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| Mit dem heute in Kraft tretenden UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen sind diese Massenvernichtungswaffen nach internationalem Völkerrecht verboten. Das ist ein Meilenstein im Einsatz für nukleare Abrüstung. Deutschlandweit feiern Aktivist*innen diesen Tag mit Kundgebungen, Mahnwachen, Kunstperformances – und sie zeigen Flagge! An dieser Stelle möchten wir uns für die zahlreichen Bestellungen unseres Banners “Nuclear Weapons are Banned” bedanken. Uns erreichen bereits viele Fotos mit den Flaggen, die ihr hier sehen könnt. Ihr organisiert auch eine kleine Aktion oder zeigt Flagge? Dann schickt uns euer Foto an office@ican.berlin! Viele Bürgermeister, wie z.B. Belit Onay aus Hannover, würdigen ebenfalls das Inkrafttreten. Hier könnt ihr seine Videobotschaft sehen. Doch das Atomwaffenverbot wird nicht nur politisch gefeiert – sondern auch künstlerisch. Das Stadtballett aus Trier hat extra für uns eine Choreographie einstudiert. |
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| Wir haben heute mit der Bundesregierung über den Atomwaffenverbotsvertrag diskutiert und bereits gestern eine Online-Pressekonferenz zum Inkrafttreten durchgeführt. Dabei hat Beatrice Fihn, die Direktorin von ICAN International, betont: “Die deutsche Beteiligung an Atomwaffenübungen und die Stationierung von Atomwaffen sind Aktivitäten, die unter dem Atomwaffenverbotsvertrag verboten sind. Damit ist die deutsche Politik im Bezug auf Massenvernichtungswaffen eindeutig konträr zur Haltung der meisten Staaten weltweit. Das Festhalten an der Abschreckungspolitik wird Deutschlands Status als humanitärer Vorkämpfer auf der Weltbühne langfristig schaden” |
| Das wollen wir verändern. Gemeinsam mit Euch. Ohne eure Unterstützung wäre das Inkrafttreten des Vertrags zum Verbot von Atomwaffen nicht möglich gewesen. Bitte unterstützt unsere Arbeit auch weiterhin durch Spenden. |
| BITTE SPENDEN! |
| Viele herzliche Grüße Anne und das Team von ICAN Deutschland |
Archiv für den Monat Januar 2021
IALANA Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ veröffentlicht

Am 20.01.2021 stellte die IALANA Deutschland e.V. den an Frau Kanzlerin Merkel, die Bundesregierung Deutschlands sowie die Abgeordneten des deutschen Bundestages gerichteten Appell vor.
Ein breiter Kreis von 319 Erstunterzeichner*innen fordert die Adressaten auf:
- Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!
- Stoppen Sie die Stationierung der neuen US amerikanischen B 61-12 Atombomben auf dem Fliegerhorst der Bundesluftwaffe in Büchel und die damit verbundene neue gefährliche atomare Aufrüstung auf deutschem Boden!
- Unterlassen Sie die geplante Anschaffung von 45 US amerikanischen F 18 Jagdflugzeugen als Kernwaffenträger für das taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr!
Der Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ samt Erstunterzeichner*innen kann eingesehen, heruntergeladen und unterzeichnet werden auf: https://appell.ialana.de.
Amela Skiljan, stellvertretende Vorsitzende der IALANA führte an: „Die Verpflichtungen aus Artikel VI NPT zur vollständigen nuklearen Abrüstung werden von den Atomwaffen- und NATO-Staaten seit Jahrzehnten unbestraft missachtet. Die Staaten, die den Atomwaffenverbotsvertrag verabschiedet haben, greifen mit ihm die Verpflichtung aus dem NPT auf. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein wichtiger Schritt in Richtung nukleare Abrüstung und wir hoffen, dass Deutschland diesen Weg mitgeht.“
Prof. Dr. Manfred Mohr, Vorstandsmitglied der IALANA, führte an: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein Meilenstein auf dem Weg der vollständigen Ächtung von Atomwaffen und stärkt vorhandenes Gewohnheitsrecht. Er verdient entsprechende Beachtung und Unterstützung. Deutschland und die NATO sind gut beraten, den Vertrag nicht weiter zu diffamieren und zu ignorieren.“
Dr. Angelika Claußen, Europa-Vizepräsidentin der IPPNW führte an: „Atomwaffenstaaten und die NATO müssen Abschied nehmen vom nuklearen Wettrüsten und von nuklearer Abschreckung als Sicherheitsdoktrin. Nukleare Abschreckung ist tödlich und zerstörerisch, sie zerstört und bedroht das Leben und die Gesundheit für alle Menschen auf unserem Planeten. Die Atomwaffenverbotsvertrag ist ein wesentlicher Schritt sich dieser Bedrohung entgegen zu setzen. Die Bundesregierung sollte diesen Weg mitgehen.“
Download des Appells mit Liste der ErstunterzeichnerInnen: https://appell.ialana.de/wp-content/plugins/download-attachments/includes/download.php?id=110
Pressekontakt: Lucas Wirl, 0176 64103500 / appell@ialana.de
Revision im Fall Heckler & Koch vor dem Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNG
Im Februar verhandelt das höchste deutsche Strafgericht illegale Waffenexporte nach Mexiko
Freiburg, Stuttgart, Tübingen, 20. Dezember 2020. Der Fall illegaler Waffenexporte nach Mexiko landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am 11. Februar 2021 wird dort in einer mündlichen Verhandlung die Revision von Heckler und Koch (H&K), zweier verurteilter Mitarbeiter und der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhandelt. „Dass sich der BGH als höchstes deutsches Strafgericht mit dem Verfahren gegen Heckler & Koch beschäftigt und ein finales Urteil fällt, ist ein weiterer Erfolg der Friedens- und Menschenrechtsbewegung“, erklärt der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin. „H&K hat mit den illegalen Exporten von rund 4.500 Sturmgewehren in den Jahren 2006 bis 2009 nach Mexiko-Stadt und der von einem H&K-Mitarbeiter im Land koordinierten Weiterleitung der Waffen in Unruheprovinzen schwere Schuld auf sich geladen. Ich erwarte, dass der BGH die Revision des Unternehmens abschmettert und die Rechtsverbindlichkeit von Endverbleibserklärungen bei Rüstungsexporten anerkennt“, so Grässlin weiter.
Im April 2010 hatte der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer im Auftrag des Friedensaktivisten Grässlin Strafanzeige gegen H&K und sowie Manager des Rüstungskonzerns wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz gestellt. Anwalt Rothbauer stellte zudem Strafanzeige gegen bundesdeutsche Rüstungsexport-Kontrollbehörden. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Stuttgart einen vormaligen Mitarbeiter sowie eine Ex-Mitarbeiterin von H&K zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen selbst zu einer Strafzahlung in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Drei ehemalige H&K-Geschäftsführer wurden freigesprochen.
Das Landgericht Stuttgart beurteilte Endverbleibserklärungen als rechtlich nicht bindend. Ganz anders sah dies das Landgericht Kiel bei seinem Urteil im Frühjahr 2019 gegen SIG Sauer wegen widerrechtlicher Pistolenexporte über die USA nach Kolumbien. In diesem Fall hatten die Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Paul Russmann und Jürgen Grässlin, Anzeige erstattet.
„Der Verhandlung am BGH kommt eine grundsätzliche Bedeutung für die gesamte deutsche Rüstungsbranche zu“, sagt Anwalt Holger Rothbauer. „Nunmehr steht die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannten Endverbleibserklärungen umgegangen wird, und wie ernsthaft man sich bei zukünftigen Rüstungsexporten an die Verlautbarungen halten muss. Es wäre ein historischer Erfolg, wenn der BGH einerseits für dieses Strafverfahren die sechs Jahrzehnte währende Exportgenehmigungspraxis mit den Endverbleibserklärungen als rechtlich verbindlich bestätigen, gleichzeitig jedoch den Etikettenschwindel mit ihnen als völlig untaugliches Mittel der Rüstungsexportkontrolle bezeichnen würde.“
Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko betont die Bedeutung, die der Prozess gegen Heckler & Koch auch für Mexiko hat. „Für die Opfer deutscher Waffen hat ein konsequentes Urteil Signalwirkung. Es würde aus ihrer Sicht Gerechtigkeit schaffen und die Chance für eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen in Mexiko eröffnen.“ Im Jahr 2014 waren Gewehre von H&K nachweislich bei dem Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa eingesetzt worden. „Es dürfen keine Rüstungsexporte nach Mexiko genehmigt werden, weil ein Risiko besteht, dass diese dort für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden oder diese begünstigen“, betont Hausotter. „Wir fordern verstärkte und systematische Kontrollmechanismen über den Verbleib und die Nutzung von deutschen Waffenexporten durch deutsche Behörden“.
Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich, eine Teilnahme somit grundsätzlich möglich. Durch die Hauptverhandlung wird der Bundesgerichtshof in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.
Kontakt:
Rechtsanwalt Holger Rothbauer, DEHR-Rechtsanwälte, Tübingen, 07071-1504949, anwaelte@dehr.eu
Jürgen Grässlin, RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, Freiburg, 0761-7678208 / 0170-6113759, jg@rib-ev.de
Tobias Lambert, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Stuttgart, 0157-71730893, lambert@mexiko-koordination.de
Neue Buch vom Friedens-Ratschlag 2019 ist da: Schluss mit dem Wahnsinn! Abrüsten!

Liebe Friedensfreundinnen, liebe Friedensfreunde,
das neue Buch vom Ratschlag 2019 ist da und kann ab sofort im Buchhandel gekauft oder direkt beim Verlag bestellt werden.
Schluss mit dem Wahnsinn! Abrüsten!
Unter diesem Titel kommen Autorinnen und Autoren aus Friedensforschung, Politik, Gewerkschaft und Friedensbewegung zu Wort, die sich auf dem 26. bundesweiten Friedensratschlag am 7. und 8. Dezember 2019 in der Universität Kassel trafen, um Analysen und Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie eine friedensfähige Politik entwickelt und durchgesetzt, wie Spannungen ab- und Vertrauen aufgebaut werden können. Ihre Texte basieren auf Beiträgen, die sie dort gehalten haben.
Die Autor*innen sind: Ralf Becker * Reiner Braun * Lühr Henken * Margot Käßmann * Kristine Karch * Cornelia Kerth * Carola Kieras * Andrea Kocsis * Marion Küpker * Karin Kulow * Gernot Lennert * Horst Leps * Christoph Marischka * Klaus Moegling * Daniel Oehler * Norman Paech * Senta Pineau * Anne Rieger * Werner Ruf * Ulrich Sander * Jürgen Scheffran * Christoph Scherrer * Wilfried Schreiber * Gunda Weidmüller * Francis Wurtz
Das Buch kostet im Handel 15 Euro. Bestellungen von Privatpersonen beim Verlag sind innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Für Gruppen bietet der Verlag Sonderkonditionen: Die Bücher können beim Verlag geordert werden. (https://jenior.de/produkt-kategorie/kasseler-schriften-zur-friedenspolitik/) Bei der Abrechnung wird ein Rabatt von 30 % gewährt (= 4,50 Euro pro Buch). Es wird auch als eBook über Amazon zu ordern sein. Im Anhang findet ihr das Inhaltsverzeichnis.
Helft bitte aktiv mit bei der Verbreitung des Buches!
Die Kontaktdaten:
Antiquariat & Verlag Winfried Jenior
Marienstr. 5
34117 Kassel
Tel: 0561 – 7391621
Fax: 0561 – 774148
E-Mail: info@jenior.de

