf der Tagesordnung. Die „Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo“ und die „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)“.

 

Die Friedensbewegung setzt sich für ein Ende der Auslandseinsätze der Bundeswehr ein und fordert einen Rückzug aller Bundeswehrtruppen aus dem Ausland.

 

Gemeinsam fordern wir:

  • Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!
  • Keine Militarisierung der Außenpolitik!
  • Rüstungsexporte verbieten!

 

Wir treffen

Donnerstag, 23.06.2016

12.00 Uhr

Vor dem Deutschen Bundestag

Platz der Republik (vor dem Haupteingang Bundestag)

 

 

NaturFreunde Berlin

FRIKO Berlin

Protest vor dem Bundestag: Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden! Keine Bundeswehr nach Somalia

Der Bundestag will am Donnerstag, 17. März 2016 die „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia“ beschließen. Bis zu 20 deutschen Soldaten sollen im Rahmen des Mandats eingesetzt werden. Wir rufen auf, dagegen zu demonstrieren.

Der Ausbildungseinsatz der EU setzt auf eine militärische Lösung in diesem Bürgerkriegsland. Wir sagen: Nicht eine Ausweitung des Krieges bringt die Lösung sondern nur Verhandlungen! Somalia ist ein an Erdöl und Erdgas sehr reiches Land. Über Konzessionen verfügen vor allem Konzerne aus den USA. Zudem weckt das Land am Horn von Afrika Interesse aufgrund seiner Lage zwischen Asien und Afrika. Wir lehnen Krieg zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen ab! Krieg darf kein Mittel der Politik sein!

 

Wir fordern:

  • Sofortige Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr!
  • Keine Militarisierung der deutschen Außenpolitik!
  • Waffenexporte verbieten!

 

Wir treffen uns:

Donnerstag, 17.03.2016

12.00 Uhr

Platz der Republik, vor dem Bundestag

 

 

 

NaturFreunde Berlin

Ministerin von der Leyen: Stoppen Sie die Rekrutierung unter 18-Jähriger!

Unter 18-Jährige dürfen in Deutschland nicht wählen, sie dürfen nicht selber Auto fahren oder gewaltverherrlichende Videospiele spielen. Jungen und Mädchen dürfen aber mit 17 Jahren schon zur Bundeswehr gehen, dort Panzer fahren und in Techniken der realen Kriegsführung ausgebildet werden, einschließlich der simulierten Tötung. Sie bekommen dort dasselbe militärische Training wie Erwachsene, das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt ebenso wenig wie besondere Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung oder Missbrauch.

Mehr als die Hälfte der in den letzten vier Jahren eingestellten minderjährigen Rekruten hat den Dienst vorzeitig wieder abgebrochen. Viele ältere Soldaten raten deshalb Minderjährigen, erstmal eine Ausbildung zu machen und erst volljährig zur Bundeswehr zu kommen.

Aber obwohl die Problematik bekannt ist und auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Einhaltung der Kinderrechte kontrolliert, Deutschland mehrfach aufgefordert hat, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben, hält die Bundesregierung an der 17-Jahresgrenze fest und wirbt gezielt bei Schülern und Schülerinnen.

Damit gibt Deutschland auch international ein ganz schlechtes Beispiel ab: Nur wenige Staaten weltweit rekrutieren noch Minderjährige. Deutschland setzt sich zudem dafür ein, dass Länder wie Burma, Somalia oder Afghanistan keine unter 18-Jährigen mehr in ihre Armeen aufnehmen – das ist nicht glaubwürdig, so lange die eigene Armee weiter 17-Jährige einstellt.

Die Anzahl der 17-jährigen Jungen und Mädchen, die von der Bundeswehr rekrutiert werden, steigt rapide an, im Jahr 2015 waren es schon 1515. Das Risiko, dass sie körperlich und psychisch überfordert sind, Opfer von Mobbing oder Missbrauch werden oder später als Volljährige in Auslandseinsätzen traumatisiert, verstümmelt oder getötet werden, ist hoch.

Helfen Sie mit, die Rekrutierung und Gefährdung von Minderjährigen zu stoppen und den 18-Jahres-Standard auch in Deutschland zu erreichen und fordern Sie Verteidigungsministerin von der Leyen auf, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben.

Ihr Appell wird direkt an Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gesendet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es eine symbolische persönliche Übergabe des Appells an die Ministerin geben, darüber wird auf dieser Webseite berichtet werden.

Weitere Infos:

www.tdh.de/schule-ohne-militaer
www.gew.de/schule/bundeswehr
www.dfg-vk.de/kindersoldaten/…
www.kindersoldaten.info

Aktion Aufschrei: Kunstaktion “Wer verdient sich am Waffenhandel eine Goldene Nase?”

Goldene Nase WaffenexporteAktion Aufschrei Frieden Rüstung

18. Februar 2016

 

60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. 95 Prozent davon fliehen vor Krieg, Bürgerkrieg und Waffengewalt.

Für andere ist der Krieg ein Geschäft. Ein sehr lukratives Geschäft, an dem sie sich auf Kosten von Menschenleben eine Goldene Nase verdienen.

Wer verdient sich am Waffenhandel eine Goldene Nase?

 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ihr seid alle zur Ein-Tages-Ausstellung herzlich am 26. Februar 10 – 14 Uhr herzlich nach Berlin eingeladen!

 

Unser Projekt diesmal:

Die sieben Goldenen Nasen des deutschen Rüstungsexports

Kunstaktion am 26. Februar 2016 von 10:00 bis 15:00 Uhr

in Berlin auf der Wiese vor dem Bundestag

 

Wer verdient an den deutschen Waffenexporten? Diese Frage wird in einer Ein-Tages-Ausstellung symbolisch und faktisch beantwortet. Neben ungewöhnlichen Skulpturen erwarten Sie Informationen zu den sieben Bestverdienern am Handel mit Kriegsgerät aus Deutschenland.

Bei der Führung durch die Ausstellung erhalten Sie Einblicke in die skrupellose Geschäftswelt der Großen Sieben. Es sprechen Aktivisten, die sich für ein grundsätzliches Verbot des Waffenhandels einsetzen.

WICHTIG:

Die erste Führung durch die Ausstellung startet um 10 Uhr. Um 11 Uhr und um 12 Uhr gibt es auch eine – je nach dem, wie viele kommen, bieten wir Führungen auch zu anderen Uhrzeiten an!

Durch die Ausstellung führen:

Jürgen Grässlin (DFG-VK-Bundessprecher): Den Tätern Nase und Gesicht

Dirk Bingener (BDKJ-Bundespräses): Auswirkung von Rüstungsexporte auf die Zukunft junger Menschen

Fred Holz (IPPNW-Bundesvorstand): Den Opfern deutscher Waffen Stimme – One Bullet Story

Jürgen Neitzert (Franziskaner): Deutsche Waffen im Einsatz in der Türkei

Moderation: Christine Hoffmann (pax christi-Generalsekretärin)

 
Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Internationale katholische Friedensbewegung ´pax christi – Deutsche Sektion e.V.´ • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA), Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Provinzleitung der Deutschen Franziskaner und Kommission Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung • RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfG)